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IT-Mitbestimmung 4.0

KI-Systeme als technische Überwachungseinrichtungen im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Das Werk widmet sich der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einführung von KI-Systemen zur Arbeitnehmerüberwachung und damit einer der zukunftsweisendsten Fragestellungen des deutschen Arbeitsrechts. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Befund, dass sich die Überwachung mit KI-Systemen in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von jener mit herkömmlicher Software unterscheidet – hierauf muss das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG reagieren. Die Arbeit klärt, ob der Betriebsrat die Einführung eines KI-Systems insgesamt verhindern kann und wie mit intransparenten Systemen umzugehen ist. Zudem untersucht sie, ob dem Betriebsrat bei der Umsetzung der Pflichten des Arbeitgebers aus der KI-Verordnung Mitbestimmungsrechte zukommen.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2537-4
ISBN-Online
978-3-7489-7366-9
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Theorie und Praxis des Arbeitsrechts
Band
29
Sprache
Deutsch
Seiten
295
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
      1. 1. Gesteigerte Kontrollinteressen der Arbeitgeber Kein Zugriff
          1. aa) Mustererkennung aus großen Datenmengen Kein Zugriff
          2. bb) Weiterlernende Systeme und dauerhafter Abgleich mit erwartetem Verhalten Kein Zugriff
          3. cc) Weg von Analyse und Aufdeckung, hin zu Vorhersage und Verhinderung Kein Zugriff
          1. aa) Kombination von moderner Sensorik und KI-gestützter Datenauswertung Kein Zugriff
          2. bb) Möglichkeit der lückenlosen Überwachung durch die KI Kein Zugriff
        1. c) Granulare Persönlichkeitsanalysen mithilfe von KI Kein Zugriff
        2. d) Flexible Einsetzbarkeit von leistungsfähigen Rechenmodellen Kein Zugriff
        3. e) Zusammenfassung Kein Zugriff
        1. a) Gefahr der Intransparenz und Willkür Kein Zugriff
        2. b) Emergente KI-Systeme Kein Zugriff
        3. c) Halluzinationen Kein Zugriff
        4. d) Verzerrung durch AI-Bias Kein Zugriff
    1. II. Das juristische Problem Kein Zugriff
    2. III. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
    1. I. Der Arbeitnehmer als Objekt des KI-Überwachungssystems? Kein Zugriff
      1. 1. Tiefgehender Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Kein Zugriff
      2. 2. Einschränkung des arbeitgeberseitigen Handlungsermessens durch Mitbestimmung Kein Zugriff
    2. III. Schutz vor Dauerüberwachung Kein Zugriff
      1. 1. Mitbestimmung entgegnet willkürlichen Überwachungsaussagen Kein Zugriff
      2. 2. Mitbestimmung zur Verhinderung asymmetrischer Machtverhältnisse Kein Zugriff
        1. a) KI verschiebt Fokus der Mitbestimmung auf Input und Output Kein Zugriff
        2. b) KI macht begleitende Prozesse erforderlich Kein Zugriff
      1. 2. Akzeptanzeffekt der Mitbestimmung Kein Zugriff
        1. a) Verhinderung der Einführung bei negativer Interessenabwägung Kein Zugriff
          1. aa) Negative Beschäftigungseffekte nicht zu berücksichtigen Kein Zugriff
          2. bb) KI-Systeme erforderlich für den zukünftigen Fortbestand der Unternehmen Kein Zugriff
        2. c) Grundsätzlich: Ausreichende Absicherung der Belange durch KI-VO und DS‑GVO Kein Zugriff
      1. 2. Ausgestaltung der Überwachung Kein Zugriff
      1. 1. Software als technische Einrichtung Kein Zugriff
        1. a) Überwachung durch Erhebung von Verhaltens- und Leistungsdaten Kein Zugriff
        2. b) Überwachung durch Erstellung von Aussagen über Leistung und Verhalten Kein Zugriff
        3. c) Programmgemäße Überwachung als taugliche Differenzierung Kein Zugriff
        4. d) Die Bestimmung zur Überwachung Kein Zugriff
    1. II. Logfiles im Fokus der IT-Mitbestimmung Kein Zugriff
    2. III. Überwachungswahrscheinlichkeit als neues Kriterium? Kein Zugriff
