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Windkraftanlagen im Regelungskomplex der §§ 93–95 BGB

Ein Beitrag zur Auslegung und Anwendung der §§ 93–95 BGB am Beispiel von Windkraftanlagen
Autor:innen:
Reihe:
Studien zum Zivilrecht, Band 60
Verlag:
 15.01.2025

Zusammenfassung

Der Verfasser nimmt den umfangreichen wissenschaftlichen Diskurs zu Windkraftanlagen im Regelungskomplex der §§ 93–95 BGB zum Anlass, die Anwendungskonzepte dieser grundlegenden sachenrechtlichen Normen zu hinterfragen und eigene Prinzipien zu entwickeln. Es werden die konkreten Fragen beantwortet, ob eine Windkraftanlage als rechtlich einheitliche Sache zu qualifizieren ist und ob sie wesentlicher Grundstücksbestandteil oder lediglich Scheinbestandteil ist. Hieraus werden abstrakte Prinzipien für die Auslegung und Anwendung der §§ 93–95 BGB abgeleitet.

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Bibliographische Angaben

Erscheinungsjahr
2025
Erscheinungsdatum
15.01.2025
ISBN-Print
978-3-7560-0137-8
ISBN-Online
978-3-7489-4744-8
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Studien zum Zivilrecht
Band
60
Sprache
Deutsch
Seiten
375
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 38
    1. A. Problemaufriss Kein Zugriff
    2. B. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. Onshore-Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Innere Gewässer Kein Zugriff
          2. b) Küstenmeer Kein Zugriff
          3. c) Ausschließliche Wirtschaftszone und Hohe See Kein Zugriff
        1. 1. Onshore-Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Küstenmeer Kein Zugriff
            1. aa) Problem des anwendbaren Rechts in staatsfreiem Gebiet Kein Zugriff
            2. bb) Keine Bedeutung der §§ 93–95 BGB in staatsfreiem Meeresgebiet Kein Zugriff
      1. III. Begrenzung des Untersuchungsgegenstands auf Onshore- und Küstenmeer-Windkraftanlagen Kein Zugriff
        1. 1. Onshore-Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Tragende Gründungsstrukturen Kein Zugriff
          2. b) Schwimmende Gründungsstrukturen Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
      1. II. Turm Kein Zugriff
      2. III. Gondel und Triebstrang Kein Zugriff
      3. IV. Rotor Kein Zugriff
      4. V. Kursorischer Ausblick auf die Bedeutung für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand der §§ 93, 94 BGB Kein Zugriff
          1. a) Anlagen über 50 Meter Kein Zugriff
          2. b) Anlagen bis zu 50 Meter (Kleinwindkraftanlagen) Kein Zugriff
        1. 2. Küstenmeer-Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Erforderlichkeit der Abgrenzung zwischen Miete und Pacht Kein Zugriff
              1. (1) § 99 Abs. 1 BGB – unmittelbare Sachfrüchte Kein Zugriff
              2. (2) § 99 Abs. 3 BGB – mittelbare Sachfrüchte Kein Zugriff
              3. (3) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Keine unmittelbare Sachfruchtziehung i.S.v. § 99 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Keine mittelbare Sachfruchtziehung i.S.v. § 99 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
              3. (3) Folge: Mietvertrag Kein Zugriff
              1. (1) Keine unmittelbare Sachfruchtziehung i.S.v. § 99 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Anspruch aus § 19 Abs. 1 EEG als mittelbare Sachfrucht i.S.v. § 99 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
              3. (3) Folge: Pachtvertrag als Grundsatz Kein Zugriff
              1. (1) Keine unmittelbare Sachfruchtziehung i.S.v. § 99 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Keine mittelbare Sachfruchtziehung i.S.v. § 99 Abs. 3 BGB Kein Zugriff
              3. (3) Folge: Mietvertrag Kein Zugriff
            1. ee) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Anspruch auf Unentgeltlichkeit aus § 84 EEG Kein Zugriff
            1. aa) Anforderungen an die Unentgeltlichkeit i.S.v. § 598 BGB Kein Zugriff
