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Monographie Kein Zugriff

Deep Fakes vor Gericht

Eine persönlichkeits- und urheberrechtliche Untersuchung zum Umgang mit Technologie und Technologiefolgen
Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Generative Künstliche Intelligenz ermöglicht die Erstellung zunehmend authentisch anmutender Inhalte. Die Technologie bietet zahlreiche positive Anwendungsfälle, kann in Gestalt täuschender und diffamierender Deep Fakes jedoch auch immense Gefahren für den Persönlichkeitsschutz Einzelner und die Gesellschaft insgesamt bergen. Hinzu kommt, dass KI auf eine Vielzahl von Trainingsdaten angewiesen ist, die vielfach geistigen Schutzrechten, wie dem Urheberrecht unterliegen. Diese Arbeit intendiert anhand des Beispiels Deep Fake aus einer rechtswissenschaftlichen, aber interdisziplinär unterfütterten Perspektive Lösungsansätze für die aufgezeigten Probleme in den Bereichen Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und Technologieregulierung zu liefern.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-2053-9
ISBN-Online
978-3-7489-5595-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Bild und Recht - Studien zur Regulierung des Visuellen
Band
15
Sprache
Deutsch
Seiten
745
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    2. Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
    1. § 1 Einführung in den Problembereich: Das visuelle Fake vor Gericht Kein Zugriff
    2. § 2 Gang, Schwerpunkt und Grenzen der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. Überblick KI: Wie das „Künstliche“ zunehmend „intelligenter“ wird Kein Zugriff
        2. 2. Eine kurze Geschichte der Künstlichen Intelligenz Kein Zugriff
        3. 3. Begriffsbestimmung Künstliche Intelligenz: Versuch der Definition des Undefinierbaren Kein Zugriff
        4. 4. Maschinelles Lernen Kein Zugriff
          1. a. Das menschliche Vorbild: Informationsverarbeitung über Neuronen und Synapsen Kein Zugriff
          2. b. Mathematische Modellierung der Informationsverarbeitung in Form eines Künstlichen Neuronalen Netzes Kein Zugriff
          3. c. Lernen in einem Künstlichen Neuronalen Netz Kein Zugriff
        5. 6. Deep Learning Kein Zugriff
        6. 7. Convolutional Neural Nets (CNNs) Kein Zugriff
            1. aa. Zielsetzung des Encoder-Decoder-Modells Kein Zugriff
              1. (I) Encoder Kein Zugriff
              2. (II) Decoder Kein Zugriff
          1. b. Erstellen von Deep Fakes mithilfe von Autoencodern Kein Zugriff
          1. a. Gedankenspiel (Kunstfälschung) Kein Zugriff
          2. b. Technische Implementierung eines solchen Generative Adversarial Networks Kein Zugriff
            1. aa. Bildgenerierung in Anlehnung an den thermodynamischen Prozess der Diffusion Kein Zugriff
            2. bb. Noising Kein Zugriff
            3. cc. Denoising Kein Zugriff
          1. b. Dimensionsreduktion im latenten Raum Kein Zugriff
          2. c. Kombination mit Sprachmodell Kein Zugriff
        1. 4. Weiterentwicklung dieser Modelle: 3D-Animation und Video, Kombination verschiedener Modellarchitekturen Kein Zugriff
      1. III. Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. 1. Die Ursprünge des „Fakes“ in der Kunst: Kunstfälschungen Kein Zugriff
            1. aa. Die Subjektivität des Bildes Kein Zugriff
            2. bb. Manipulation am Bildobjekt Kein Zugriff
            3. cc. Manipulation durch das Aufnahmemedium Kein Zugriff
            1. aa. Analoge Manipulationen Kein Zugriff
