
Der Fall Kristina Hänel
und die neue Debatte zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland- Herausgeber:innen:
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- Reihe:
- Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 5
- Verlag:
- 2024
Zusammenfassung
Der Strafprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat Rechtsgeschichte geschrieben: Im Jahr 2017 klagte die Staatsanwaltschaft Gießen Hänel wegen eines Verstoßes gegen § 219a StGB an. Der Weg durch die Instanzen der Strafgerichte dauerte mehrere Jahre, und er endete mit einer Verurteilung. Am 24. Juni 2022 strich der Deutsche Bundestag die Vorschrift des § 219a StGB ersatzlos und hob alle einschlägigen Strafurteile auf. In diesem Sammelband ist der historische Prozess und die dort vom ifw angewendete Strategie der „erfolgreichen Niederlage“ dokumentiert. Aus Sicht des ifw – Institut für Weltanschauungsrecht lag es auf der Hand, dass die Diskussion nicht bei § 219a StGB stehen bleiben konnte. Die Debatte über § 218 StGB stellt sich als zwangsläufige Folge dar. Mit Beiträgen vonProf. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. | Kristina Hänel | Jessica Hamed | Dr. Karlheinz Merkel † | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Dr. Jacqueline Neumann | Prof. Dr. Ali B. Norouzi | Prof. Dr. Jörg Scheinfeld | Dr. Michael Schmidt-Salomon
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-7560-1647-1
- ISBN-Online
- 978-3-7489-4045-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Schriften zum Weltanschauungsrecht
- Band
- 5
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 279
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 6 Download Kapitel (PDF)
- Einleitung: Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen Seiten 7 - 10 Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld Download Kapitel (PDF)
- Kristina Hänel Download Kapitel (PDF)
- Abtreibung in der Weimarer Republik und unter der Nazidiktatur
- Schwangerschaftsabbruch in der Nachkriegszeit bis in die 1990er Jahre
- Das neue Jahrtausend und der Angriff der Lebensschützer
- § 219a vor Gericht
- Vom Ende des § 219a und dem Neubeginn der Debatte zu § 218
- Jacqueline Neumann Download Kapitel (PDF)
- Inhalt der Rechtsnorm
- Kriminalisierung des Vorfelds einer rechtmäßigen Haupttat
- Woher stammt der Tatbestand des „Werbeverbots“?
- Informationsrecht
- Der Staat muss einen Regelungsrahmen bereitstellen
- Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Norm unumgänglich
- Abschließender Kommentar
- Karlheinz Merkel Download Kapitel (PDF)
- A.
- I. Das angefochtene Urteil
- 1. Vorbemerkung
- a) Gesetzeskonzeption der §§ 218 ff. StGB
- b) § 219a StGB hat zwei Schutzgüter
- c) Zur Auslegung von § 219a StGB: Werbung und Vorfeldkriminalisierung
- aa) Schutzgut
- bb) Eingriff in das Schutzgut - Rechtfertigung?
- aa) Eingriff in den Schutzbereich
- bb) Unverhältnismäßiger Eingriff
- III. Ergebnis
- Reinhard Merkel, Ali Norouzi Download Kapitel (PDF)
- A. Vorbemerkung
- II. Strafbares Verhalten und Verfahrensgang
- 1. Verhalten der Beschwerdeführerin
- 2. Verfahrensgang bis zur ersten Revisionsentscheidung
- a) Die zweite Berufungshauptverhandlung wurde von der zuständigen 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Gießen für den 12. Dezember 2019 terminiert.