            2. bb) Nutzung der Meeresfläche zum Windkraftbetrieb als Gegenleistung im zivilrechtlichen Sinne Kein Zugriff
          2. c) Zwischenfazit: Entgeltlichkeit des Nutzungsverhältnisses Kein Zugriff
        1. 3. Fazit Kein Zugriff
      1. I. Begrenzte Lebensdauer Kein Zugriff
      2. II. Möglichkeit des Repowering und Existenz eines Zweitmarktes Kein Zugriff
      3. III. Abschließende Bezugnahme auf die §§ 93–95 BGB Kein Zugriff
      1. I. Das Verhältnis der §§ 93, 94 BGB zueinander Kein Zugriff
      2. II. Das Verhältnis von § 95 BGB zu den §§ 93, 94 BGB Kein Zugriff
      3. III. Erste Schlüsse bezüglich der Struktur der Qualifikation von Windkraftanlagen Kein Zugriff
        1. 1. Schutz volkswirtschaftlicher Interessen Kein Zugriff
          1. a) §§ 93, 94 BGB als Ausprägung des Publizitätsgrundsatzes Kein Zugriff
          2. b) §§ 93, 94 Abs. 2 BGB als Ausprägung des Bestimmtheitsgrundsatzes Kein Zugriff
        2. 3. Ziel: Ausgleich der Interessen bei der Anwendung auf Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Grundvoraussetzung: Sachbestandteil Kein Zugriff
          2. b) Maßstab: bestandteilsorientierte Betrachtung Kein Zugriff
            1. aa) Maßgebender Untersuchungszeitpunkt Kein Zugriff
            2. bb) Begriff der Zerstörung – zugleich: Herleitung der Notwendigkeit einer hypothetischen Prüfung von § 93 BGB Kein Zugriff
            3. cc) Begriff der Wesensveränderung Kein Zugriff
          3. d) Folgen für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand von § 93 BGB Kein Zugriff
              1. (1) Bedeutung: Keine Beschränkung auf Gebäude im engeren Sinne Kein Zugriff
              2. (2) Systematisch-teleologische Herleitung Kein Zugriff
              3. (3) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Grundlegendes Kriterium des BGH: Klassische Bauweise und Beschaffenheit des Baukörpers Kein Zugriff
              2. (2) Qualifizierendes Kriterium des BGH: Besondere Größe und Komplexität des Bauwerks – Qualität der Verbindung zwischen den Bauteilen i.S.v. § 93 BGB Kein Zugriff
            1. cc) Zwischenfazit: weiter Gebäudebegriff Kein Zugriff
          1. b) Wesentlichkeitskriterium: Einfügung zur Herstellung des Gebäudes Kein Zugriff
          2. c) Folgen für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand von § 94 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
          1. a) Gleichlaufende Konkretisierung der Kriterien von § 94 Abs. 1 S. 1 BGB und § 93 BGB Kein Zugriff
          2. b) Einzelfallorientierte Anwendung anhand der Art der Verbindung Kein Zugriff
          3. c) Folgen für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand von § 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
      1. III. Ausblick auf die Anwendung der §§ 93, 94 BGB – Differenzierung zwischen innerem und äußerem Zusammenhang von Windkraftanlagen Kein Zugriff
        1. 1. Grundlegender Zweck und norminterne Systematik Kein Zugriff
          1. a) Sonderrechtsfähigkeit versus Werterhalt Kein Zugriff
            1. aa) Keine absolute Verdrängung Kein Zugriff
            2. bb) Notwendigkeit einer Vergewisserungsgrundlage Kein Zugriff
        2. 3. Ziel: Ausgleich zwischen Sonderrechtsfähigkeits- und Verkehrsschutzinteresse Kein Zugriff
          1. a) Begriff des Gebäudes oder anderen Werks Kein Zugriff
              1. (1) Sicher begründete dingliche Rechte Kein Zugriff
              2. (2) Problem eingeschränkter Publizität vor der Eintragung des dinglichen Rechts in das Grundbuch Kein Zugriff
            1. bb) Sonderfall: öffentlich-rechtliche Rechtspositionen Kein Zugriff
            2. cc) Zwischenfazit: Auslegung von § 95 Abs. 1 S. 2 BGB führt erforderlichen Interessenausgleich herbei Kein Zugriff
          2. c) Die berechtigte Person i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
          3. d) Folgen für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand von § 95 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
