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Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern

Autor:innen:
Reihe:
Studien zum Zivilrecht, Band 33
Verlag:
 02.07.2020

Zusammenfassung

Die Verknappung des Angebots von Wohnraum in Groß- und Universitätsstädten führt dazu, dass immer mehr Mietverträge unter Einschaltung von Mietern ohne eigene Nutzungsabsicht geschlossen werden. Häufig geschieht dies auf Drängen des Vermieters, der leistungsschwache Mietinteressenten nur als Nutzer, nicht aber als Vertragspartner akzeptieren will.

Das gewollte Auseinanderfallen von Wohnraummieter und Nutzer ist der wohnraummietrechtlichen Systematik des BGB fremd und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Zu klären ist etwa, ob und in welcher Form die wohnmietrechtlichen Schutzvorschriften zu Gunsten des Nutzers anwendbar sind und ob die unbeschränkte vertragliche Haftung des nicht nutzenden Mieters im Hinblick auf § 551 Abs. 1, 4 BGB haltbar ist. Auch die Anwendung des Rechtsinstituts des Vertrages zu Gunsten Dritter wird überprüft.

Nach eingehender Analyse unterbreitet der Autor Lösungsvorschläge für die unterschiedlichen Fälle der Einschaltung nicht selbst nutzender Wohnraummieter.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2020
Erscheinungsdatum
02.07.2020
ISBN-Print
978-3-8487-6339-9
ISBN-Online
978-3-7489-0447-2
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Studien zum Zivilrecht
Band
33
Sprache
Deutsch
Seiten
296
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 20
      1. I. Gegenstand der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. BGH-Entscheidung vom 23. November 2011 Kein Zugriff
        2. 2. BGH-Entscheidung vom 15. Juli 2009 Kein Zugriff
          1. a) Urteil des LG Leipzig vom 26. Januar 2005 Kein Zugriff
          2. b) Urteil des LG Lübeck vom 25. März 2010 Kein Zugriff
        3. 4. Zwischenergebnis zum Stand der Rechtsprechung Kein Zugriff
      2. III. Behandlung in der Literatur Kein Zugriff
      3. IV. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
          1. a) Nur Selbstnutzung durch den Mieter ist Wohnraummiete (BGH) Kein Zugriff
          2. b) Die Nutzung durch den Mieter selbst und/oder seine Familie sind für eine Qualifikation als Wohnraummiete erforderlich Kein Zugriff
          3. c) Die beabsichtigte Nutzung zu Wohnzwecken durch irgendeine Person genügt Kein Zugriff
          4. d) Über die Konstruktion des Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB genügt die Nutzung durch irgendeinen Dritten Kein Zugriff
        1. 2. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. II. Qualifikation des Verhältnisses zwischen Vermieter und bloßem Nutzer Kein Zugriff
      2. III. Qualifikation des Verhältnisses zwischen Mieter und Nutzer Kein Zugriff
        1. 1. Position des BGH und eines Teils der Literatur, nach der Wohnraummiete nur bei Selbstnutzung durch den Mieter vorliegt Kein Zugriff
        2. 2. Weitere Positionen aus der Literatur Kein Zugriff
        3. 3. Ausblick Kein Zugriff
          1. a) Miete Kein Zugriff
          2. b) Beendigung und Befristung des Mietverhältnisses sowie Sozialschutz Kein Zugriff
          3. c) Sonstige Anerkennung der besonderen Stellung des Wohnraummieters Kein Zugriff
        1. 2. Die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Untergruppen der sonstigen Raummiete Kein Zugriff
      1. II. Die Voraussetzungen der Wohnraummiete und sonstigen Raummietarten Kein Zugriff
          1. a) Rechtsfolgen Kein Zugriff
              1. (1) Vorübergehender Gebrauch Kein Zugriff
              2. (2) Zeitliche Höchstgrenze Kein Zugriff