            2. bb. Digitale Manipulationen Kein Zugriff
          1. c. Manipulationen im Kontext der Veröffentlichung Kein Zugriff
          2. d. Bildsynthese: Computergrafik Kein Zugriff
          1. a. Aufwändige Videoanimation und -manipulation Kein Zugriff
          2. b. Primitive Videofälschungen: Cheap Fakes und Shallow Fakes Kein Zugriff
        1. 1. Umgangssprachliche Verwendung des Fakes in der deutschen Sprache Kein Zugriff
        2. 2. Begriffsbestimmung unter Zuhilfenahme einer kunsthistorischen Betrachtungsweise des Fakes Kein Zugriff
        1. 1. Begriffsbestimmung Deep Fake im allgemeinen Sprachgebrauch Kein Zugriff
        2. 2. Begriffsbestimmung Deepfake der KI-Verordnung Kein Zugriff
        3. 3. Gemeinsame Merkmale einer Begriffsbestimmung Kein Zugriff
        1. 1. Doppelfunktion des Begriffsbestandteils Deep: Deep Learning, Deep Fake Kein Zugriff
        2. 2. Authentizitätsschein des Fakes: Täuschungswirkung Kein Zugriff
        3. 3. Vergleichsobjekt Kein Zugriff
        4. 4. Medienunabhängigkeit Kein Zugriff
        5. 5. Zwischenergebnis Kein Zugriff
        1. 1. Die Ursprünge der Deep Fakes: Das pornografische Deep Fake Kein Zugriff
        2. 2. Politische Deep Fakes als Instrument zur Destabilisierung demokratischer Staaten Kein Zugriff
        3. 3. Deep Fakes im Kontext von Kunst und Kultur Kein Zugriff
        4. 4. Deep Fakes als Mittel zu irgend gearteten Täuschungen: insbesondere Deep Fakes im Gerichtsprozess Kein Zugriff
        1. 1. Enger Bildbegriff Kein Zugriff
        2. 2. Weiter Bildbegriff Kein Zugriff
          1. a. Eine kurze Geschichte der Information Kein Zugriff
            1. aa. Visuelle Wahrnehmung Kein Zugriff
            2. bb. Wahrnehmung von menschlichen Gesichtern Kein Zugriff
          1. a. Bedeutungskraft von Bildern im Vergleich zu Worten Kein Zugriff
          2. b. Gewandelte Bedeutungskraft durch neue technische Manipulationsmöglichkeiten? Kein Zugriff
            1. aa. Philosophische Wahrheitstheorien Kein Zugriff
            2. bb. Wahrheitsbegriff für die Zwecke dieser Arbeit: Bilder im Recht Kein Zugriff
          1. b. Wahrheitsfähigkeit von Bildern Kein Zugriff
          2. c. Wahrheitsanspruch von Bildern im konkreten Fall (Glaubwürdigkeit von Bildern) Kein Zugriff
          3. d. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. III. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. I. Technologieregulierung: Grundlegende Überlegungen zum Verhältnis von Technik und Recht am Beispiel der Künstlichen Intelligenz Kein Zugriff
      2. II. Regulierung von Künstlicher Intelligenz im AI-Act Kein Zugriff
          1. a. Vom Kulturrecht zum allgemeinen Kommunikationsordnungsrecht – Zur dogmatischen Fundierung des modernen Urheberrechts Kein Zugriff
          2. b. Urheberrecht zwischen Förderung von (technischer) Innovation und Technologieregulierung – Zum Verhältnis von Urheberrecht und Technik Kein Zugriff
          3. c. Urheberrecht zwischen KI-Förderung und KI-Regulierung Kein Zugriff
          4. d. Zwischenergebnis: Technologiesteuerungsfunktion des Urheberrechts Kein Zugriff
        1. 2. Persönlichkeitsrechtliche Begrenzung von Technologiefolgen Kein Zugriff
        2. 3. Zwischenergebnis: Urheber- und Persönlichkeitsrecht als Instrumente zur Steuerung von Technologiefolgen Kein Zugriff
    1. § 5 Ergebnis 1. Teil Kein Zugriff
      1. I. Relevanz der Grundrechtsabwägung in zivilrechtlichen Konstellationen Kein Zugriff
        1. 1. Schutzgegenstand der Meinungsfreiheit: Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung Kein Zugriff
