Das Öffentliche im Privaten
Was war und ist am öffentlichen Glauben im Privatrecht öffentlich?- Autor:innen:
- Reihe:
- Bochumer Juristische Studien zum Zivilrecht, Band 7
- Verlag:
- 2020
Zusammenfassung
Der öffentliche Glaube von Registern wie dem Grundbuch beruht in Rechtsgeschichte und Gegenwart wesentlich auf freier, „öffentlicher“ Zugänglichkeit für jeden individuell Interessierten und nicht wie bisher meist kollektivistisch behauptet auf der staatlichen, „öffentlichen“ Autorität der registerführenden Stelle. Der öffentliche Glaube bestimmter, insbesondere notarieller Urkunden lässt sich dagegen mit der hoheitlich legitimierten besonderen Zuverlässigkeit der Aussteller erklären. Der sachliche Grund des Vertrauensschutzes durch öffentlichen Glauben wird von der fides bestimmter Urkunden im Mittelalter über den öffentlichen Glauben von Hypotheken- und Grundbüchern seit (ungefähr) dem 18. Jahrhundert und die Publizität des Handelsregisters bis hin zum öffentlichen Glauben des Erbscheins seit dem 19. Jahrhundert und zum öffentlichen Glauben diverser insbesondere im 20. Jahrhundert eingeführter weiterer Register untersucht. Rechtsgeschichte und -dogmatik ergänzen sich so gegenseitig.
Publikation durchsuchen
Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2020
- ISBN-Print
- 978-3-8487-6570-6
- ISBN-Online
- 978-3-7489-0687-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Bochumer Juristische Studien zum Zivilrecht
- Band
- 7
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 127
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 10
- 1. Der Begriff „öffentlicher Glaube“ im heutigen deutschen Recht Kein Zugriff Seiten 11 - 15
- a) Änderung der materiellen Rechtslage aufgrund „öffentlichen Glaubens“ Kein Zugriff
- b) Bloße Vermutungswirkung des „öffentlichen Glaubens“ Kein Zugriff
- 3. Was macht den Glauben öffentlich? Kein Zugriff Seiten 20 - 24
- 4. De fide instrumentorum: Die Beweiskraft von Urkunden im mittelalterlichen Recht Kein Zugriff Seiten 25 - 29
- 5. Die Bedeutung von „öffentlich“ und „publicus“ in der Neuzeit Kein Zugriff Seiten 30 - 36
- 6. De fide instrumentorum: Die Beweiskraft von Urkunden in der Neuzeit Kein Zugriff Seiten 37 - 42
- 7. Besondere Urkunden: Wertpapiere öffentlichen Glaubens Kein Zugriff Seiten 43 - 44
- 8. Hastae fides und öffentlicher Glaube der öffentlichen Versteigerung Kein Zugriff Seiten 45 - 51
- a) Freie Einsehbarkeit und Verschweigung Kein Zugriff
- b) „Öffentliche Pfandrechte“ im gemeinen Recht Kein Zugriff
- c) Die Öffentlichkeit der Hypothekenbücher Kein Zugriff
- d) Positive und negative Publizität Kein Zugriff
- e) Legitimationsdefizite anderer öffentlicher Bücher im Vergleich zum Grundbuch Kein Zugriff
- f) Öffentlicher Glaube nichtiger Registereintragungen: Konsequenz einer Begründung auch der „positiven Publizität“ ohne Rückgriff auf die Hoheit der Staatsgewalt? Kein Zugriff
- g) Chaos in Vielfalt: Das Beispiel der öffentlichen Bekanntmachung Kein Zugriff
- h) Öffentlicher Glaube privat geführter Register Kein Zugriff
- i) Öffentlich einsehbare und geheime Register ohne öffentlichen Glauben: Viel Lärm um (fast) nichts Kein Zugriff
- 10. Der öffentliche Glaube des Erbscheins Kein Zugriff Seiten 95 - 101
- 11. Die Formalaktstheorie: Relikte eines überholten Modells Kein Zugriff Seiten 102 - 106
- 12. Eintragungsgrundsatz und öffentlicher Glaube Kein Zugriff Seiten 107 - 109
- 13. Fazit und Ausblick Kein Zugriff Seiten 110 - 119
- 14. Epilog: Rechtsgeschichte ohne Recht? Ein Plädoyer für die Verrechtlichung der Rechtsgeschichte Kein Zugriff Seiten 120 - 127