    3. IV. Fokus der Mitbestimmung auf die Fähigkeiten der Software Kein Zugriff
      1. 1. Keine Mitbestimmung bei der Verarbeitung anonymisierter Daten Kein Zugriff
      2. 2. Überwachung von Arbeitnehmergruppen Kein Zugriff
      1. 1. Ausgestaltung des Bewerbermanagement-Tools entscheidend für Eröffnung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Kein Zugriff
      2. 2. Sonderkonstellation: Interne Bewerber-Systeme Kein Zugriff
      1. 1. Digitalisierungsmaßnahmen als Kern der unternehmerischen Entscheidung? Kein Zugriff
      2. 2. Keine allgemeine Begrenzung der Mitbestimmung durch die unternehmerische Entscheidungsfreiheit Kein Zugriff
      3. 3. Berücksichtigung der unternehmerischen Belange Kein Zugriff
      1. 1. Verhältnis Arbeitgeber zu Betriebsrat Kein Zugriff
      2. 2. Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer Kein Zugriff
      3. 3. (Keine) Beweisverwertungsverbote wegen unterbliebener Betriebsratsbeteiligung Kein Zugriff
      1. 1. Überwachung durch Datenerhebung – Leistungs- und Verhaltensdaten im KI-Zeitalter Kein Zugriff
        1. a) Keine Überwachung durch Verarbeitung von anonymisierten Daten Kein Zugriff
        2. b) Überwachung durch Datenverarbeitung – Programmgemäße Überwachungsaussagen bei KI-Systemen Kein Zugriff
        1. a) Prompt maßgeblich für programmgemäße Überwachung Kein Zugriff
          1. aa) Ausnahme: Vordefinierter Systemprompt oder Einsatz von Filtern Kein Zugriff
          2. bb) Weisung nicht ausreichend Kein Zugriff
      2. 4. KI-Systeme als „bloßes Hilfsmittel“ Kein Zugriff
        1. a) Arbeitsgericht Hamburg zur KI-Nutzung über Privataccounts Kein Zugriff
        2. b) Allgemeine Übertragbarkeit der Wertungen auf SaaS-KI-Anwendungen Kein Zugriff
        3. c) Kritik in der Literatur Kein Zugriff
        4. d) Zurechenbarkeit des Überwachungsdrucks Kein Zugriff
        5. e) Maßgeblich: Überwachungsfähigkeiten der Software Kein Zugriff
      3. 6. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. 1. KI-spezifische Gefährdungen machen KI-spezifische Regelungen erzwingbar Kein Zugriff
        1. a) Überwachung nur durch Logfile-Erhebung – KI-Komponente ohne Bezug zur Überwachung Kein Zugriff
        2. b) Überwachung durch KI-System Kein Zugriff
        3. c) Auswirkung auf die Mitgestaltungsrechte im Rahmen der KI-VO Kein Zugriff
        1. a) Fiktion der Erforderlichkeit der Hinzuziehung Kein Zugriff
        2. b) Abkehr vom Vorrang der innerbetrieblichen Kenntnisverschaffung Kein Zugriff
          1. aa) Definitionsansätze in der Literatur Kein Zugriff
            1. (1) KI-Begriff der KI-VO Kein Zugriff
            2. (2) Argumente für eine Heranziehung der Definition im Rahmen des BetrVG Kein Zugriff
        1. b) Konkreter Aufgabenbezug als immanente Einschränkung Kein Zugriff
      1. 1. Zuständigkeit bei der Einführung von KI-getriebener Software Kein Zugriff
      2. 2. Zuständigkeit bei KI-Training und Testläufen Kein Zugriff
      3. 3. Auslagerung auf Ausschüsse Kein Zugriff
      4. 4. Ethikrat nicht erzwingbar Kein Zugriff
    1. V. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. 1. Kein umfassendes Datenschutz-Mitbestimmungsrecht Kein Zugriff
      2. 2. Mitbestimmung bei der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle Kein Zugriff
      3. 3. Nicht ausschließlich Mitbeurteilungsrecht Kein Zugriff
      1. 1. Kein umfassendes erzwingbares KI-VO Mitbestimmungsrecht Kein Zugriff
      2. 2. Bestehen von zwingenden gesetzlichen Regelungen ohne Beurteilungsspielraum – § 87 Abs. 1 ES BetrVG als Schranke der Mitbestimmung Kein Zugriff
      3. 3. Mitbestimmung durch Mitgestaltung Kein Zugriff
        1. a) Mitbeurteilung der Zulässigkeit der Einrichtung nach der KI-VO Kein Zugriff
        2. b) Gerichtliche Überprüfbarkeit des Mitbeurteilungsrechts Kein Zugriff
          1. aa) Feststellung der KI-Eigenschaft als Ergebnis einer Subsumtion Kein Zugriff
          2. bb) Beurteilung obliegt Anbieter Kein Zugriff
