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Monographie Kein Zugriff

Maximal Extractable Value

Zur Vereinbarkeit der Ethereum Handelsstrategien mit dem Marktmissbrauchsverbot
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain werden durch spezielle Handelstechniken beeinflusst, die als Maximal Extractable Value (MEV) bezeichnet werden. Die Arbeit untersucht, inwieweit MEV mit dem neu geschaffenen Marktmissbrauchsrecht für Kryptowerte der EU-Verordnung MiCAR vereinbar ist. Hierbei werden die vier MEV-Methoden des Sandwichhandels, der DEX-Arbitragen, der Liquidierungen und der Anordnung der Transaktionskette beleuchtet. Die Arbeit zeigt praxisnahe auf, inwieweit sich die jeweiligen Akteure im Rahmen eines MEV-Handels wegen Marktmanipulation und Insiderhandels strafbar machen. Zugleich wird lösungsorientiert die Grenze zulässigen Verhaltens definiert.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-3935-7
ISBN-Online
978-3-7489-7087-3
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Bank- und kapitalmarktrechtliche Schriften des Instituts für Bankrecht Köln
Band
43
Sprache
Deutsch
Seiten
264
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. § 1 Gegenstand der Untersuchung Kein Zugriff
    2. § 2 Gang der Darstellung Kein Zugriff
        1. I. Die Abgabe der Transaktion durch den Nutzer Kein Zugriff
        2. II. Der Mempool – Die Übertragung und die Sichtbarkeit im Netzwerk Kein Zugriff
          1. 1. Der Block Builder (= der Blockersteller) Kein Zugriff
          2. 2. Der Block Proposer (= Der Block Vorschlagende) Kein Zugriff
          3. 3. Validatoren Kein Zugriff
          4. 4. Das Komitee und der Abstimmungsprozess Kein Zugriff
          5. 5. Relays und die Kommunikation zwischen Block Builder und Block Proposer Kein Zugriff
          6. 6. Der Validator als Block Builder und zugleich als Block Proposer Kein Zugriff
        3. IV. Die Anordnung von Transaktionen innerhalb eines Blocks Kein Zugriff
        4. V. Das Ethereum Belohnungssystem und Gas Kein Zugriff
        1. I. Token Kein Zugriff
        2. II. Smart Contracts Kein Zugriff
        3. III. Die Übertragung von Token mittels eines Smart Contract Kein Zugriff
        4. IV. Dritttransferfunktion Kein Zugriff
      1. C. Dezentrale Handelsplätze Kein Zugriff
      1. A. Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) – ein Überblick Kein Zugriff
        1. I. Regelungssystematik des Marktmissbrauchsrecht der MiCAR Kein Zugriff
            1. a) Abgrenzung zu Finanzinstrumenten und MiFID II Kein Zugriff
            2. b) Art. 86 Abs. 1 MiCAR, Plattformbezug und die Zulassung zum Handel Kein Zugriff
              1. aa) Die Einbeziehung von Direkttransaktionen Kein Zugriff
              2. bb) Der Verweis des Art. 86 Abs. 2 auf die „in Absatz 1 genannte(n) Kryptowerte“ und räumlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
            3. d) Sind dezentrale Handelsplätze Handelsplattformen für Kryptowerte? Kein Zugriff
            4. e) Die Anwendbarkeit des Marktmissbrauchrechts auf Darlehensprotokolle Kein Zugriff
          1. 2. Persönlicher Anwendungsbereich Kein Zugriff
    1. § 5 Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. § 6 Technischer Ablauf des Sandwichhandels an einem dezentralen Handelsplatz Kein Zugriff
          1. 1. Tathandlung Kein Zugriff
              1. aa) Der verständige Anleger für Kryptowerte Kein Zugriff
              2. bb) Anordnung von Transaktionen innerhalb eines Blocks Kein Zugriff
              3. cc) Signalwirkung beim klassischen Sandwichhandel Kein Zugriff
              4. dd) Falschheit oder Irreführung durch Signal Kein Zugriff
              1. aa) Der Wert von nativen Kryptowerten und Token Kein Zugriff
              2. bb) Normativ wertender Ansatz zur Bestimmung eines anormalen oder künstlichen Niveaus Kein Zugriff
              3. cc) Kausale Herbeiführung des Kursniveaus Kein Zugriff
            1. c) Auswirkung auf Kurs eines (zentralen) Handelsplatzes Kein Zugriff
          2. 3. Keine legitimen Gründe für Handlung Kein Zugriff
        1. II. Art. 91 Abs. 2 lit. b) MiCAR handlungsgestützte Marktmanipulation Kein Zugriff
        2. III. Art. 91 Abs. 2 lit. c) MiCAR informationsgestützte Manipulation Kein Zugriff
          1. 1. Art. 91 Abs. 3 lit. a) MiCAR Sicherung einer marktbeherrschenden Stellung Kein Zugriff
          2. 2. Art. 91 Abs. 3 lit. b) und c) MiCAR Weitere zwingende Beispiele Kein Zugriff
          1. 1. Bezugspunkt der Information Kein Zugriff
              1. aa) Die noch auszuführende, im Mempool befindliche Transaktion des Betroffenen Kein Zugriff
              2. bb) Einwirkung auf Block Builder und Block Proposer durch den MEV-Händler Kein Zugriff
              3. cc) Auswirkungen von Konzentrationen im Bereich der Block Builder Kein Zugriff
            1. b) Kursspezifität Kein Zugriff
            1. a) Das breite Anlegerpublikum für Kryptowerte Kein Zugriff
