Waldeigentum und Naturschutz
Der verfassungsrechtliche Schutz des Waldeigentums im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen- Autor:innen:
- |
- Verlag:
- 2017
Zusammenfassung
Der Wald ist heute durch gute forstwirtschaftliche Praxis der Eigentümer Grundlage einer wirtschaftlichen Nutzung, der Erholung, der Entfaltung von Natur- und Umwelt. Doch gegenwärtig droht ein Naturschutzrecht den Waldeigentümer aus seinen Rechten zu verdrängen. Deshalb sind der verfassungsrechtliche Schutz des Privateigentums, die europarechtlichen Regelungen des Artenschutzes sowie die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Naturschutzes zu Leitgedanken zusammenzuführen, die eine natürliche Entwicklung des Waldes durch eine nachhaltige, umweltbewusste Forstwirtschaft sichern. Der Eigentümer muss das Recht behalten, die Baumarten im Wald auszuwählen und über das Totholz zu bestimmen. Die Fremdnutzung des Waldes durch Reiter und Radfahrer ist mit den Erfordernissen des Waldes in Einklang zu halten, der Arten- und Biotopschutz auf die nachhaltige Waldbewirtschaftung abzustimmen. Die Beteiligung von Naturschutzorganisationen muss neu geregelt werden.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2017
- ISBN-Print
- 978-3-8487-4439-8
- ISBN-Online
- 978-3-8452-8688-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 188
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 14
- I. Praktische Folgerungen für den Waldeigentümer Kein Zugriff
- II. Rechtliche Grundlagen Kein Zugriff
- I. Der Wald Kein Zugriff
- 1. Sachherrschaft, Abwehrrecht und objektive Gewährleistung Kein Zugriff
- 2. Rechtsfolgen: Besitzen, verwalten, nutzen, verfügen Kein Zugriff
- 3. Sozialpflichtigkeit des Eigentums und Enteignung Kein Zugriff
- 4. Eigentumsschutz in Europa Kein Zugriff
- a. Inhaltsbestimmung und Enteignung Kein Zugriff
- b. Verhältnismäßiger Eingriff Kein Zugriff
- c. Mäßigung der Inhalts- und Schrankenbestimmung Kein Zugriff
- a. Einzeleigentum, Familieneigentum, Gesellschaftereigentum Kein Zugriff
- b. Staatswald und Körperschaftswald Kein Zugriff
- a. Alle staatliche Gewalt Kein Zugriff
- b. Öffentliche Unternehmen Kein Zugriff
- I. Antrieb zum Eigentumserwerb Kein Zugriff
- II. Pflege der eigenen Güter Kein Zugriff
- III. Sicherung des inneren Friedens Kein Zugriff
- IV. Selbstbestimmung von Bedarf und Nachfrage Kein Zugriff
- V. Fähigkeit zur Freigiebigkeit Kein Zugriff
- VI. Der Ausschluss Dritter Kein Zugriff
- VII. Vorkehrungen gegen Zukunftsrisiken Kein Zugriff
- VIII. Verstetigung von wirtschaftlichen Unternehmen Kein Zugriff
- IX. Eigentum in der Generationenfolge Kein Zugriff
- X. Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Vielfalt Kein Zugriff
- 1. Prägung des Eigentums durch Naturgesetze und Situationsgebundenheit Kein Zugriff
- 2. Nicht entgoltene Leistungen für die Allgemeinheit Kein Zugriff
- 3. Umweltrecht und Unternehmerfreiheit Kein Zugriff
- 1. Von der Gefahrenabwehr zur Gefahrenvorsorge Kein Zugriff
- 2. Gesamtwirtschaftliche Globalsteuerung und ökologische Nachhaltigkeit Kein Zugriff
- 3. Privates Wirtschaften und ökologische Auflagen Kein Zugriff
- 4. Das Pariser Klimaschutzabkommen Kein Zugriff
- 5. Freiheitsvertrauen Kein Zugriff
- 1. Gesetzliche Verdeutlichung des verfassungsrechtlich garantierten Eigentums Kein Zugriff
- 2. Rechte von Eigentümer, Staat und privaten Umweltorganisationen Kein Zugriff
- I. Konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für den Naturschutz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG) Kein Zugriff
- 1. Allgemeine Grundsätze des Naturschutzes Kein Zugriff
- 2. Artenschutz Kein Zugriff
- 1. Ergänzung und Abweichung Kein Zugriff
- 2. Klarstellungsgebot Kein Zugriff
- 3. Die Klarstellungen des LNatSchG Kein Zugriff
- 4. Vorkaufsrecht gemäß § 74 LNatSchG Kein Zugriff
- 5. Biotope Kein Zugriff
- a) Einführung einer neuen Schutzkategorie Kein Zugriff
- b) Keine Zuordnung zu den Naturschutzgebieten Kein Zugriff
- a) Naturschutzrechtliche Duldungspflichten des Eigentümers Kein Zugriff
- b) Grenze der zumutbaren Duldung Kein Zugriff