          1. a. Wahrheitsgehalt und Wahrhaftigkeit von Tatsachenäußerungen Kein Zugriff
          2. b. Hintergründe der differenzierten Sorgfaltsanforderungen Kein Zugriff
            1. aa. Beurteilungsmaßstab: Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Publikums Kein Zugriff
            2. bb. Bestimmung des Aussagegehalts digitaler Äußerungen Kein Zugriff
          1. a. Visuelle Äußerungen Kein Zugriff
            1. aa. Bestimmung des Aussagegehalts visueller Äußerungen: Über die eindeutige Vieldeutigkeit des digitalen Bildes Kein Zugriff
            2. bb. Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil im Kontext visueller Äußerungen Kein Zugriff
          1. a. Artifizielle Äußerung? – Die KI als Urheberin der Äußerung oder nur Werkzeug der äußernden Person? Kein Zugriff
          2. b. Hochqualitative Deep Fakes Kein Zugriff
          3. c. „Gewöhnliche“ Deep Fakes Kein Zugriff
          4. d. Zwischenergebnis Kein Zugriff
            1. aa. Kunsttheoretischer Zugang zu „Kunst“ Kein Zugriff
            2. bb. Verfassungsrechtlicher Kunstbegriff Kein Zugriff
            1. aa. rechtsverletzende Kunst Kein Zugriff
            2. bb. Pornografie und Kunstbegriff Kein Zugriff
            1. aa. Verhältnis der kommunikativen Grundrechte Kein Zugriff
            2. bb. Was darf Satire? – Abgrenzung zwischen Kommunikation und Kunst im satirischen Kontext Kein Zugriff
            3. cc. Die Kunst der Lüge – Zum rechtlichen Schutz von und vor künstlerischer Unwahrheit Kein Zugriff
          1. a. Artifizielle „Kunst“ oder Kunst mit artifiziellem Hintergrund? Kein Zugriff
          2. b. Subsumtion unter den Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichts Kein Zugriff
          3. c. Schöpferischer Beitrag des Menschen bei „KI-Kunst“? Kein Zugriff
          4. d. Heranziehung der urheberrechtlichen Diskussion zum KI-Werkschutz Kein Zugriff
        1. 3. Vorbehaltslose Gewährleistung: Einschränkbarkeit nur durch kollidierendes Verfassungsrecht Kein Zugriff
        1. 1. Das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts Kein Zugriff
        2. 2. Ergänzender Schutz durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Kein Zugriff
        3. 3. Das (europäische) Datenschutzrecht als weiteres Instrument zum Schutz des Persönlichkeitsrechts Kein Zugriff
        1. 1. Ron Sommer Entscheidungen Kein Zugriff
        2. 2. Weitere Fälle von (pornografischen) Bildmanipulationen Kein Zugriff
        3. 3. Tina Turner Tribute Show Kein Zugriff
        4. 4. Weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vermischung von Fakt und Fiktion Kein Zugriff
            1. aa. Überschneidung des Rechts am eigenen Bild mit dem Datenschutz Kein Zugriff
            2. bb. Allgemeines Verhältnis des Persönlichkeitsrechts zum europäisch determinierten Datenschutzrecht Kein Zugriff
            3. cc. Anwendbarkeit nationaler Regelungen zum Schutz bestimmter Aspekte der Persönlichkeit neben der DSGVO: Öffnungsklausel(n) in der DSGVO zugunsten des Rechts am eigenen Bild Kein Zugriff
            4. dd. Stellungnahme unter besonderer Berücksichtigung der Konstellation der Bildmanipulation Kein Zugriff
            5. ee. Auflösung der Normenkollision zwischen Datenschutz und Bildnisschutz Kein Zugriff
            6. ff. Ausfüllung der Öffnungsklausel des Art. 85 Abs. 1 DSGVO durch das nationale Recht Kein Zugriff
            7. gg. Folgen der europäischen Determinierung des Rechts am eigenen Bild für die konkrete Rechtsanwendung Kein Zugriff