- I. Beschwerdebefugnis
- 1. Keine Tenorbeschwer
- 2. „Bindungswirkungsbeschwer“
- III. Formelle und materielle Rechtswegerschöpfung
- IV. Frist
- I. Eingriff in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit
- a) Konkrete Schutzziele
- aa) Grundlage rechtmäßiger Abbrüche: gravierende Notstandsgefahr
- bb) Gesetzlicher Nachrang des ungeborenen Lebens in Fällen des § 218a Abs. 2 und 3 StGB
- cc) Bedeutung für Schutzzwecke des § 219a StGB
- c) Ergebnis: Konkretisierung der Schutzzwecke
- aa) Schutzzweck ungeborenes Leben: Unmöglichkeit einer Gefährdung bei gegebener Erlaubnis zur Verletzung
- bb) Integrität des gesellschaftlichen „Diskursklimas“: berührt von Informationen über rechtmäßige Abbrüche?
- cc) „Trivialisierung“ von Abbrüchen bei Auskünften über deren rechtmäßige Formen?
- dd) Fehlende Plausibilisierung des Gefährdungszusammenhangs seitens des Gesetzgebers
- b) Zwischenergebnis
- aa) „Kommerzialisierung“? Allenfalls durch „Werbung“ im engeren Sinn, nicht durch sachliche Aufklärung
- bb) „Normalisierung“ in der öffentlichen Wahrnehmung?
- aa) Keine Identität jeder Sachinformation mit „Werbung“
- bb) Information über das „Wie“ eines Abbruchs: kein Zusammenhang mit Entscheidung über dessen „Ob“
- cc) Sachliche Information auch über das „Wie“ als Normzweck des neuen Absatzes 4
- dd) „Vermögensvorteil“ kein Grund für Misstrauen gegen sachliche Informationen
- aa) Unzulänglichkeit der Informationen offizieller Stellen im Sinne von § 219a Abs. 4 Nr. 2 StGB
- bb) Fortbestand der Strafdrohung in Absatz 1 widerspricht Normzweck des Absatzes 4
- d) Ergebnis
- aa) Aufgrund der Strafdrohung mehr als bloße Berufsausübungsregelung
- bb) Sozialethisches Unwerturteil durch Strafe als Grund besonderer Eingriffstiefe
- aa) Öffentliche Informationen, die zum Gesetzesziel gehören, begründen kein strafwürdiges Unrecht
- bb) Pönalisierung lediglich der „falschen“ Herkunft der Informationen?
- cc) Keine mindere Kompetenz oder Vertrauenswürdigkeit von Ärztinnen und Ärzten, die entgeltliche Abbrüche anbieten
- aa) Verbot der Auskunft über „Wie“ als politischer Kompromiss
- bb) „Symbolisches Strafrecht“ ohne Grundlage materiellen Unrechts
- d) „Milderes Mittel“: Recht der Ordnungswidrigkeiten; Reduktion des Beurteilungsspielraums auf Null
- e) Ergebnis: keine Erforderlichkeit der Strafdrohung
- aa) Abzuwägendes Schutzgut: nicht „ungeborenes Leben“, sondern (typisierbares) Risiko für dieses Leben durch Auskünfte aus formell unzuständiger Quelle
- bb) Abzuwägendes Gewicht des Eingriffs: Freiheitsbeschränkung plus Strafdrohung
- b) Ergebnis der Abwägung
- aa) Berücksichtigung der Grundrechte schwangerer Frauen als Teil des Prüfungsmaßstabs für Eingriffe in die ärztliche Berufsfreiheit
- bb) Unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte Schwangerer durch § 219a Abs. 1 und 4 StGB
- cc) Ergebnis dieser Überlegungen für den Eingriff in das Grundrecht der Bf. aus Art. 12 Abs. 1 GG
- a) Zur Bedeutung des Gebots der Folgerichtigkeit im vorliegenden Verfahren
- b) Zur Illustration der Verletzung des Konsistenzgebots im Fall des § 219a Abs. 1 und 4 StGB
- c) Ergebnis
- III. Keine verfassungskonforme Auslegung möglich
- I. Eingriff in den Schutzbereich
- II. Keine Rechtfertigung
- III. Ergebnis
- 1. Europäischer Gerichtshof als gesetzlicher Richter
- 2. Verfassungsgerichtliche Prüfdichte
- 1. Unionsrechtlicher Bezug
- 2. Willkür
- Frauke Brosius-Gersdorf Download Kapitel (PDF)
- I. Genese und Inhalt des § 219a StGB
- II. Der Fall Kristina Hänel
- III. Untersuchungsgang
- B. Grundrechte des Grundgesetzes als Prüfungsmaßstab
- I. Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts der Berufsfreiheit
- 1. Zulässiges Ziel: Schutz des ungeborenen Lebens
- 2. Ungeeignetheit des Verbots sachlicher Informationen über den Schwangerschaftsabbruch zum Schutz des ungeborenen Lebens
- a) Prüfungsmaßstab: Berücksichtigung der Grundrechte schwangerer Frauen bei Beschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte
- b) Unverhältnismäßigkeit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB wegen Straflosigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218a Abs. 1 bis 3 StGB?
