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Jahrgang 6 (2025), Heft 5

Zeitschrift für Neues Energierecht
Autor:innen:
, , , , ,
Zeitschrift:
Zeitschrift für Neues Energierecht
Verlag:
 06.11.2025

Über die Zeitschrift

Seit mehr als 25 Jahren ist die ZNER ein verlässlicher Ratgeber für alle Fragen des Energie- und Umweltrechts - mit großem Fokus auf erneuerbaren und regenerativen Energien. Für die Rechtssicherheit von Investoren und Betreibern von Anlagen Erneuerbarer Energien und für die Weiterentwicklung des Energierechts ist es von entscheidender Bedeutung, wie in der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion die Belange der Erneuerbaren Energien erörtert und vertreten werden. Die ZNER ist die führende rechtswissenschaftliche Zeitschrift, die sich diese Themen zur Aufgabe gemacht hat. Es werden die relevanten Rechtskonflikte um Erneuerbare Energien in Form von Aufsätzen, Dokumentationen und Besprechungen von Gerichtsurteilen behandelt. Zielgruppen Rechtsanwälte, Vorstände, Unternehmen, Betreiber, Investoren und Verbraucherverbände sowie Institutionen der öffentlichen Verwaltung und Wissenschaftler, die sich mit den rechtlichen Aspekten des Energierechts beschäftigen.

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Bibliographische Angaben

ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Verlag
dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main
Sprache
Deutsch
Produkttyp
Ausgabe

Artikel

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Seite U1 - U4
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 383 - 387
Dr. Dr. Fabian Teichmann
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 387 - 388
RA Dr. Wolfgang Krafczyk/Wiss. Mitarb. Moana Wittich
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 388 - 393
Dr. Bettina Hennig/Dipl.-Jur. Lennart Freese
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 393 - 395
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL. M., M. A.
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025
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Seite 396 - 396
[...] Wenn nämlich die Modalitäten einer Beihilfe oder einer Förderregelung derart untrennbar mit ihrem Zweck oder ihrer Funktionsweise verknüpft sind, dass sie nicht für sich allein beurteilt werden können, muss ihre Auswirkung auf die...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 396 - 398
[...] Eine Reduzierung der Einspeiseleistung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Anlagenbetreiber aufgrund einer vom Netzbetreiber veranlassten Drosselung der Anlage keinen oder weniger Strom ins Netz...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 398 - 400
Die einem Grundversorger nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom-/GasGW eingeräumte Befugnis, bei Nichterfüllung einer Zah-399lungsverpflichtung trotz Mahnung die Grundversorgung mit Strom und Gas unterbrechen zu lassen, ist eine besondere Ausgestaltung...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 400 - 411
Der Netzbetreiber ist aus § 17 EnWG nicht verpflichtet, die Anbindungsleitung zum Netzanschluss herzustellen. (Rn. 27)
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 411 - 411
An einer im Sinn von Nr. 11a des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG eindeutigen Offenlegung bezahlter Werbung oder spezieller Zahlungen, die dazu dienen, ein höheres Ranking der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Suchergebnisse...
Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt am Main 2025

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Seite 411 - 420
Wollte man § 20a S. 1 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) in der ab dem 09. 09. 2010 geltenden Fassung (im Folgenden: n. F.) dahingehend verstehen, dass auch für Transportkunden, deren Netzanschluss vor dem 09. 09. 2010 in Betrieb genommen...
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Seite 420 - 422
Mit § 43 Abs. 3a EnWG (weitgehend inhaltsgleich mit § 2 EEG) verbindet sich auch eine materiell-rechtliche Aufwertung des allgemeinen Beschleunigungsgebots. Das „höchstrangige“ Gemeinwohlinteresse an einem beschleunigten Ausbau von...
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Seite 423 - 431
§ 9 Abs. 1a BImSchG ist auf bei Inkrafttreten der Norm bereits anhängige Vorbescheidverfahren auch ohne erneute Antragstellung anwendbar.
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Seite 431 - 434
Zwischen § 9 Abs. 1 BImSchG und § 9 Abs. 1a BImSchG besteht ein Wahlrecht.
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Seite 434 - 438
Berührt werden die Grundzüge der Planung nach § 245e Abs. 3 Satz 1 BauGB erst, wenn bei einem Repowering außerhalb der Konzentrationsflächen die vollständige oder teilweise Funktionslosigkeit der Planung droht.
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Seite 438 - 453
Zur Bestimmtheit einer fachlich anerkannten Schutzmaßnahme zum Schutz des Wespenbussards in Form einer phänologiebedingten Abschaltauflage auf der Grundlage von § 45b Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG i. V. m. Anlage 1 (zu § 45b Abs. 1 bis 5...
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Seite 453 - 453
§ 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG ist europarechtskonform.
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Seite 453 - 453
Es sind nur dann Daten für einen Nachweis, dass durch die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage keine Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind, i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 5 WindBG vorhanden, wenn diese zum...
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Seite 453 - 453
Wird in der Klagebegründung nur auf ein bereits im Verwaltungsverfahren eingereichtes Einwendungsschreiben Bezug genommen, stellt dies keine den Anforderungen des § 6 UmwRG entsprechende Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung dar....
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Seite 453 - 470
Die Regionalplan III-Teilaufstellung-VO ist wirksam.
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Seite 470 - 470
Entscheidend tritt bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der öffentlichen Belange folgendes hinzu: Es ist § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG (juris: EEG 2014)) zu beachten. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen...
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