Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention- Herausgeber:innen:
- Verlag:
- 2013
Zusammenfassung
Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht ist in Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft. Der Artikel stellt unmissverständlich klar, dass Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Grad ihrer Beeinträchtigung, rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen. Sie sollen wie nichtbehinderte Menschen frei sein im rechtlichen Handeln und ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst bestimmen können. Das „Modell der assistierten Handlungsfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten“ grenzt sich damit von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis konsequent ab. Für die Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit ist immer auch der Zugang zu einer notwendigen und gewünschten Unterstützung entscheidend. Dem Ansatz der assistierten Handlungsfähigkeit kommt für das Verständnis aller Menschenrechte eine prinzipielle Leitfunktion zu.
Die in diesem Band versammelten Autorenbeiträge untersuchen, inwieweit Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit derzeit in Deutschland in allen Fällen gleichgestellt sind. Sie legen dabei das Augenmerk auf das deutsche Recht und die Praxis. Die Beiträge zeigen die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2013
- Copyrightjahr
- 2013
- ISBN-Print
- 978-3-8329-7153-3
- ISBN-Online
- 978-3-8452-3638-4
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 398
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 10Autor:innen: |
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 11 - 12
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 13 - 34Autor:innen:
- Frei und gleich im rechtlichen Handeln – Eine völkerrechtliche Einführung zu Artikel 12 UN-BRK Kein Zugriff Seiten 35 - 67Autor:innen: |
- Funktion und Anwendungsbereich der »Unterstützung« (»support«) bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit gemäß Artikel 12 UN-BRK – Anforderungen aus der Perspektive von Menschen mit geistiger Behinderung Kein Zugriff Seiten 67 - 100Autor:innen:
- Die rechtliche Handlungsfähigkeit des Kindes – Die UNKinderrechtskonvention aus der Sicht des Artikels 12 UN-BRK Kein Zugriff Seiten 100 - 118Autor:innen:
- Zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Kein Zugriff Seiten 119 - 145Autor:innen: |
- Die Rechts- und Handlungsfähigkeit im Arbeitsgerichtsverfahren und im verfahrensrechtlichen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses Kein Zugriff Seiten 145 - 166Autor:innen: |
- Behindertenrechte im Strafprozess – Faire Verfahren für Menschen mit Behinderungen? Kein Zugriff Seiten 166 - 200Autor:innen:
- Menschen in Krisen: Unterbringung und Zwangsbehandlung in der Psychiatrie Kein Zugriff Seiten 201 - 231Autor:innen:
- Fremdnützige Forschung nur mit eigener, gegebenenfalls assistierter Einwilligung? Kein Zugriff Seiten 231 - 251Autor:innen:
- Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft nach Artikel 19 UN-BRK als Ausdruck rechtlicher Handlungsfähigkeit Kein Zugriff Seiten 251 - 273Autor:innen:
- Die Regelung zur Einwilligung Betreuender in die Sterilisation als Verstoß gegen die UN-BRK Kein Zugriff Seiten 273 - 302Autor:innen:
- Zur Handlungsfähigkeit behinderter Menschen im Bereich politischer Grundrechte – Gleiches Recht auf Mitwirkung an Wahlen Kein Zugriff Seiten 302 - 326Autor:innen:
- Erwachsenenschutz, gesetzliche Vertretung und Artikel 12 UN-BRK Kein Zugriff Seiten 327 - 355Autor:innen:
- Wunsch und Wohl betreuter Menschen im Lichte der UN-BRK Kein Zugriff Seiten 355 - 375Autor:innen:
- Die Konkretisierung des Hilfeanspruchs durch ein Erwachsenenhilfegesetz Kein Zugriff Seiten 375 - 394Autor:innen:
- den Autorinnen und Autoren Kein Zugriff Seiten 395 - 398