          1. a) Bedürfnis nach einer kohärenten Auslegung zu § 95 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Subjektive Zweckbestimmung Kein Zugriff
            2. bb) Kriterium der inneren Willensrichtung Kein Zugriff
            3. cc) Äußere Umstände als Auslegungs- und Vergewisserungsgrundlage (Verkehrsschutzvehikel) Kein Zugriff
            4. dd) Zwischenfazit: Interessenausgleich i.R.v. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB nur bei umfassender Beachtung äußerer Umstände als Auslegungsgrundlage Kein Zugriff
            1. aa) Einführend: Das Problem mit der tatsächlichen Vermutung i.R.v. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
            2. bb) Inkohärenz zu § 95 Abs. 1 S. 2 BGB? Kein Zugriff
            3. cc) Taugliche Vergewisserungsgrundlage? Kein Zugriff
              1. (1) Begriff der tatsächlichen Vermutung Kein Zugriff
              2. (2) Keine gesetzliche Vermutung i.S.v. § 292 ZPO Kein Zugriff
              3. (3) Anscheinsbeweis oder Indizienbeweis? Kein Zugriff
            4. ee) Zwischenfazit: Eingeschränkte Bedeutung der tatsächlichen Vermutung für die Bestimmung des inneren Willens i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Begriff der verbindenden Person Kein Zugriff
            2. bb) Personeller Anwendungsbereich von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
          2. e) Folgen für die Qualifikation von Windkraftanlagen anhand von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
      1. III. Ausblick auf die Anwendung von § 95 Abs. 1 BGB – Potenzielle Auflösung des äußeren Zusammenhangs von Windkraftanlagen Kein Zugriff
      1. I. Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands in personeller und tatsächlicher Hinsicht Kein Zugriff
          1. a) Erster Grund: Dogmatische Fehlanknüpfung an § 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
          2. b) Zweiter Grund: Vorgezogene Bestimmung des Prüfungsgegenstands von § 94 Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich Kein Zugriff
        1. 2. Lösung über zweistufige Prüfungsstruktur – Differenzierung zwischen innerem und äußerem Zusammenhang von Windkraftanlagen Kein Zugriff
      2. III. Struktur der Qualifikation anhand von § 95 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
          1. a) Fundament, Turm, Gondel und Rotor als Sachbestandteile Kein Zugriff
            1. aa) Fundament als Einzel- oder Gesamtbestandteil Kein Zugriff
            2. bb) Turm als Gesamtbestandteil Kein Zugriff
            3. cc) Gondel als Gesamtbestandteil Kein Zugriff
            4. dd) Rotor als Gesamtbestandteil Kein Zugriff
          2. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Hypothetische Betrachtung: Substanzieller Untergang der Restbestandteile Kein Zugriff
              2. (2) Rechtsgedanke aus § 5 Abs. 2 WEG Kein Zugriff
              3. (3) Vereinbarkeit mit einer bestandteilsorientierten Betrachtung Kein Zugriff
              4. (4) Vereinbarkeit mit dem Begriff der Wesensveränderung – zugleich: Konkretisierung des Ersetzbarkeitsbegriffs Kein Zugriff
              5. (5) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Fundament als tragendes Bauteil Kein Zugriff
              2. (2) Turm als tragendes Bauteil Kein Zugriff
              3. (3) Gondel nur in Teilen tragend Kein Zugriff
              4. (4) Rotor nicht tragend Kein Zugriff
            1. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Triebstrang (Getriebe bis Generator) Kein Zugriff
              2. (2) Rotor Kein Zugriff
            1. bb) Keine Wesensveränderung der Restanlage Kein Zugriff
            2. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. c) Zwischenfazit: Nur teilweise rechtliche Einheit im inneren Zusammenhang gemäß § 93 BGB Kein Zugriff
          2. d) Zwischenüberlegung zur Veranschaulichung der gewählten Prüfungsstruktur Kein Zugriff
            1. aa) Windkraftanlage als Gebäude i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