              3. (3) Besondere Betrachtung studentischer Mieter Kein Zugriff
              1. (1) Teil der Vermieterwohnung Kein Zugriff
              2. (2) Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen Kein Zugriff
              3. (3) Rückausnahme Kein Zugriff
              1. (1) Personen mit dringendem Wohnbedarf Kein Zugriff
                1. (a) Juristische Person des öffentlichen Rechts Kein Zugriff
                2. (b) Anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege Kein Zugriff
              2. (3) Hinweispflicht des Vermieters Kein Zugriff
          1. a) Rechtsfolgen Kein Zugriff
          2. b) Tatbestand - Belegenheit des vermieteten Wohnraums in einem Studenten- bzw. Jugendwohnheim Kein Zugriff
          1. a) Nur zum vorübergehenden Gebrauch vermieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB Kein Zugriff
          2. b) Möblierter Wohnraum als Teil der vom Vermieter bewohnten Wohnung, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Tatbestandsmerkmal des dringenden Wohnbedarfs Kein Zugriff
            2. bb) Tatbestandsmerkmal des besonderen Kreises von Zwischenmietern Kein Zugriff
          3. d) § 549 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
          4. e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. 1. Beschluss des BVerfG vom 11. Juni 1991 zu einem sogenannten Bauherrenmodell Kein Zugriff
        2. 2. Beschluss des BVerfG vom 6. August 1993 zur Einschränkung bei überwiegenden Vermieterinteressen Kein Zugriff
        3. 3. Beschluss des BVerfG vom 3. Februar 1994 zum alternativen Wohnmodell Hamburger Hafenstraße Kein Zugriff
        1. 1. Mietvertrag zwischen Vermieter und (Zwischen-)Mieter mit dem Zweck der Weitervermietung als Wohnung Kein Zugriff
            1. aa) BGH-Urteil vom 20. Januar 2016 zu einer Mieter-Selbsthilfe-Genossenschaft Kein Zugriff
            2. bb) BGH-Urteil vom 30. April 2003 zu einem Mietvertrag mit einem Künstlerförderungsverein Kein Zugriff
            3. cc) BGH-Urteil vom 3. Juli 1996 zu einem Mietvertrag mit einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Jugendlichen und Heranwachsenden Kein Zugriff
            4. dd) Gesamtbetrachtung der Position des BGH Kein Zugriff
            1. aa) Die Position des BGH unterstützende Ansichten Kein Zugriff
            2. bb) Erweiterung des § 565 BGB durch Verwendung des modernen Gewerbebegriffs Kein Zugriff
                1. (a) Die analoge Anwendung ist bei geschäftsmäßiger Zwischenvermietung wegen Art. 3 Abs. 1 GG stets geboten Kein Zugriff
                2. (b) Das Anbieten der Wohnung am normalen Markt durch den Vermieter gebietet grds. die analoge Anwendung Kein Zugriff
                3. (c) Schaltet der Vermieter im Eigeninteresse Zwischenvermieter ein, rechtfertigt dies grds. die analoge Anwendung Kein Zugriff
                4. (d) Bei Einnahmeerzielungsabsicht des Vermieters und vergleichbarer Schutzbedürftigkeit des Endmieters ist eine analoge Anwendung geboten Kein Zugriff
              1. (2) Dogmatische Begründung der analogen Anwendbarkeit Kein Zugriff
            3. dd) Hilfsweise soll das Hauptmietverhältnis als Wohnraummiete qualifiziert werden, wenn eine Analogie zu § 565 BGB abgelehnt werde Kein Zugriff
          1. c) Stellungnahme Kein Zugriff
          1. a) Eintritt des Hauptvermieters in das Endmietverhältnis Kein Zugriff
          2. b) Möglichkeit der erneuten Einschaltung eines Zwischenmieters durch den Vermieter Kein Zugriff
          1. a) Direkte Anwendbarkeit des § 565 BGB bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter Kein Zugriff
              1. (1) Anforderungen des BGH an die analoge Anwendbarkeit des § 565 BGB Kein Zugriff
