Das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien im Sinne des Artikels 288 Absatz 3 AEUV und seine Begrenzung durch den Gerichtshof der Europaischen Union
Zugleich ein Beitrag zur Frage der unionsvertraglichen Verteilung der Kompetenzen zwischen der Europaischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei der kooperativ-zweistufigen Richtlinienrechtsetzung- Autor:innen:
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Die vom Fachbereich V – Rechtswissenschaft der Universität Trier im Wintersemester 2021/2022 angenommene Dissertation (Betreuer und Erstgutachter: RiOLG Prof. Dr. Willy Spannowsky, Zweitgutachter: Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M.) weist nach, dass der Gerichtshof der Europäischen Union das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich vorgesehener Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten, - in unterschiedlicher Art und Weise beschränkt und- dabei teilweise gegen Vorgaben des primären Unionsrechts verstößt.Soweit im Verlauf der Untersuchung Rechtsverstöße festgestellt werden, macht die Dissertation weiterführend Vorschläge für eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen Begrenzungsansätze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-96543-341-0
- ISBN-Online
- 978-3-96543-345-8
- Verlag
- Lehmanns, Berlin
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 216
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten II - X
- 1 Einführung Kein Zugriff Seiten 1 - 5
- 2.1.1 Die Rechtsaktsform der Richtlinie als Neuschöpfung der Römischen Verträge des Jahres 1957 Kein Zugriff
- 2.1.2 Die völkerrechtlichen Vorbilder der Rechtsaktsform der Richtlinie im Recht der supra- und internationalen Organisationen Kein Zugriff
- 2.1.3 Die Beständigkeit der Rechtsaktsform der Richtlinie im Kontext der fortschreitenden europäischen Integration Kein Zugriff
- 2.2.1 Die Abgrenzung der Rechtsaktsform der Richtlinie von der Rechtsaktsform der Verordnung (Art. 288 Abs. 2 AEUV) Kein Zugriff
- 2.2.2 Die Abgrenzung der Rechtsaktsform der Richtlinie von der Rechtsaktsform des Beschlusses (Art. 288 Abs. 4 AEUV) Kein Zugriff
- 2.2.3 Die Abgrenzung der Rechtsaktsform der Richtlinie von der Rechtsaktsform der Empfehlung (Art. 288 Abs. 5 Alt. 1 AEUV) Kein Zugriff
- 2.2.4 Die Abgrenzung der Rechtsaktsform der Richtlinie von der Rechtsaktsform der Stellungnahme (Art. 288 Abs. 5 Alt. 2 AEUV) Kein Zugriff
- 2.3.1.1 Der zulässige Regelungsgegenstand einer Richtlinie Kein Zugriff
- 2.3.1.2.1 Der Gegenstand und der historische Entwicklungskontext des Auslegungsstreits um den Begriff „Ziel“ im Sinne der Richtliniendefinitionsnorm des Art. 288 Abs. 3 AEUV Kein Zugriff
- 2.3.1.2.2.1.1 Die Lehre von der ausschließlichen Mitgliedstaatengerichtetheit der primärrechtlichen Richtliniendefinitionsnorm Kein Zugriff
- 2.3.1.2.2.1.2 Die Lehre von der Nichtabgrenzbarkeit des Zielbegriffs Kein Zugriff
- 2.3.1.2.2.2.1 Der enge Zielbegriff Kein Zugriff
- 2.3.1.2.2.2.2 Der weite Zielbegriff Kein Zugriff
- 2.3.1.2.2.2.3 Die beiden modifizierten weiten Zielbegriffe Kein Zugriff
- 2.3.1.2.3 Der Zielbegriff in der Rechtsprechung des EuGH Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.1 Die Vergegenwärtigung der zu beantwortenden zielbegriffsbezogenen Auslegungsfrage Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.2 Die anzuwendende Auslegungsmethodik Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.3 Die mit Blick auf die anzuwendende Auslegungsmethodik überholten und dementsprechend nicht mehr zu berücksichtigenden bisherigen Auslegungsansätze bzw. Auslegungsansatzbegründungen Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.4.1 Das Ob einer kompetenzinhaltsbestimmenden Wirkung des richtliniendefinitorischen Zielbegriffs Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.4.2 Das Wie der bejahten kompetenzinhaltsbestimmenden Wirkung des richtliniendefinitorischen Zielbegriffs Kein Zugriff
- 2.3.1.2.4.4.3 Zwischenergebnis: Der kompetenzinhaltsbestimmende modifiziert-enge Zielbegriff als Antwort auf die zielbegriffsbezogene Auslegungsfrage Kein Zugriff
- 2.3.1.2.5 Die Frage der gewohnheitsrechtlichen Anerkennung einer gegenüber der hier als zutreffend erkannten Auslegung des Zielbegriffs weniger restriktiven Begriffsinterpretation infolge der (wirtschafts-)gemeinschaftlichen und unionalen Richtlinienpraxis Kein Zugriff