          1. b. Anwendbarkeit auf verfälschende Darstellungen Kein Zugriff
            1. aa. Abbild einer dargestellten Person Kein Zugriff
            2. bb. Abbild weiterer erkennbarer Personen Kein Zugriff
          1. b. Das Merkmal der Erkennbarkeit Kein Zugriff
        1. 3. Tathandlung: Verbreiten und öffentliches Zurschaustellen Kein Zugriff
        2. 4. Weiterverbreiten fremder Inhalte als kunsturheberrechtlich relevante Nutzungshandlung? Kein Zugriff
        3. 5. Bedürfnis nach einem weitergehenden Bildnisschutz im Angesicht von Deep Fakes? Kein Zugriff
          1. a. Einwilligung: insbesondere Reichweite in inhaltlicher Hinsicht Kein Zugriff
            1. aa. Das Schutzkonzept im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor und im Anschluss an die Caroline-Rechtsprechung Kein Zugriff
            2. bb. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG: Ausnahme für Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte oder für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte? – Zur Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auf Deep Fakes Kein Zugriff
            3. cc. § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG: Ausnahme für Bildnisse, welche einem höheren Interesse der Kunst dienen Kein Zugriff
          2. c. Abwägung der gegensätzlichen Interessen Kein Zugriff
        4. 7. Zwischenergebnis Kein Zugriff
          1. a. Verhältnis APR – KUG im konkreten Fall Kein Zugriff
          2. b. Verhältnis APR – DSGVO Kein Zugriff
            1. aa. Wahrheitsschutz Kein Zugriff
            2. bb. Isolierter persönlichkeitsrechtlicher Wahrheitsschutz Kein Zugriff
            3. cc. Ehrschutz Kein Zugriff
            4. dd. Schutz vor Indiskretion Kein Zugriff
            1. aa. Herstellung von Deep Fakes als Beeinträchtigung des persönlichkeitsrechtlichen Wahrheitsschutzes Kein Zugriff
            2. bb. Wahrheitsschutz auch bei unauthentisch erscheinenden Deep Fakes, Cheap oder Shallow Fakes? Kein Zugriff
            3. cc. Ehrverletzende Deep Fakes, insbesondere pornografischen Inhalts Kein Zugriff
            4. dd. Indiskretionsschutz auch bei nur vermeintlicher Indiskretion? Kein Zugriff
          1. a. Allgemeine Abwägungsgrundsätze in Äußerungskonstellationen Kein Zugriff
          2. b. Abwägungsrelevante Kriterien im Deep Fake Kontext Kein Zugriff
      1. V. Rechtsfolgen: insbesondere Unterlassung und Schadensersatz Kein Zugriff
        1. 1. Persönlichkeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Anbietenden von KI-Modellen Kein Zugriff
        2. 2. Persönlichkeitsrechtliche Verantwortlichkeit von Informationsintermediären Kein Zugriff
        3. 3. Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch die zunehmende Inanspruchnahme von Intermediären Kein Zugriff
      2. VII. Exkurs: Postmortaler Persönlichkeitsschutz Kein Zugriff
      1. I. Relevanz des technischen Hintergrunds für die urheberrechtliche Bewertung Kein Zugriff
      2. II. Unionsrechtliche Determinierung urheberrechtlicher Sachverhalte Kein Zugriff
            1. aa. Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Ursprungsdaten? – Lichtbildwerkschutz und einfacher Lichtbildschutz Kein Zugriff
            2. bb. Unterschiedlicher Schutzumfang Kein Zugriff
              1. (I) Schutzfähigkeit von Teilen von Lichtbildern und Lichtbildwerken Kein Zugriff
              2. (II) Vergleich zum Teileschutz beim Tonträgerherstellerrecht Kein Zugriff