                1. (a) Analoge Anwendung bei geschäftsmäßiger Zwischenvermietung Kein Zugriff
                2. (b) Analoge Anwendung bei Anbieten der Wohnung am normalen Markt durch den Vermieter Kein Zugriff
                3. (c) Analoge Anwendung bei Einschaltung des Zwischenvermieters im Eigeninteresse des Vermieters Kein Zugriff
                4. (d) Analoge Anwendung bei Einnahmeerzielungsabsicht des Vermieters und vergleichbarer Schutzbedürftigkeit des Endmieters Kein Zugriff
              2. (3) Zwischenergebnis Kein Zugriff
              1. (1) Vereinbarung eines Mietvertrages zwischen Mieter und Nutzer Kein Zugriff
              2. (2) Vereinbarung einer Leihe (oder bloße Gebrauchsüberlassung) zwischen Mieter und Nutzer Kein Zugriff
            1. cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aa) Weite Auslegung des Überlassungsbegriffs unter Einschränkung durch Art. 6 GG Kein Zugriff
            2. bb) Auslegung nach der objektiven Verkehrsauffassung (Kandelhard) Kein Zugriff
            3. cc) Die Überlassung setzt den Verlust der Einwirkungsmöglichkeit des Mieters voraus Kein Zugriff
            4. dd) Stellungnahme Kein Zugriff
          1. b) Fälle des in der Wohnung allein zurückgelassenen Dritten als Überlassung? Kein Zugriff
            1. aa) Berechtigtes Interesse Kein Zugriff
            2. bb) Überlassung „eines Teils des Wohnraums“ Kein Zugriff
            3. cc) Das erst nach Vertragsschluss entstandene Interesse an der Überlassung Kein Zugriff
          1. b) Reichweite der Erlaubniserklärung Kein Zugriff
            1. aa) Gründe in der Person des Dritten Kein Zugriff
            2. bb) Überbelegung Kein Zugriff
            3. cc) Sonstige Gründe Kein Zugriff
            1. aa) Voraussetzungen der Erhöhung Kein Zugriff
            2. bb) Berechnung der angemessenen Erhöhung Kein Zugriff
        1. 3. Rechtliche Auswirkungen der Überlassung auf die Parteien Kein Zugriff
        2. 4. Rechte des Mieters bei unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis durch den Vermieter Kein Zugriff
          1. a) Unterlassungsanspruch gemäß § 541 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Außerordentliche Kündigung Kein Zugriff
            2. bb) Ordentliche Kündigung Kein Zugriff
        1. 1. Untermiete Kein Zugriff
        2. 2. Leihe und Gefälligkeitsverhältnis Kein Zugriff
    1. F. Zwischenergebnis: Anwendbarkeit der wohnraummietrechtlichen Schutzvorschriften auf den Nutzer bei Einschaltung eines nicht selbst nutzenden Mieters Kein Zugriff
      1. I. Die Rechtsfigur des Vertrags zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB im Allgemeinen Kein Zugriff
        1. 1. Rechtsprechung Kein Zugriff
        2. 2. Literatur Kein Zugriff
          1. a) Die auf einen Mietvertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB gerichtete Parteivereinbarung Kein Zugriff
            1. aa) Kein Scheingeschäft Kein Zugriff
            2. bb) Keine Unbestimmtheit des Dritten Kein Zugriff
          1. a) Verteilung der Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und Mietzahlung im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter Kein Zugriff
            1. aa) Anspruch auf Gebrauchserhaltung i.S.d. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter Kein Zugriff
                1. (a) Die den Vertrag als Ganzen beeinflussenden (Gewährleistungs-)Rechte verbleiben beim Versprechensempfänger Kein Zugriff
                2. (b) Die Sekundäransprüche stehen allein dem Dritten zu Kein Zugriff
                1. (a) Aufwendungsersatzansprüche Kein Zugriff
                  1. (aa) Minderung Kein Zugriff
