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Digitalisierung als Herausforderung für das Rechtsregime des Handwerks
- Autor:innen:
- Reihe:
- Wirtschaft und Recht für Mittelstand und Handwerk, Band 6
- Verlag:
- 2021
Zusammenfassung
Die Digitalisierung verändert auch im Handwerk Arbeitsmittel und -prozesse, die Möglichkeiten der Kundenakquise und Geschäftsmodelle. In der vorliegenden Studie werden die Auswirkungen dieses Wandels auf die Anwendbarkeit der Handwerksordnung und die Adäquanz der rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Im Fokus liegen die Abgrenzung des Handwerks von der Industrie anhand des Merkmals der Handwerksmäßigkeit, die Abgrenzung des stehenden Gewerbes vom Reisegewerbe und die Einordnung des jeweils maßgeblichen Betriebs bei verschiedenen Plattformtypen. Es werden jeweils konkrete Vorschläge für eine zukunftsorientierte Auslegung oder Weiterentwicklung des Rechts gegeben.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2021
- ISBN-Print
- 978-3-8487-7240-7
- ISBN-Online
- 978-3-7489-1250-7
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Wirtschaft und Recht für Mittelstand und Handwerk
- Band
- 6
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 233
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 16 Download Kapitel (PDF)
- § 1 Ziele der ArbeitSeiten 17 - 19 Download Kapitel (PDF)
- A. Begriff „Digitalisierung“
- I. Veränderung der Arbeitsmittel und -prozesse durch 3-D-Druck und Robotik
- II. Veränderung der Modalitäten des Vertragsschlusses durch das Internet der Dinge
- III. Veränderung von Geschäftsmodellen durch digitale Plattformen
- I. Einsatz digitaltechnischer Arbeitsmittel im Handwerk
- II. Internet der Dinge
- III. Digitale Plattformen zur Vermittlung von Handwerkern
- 1. Handwerksordnung
- 2. Gewerbeordnung
- 3. Industrie- und Handelskammergesetz
- 4. Berufsbildungsgesetz
- 1. Verfassungsrechtlicher Rahmen
- 2. Unionsrechtlicher Rahmen
- B. Gesetzgebungskompetenz für die Handwerksordnung
- 1. Berechtigung zum Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
- 2. Berufsbildung und Meisterprüfung
- II. Organisatorische Inhalte
- I. Selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
- 1. Handwerksfähigkeit
- 2. Handwerksmäßigkeit oder Handwerksähnlichkeit
- III. Umfassen handwerklicher Nebenbetriebe
- IV. Keine Anwendbarkeit auf bestimmte Nebenbetriebe
- A. Problemstellung
- I. Dynamischer Handwerksbegriff der Handwerksordnung
- II. „Handwerksmäßigkeit“ als unbestimmter Rechtsbegriff
- 1. Nicht belastbar zur Abgrenzung von der Kunst
- 2. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom Handel
- 3. Nicht belastbar zur Abgrenzung von Dienstleistungen
- 4. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom handwerksähnlichen Gewerbe
- 5. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom Minderhandwerk
- 6. Funktion als Abgrenzungsmoment von industriell oder auf andere Weise nichthandwerksmäßig bzw. -ähnlich betriebenen handwerksfähigen Gewerbebetrieben
- 7. Zwischenergebnis
- a) Geringer Einsatz von Technik
- b) Geringer Grad der Arbeitsteilung
- c) Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
- d) Möglichkeit der Einflussnahme des Betriebsleiters
- e) Betriebsgröße
- f) Art der Fertigung und Kundenkreis
- 2. Handwerksmäßigkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 S. 1 HwO und Handwerksähnlichkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 S. 2 HwO
- V. Zwischenergebnis
- I. 3-D-Druck in der Zahntechnik
- II. 3-D-Druck in der Orthopädietechnik
- III. Roboter als Steinmetzen
- IV. Digitale Fotografie
- V. Fazit
- a) Annäherung der Produktionsweisen in Handwerk und Industrie
- b) Erhöhte Abgrenzungsschwierigkeiten auch bei nichtproduzierenden Betrieben
- c) Zwischenergebnis
- a) Ungleichbehandlung der handwerksmäßigen mit der nichthandwerksmäßigen Ausübung eines stehenden handwerksfähigen Gewerbes der Anlage A zur HwO
- b) Prüfungsmaßstab der Rechtfertigung
- c) Keine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei gängiger Auslegung der Handwerksmäßigkeit
- 3. Zwischenergebnis
- II. Mögliche Konsequenzen
- 1. Reduktion der Indizien?