              3. (III) Übertragbarkeit der zum Tonträgerschutz entwickelten Grundsätze auf den Lichtbildschutz Kein Zugriff
              4. (IV) Zwischenergebnis: Lichtbildteileschutz Kein Zugriff
            3. dd. Nutzung weiteren urheberrechtlich schutzfähigen Materials: insbesondere Laufbildschutz Kein Zugriff
            4. ee. Schutzfähigkeit von Trainingsdatensets als Datenbank(-werk) Kein Zugriff
            1. aa. Kopieren und Speichern von Ursprungsdaten Kein Zugriff
            2. bb. Automatisierte Zusammenstellung von Trainingsdaten mithilfe von Web-Scraping/-Crawling Kein Zugriff
              1. (I) Urheberrechtliche Zustimmungspflichtigkeit der Linksetzung als solche Kein Zugriff
              2. (II) Urheberrechtliche Zustimmungspflichtigkeit der Linksetzung in Fällen der Umgehung (technischer) Schutzmaßnahmen und bei vorangehender rechtswidriger Zugänglichmachung Kein Zugriff
              1. (I) Anerkennung der Urheberschaft, § 13 UrhG Kein Zugriff
              2. (II) Entstellungsschutz, § 14 UrhG Kein Zugriff
            1. aa. Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, § 44a UrhG Kein Zugriff
              1. (I) Urheberrechtliche Relevanz des Text- und Data-Minings Kein Zugriff
              2. (II) Zulässigkeit des TDM auf „rechtmäßig zugänglichen Werken“ Kein Zugriff
              3. (III) Ausnahme: maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG Kein Zugriff
              4. (IV) Absicherung des Vorbehalts mithilfe technischer Schutzmaßnahmen: Verhältnis des maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts zur Technikfestigkeit der TDM-Schranke Kein Zugriff
              5. (V) Reichweite der Freistellung zugunsten des kommerziellen TDMs gem. § 44b UrhG Kein Zugriff
            2. cc. Weitergehende Freistellung nicht-kommerziellen TDMs durch § 60d UrhG Kein Zugriff
            3. dd. Weitere Schrankenregelungen Kein Zugriff
          1. d. Ausbildung eines Lizenzierungsmarktes Kein Zugriff
          1. a. Übersetzen der Daten in Trainingsdaten Kein Zugriff
          2. b. Trainingsprozess als solcher Kein Zugriff
            1. aa. KI-Training als vorübergehende Vervielfältigung, § 44a UrhG? Kein Zugriff
              1. (I) Dogmatische Einordnung von Schrankenregelungen Kein Zugriff
              2. (II) Auslegung urheberrechtlicher Schrankenregelungen Kein Zugriff
                1. (1) Der Begriff des Text- und Data-Minings und sein Verhältnis zum Machine Learning und zur Künstlichen Intelligenz Kein Zugriff
                2. (2) Begriffsabgrenzung aus Perspektive des Urheberrechts Kein Zugriff
                  1. (a) Wortlaut Kein Zugriff
                  2. (b) Historie Kein Zugriff
                  3. (c) Systematik Kein Zugriff
                  4. (d) Telos Kein Zugriff
                  5. (e) Zwischenergebnis Kein Zugriff
                1. (1) Grundrechtskonforme Auslegung Kein Zugriff
                  1. (a) Erste Stufe: Bestimmte Sonderfälle Kein Zugriff
                  2. (b) Zweite Stufe: Keine Beeinträchtigung der normalen Werkverwertung Kein Zugriff
                  3. (c) Dritte Stufe: Keine ungebührliche Verletzung der berechtigten Urheberinteressen Kein Zugriff
                  4. (d) Zwischenergebnis Kein Zugriff
              3. (V) Zwischenergebnis: Beschränkung des Anwendungsbereichs Kein Zugriff
              1. (I) Interessenlage im Zusammenhang mit dem Training generativer KI Kein Zugriff
              2. (II) Folgen der bestehenden urheberrechtlichen Schrankensystematik Kein Zugriff