          3. cc) Verantwortung des Arbeitgebers für fehlerhafte Einschätzung Kein Zugriff
          1. aa) Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 lit. d KI-VO) Kein Zugriff
          2. bb) Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO) Kein Zugriff
          1. aa) Risikoklassifizierung durch Anbieter Kein Zugriff
          2. bb) Ausnahmetatbestand Art. 6 Abs. 3 KI-VO Kein Zugriff
            1. (1) Keine allgemeine Prüfungspflicht für den Betreiber Kein Zugriff
            2. (2) Prüfungspflicht bei offensichtlich fehlerhafter Einschätzung Kein Zugriff
            1. (1) Mitbeurteilung bei Frage der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit Kein Zugriff
            2. (2) Mitbeurteilung bei Einhaltung der Restriktionen durch Arbeitgeber Kein Zugriff
          1. aa) Regelfall: Arbeitgeber als Betreiber Kein Zugriff
            1. (1) Outsourcing-Entscheidung als zugrundeliegende Entscheidung nicht mitbestimmt Kein Zugriff
            2. (2) Keine Beurteilungsspielräume bei Bestimmung der Rolle Kein Zugriff
            1. (1) (Mit-)Beurteilung liegt in Sphäre des Betreibers Kein Zugriff
            2. (2) Aufschwingen durch „wesentliche Veränderung“ des Systems Kein Zugriff
            3. (3) Aufschwingen durch Änderung der Zweckbestimmung Kein Zugriff
            4. (4) Mitbeurteilung bei wertender Einzelfallbetrachtung Kein Zugriff
          1. aa) Mitgestaltungsrechte nur bei Pflichten, die dem Arbeitgeber in seiner Rolle zugewiesen sind Kein Zugriff
          2. bb) Einfluss der Outsourcing-Konstellationen auf die Mitbestimmung Kein Zugriff
          1. aa) Sicherstellung der KI-VO-Compliance als zentrale Anbieteraufgabe Kein Zugriff
          2. bb) Keine umfassende Überprüfungspflicht des Betreibers Kein Zugriff
          3. cc) Überprüfungspflicht bei offensichtlicher Fehlbeurteilung und darauf bezogenes Mitbeurteilungsrecht Kein Zugriff
      4. 6. KI-VO Kontrollfunktion (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Kein Zugriff
    1. III. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. 1. Zeitpunkt der erstmaligen Beteiligung Kein Zugriff
      2. 2. Kein Initiativrecht zur Einführung Kein Zugriff
        1. a) Regelfall: Keine Mitbestimmung Kein Zugriff
        2. b) Sonderfall: Hinweise auf Training mit Leistungs- und Verhaltensdaten Kein Zugriff
        1. a) Argumente für ein Mitauswahlrecht Kein Zugriff
          1. aa) Orientierung am Schutzzweck der Norm Kein Zugriff
          2. bb) Mitauswahlrecht weder erforderlich noch angemessen Kein Zugriff
      1. 1. Möglichkeiten der unternehmensspezifischen Anpassung Kein Zugriff
          1. aa) Neuer Erkenntnisgewinn aus Trainingsdaten führt zur Mitbestimmungspflichtigkeit Kein Zugriff
          2. bb) Training mit personenbezogenen Daten als datenschutzrechtliche Herausforderung Kein Zugriff
        1. b) Fine-Tuning mit anonymisierten Daten Kein Zugriff
        2. c) Fine-Tuning mit Eingabedaten der Arbeitnehmer Kein Zugriff
        3. d) Auslagerung des Trainings auf Dritte Kein Zugriff
          1. aa) Beteiligung beim ausschließlichen Training durch den Anbieter Kein Zugriff
            1. (1) Mitbeurteilung und Mitauswahl der Datensätze Kein Zugriff
            2. (2) Betriebsrat kann Datengrundlage nicht vorgeben Kein Zugriff
        1. a) Literaturansicht: Vernetzung nicht mitbestimmt Kein Zugriff
          1. aa) Datengrundlage entscheidend für Intensität der Überwachung Kein Zugriff
          2. bb) Fokus auf Eingabedaten bei mangelnder Systemtransparenz Kein Zugriff
          3. cc) Mitbeurteilung bei Einrücken in Anbieterstellung Kein Zugriff
      2. 4. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. 1. Mitbestimmung erfordert Transparenz Kein Zugriff
        1. a) Keine Pflicht zur Offenlegung von Algorithmus und Gewichten aus der KI-VO Kein Zugriff
        2. b) Herkömmliche Offenlegungspflicht bei KI-Systemen untauglich Kein Zugriff