- a) Mitnutzung nur nach Gesetz Kein Zugriff
- b) Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung Kein Zugriff
- aa) Schädigung des Waldeigentums Kein Zugriff
- bb) Verantwortlichkeit für die Störung der öffentlichen Sicherheit im Wald Kein Zugriff
- cc) Umkehr der Regel von Freiheit und Bindung Kein Zugriff
- d) Mountainbiking Kein Zugriff
- a) Begriff und Funktion von Totholz Kein Zugriff
- b) Erweiterung guter forstlicher Praxis bis zum Nutzungsverbot Kein Zugriff
- c) Der rechtliche Weg zu einem Nutzungsverbot Kein Zugriff
- a) Der Landschaftsplan als rechtsverbindliche Satzung Kein Zugriff
- b) Festsetzung von Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen Kein Zugriff
- c) Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung Kein Zugriff
- (1) Ein strenges Schutzgebiet des BNatSchG Kein Zugriff
- (2) Eingriffe in die Grundstücksnutzung Kein Zugriff
- bb) Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) Kein Zugriff
- cc) Nationalpark (§ 24 BNatSchG) Kein Zugriff
- a) Vogelschutzgebiete Kein Zugriff
- aa) Verfahren zur Ausweisung von FFH-Schutzgebieten Kein Zugriff
- bb) Ausweisung von Natura 2000-Gebieten in Deutschland Kein Zugriff
- cc) Schutzbestimmungen und gute forstliche Praxis in Natura 2000-Gebieten Kein Zugriff
- a) Weitreichende Nutzungsbeschränkungen Kein Zugriff
- b) Ausnahmen und Befreiungen Kein Zugriff
- c) Wiederaufnahme einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung Kein Zugriff
- d) Biotopkartierung Kein Zugriff
- aa) Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz Kein Zugriff
- bb) Die erhöhten Bestimmtheitsanforderungen an § 30 Abs. 2 BNatSchG Kein Zugriff
- cc) Der Eigentümer als Adressat des § 30 BNatSchG Kein Zugriff
- dd) Die verfassungsrechtliche Bedeutung des Konkretisierungs-verfahrens Kein Zugriff
- (1) Erläuterung des abstrakten Tatbestandes insbesondere durch die Gesetzesmotive Kein Zugriff
- (2) Normative Umzäunung des konkreten Biotops durch die Biotopkartierung Kein Zugriff
- (3) Beteiligungsrechte des Eigentümers Kein Zugriff
- 7. Errichtung eines Biotopverbundes (§ 21 BNatSchG) Kein Zugriff
- 1. Rechtfertigung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzips Kein Zugriff
- a) Der privatrechtliche Vertrag als Ausdruck der Privatautonomie, nicht einer staatlichen Dispositionsfreiheit Kein Zugriff
- b) Vorrang des Vertragsnaturschutzes Kein Zugriff
- c) Eigentümerfreiheit nach Vertragsablauf Kein Zugriff
- a) Keine Erforderlichkeit der Enteignung bei geeigneten Grundstücken der öffentlichen Hand Kein Zugriff
- aa) Staatswald als gebundenes Vermögen Kein Zugriff
- bb) Die Geeignetheit des Staatswaldes zum Schutz der Natur Kein Zugriff
- a) Kumulation von Eingriffsfolgen zu einem Übermaß Kein Zugriff
- b) Rechtsmaßstäbe übermäßiger kumulativer Belastungen Kein Zugriff
- c) Abhilfe bei kumulativen, übermäßigen Belastungen Kein Zugriff
- 1. Anerkannte Naturschutzvereinigungen Kein Zugriff
- 2. Mitwirkungsrechte Kein Zugriff
- 3. Mitwirkungsverfahren Kein Zugriff
- 1. „Betreuung“ von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft Kein Zugriff
- 2. „Betreuung“ von Bewirtschaftern und Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Kein Zugriff
- 3. Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Kein Zugriff
- 1. Erforderlichkeit der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts Kein Zugriff
- 2. Die abweichende Regelung des § 74 LNatSchG Kein Zugriff
- I. Beteiligung des Eigentümers am Verwaltungsverfahren Kein Zugriff
- a) Rechtsschutz gegen den Landschaftsplan Kein Zugriff
- b) Rechtsschutz bei Biotopen Kein Zugriff
- a) Die Garantie rechtzeitigen Rechtsschutzes bei mehrstufigen Verwaltungsverfahren Kein Zugriff
- b) Rechtsschutz gegen Landschaftsrahmenpläne Kein Zugriff
- aa) Rechtsschutz gegen die Meldung von Natura 2000-Gebieten Kein Zugriff
- bb) Rechtsschutz gegen die Gebietslisten der Kommission Kein Zugriff
- cc) Rechtsschutz gegen die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten Kein Zugriff
- J. Rechtspolitisch aktuelle Schwerpunktfragen zum LNatSchG NRW Kein Zugriff Seiten 185 - 188