                1. (1) Weitergehende Freistellung von Nutzungshandlungen zum Zwecke des TDM und des KI-Trainings Kein Zugriff
                2. (2) Vergütungspflichtigkeit Kein Zugriff
                3. (3) Möglichkeit des opt-out Kein Zugriff
                4. (4) Verwertungsgesellschaftspflichtigkeit Kein Zugriff
              3. (IV) Umsetzungsmöglichkeiten für eine derartige vergütungspflichtige Schrankenregelung Kein Zugriff
            1. aa. Trainingsbilder nicht in komprimierter Form in den Modellen gespeichert Kein Zugriff
            2. bb. Merkmalsextraktion in den Modellen = Vervielfältigungen der Trainingsbilder? – Visualisierung in Form von Feature Extraction Kein Zugriff
            3. cc. Lernen durch Erinnerung? Kein Zugriff
            1. aa. Wie lassen sich die Modelle zur Ausgabe der Trainingsdaten motivieren? Kein Zugriff
            2. bb. Vervielfältigung dann im Modell selbst oder erst in den ausgegebenen Bildern? Kein Zugriff
          1. c. Öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG Kein Zugriff
          2. d. Ausnahme von der Zustimmungspflichtigkeit Kein Zugriff
          1. a. Gemeinfreiheit abstrakter Konzepte Kein Zugriff
          2. b. Grenzen der Gemeinfreiheit Kein Zugriff
        1. 2. Beeinträchtigung von Urheberpersönlichkeitsrechten Kein Zugriff
            1. aa. Ausgangslage: Der weite Vervielfältigungsbegriff der InfoSoc-RL oder Bearbeitung und „Freie Benutzung“ im UrhG Kein Zugriff
            2. bb. Die Pelham-Entscheidung des EuGH und Anpassungsbedarf im nationalen UrhG Kein Zugriff
            3. cc. Die neue Systematik aus Bearbeitung, „Freier Benutzung“ und Schrankenregelung zugunsten rekursiver Werknutzungen Kein Zugriff
            1. aa. Das Deep Fake als (Teil-)Vervielfältigung bzw. Bearbeitung von Trainingsdaten Kein Zugriff
            2. bb. Das Deep Fake als „unabhängige Doppelschöpfung“? Kein Zugriff
              1. (I) Der Begriff des Pastiches Kein Zugriff
              2. (II) Deep Fakes als Pastiche? Insbesondere subjektives Element und Interessenabwägung Kein Zugriff
              1. (I) Der Begriff der Parodie Kein Zugriff
              2. (II) Satirische Deep Fakes: Der Fall des Scholz-Deep Fakes des ZfpS Kein Zugriff
              3. (III) Das Urheberrecht als Instrument des Wahrheitsschutzes? Kein Zugriff
            1. cc. Weitere gesetzliche und vertragliche Freistellungsmöglichkeiten Kein Zugriff
        1. 1. Verantwortlichkeit für unmittelbare Rechtsverletzungen Kein Zugriff
        2. 2. Verantwortlichkeit für mittelbare Rechtsverletzungen Kein Zugriff
        3. 3. Verantwortlichkeit von Intermediären im Kontext von Deep Fakes Kein Zugriff
      3. VI. Rechtsfolgen Kein Zugriff
      1. I. Deep Fake Regulierung in Europa: Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte und Deep Fakes in Art. 50 Abs. 2, 4 KI-VO Kein Zugriff
      2. II. Verpflichtung zur Risikominderung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bei manipulierten Medieninhalten, Art. 35 Abs. 1 lit. k) DSA Kein Zugriff
        1. 1. Nutzen von Kennzeichnungspflichten im Interesse eines rechtlichen Wahrheitsschutzes Kein Zugriff
        2. 2. Bewertung des Kennzeichnungspflichten-basierten Regulierungsansatzes für Deep Fakes in der KI-VO im Übrigen Kein Zugriff
    1. § 5 Die Besonderheiten des akustischen Deep Fakes Kein Zugriff
    2. § 6 Zusammenfassende rechtliche Bewertung Kein Zugriff
      1. I. Grundsätzliche Anknüpfungspunkte für eine technische Regulierung von Deep Fakes Kein Zugriff