- 2. Auslegungsrahmen des Wortlauts
- a) KMU
- b) Besonderer praktischer Charakter
- c) Besonderer kreativer Charakter
- d) Besonderer gestalterischer Charakter
- e) Auf besonderen Kenntnissen basierende planerische Gesamtkonzeption durch den Betriebsleiter
- f) Enge Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung
- 4. Enge Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung als zur Abgrenzung vom Nichthandwerk in Betracht kommendes Spezifikum
- 5. Auf der engen Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung basierende Auslegung der Handwerksmäßigkeit
- a) Ziele der Zulassungspflicht für die Ausübung wesentlicher Tätigkeiten von Berufen der Anlage A zur HwO
- b) Gemeinsame Betreuung vergleichbar betriebener Gewerbebetriebe in Handwerksberufen in den Handwerkskammern
- c) Zwischenergebnis
- 7. Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Auslegung mit Verfassung und Unionsrecht
- IV. Fazit
- E. Ergebnis
- A. Problemstellung
- 1. Gewerbe
- 2. Ohne vorhergehende Bestellung
- 3. Außerhalb der gewerblichen Niederlassung
- a) Anbieten von Leistungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GewO
- b) Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 Var. 5 GewO
- 5. Zwischenergebnis
- II. Anzeigen der Möglichkeit, sich einen Handwerker zur Durchführung der Leistung vermitteln zu lassen
- III. Zwischenergebnis
- 1. Keine Einschlägigkeit der §§ 55 ff. GewO nach ihrem Sinn und Zweck
- 2. Keine Vereinbarkeit der Reisegewerbekartenpflicht für diese Fälle mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG
- 3. Keine Vereinbarkeit der Reisegewerbekartenpflicht für diese Fälle mit Art. 3 Abs. 1 GG
- 4. Zwischenergebnis
- 1. Grundsätzliche Bedenken gegen die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Handwerksordnung auf das stehende Gewerbe
- a) Impulse sich verändernder Lebenssachverhalte
- b) Dadurch ausgelöste Bedenken mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG
- 3. Zwischenergebnis
- III. Fazit
- D. Mögliche Konsequenzen
- E. Vorschlag zur verfassungskonformen Rechtsanwendung durch teleologische Reduktion des § 55 Abs. 1 GewO
- F. Ergebnis
- A. Problemstellung
- I. Der Handwerksbetrieb als zentraler Anknüpfungspunkt der Handwerksordnung
- II. Funktionaler Handwerksbetriebsbegriff
- III. Betriebsformen und ihr Verhältnis zueinander
- IV. Verhältnis von Betrieb und Betriebsstätte
- a) Gewerbe
- b) Stehend
- c) Handwerksfähigkeit und Handwerksmäßigkeit
- d) Zwischenergebnis
- 2. Anwendbarkeit auf Plattform
- 1. Anwendbarkeit auf ausführende Einheiten
- 2. Anwendbarkeit auf Plattform
- 1. Selbstständiges Betreiben eines Gewerbes
- aa) Möglichkeit der Abgrenzung anhand der Parameter des Nebenbetriebsbegriffs
- (1) Plattform, deren einzige Funktion die Vermittlung an ausführende Einheiten in der Hand desselben Inhabers darstellt
- (2) Plattform, über die auch an externe Handwerker vermittelt wird oder Produkte verkauft werden
- cc) Verbundenheit
- dd) Eigenständigkeit
- ee) Untergeordnete Stellung des Nebenbetriebs gegenüber dem verbundenen Unternehmen?
- ff) Zwischenergebnis
- b) Verhältnis der ausführenden Einheiten zueinander
- c) Zwischenergebnis
- 3. Stehend
- a) Ausführende Einheiten, die keine Nebenbetriebe sind
- (1) Unerheblicher Nebenbetrieb
- (a) Unselbstständiger, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptbetriebs dienender Betrieb, § 3 Abs. 3 HwO
- (b) Arbeiten für den Hauptbetrieb, § 3 Abs. 3 Nr. 1 HwO
- (aa) Handwerkliche Arbeiten untergeordneter Art, § 3 Abs. 3 Nr. 2 lit. a HwO
- (bb) Unentgeltliche Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, § 3 Abs. 3 Nr. 2 lit. b HwO
- (cc) Entgeltliche Pflege-, Installations-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, § 3 Abs. 3 Nr. 2 lit. c HwO
- (3) Handwerklicher Nebenbetrieb gem. § 3 Abs. 1 HwO
- (4) Zwischenergebnis
- bb) Nebenbetriebliche Ausübung von Berufen der Anlage B
- IV. Zwischenergebnis
- I. Anknüpfen an ausführende Einheiten
- a) Unerhebliche Nebenbetriebe im Sinne von § 3 Abs. 2 HwO
- b) Hilfsbetriebe im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 HwO
- c) Hilfsbetriebe im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 HwO
- d) Nebenbetriebe, in denen Berufe der Anlage B handwerksmäßig bzw. handwerksähnlich ausgeübt werden
- a) Unerhebliche Nebenbetriebe und Hilfsbetriebe, in denen wesentliche Tätigkeiten der Anlage A handwerksmäßig ausgeübt werden
- b) Nebenbetriebe im weiteren Sinne, in denen Berufe der Anlage B handwerksmäßig bzw. handwerksähnlich ausgeübt werden
- 3. Fazit
- III. Adäquanz des Inhalts der Handwerksordnung für ausführende Einheiten
- IV. Fazit
- E. Ergebnis
- § 7 Ergebnisse und FazitSeiten 212 - 220 Download Kapitel (PDF)
- LiteraturverzeichnisSeiten 221 - 233 Download Kapitel (PDF)




