Bewusste Lücken im Gesetz und der Verweis auf "Wissenschaft und Praxis"
- Autor:innen:
- Reihe:
- Fundamenta Juridica, Band 62
- Verlag:
- 2010
Zusammenfassung
Die Unvollständigkeit von Gesetzen liegt zumeist in der Tatsache begründet, dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht sämtliche für die Zukunft relevante Fallkonstellationen antizipieren kann. Andererseits sind auch vereinzelt Regelungen zu bestimmten Rechtsfragen vom Gesetzgeber gezielt offen gelassen worden, obwohl die Regelungsbedürftigkeit bereits im Zeitpunkt der Gesetzgebung bekannt war.
Dieses als „bewusste Lücke“ bekannte Phänomen ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei wird in methodologischer Hinsicht die bewusste Lücke begrifflich konkretisiert und in die verbreitete Lückentypologie eingeordnet sowie gegenüber ähnlich gelagerten Konstellationen, in denen das Gesetz bedeutungsvoll schweigt, abgegrenzt. Da der Verzicht auf die Anordnung einzelner Rechtsfragen eine Vorgehensweise darstellt, mit der insbesondere der historische BGB-Gesetzgeber in Verbindung gebracht wird, werden unter gesetzgebungstechnischen Aspekten anhand der Kodifikationsarbeiten zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch die Gründe für den Regelungsverzicht und die Bedeutung des damit einhergehenden Verweises auf „Wissenschaft und Praxis“ erforscht.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2010
- ISBN-Print
- 978-3-8329-6183-1
- ISBN-Online
- 978-3-8452-2686-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Fundamenta Juridica
- Band
- 62
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 130
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 6
- Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 7 - 10
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 11 - 14
- Einführung Kein Zugriff Seiten 15 - 16
- Gegenstand und Aufbau der Untersuchung Kein Zugriff Seiten 16 - 18
- Zur Relativität des Lückenphänomens Kein Zugriff Seiten 19 - 20
- Die Beschränkung der normativen Beurteilungsmaterie auf das positive Recht Kein Zugriff Seiten 20 - 21
- Lücken und Begriffssystem Kein Zugriff
- Das Postulat von der Vollständigkeit der Kodifikation Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 23 - 24
- „Bewusste“ und „unbewusste“ Lücken Kein Zugriff Seiten 24 - 26
- „Anfängliche“ und „nachträgliche“ Lücken Kein Zugriff Seiten 26 - 27
- „Offene“ und „verdeckte“ Lücken Kein Zugriff Seiten 27 - 28
- Unterscheidung nach der Lückenweite Kein Zugriff Seiten 28 - 30
- Der Inhalt des Gesetzes Kein Zugriff
- Der mögliche Wortsinn als Abgrenzungskriterium Kein Zugriff
- Außergesetzlicher Planwidrigkeitsmaßstab Kein Zugriff
- Gesetzlicher Planwidrigkeitsmaßstab Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff
- Die Erforschung des „Bewusstseins“ des Gesetzgebers Kein Zugriff
- Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe Kein Zugriff
- „Rechtsfreier Raum“ Kein Zugriff
- „Qualifiziertes Schweigen“ des Gesetzes Kein Zugriff
- Rechtspolitische Kritik Kein Zugriff
- Die Kodifizierung des bürgerlichen Rechts als Projekt der Rechtsvereinheitlichung Kein Zugriff Seiten 49 - 52
- Abstrakter und systematischer Regelungsgehalt Kein Zugriff
- Ausformung leitender Rechtsprinzipien Kein Zugriff
- Entwicklungsoffene Gestaltung Kein Zugriff
- 1. Kommission Kein Zugriff
- Vorkommission des Reichsjustizamtes Kein Zugriff
- 2. Kommission Kein Zugriff
- Der sogenannte Korkholzfall Kein Zugriff
- Die Begründung des Schadensersatzanspruches Kein Zugriff
- Die weitere Behandlung in Schrifttum und Rechtsprechung Kein Zugriff
- Gesetzliche Regelung Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff
- Verzicht auf prinzipielle Regelung Kein Zugriff
- Die Anrechnung von Vermögensvorteilen eines Unterhaltsberechtigten bei Schadensersatz wegen Tötung des Unterhaltsverpflichteten Kein Zugriff
- Die Anrechnung von Vermögensvorteilen durch Wiederverheiratung bei Schadensersatz wegen Tötung des unterhaltsverpflichteten Ehegatten Kein Zugriff
- Gesetzgebungen Kein Zugriff
- Schrifttum Kein Zugriff
- Rechtsprechung Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff
- Die Stellungnahme des historischen BGB-Gesetzgebers Kein Zugriff
- Römisches Recht Kein Zugriff
- Gemeinrechtliche und naturrechtliche Auffassungen Kein Zugriff
- Gesetzgebungen Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff
- Die c.i.c. als allgemeines Haftungsprinzip Kein Zugriff
- Die Stellungnahme des historischen BGB-Gesetzgebers Kein Zugriff
- Die Rechtsdoktrin Kein Zugriff
- Gesetzgebungen Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff
- Fazit Kein Zugriff Seiten 94 - 94
- „Wissenschaft und Praxis“ als Rechtsquelle Kein Zugriff Seiten 94 - 99
- Die Institutionen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung Kein Zugriff
- Ablehnung des référé législatif Kein Zugriff
- Ablehnung eines non-liquet in Rechtsfragen Kein Zugriff
- Die Ableitung des lückenausfüllenden Satzes aus dem Naturrecht Kein Zugriff
- „Wissenschaft“ als objektives Erkenntnisverfahren Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 108 - 110
- Die bewusste Lücke als legislativer Kunstgriff Kein Zugriff Seiten 110 - 111
- Sinnbild einer rationalistischen Gesetzesredaktion Kein Zugriff Seiten 111 - 111
- Ausdruck eines restriktiven Gesetzgebungsverständnisses Kein Zugriff Seiten 111 - 112
- Quellenverzeichnis Kein Zugriff Seiten 113 - 114
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 115 - 128
- Personenregister Kein Zugriff Seiten 129 - 130