- 2.3.2.1 Die originären Umsetzungsbefugnisse der Mitgliedstaaten Kein Zugriff
- 2.3.2.2 Die derivativen Umsetzungsbefugnisse der Mitgliedstaaten Kein Zugriff
- 3.1.1 Das nur-formbezogene Umsetzungsermessen Kein Zugriff
- 3.1.2 Das form- und mittelbezogene Umsetzungsermessen Kein Zugriff
- 3.1.3 Die Nichtexistenz des nur-mittelbezogenen Umsetzungsermessens Kein Zugriff
- 3.2.1.1 Das offene nur-formbezogene Umsetzungsermessen Kein Zugriff
- 3.2.1.2 Das verdeckte nur-formbezogene Umsetzungsermessen Kein Zugriff
- 3.2.2.1 Das Ausnahmeermessen Kein Zugriff
- 3.2.2.2 Das Auswahlermessen Kein Zugriff
- 3.2.2.3 Das Ausgestaltungsermessen Kein Zugriff
- 4.1.1 Die Auslegung des Begriffs „Ziel“ im Sinne des Art. 288 Abs. 3 AEUV durch den EuGH als zentraler Ansatz zur Begrenzung der Entstehung mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens Kein Zugriff
- 4.1.2 Die diesem Begrenzungsansatz zugrunde liegende EuGH-Rechtsprechung Kein Zugriff
- 4.1.3 Die rechtliche Würdigung dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.1.4 Der Vorschlag für eine unionsrechtskonforme Korrektur dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.2.1.1 Der Regelungsinhalt des Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der Richtlinie 2011/92/EU und dessen Regelungszusammenhang innerhalb der UVP-Richtlinie Kein Zugriff
- 4.2.1.2 Der Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der Richtlinie 2011/92/EU (in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2011/92/EU und Art. 12 Abs. 1 derRichtlinie 85/337/EWG) als eine nach ihrem auslegungserheblichen Wortlaut mitgliedstaatliches Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung vorsehende Richtlinienvorgabe Kein Zugriff
- 4.2.1.3 Die Beständigkeit des Regelungsinhalts des Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der Richtlinie 2011/92/EU in den verschiedenen Entwicklungsstadien der UVP-Richtlinie Kein Zugriff
- 4.2.1.4 Der Überblick über die zu Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der Richtlinie 2011/92/EU und dessen Vorgängernormen ergangenen EuGH-Entscheidungen Kein Zugriff
- 4.2.2.1 Die Erläuterung dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.2.2.2 Die diesem Begrenzungsansatz zugrunde liegende EuGH-Rechtsprechung Kein Zugriff
- 4.2.2.3.1 Die rechtliche Bewertung am Maßstab der Kompetenzabgrenzungsregel des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EUV Kein Zugriff
- 4.2.2.3.2 Die rechtliche Bewertung am Maßstab der Kompetenzausübungsregeln des Subsidiaritätsprinzips nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 EUV und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 und Abs. 4 EUV Kein Zugriff
- 4.2.2.4 Die Verallgemeinerung der in Bezug auf diesen Begrenzungsansatz gewonnenen rechtlichen Erkenntnisse im Hinblick auf etwaige weitere, diesem vergleichbare Begrenzungsansätze des EuGH bei anderen nach ihrem auslegungserheblichen Wortlaut mitgliedstaatliches Ausgestaltungsermessen vorsehenden Richtlinienvorgaben Kein Zugriff
- 4.2.3.1 Die Erläuterung dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.2.3.2 Die diesem Begrenzungsansatz zugrunde liegende EuGH-Rechtsprechung Kein Zugriff
- 4.2.3.3 Die rechtliche Würdigung dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.2.3.4 Der Vorschlag für eine unionsrechtskonforme Korrektur dieses Begrenzungsansatzes Kein Zugriff
- 4.2.3.5 Die Verallgemeinerung der in Bezug auf diesen Begrenzungsansatz gewonnenen rechtlichen Erkenntnisse im Hinblick auf etwaige weitere, diesem vergleichbare Begrenzungsansätze des EuGH bei anderen nach ihrem auslegungserheblichen Wortlaut mitgliedstaatliches Ausgestaltungsermessen vorsehenden Richtlinienvorgaben Kein Zugriff
- 5 Thesenförmige Zusammenfassung und Forschungsausblick Kein Zugriff Seiten 177 - 180
- 6.1.1 Primärrecht Kein Zugriff
- 6.1.2.1 Verordnungen Kein Zugriff
- 6.1.2.2 Richtlinien Kein Zugriff
- 6.1.2.3 Beschlüsse Kein Zugriff
- 6.2.1 Grundgesetz Kein Zugriff
- 6.2.2 Gesetze im formellen Sinn (Parlamentsgesetze) Kein Zugriff
- 7.1 EuGH Kein Zugriff
- 7.2 BVerfG Kein Zugriff
- 8 Verzeichnis der zitierten Literatur Kein Zugriff Seiten 195 - 212
- 9 Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 213 - 216