              1. aa) Informationen im Mempool Kein Zugriff
              2. bb) Mittels Algorithmen ausgewertete Sandwichhandel Möglichkeit Kein Zugriff
              3. cc) Relay und Einwirkung auf Block Builder und Block Proposer Kein Zugriff
            1. a) Eignung zur Kursbeeinflussung Kein Zugriff
            2. b) Erheblichkeit der Kursbeeinflussung Kein Zugriff
            3. c) Kursbeeinflussung auf einem dezentralen oder zentralen Handelsplatz Kein Zugriff
          1. 1. Persönlicher Anwendungsbereich, Art. 89 Abs. 5 MiCAR Kein Zugriff
          2. 2. Sachlicher Anwendungsbereich, Verbot nach Art. 89 Abs. 1, 2 MiCAR Kein Zugriff
    2. § 8 Generelles Frontrunning zur Ausnutzung von Fehlern Kein Zugriff
      1. A. Technischer Ablauf Kein Zugriff
      2. B. Marktmanipulation Kein Zugriff
        1. I. Kursbeeinflussung bei Einzahlung beider Token Kein Zugriff
        2. II. Kursbeeinflussung bei Einzahlung nur eines Tokens Kein Zugriff
    3. § 10 Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. A. Technischer Ablauf Kein Zugriff
          1. 1. Tathandlung Kein Zugriff
            1. a) Falsche oder irreführende Signale (Markttäuschungseignung) Kein Zugriff
            2. b) Anormales oder künstliches Kursniveau (Kursmanipulationseignung) Kein Zugriff
        1. II. Handlungs- und informationsgestützte Marktmanipulation Kein Zugriff
        2. III. Beispiele nach Art. 91 Abs. 3 MiCAR Kein Zugriff
            1. a) Die Handelsdaten für die Arbitragemöglichkeit Kein Zugriff
            2. b) Einwirkung auf den Block Builder und den Block Proposer Kein Zugriff
            1. a) Kurse am zentralen und am dezentralen Handelsplatz Kein Zugriff
            2. b) Mittels Algorithmen ausgewertete DEX/CEX-Arbitrage Möglichkeit Kein Zugriff
            3. c) Einwirkung auf Block Builder und Block Proposer Kein Zugriff
            1. a) Einwirkung, Kauf DEX, Verkauf auf CEX Kein Zugriff
            2. b) Kauf auf CEX, Einwirkung, Verkauf auf DEX Kein Zugriff
        1. II. Keine normative Korrektur aufgrund der Systemdienlichkeit von Arbitragen Kein Zugriff
        2. III. Keine Anwendbarkeit der Masterplan Ausnahme Kein Zugriff
        3. IV. Verbot von Insidergeschäften, Art. 89 MiCAR Kein Zugriff
      1. A. Marktmanipulation Kein Zugriff
      2. B. Insiderhandel Kein Zugriff
    1. § 13 Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. § 14 Technischer Ablauf Kein Zugriff
          1. 1. Falsche oder irreführende Signale Kein Zugriff
          2. 2. Anormales oder künstliches Kursniveau Kein Zugriff
          1. 1. Manipulationseignung Kein Zugriff
          2. 2. Bezugspunkt: Auswirkung auf den Kurs eines zentralen Handelsplatzes Kein Zugriff
      1. B. Art. 91 Abs. 2 lit. b) MiCAR handlungsgestützte Marktmanipulation Kein Zugriff
      1. A. Bezugspunkt der Information Kein Zugriff
        1. I. Analyse der Liquidierungsmöglichkeit Kein Zugriff
        2. II. Einleitung der Liquidierung durch Kooperation mit Block Builder und Block Proposer Kein Zugriff
        3. III. Gebote im Rahmen der Liquidierung Kein Zugriff
        4. IV. Abwicklung der Liquidierung Kein Zugriff
        1. I. Mittels Algorithmen ausgewertete Liquidierungsmöglichkeit Kein Zugriff
        2. II. Gebote und Abwicklung Kein Zugriff
      2. D. Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung Kein Zugriff
    2. § 17 Zusammenfassung Kein Zugriff
    1. § 18 Technischer Ablauf Kein Zugriff
          1. 1. Tathandlung Kein Zugriff
          2. 2. Manipulationseignung Kein Zugriff
          3. 3. Sicherung einer marktbeherrschenden Stellung, Art. 91 Abs. 3 lit. a) MiCAR Kein Zugriff
            1. a) Präzise Information Kein Zugriff
            2. b) Nicht öffentlich bekannt Kein Zugriff
            3. c) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung Kein Zugriff
          1. 2. Insiderinformation nach Art. 87 Abs. 1 lit. b) MiCAR Kein Zugriff
            1. a) Alleintäterschaft Kein Zugriff
            2. b) Mittäterschaft Kein Zugriff
            3. c) Keine legitime Handlung Kein Zugriff
          2. 4. Offenlegung von Informationen, Art. 90 MiCAR Kein Zugriff
          1. 1. Sandwichhandel Kein Zugriff
          2. 2. DEX/CEX-Arbitrage Kein Zugriff
          3. 3. Marktbeherrschende Stellung Kein Zugriff
          1. 1. Präzise Information Kein Zugriff
          2. 2. Nicht öffentlich bekannt Kein Zugriff
          3. 3. Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung Kein Zugriff
          4. 4. Verstoß gegen Insiderhandelsverbot, Art. 89 Abs. 2, 1 MiCAR Kein Zugriff
        1. III. Sandwichhandel mit privaten Transaktionen Kein Zugriff
        2. IV. Zensurdienste (Censorship Services) Kein Zugriff
    2. § 20 Zusammenfassung Kein Zugriff
  1. Schlussbetrachtung und Ausblick Kein Zugriff Seiten 243 - 247
  2. Anhang Kein Zugriff Seiten 248 - 250
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 251 - 264

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