- aa) § 218a Abs. 2 und 3 StGB: Rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche
- bb) Schutzpflichten des Gesetzgebers für die Grundrechte der Frauen
- (1) Behinderung des Zugangs zu Informationen bei den Ärztinnen und Ärzten über die Art und Weise des Schwangerschaftsabbruchs
- (2) Unzulänglichkeit der Informationen neutraler Stellen i. S. d. § 13 Abs. 3 und § 13a SchKG
- d) Auch in den Fällen des § 218a Abs. 1 StGB ist das Informationsverbot des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB eine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte schwangerer Frauen
- 4. Unangemessenheit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Konsistenzgebot
- I. Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit
- II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
- E. Verstoß gegen Grundrechte weiterer Dritter: Strafbarkeit von Hinweisen nicht-medizinischer Personen auf Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte ist verfassungswidrig
- F. Keine Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
- G. Fazit: Verfassungswidrigkeit des § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB
- Michael Schmidt-Salomon Download Kapitel (PDF)
- Einleitung
- 1.1 § 219a im Kontext der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch
- 1.2 Schwangerschaftsabbruch und Menschenwürde
- 1.3 Religiöse Beseelungskonzepte und das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität
- 1.4 Plädoyer für eine rationale, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Gesetzgebung
- 1.5 Ethische Scheinargumente
- 1.6 Die Würde der Frau
- 1.7 Die Rechtsunlogik der deutschen Gesetzgebung
- 2.1 Bevormundung und Demütigung: Die schwierige Lage ungewollt schwangerer Frauen in Deutschland
- 2.2 Beihilfe zum Rechtsbruch? Der ungerechtfertigte Druck auf Ärztinnen und Ärzte
- 2.3 Vom Holocaust zum „Babycaust“: Ideologische Hetze gegen den Schwangerschaftsabbruch
- 2.4 Die immer schlechter werdende Versorgungslage
- Fazit: Die Entwicklung einer verfassungskonformen Lösung
- Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld, Michael Schmidt-Salomon Download Kapitel (PDF)
- ABSTRACT
- Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes
- Allgemeines Preußisches Landrecht
- Potenzialität
- Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit
- Rechtsperson ab der Geburt
- Plädoyer für eine verfassungskonforme, rechtslogische Regelung zum Schwangerschaftsabbruch
- FAZIT
- Jessica Hamed Download Kapitel (PDF)
- A. Eingangsstatement:
- Leitfrage 1:
- Antwort:
- Leitfrage 2:
- Antwort:
- Leitfrage 3:
- Antwort:
- Urteil des AG Gießen vom 24.11.2017
- Urteil des LG Gießen vom 12.10.2018
- Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.06.2019
- Urteil des LG Gießen vom 12.12.2019
- Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.12.2020
- Beschluss des BVerfG vom 10.05.2023
- Verzeichnis der Autorinnen und AutorenSeiten 279 - 279 Download Kapitel (PDF)