              1. (1) Erster Anknüpfungspunkt: enger Gebäudebegriff Kein Zugriff
              2. (2) Zweiter Anknüpfungspunkt: Windkraftanlage als Maschine Kein Zugriff
              3. (3) Dritter Anknüpfungspunkt: Möglichkeit der Demontage Kein Zugriff
              4. (4) Vierter Anknüpfungspunkt: steuerrechtlicher Gebäudebegriff Kein Zugriff
            2. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
            1. aa) Fundament – Bedeutung als Hybridbestandteil und Abgrenzung zwischen den Kriterien von § 93 BGB und § 94 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
            2. bb) Turm Kein Zugriff
              1. (1) Gondelgehäuse (mit Rotorwelle) Kein Zugriff
              2. (2) Triebstrang (Getriebe bis Generator) – Problem des nur zweckerfüllenden Bauteils Kein Zugriff
            3. dd) Rotor Kein Zugriff
            4. ee) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. c) Zwischenfazit: Umfassende rechtliche Einheit im inneren Zusammenhang gemäß § 94 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
          1. a) Hypothetische Trennung der Verbindung zwischen Fundament und Boden allein maßgeblich Kein Zugriff
            1. aa) Gesamte Windkraftanlage als Bezugspunkt für die Prüfung der §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
            2. bb) Veranschaulichung des Prüfungsmaßstabs anhand jüngerer Rechtsprechung des BGH und des OLG Schleswig Kein Zugriff
          2. c) Abzuleitende Fragestellung für die Anwendung der §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB auf Windkraftanlagen Kein Zugriff
          1. a) Beeinträchtigung der Windkraftanlage als Folge der hypothetischen Trennung zwischen Fundament und Boden Kein Zugriff
          2. b) Beeinträchtigung des Bodens als Folge der hypothetischen Trennung zwischen Fundament und Boden Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
            1. aa) Monopile-, Jacket-, Tripod- und Tripile-Gründungen Kein Zugriff
            2. bb) Schwerkraftfundamente Kein Zugriff
            3. cc) Suction-Bucket-Gründungen – stabilitätsgebende Funktion als ausschlaggebender Gesichtspunkt Kein Zugriff
            4. dd) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. b) Beeinträchtigung einer Anlage mit schwimmender Gründungsstruktur als Folge der hypothetischen Trennung zwischen Fundament und Meeresboden Kein Zugriff
          2. c) Beeinträchtigung des Meeresbodens als Folge der hypothetischen Trennung zwischen Fundament und Meeresboden Kein Zugriff
        1. 4. Zwischenfazit: Onshore- und Küstenmeer-Windkraftanlagen grundsätzlich wesentliche Grundstücksbestandteile i.S.d. §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
          1. a) Teilerbaute Windkraftanlage als Bauwerk i.S.v. § 93 BGB und Gebäude i.S.v. § 94 Abs. 2 BGB Kein Zugriff
          2. b) Übertragung der Anwendungsgrundsätze zu vollständig errichteten Windkraftanlagen Kein Zugriff
        1. 2. Qualifikation des äußeren Zusammenhangs anhand der §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
        2. 3. Zwischenfazit: Teilerbaute Windkraftanlagen grundsätzlich wesentliche Grundstücksbestandteile i.S.d. §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
      1. IV. Fazit: Windkraftanlagen als rechtliche Einheit gemäß §§ 93, 94 BGB in ihrem inneren und äußeren Zusammenhang Kein Zugriff
          1. a) Erneut: Anforderungen an ein sicher begründetes dingliches Nutzungsrecht i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
          2. b) Konkretisierung des Zeitpunkts der Errichtung einer Windkraftanlage Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Theoretische Möglichkeit Kein Zugriff
          2. b) Praktische Irrelevanz Kein Zugriff
          3. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 3. Zwischenfazit: Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 2 BGB aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts nur im Onshore-Bereich und abhängig von der Disposition der Parteien Kein Zugriff