        3. c) EuGH: Counterfactual Explanations Kein Zugriff
      2. 3. Eigener Lösungsansatz: Transparenz durch Simulation Kein Zugriff
      3. 4. Praktische Umsetzung im Kontext der Mitbestimmung Kein Zugriff
      4. 5. Transparenzanforderungen abhängig von der Art des Systems Kein Zugriff
      5. 6. Kein mitbestimmter Algorithmus mangels praktischer Umsetzbarkeit Kein Zugriff
      1. 1. Entscheidend – verwendete Daten Kein Zugriff
      2. 2. Vorgelagerte Testphase als solche nicht durch Betriebsrat erzwingbar Kein Zugriff
      1. 1. Mitbestimmung bei der Festsetzung des Zwecks Kein Zugriff
        1. a) Erforderlichkeitsprüfung Kein Zugriff
        2. b) Einzustellende Interessen Kein Zugriff
        3. c) EuGH: Objektive Unerlässlichkeit Kein Zugriff
        4. d) „Praktikabilität“ und KI-Standardsoftware Kein Zugriff
        1. a) Technische und organisatorische Maßnahmen als zentrale Betreiberpflicht Kein Zugriff
          1. aa) Rollen und Berechtigungskonzepte Kein Zugriff
          2. bb) Lösch- und Korrekturmechanismen Kein Zugriff
          3. cc) Input- und Output-Filter Kein Zugriff
          4. dd) Digitale Notabschaltung Kein Zugriff
        1. a) Entscheidung über aufsichtführende Personen nicht mitbestimmt Kein Zugriff
          1. aa) Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG bei Bestellung des Datenschutzbeauftragten Kein Zugriff
            1. (1) Zuweisung der menschlichen Aufsicht als Versetzung Kein Zugriff
            2. (2) Zustimmungsverweigerungsrecht Kein Zugriff
            3. (3) Erforderliche Qualifikation nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO Kein Zugriff
        1. a) Mitbestimmt: Regelungen für zulässige Überwachungsabfragen Kein Zugriff
        2. b) Nicht mitbestimmt: Allgemeine Nutzungsvorgaben Kein Zugriff
      2. 6. Aufbewahrung von Protokollen (Art. 26 Abs. 6 KI-VO) Kein Zugriff
        1. a) Geringe Relevanz im Kontext der deutschen Mitbestimmung Kein Zugriff
        2. b) Keine Beschränkung der bestehenden Mitbestimmungsrechte Kein Zugriff
        1. a) Pflicht zur Durchführung einer DSFA bei KI-Systemen Kein Zugriff
          1. aa) DSFA nicht über Mitbestimmungsrecht aus DS‑GVO erzwingbar Kein Zugriff
          2. bb) DSFA nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erzwingbar Kein Zugriff
        2. c) Pflicht zur Beteiligung am Verfahren Kein Zugriff
        3. d) Vorteil der Einbeziehung des Betriebsrats Kein Zugriff
      1. 1. Erforderlich: Intensivierung der Überwachung Kein Zugriff
      2. 2. Eigener Lösungsansatz: Übertragung der Wertungen der erforderlichen erneuten Konformitätsbewertung Kein Zugriff
      3. 3. Wesentliche Änderungen bei selbstlernenden Systemen Kein Zugriff
        1. a) Kriterium der Unvorhersehbarkeit Kein Zugriff
        2. b) Maßgeblich: Kenntnisstand im Zeitpunkt der Ausübung der Mitbestimmung Kein Zugriff
        1. a) Grundproblem: Keine Kenntnis über die Veränderungen Kein Zugriff
          1. aa) Ausgangspunkt: Faktische Blockademöglichkeit Kein Zugriff
          2. bb) Einschränkung über Interessenabwägung Kein Zugriff
          3. cc) Allgemeines Schutzniveau über KI-Rahmenbetriebsvereinbarung Kein Zugriff
        2. c) Mechanismus in Rahmenbetriebsvereinbarung und Auslagerung auf Ausschüsse Kein Zugriff
    1. I. Arbeitnehmerüberwachung durch KI-Systeme Kein Zugriff
    2. II. Mitbestimmung als strukturelles Gegengewicht zur Überwachung durch KI Kein Zugriff
    3. III. Grundsätze der allgemeinen Softwaremitbestimmung bleiben anwendbar und werden punktuell ergänzt Kein Zugriff
    4. IV. Besonderheiten der Mitbestimmung bei KI-Systemen Kein Zugriff
    5. V. Mitgestaltung bei Betreiberpflichten und eingeschränkte Mitbeurteilung bei Anbieterpflichten Kein Zugriff
    6. VI. Mitbestimmung erstreckt sich über den Lebenszyklus der KI-Systeme Kein Zugriff
  1. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 275 - 294

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