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Religionsunterricht oder Ethikunterricht?
Entstehung des Religionsunterrichts – Rechtsentwicklung und heutige Rechtslage – politischer Entscheidungsbedarf- Autor:innen:
- Reihe:
- Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 3
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Der konfessionelle Religionsunterricht befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer tiefen Strukturkrise. Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird er bildungs- und rechtspolitisch kontrovers diskutiert. Bei den Beratungen zur Weimarer Verfassung und zum Bonner Grundgesetz löste er schwere Auseinandersetzungen aus. Inzwischen verschärfen sich die rechtlichen Probleme quer durch die Bundesländer. Das Buch betont die Notwendigkeit politischer Reformen. Perspektivisch sollte der bisherige Religionsunterricht durch das Fach Ethik/Religionskunde ersetzt werden.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-8487-8931-3
- ISBN-Online
- 978-3-7489-3211-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften zum Weltanschauungsrecht
- Band
- 3
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 238
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 12 Download Kapitel (PDF)
- I. Vorgeschichte: Von der Reformation zur Aufklärung. Religionsunterricht zwischen christlicher Schule und natürlicher Religion
- a) Weichenstellungen des Altprotestantismus und des Pietismus
- b) Konfessioneller Religionsunterricht versus natürliche Religion
- a) Impulse der Kritik und die Ideen Basedows
- b) Basedows Leitbild der Toleranz
- c) Konsequenzen für den Religionsunterricht
- II. Die Gründungsphase im 19. Jahrhundert: Religionsunterricht zwischen Begründungsideen, Restauration und Intoleranz
- a) Zum theologischen Profil Schleiermachers
- b) Pädagogik zwischen der Orientierung am Kind und der Orientierung am Staat
- c) Der Religionsunterricht in Schleiermachers Pädagogikvorlesungen
- a) Die Position Schleiermachers
- b) Die Gegenargumente des Physikers Paul Erman
- c) Die Stellungnahme der Deputation
- 3. Exkurs. Die Hypothek des Antijudaismus – am Beispiel Schleiermachers
- 4. Eine tolerante Alternative: Religionsunterricht gemäß jüdischer Reformpädagogik
- III. Problemeskalation – im Spiegel der Voten von Hugo Preuß und Ernst Troeltsch
- 1. Zur Rechtslage in Preußen im späten 19. Jahrhundert
- a) Der Anlass des Schulstreits
- b) Preuß‘ Rede in der Berliner Stadtverordnetenversammlung 1898
- c) Preuß‘ Rede im Jahr 1899
- d) Gedanklicher Ertrag
- a) Gedanklicher und zeitgeschichtlicher Rahmen der Beiträge Troeltschs
- b) Troeltschs Publikationen zum Religionsunterricht von 1907 und 1919
- IV. Am Ende des langen 19. Jahrhunderts – Bilanz und Optionen
- 1. Strukturelle Intoleranz des Religionsunterrichts
- 2. Das Interesse des Staates am Religionsunterricht – eine „Leidensgeschichte“
- 3. Institutionelles Beharrungsinteresse der Kirchen
- a) Reformpädagogische Initiativen
- b) Ergänzung um ein neues Fach: Lebenskunde
- c) Ersetzung durch ein anderes Fach
- a) Rechtsgeschichtliche Bilanz
- b) Konzeptioneller Ertrag: Ethik- und Religionskundeunterricht im Licht der Ethik als Güterlehre
- 1. Institutionelles Grundrecht
- 2. Fokussierung auf „konfessionellen“ Unterricht – kirchliche Definitionshoheit über die „Grundsätze“
- 3. Offenhalten von Alternativen
- 4. Religionsunterricht im Geflecht von Bund und Ländern
- 1. Der Druck der Kirchen
- a) Zurückweichen der Politik: Aufnahme des Religionsunterrichts in den Grundrechtsteil
- b) Hinhaltende Lösung zu den Konfessionsschulen
- c) Beharren des Parlamentarischen Rates auf der bekenntnisfreien Schule ohne Religionsunterricht
- 1. Verbindungslinien zwischen „Weimar“ und „Bonn“ – am Beispiel von Theodor Heuss
- 2. Das Profil der Weimarer Regelungen zu Kirche und Schule
- 3. Einflussnahmen der Kirchen schon auf die Verfassungsbestimmungen von 1919
- 4. Exponierte Sonderstellung des Religionsunterrichts bereits in der Weimarer Verfassung?
- 5. Das Zugeständnis der kirchlichen „Grundsätze“
- 6. Ein Thema der Weimarer Nationalversammlung: Religionskunde als Alternative
- a) Die Weimarer Verfassungsnormen
- b) Die Weimarer Verfassungswirklichkeit
- c) Weiterentwicklungen in der Bonner Verfassung
- d) Der Begriff „Ausnahme“ in Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz
- 1. Soziologische Rahmenbedingungen: Sozioreligiöse Pluralisierung und Säkularisierung
- a) Religionsunterricht als Wertevermittlung?
- b) Weitergehende Reformideen
- c) Gegenläufig: Verteidigung des Status quo und das Beharren auf Mission
- a) Das Paradigma der römisch-katholischen Kirche
- b) Befragung von Lehrpersonal durch islamische Verbände
- c) Rechtliche Problematik und neue Rechtslage durch europäisches Recht
- a) Die Erblast des Trennungsmodells
- b) Fallbeispiel orthodoxer Religionsunterricht
- b) Fallbeispiel Islamunterricht
- c) Fazit: Herausforderung für die Politik
- a) Zu schwache staatliche Aufsicht
- b) Zu starke Fürsorge: Landesherrliches Kirchenregiment revisited
- 1. Rechtspolitische Verunsicherung angesichts von dringendem Handlungsbedarf
- a) Sachverhalt und rechtliche Problematik
- b) Umsetzungsdesiderate
- c) Theologische Probleme
- d) Fazit
- a) Neufassung des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes im Jahr 2021
- b) Islamischer Religionsunterricht in Bayern
- c) Offene Fragen der neu gefassten bayerischen Regelung
- d) Schlussfolgerungen
- 1. Grundlage für heutige Entscheidungen: Rechts-, kirchen- und zeitgeschichtliches Resümee
- 2. Entwicklungspfad I: Modifizierte Beibehaltung des konfessionellen Religionsunterrichts
- 3. Entwicklungspfad II: Transformation des konfessionellen in einen multireligiösen Religionsunterricht
- a) Pflichtfach Ethik/Religionskunde neben dem konfessionellen Unterricht
- b) Ethik/Religionskunde in öffentlichen bekenntnisfreien Schulen
- c) Aufhebung der Garantie des herkömmlichen Religionsunterrichts im Grundgesetz
- 5. Rechtspolitische Schlussfolgerungen
- LiteraturSeiten 217 - 234 Download Kapitel (PDF)
- Namenregister (in Auswahl)Seiten 235 - 236 Download Kapitel (PDF)
- Begriffsregister (in Auswahl)Seiten 237 - 238 Download Kapitel (PDF)