                  2. (bb) Schadensersatzansprüche Kein Zugriff
            2. cc) Ausschluss der Gewährleistungsrechte Kein Zugriff
          2. c) Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB wegen einer sonstigen Pflichtverletzung des Vermieters Kein Zugriff
                1. (a) Das Kündigungsrecht kann potentiell sowohl Versprechensempfänger als auch Drittem zustehen, dies richtet sich aber nach dem konkreten Kündigungsgrund und Anwendungsfall Kein Zugriff
                2. (b) Die Auslegung des Mietvertrags zugunsten Dritter ergibt die alleinige Zuständigkeit des Mieters zur Kündigung Kein Zugriff
                3. (c) Stellungnahme Kein Zugriff
              1. (1) Verhaltensbedingte Kündigung Kein Zugriff
              2. (2) Anwendung der Sozialklausel (§ 574 BGB) bei ordentlicher Kündigung des Vermieters i.S.d. § 573 BGB Kein Zugriff
          3. e) Vertragsänderungen Kein Zugriff
          4. f) Rückgabepflicht der Mietsache Kein Zugriff
            1. aa) Im Falle verspäteter Rückgabe Kein Zugriff
            2. bb) Im Falle der Beschädigung der Mietsache Kein Zugriff
            3. cc) Sonstige Schadensersatzansprüche Kein Zugriff
          5. h) Unterlassungsansprüche des Vermieters Kein Zugriff
        1. 1. Prinzip der Identität von Mieter und Nutzer Kein Zugriff
        2. 2. Vereinbarkeit mit § 551 BGB Kein Zugriff
      1. I. Teilweise Erweiterung des Nutzerkreises für die Qualifikation als Wohnraummiete Kein Zugriff
      2. II. Vollständige Erweiterung des Nutzerkreises für die Qualifikation als Wohnraummiete Kein Zugriff
          1. a) Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als alleiniger Mieter Kein Zugriff
          2. b) Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als Mitmieter des mietenden Nutzers Kein Zugriff
          3. c) Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. 2. Bedenken hinsichtlich der unbeschränkten Haftung aufgrund von § 551 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
        1. 1. Geschichte Kein Zugriff
        2. 2. Anwendungsbereich Kein Zugriff
        3. 3. Zulässige Höhe der Mietsicherheit und Sicherungszwecke Kein Zugriff
          1. a) Die einzelnen möglichen Sicherungsmittel Kein Zugriff
            1. aa) Bürgschaft Kein Zugriff
            2. bb) Schuldbeitritt Kein Zugriff
          1. a) Anspruch auf zusätzliche Sicherheitsleistung für Rückbauverpflichtung bei baulicher Veränderung zu behindertengerechter Nutzung, § 554a Abs. 2 BGB Kein Zugriff
          2. b) Sonderrisikosicherheiten bei Risiken, die über den Mietergebrauch der Wohnung hinausgehen Kein Zugriff
          3. c) Unaufgeforderte, freiwillige Sicherheitsleistung eines Dritten Kein Zugriff
          4. d) Weitergehende Sicherheit zur Abwendung der begründeten außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Kein Zugriff
        4. 6. Rechtsfolgen bei Überschreiten des Dreifachen der Monatsmiete gemäß § 551 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Auslegung der Einschaltung des Dritten als Mieter als Sicherungsabrede, §§ 133, 157 BGB Kein Zugriff
            2. bb) Qualifizierung der Einschaltung des nicht nutzenden Dritten als Mieter als ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
            3. cc) Verstoß gegen § 551 Abs. 4 BGB durch Einschaltung des nicht nutzenden Dritten als Mieter Kein Zugriff
          1. b) In Rechtsprechung und Literatur genannte Kriterien zur Abgrenzung von bloßer Sicherheitsleistung zur Vertragspartnerstellung im Fall der Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters Kein Zugriff
          1. a) Auslegung Kein Zugriff
          2. b) Scheingeschäft, § 117 BGB Kein Zugriff