        1. 1. Onshore-Windkraftanlage – öffentlich-rechtliche Genehmigung kein Recht i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 2 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Ausgangspunkt: Die zwei Rechtsfolgen des § 84 EEG Kein Zugriff
            2. bb) Erstes Kriterium: Duldungspflicht für Grundstückseigentümer:in Kein Zugriff
            3. cc) Zweites Kriterium: absolute Wirkung des Nutzungsrechts Kein Zugriff
            4. dd) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. b) Problem: Entstehungszeitpunkt des Nutzungsrechts aus § 84 EEG Kein Zugriff
        2. 3. Zwischenfazit: Keine Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 2 BGB aufgrund des öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechts aus § 84 EEG Kein Zugriff
      1. III. Fazit: Auflösung der rechtlichen Einheit einer Windkraftanlage im äußeren Zusammenhang über § 95 Abs. 1 S. 2 BGB nur im Onshore-Bereich und abhängig von der Disposition der Parteien Kein Zugriff
          1. a) Anlagenbetreibende als willensbestimmende Subjekte Kein Zugriff
          2. b) Bedeutung der äußeren Umstände bei der Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB (Verkehrsschutzgedanke) Kein Zugriff
          3. c) Folgen für die anstehende Qualifikation anhand von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
        1. 2. Differenzierung der Untersuchung nach Anlagenbetreibenden Kein Zugriff
          1. a) Ausgangspunkt: Das Verhältnis zwischen Windvorkommen und Lebensdauer der Windkraftanlage Kein Zugriff
            1. aa) Kein Rückschluss auf die Absicht zur vorübergehenden Verbindung Kein Zugriff
            2. bb) Kein Rückschluss auf die Absicht zur dauerhaften Verbindung Kein Zugriff
            3. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 2. Umstand der Existenz eines Zweitmarkts Kein Zugriff
        2. 3. Umstand des Repowering Kein Zugriff
            1. aa) Anwendbarkeit von § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB auf Onshore-Windkraftanlagen Kein Zugriff
            2. bb) Bedeutung und Inhalt der Verpflichtungserklärung Kein Zugriff
          1. b) Rückschlüsse auf den inneren Willen von Anlagenbetreibenden? Kein Zugriff
          2. c) Zwischenfazit Kein Zugriff
          1. a) Auslegung zugunsten der Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
            1. aa) Interessen der Anlagenbetreibenden Kein Zugriff
            2. bb) Interessen des Rechtsverkehrs Kein Zugriff
            3. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
        1. 1. Grundgedanke: Schuldrechtliches Nutzungsrecht nur als hinzutretendes Indiz Kein Zugriff
          1. a) Grundsätzlich: Befristungscharakter des Mietvertrags Kein Zugriff
          2. b) Bedeutung einer vertraglichen Rückbauverpflichtung Kein Zugriff
              1. (1) Keine pauschale Auslegung zugunsten eines dauerhaften Verbindungswillens (entgegen FG Nürnberg, Urteil v. 25.11.2015 [3 K 387/14]) Kein Zugriff
              2. (2) Einzige Folge: Befristungsmoment des Mietvertrags als Indiz entfällt Kein Zugriff
              3. (3) Appell: Vermeidung generalisierender Aussagen in unterschiedlichen Sachzusammenhängen Kein Zugriff
              1. (1) Ausgangspunkt: Wille der (ursprünglichen) Anlagenbetreibenden zur dauerhaften Verbindung Kein Zugriff
              2. (2) Problem: Widerspruch im Rahmen der Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB auf Windkraftanlagen Kein Zugriff
              3. (3) Lösungsansatz: Wille der Übernehmenden mitentscheidend Kein Zugriff
              4. (4) Schlussfolgerung: Übernehmende als willensmitbestimmende Subjekte Kein Zugriff
            1. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
            1. aa) Wahlrecht zur Übernahme des Grundstücks durch Anlagenbetreibende Kein Zugriff
              1. (1) Fortsetzung der allgemeinen Anwendungsgrundsätze zu Übernahmevereinbarungen durch Rechtsprechung und Schrifttum Kein Zugriff