        1. 1. Technische Lösungen zur Verhinderung rechtsverletzender Inhalte durch Anknüpfung an die Technologie als solche Kein Zugriff
        2. 2. Technische Lösungen zum Kennzeichnen/Aufdecken von Fälschungen Kein Zugriff
        3. 3. Technische Lösungen zur Kennzeichnung von Originalen Kein Zugriff
        4. 4. Weitere spezielle technische Lösungen Kein Zugriff
        1. 1. Wirksamkeit technischer Maßnahmen mit Blick auf den Rechtsgüterschutz Kein Zugriff
        2. 2. Vertrauen durch, in und mit Technik Kein Zugriff
          1. a. Nachweis von Urheberrechtsverletzungen mithilfe technischer Lösungen Kein Zugriff
          2. b. Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten mithilfe technischer Lösungen Kein Zugriff
      2. IV. Zwischenergebnis Kein Zugriff
      1. I. Gesellschaftliche Aushandlung der Grenzen zulässiger Nutzung von KI-Technologie Kein Zugriff
        1. 1. Status quo: Die besondere Macht der irreführenden Bilder im digitalen Raum Kein Zugriff
        2. 2. Förderung der Medienkompetenz: Verantwortungsvolle Rezeption Kein Zugriff
        1. 1. Die besondere Bedeutung der Kuratierung von Information durch Medien und Journalismus Kein Zugriff
        2. 2. Regulierung der Selbstregulierung: Selbstregulierung der Plattformen und soft law sowie Steuerung dessen im Wege des Rechts Kein Zugriff
        3. 3. Verschiedene Maßnahmen zur Erkennung von Deep Fakes und Fake News Kein Zugriff
      2. IV. Bewertung von Maßnahmen auf gesellschaftlicher Ebene unter dem Aspekt des Individualrechtsgüterschutzes Kein Zugriff
    1. § 3 Ergebnis 2. und 3. Teil: Regulierung von Deep Fakes im Wege von Recht, Technik und Gesellschaft Kein Zugriff
      1. I. Deep Fakes als Misinformation: zu der täuschenden Wirkung von Deep Fakes auf Rezipierende und den weitreichenden Folgen für die demokratische Gesellschaft Kein Zugriff
        1. 1. Rechtlicher Unwahrheitsschutz im Wege des Schutzes konkreter (Individual-)rechtsgüter Kein Zugriff
          1. a. Der unmittelbare Schutz vor Mis- und Desinformation Kein Zugriff
          2. b. Der Schutz vor allgemeiner Unsicherheit (liar’s dividend) Kein Zugriff
      1. I. Bilder im gerichtlichen Verfahren Kein Zugriff
      2. II. Bedeutung von Wahrheit im (Zivil-)Prozess Kein Zugriff
          1. a. Persönlichkeitsrecht: Prozessualer Wahrheitsschutz Kein Zugriff
          2. b. Urheberrecht Kein Zugriff
          1. a. Zum Umgang mit visuellen Beweismitteln im Zivilprozess Kein Zugriff
          2. b. Anpassungsbedarf vor dem Hintergrund von Deep Fakes und liar’s dividend? Kein Zugriff
    1. § 3 Ergebnis 4. Teil: Deep Fakes und Misinformation vor Gericht Kein Zugriff
      1. § 1 Die Technologie hinter Deep Fakes Kein Zugriff
      2. § 2 Vom Original zum Deep Fake Kein Zugriff
      3. § 3 Die Macht des Visuellen Kein Zugriff
      4. § 4 Das Verhältnis von Recht und (KI-)Technologie Kein Zugriff
      1. § 1 Der Schutz von Deep Fakes durch die kommunikativen Freiheiten Kein Zugriff
      2. § 2 Der Schutz vor Deep Fakes durch das Persönlichkeitsrecht Kein Zugriff
      3. § 3 Der Schutz vor Deep Fakes durch das Urheberrecht Kein Zugriff
      4. § 4 Schutz vor Deep Fakes durch die KI-VO Kein Zugriff
      5. § 5 Zusammenfassende rechtliche Beurteilung von Deep Fakes Kein Zugriff
    1. 3. Teil: Ergänzung durch Maßnahmen außerhalb des Rechts Kein Zugriff
    2. 4. Teil: Der Schutz der Wahrheit vor Deep Fakes Kein Zugriff
    3. Endergebnis Kein Zugriff
  1. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 663 - 744

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