              1. (1) Der Wortlaut der Parteivereinbarung kann nicht entscheidend sein Kein Zugriff
              2. (2) Abgrenzung zur Wohnraummiete durch den Mieter mittels der vereinbarten Nutzungsabsicht Kein Zugriff
                1. (a) Abgrenzung zu Konstellationen der Gebrauchsüberlassung i.S.d. §§ 540, 553 BGB Kein Zugriff
                2. (b) Abgrenzung zu Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB Kein Zugriff
              3. (4) Die Art der Abwicklung des Mietverhältnisses ist kein taugliches Unterscheidungskriterium Kein Zugriff
              4. (5) Die vertragliche Konstruktion der Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Alleinmieter oder Mitmieter ist irrelevant für die Einstufung als Sicherheitsleistung Kein Zugriff
              5. (6) Zwischenergebnis: Die Einschaltung als nicht nutzender Mieter ist eine faktische Sicherheitsleistung, wenn sie aufgrund der Vermieterinitiative erfolgt Kein Zugriff
                  1. (aa) Unmittelbare finanzielle Belastung des Nutzers Kein Zugriff
                  2. (bb) Mittelbare finanzielle Belastung des Nutzers Kein Zugriff
                  3. (i) Regress Kein Zugriff
                  4. (ii) Gegenleistung des Nutzers für das Stellen der Sicherheitsleistung an den Mieter Kein Zugriff
                  5. (cc) Sonstige Belastungen für den Nutzer Kein Zugriff
                  1. (aa) Mobilitätshindernis für den konkret betroffenen Nutzer Kein Zugriff
                  2. (bb) Mobilitätshindernis für die abstrakte Gruppe der Wohnungsnutzer Kein Zugriff
                1. (c) Fazit zur Beeinträchtigung der Schutzzwecke des § 551 BGB bei Einschaltung nicht nutzender Mieter Kein Zugriff
              1. (2) Die Einschaltung nicht nutzender Mieter ist nicht mit den diskutierten Ausnahmefällen zu § 551 BGB vergleichbar Kein Zugriff
                1. (a) Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters als Mitmieter des Nutzers Kein Zugriff
                  1. (aa) Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB auf die Abrede zwischen Vermieter und (Allein-)Mieter Kein Zugriff
                  2. (bb) Wertung der Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB Kein Zugriff
                  3. (i) Vergleichbarkeit von missbräuchlichem Agenturgeschäft und Einschaltung nicht nutzender Mieter auf Vermieterinitiative Kein Zugriff
                  4. (ii) Diskussion über Übertragung der Agenturgeschäftsrechtsprechung auf nicht selbst nutzende Mieter Kein Zugriff
            1. cc) Zwischenergebnis Kein Zugriff
          3. d) Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei der Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter, in denen die Initiative nicht vom Vermieter ausgeht Kein Zugriff
        1. 1. Die Einschaltung nicht nutzender Mieter als Mitmieter des Nutzers auf Initiative des Vermieters Kein Zugriff
          1. a) Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB Kein Zugriff
          2. b) Hilfsweise: Anwendung des Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB Kein Zugriff
          1. a) Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden Mieters als Alleinmieter auf Initiative der Mieterseite Kein Zugriff
          2. b) Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden Mieters als Mitmieter des Nutzers auf Initiative der Mieterseite Kein Zugriff
        1. 2. Verdeckte Einschaltung des nicht selbst nutzenden Mieters auf Initiative der Mieterseite Kein Zugriff
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 291 - 296

Literaturverzeichnis (116 Einträge)

  1. Literaturverzeichnis Google Scholar öffnen
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