              2. (2) Abweichende Beurteilung anhand der in dieser Arbeit herausgearbeiteten Anwendungsparameter Kein Zugriff
            2. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
              1. (1) Grundüberlegung entsprechend der Steinbruch-Entscheidung des RG Kein Zugriff
              2. (2) Konkretisierung auf die Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB auf Windkraftanlagen Kein Zugriff
              1. (1) Ursprüngliche Entwicklung der Auffassung Kein Zugriff
              2. (2) Bestätigung durch den BGH, Urteil v. 7.4.2017 (V ZR 52/16) Kein Zugriff
              1. (1) Unklarer Wortlaut von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
              2. (2) Sinn und Zweck von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
              3. (3) Folgeerwägungen: Rechtssicherheit und interessengerechte Ergebnisse Kein Zugriff
              4. (4) Einordnung in den Gesamtkontext Kein Zugriff
          3. f) Zwischenfazit: Geringe Bedeutung einzelner mietvertraglicher Vereinbarungen als Auslegungsgrundlage für den Willen i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
        2. 3. Umstand des öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechts aus § 84 EEG Kein Zugriff
            1. aa) Indizien für eine nur vorübergehend gewollte Verbindung Kein Zugriff
            2. bb) Keine Entkräftung durch mietvertragliche Abreden Kein Zugriff
            3. cc) Zwischenfazit Kein Zugriff
            1. aa) Interessen der Anlagenbetreibenden Kein Zugriff
            2. bb) Interessen der Grundstückseigentümer:innen Kein Zugriff
            3. cc) Interessen des Rechtsverkehrs Kein Zugriff
            4. dd) Zwischenfazit Kein Zugriff
      1. IV. Fazit: Auflösung der rechtlichen Einheit einer Windkraftanlage im äußeren Zusammenhang über § 95 Abs. 1 S. 1 BGB als Regel Kein Zugriff
    1. E. Ergebnisse der Qualifikation von Windkraftanlagen anhand der §§ 93–95 BGB Kein Zugriff
    1. A. Erstes Prinzip zur Anwendungsstruktur der §§ 93, 94 BGB: Differenzierung in inneren und äußeren Zusammenhang einer Sache (Idee von den Hybridbestandteilen) Kein Zugriff
      1. I. Zweites Anwendungsprinzip: Hypothetische Betrachtung bei der Prüfung von § 93 BGB (Idee von den tragenden Bestandteilen) Kein Zugriff
      2. II. Drittes Anwendungsprinzip: Eigenständiger Anwendungsbereich von § 94 Abs. 2 BGB und weiter Gebäudebegriff (entgegen BGH, Urteil v. 22.10.2021 [V ZR 69/20]) Kein Zugriff
      3. III. Viertes Anwendungsprinzip: Umfassende rechtliche Einheit von Gebäuden mit nur einem angelegten Verwendungszweck (Idee von den zweckerfüllenden Bestandteilen) Kein Zugriff
      1. I. Fünftes Anwendungsprinzip: Bezugspunkt der §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB abhängig von der Qualifikation des inneren Zusammenhangs einer Sache Kein Zugriff
      2. II. Sechstes Anwendungsprinzip: Hypothetische Betrachtung bei der Prüfung der §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB (Idee von der stabilitätsgebenden Verbindung) Kein Zugriff
      1. I. Siebtes Anwendungsprinzip: Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen Sonderrechtsfähigkeits- und Verkehrsschutzinteresse (Idee von der Vergewisserungsgrundlage) Kein Zugriff
      2. II. Achtes Anwendungsprinzip: Gesamtbetrachtung aller äußeren Umstände für die Anwendung von § 95 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff
    1. A. Anwendbarkeit der §§ 93–95 BGB auf Windkraftanlagen in räumlicher und internationalprivatrechtlicher Hinsicht Kein Zugriff
    2. B. Qualifikation der rechtlichen Einheit von Windkraftanlagen im inneren und äußeren Zusammenhang anhand der §§ 93, 94 BGB Kein Zugriff
    3. C. Auflösung der rechtlichen Einheit von Windkraftanlagen im äußeren Zusammenhang anhand von § 95 Abs. 1 BGB Kein Zugriff
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 365 - 375

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