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Die staatliche Zustimmung zum Investor-Staat-Schiedsverfahren und die Möglichkeit ihrer Rücknahme

Autor:innen:
Verlag:
 2025

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht die in Investitionsschutzabkommen enthaltene Zustimmung zum Investor-Staat-Schiedsverfahren und die Frage, ob Staaten diese einseitig zurücknehmen können. Sie analysiert die Funktionen der Zustimmung, typisiert ISDS-Klauseln anhand der Vertragspraxis und beleuchtet ihre Rechtsnatur im Verhältnis zum Investor. Die Zustimmung wird als völkerrechtsunmittelbares Individualrecht qualifiziert, das Investoren den Abschluss einer Schiedsvereinbarung ermöglicht. Besonderes Gewicht kommt der kollisionsrechtlichen Perspektive zu, die bestimmt, welches Recht auf die Zustimmung im Verhältnis zwischen Investor und Staat Anwendung findet. Im Ergebnis zeigt die Arbeit, dass eine einseitige Rücknahme rechtlich grundsätzlich unmöglich ist.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2025
ISBN-Print
978-3-7560-3278-5
ISBN-Online
978-3-7489-6663-0
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Studien zum Internationalen Wirtschaftsrecht - Studies on International Economic Law
Band
47
Sprache
Deutsch
Seiten
461
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. A. Kontextualisierung und Anlass der Untersuchung Kein Zugriff
      1. I. Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. 1. „Zustimmung“ Kein Zugriff
        2. 2. „Rücknahme“ Kein Zugriff
      2. III. Ziele der Untersuchung Kein Zugriff
      3. IV. Praktische Relevanz der Untersuchung Kein Zugriff
      1. I. Eine von der ICSID-Konvention unabhängige Betrachtung Kein Zugriff
      2. II. Keine Rücknahme der staatlichen Zustimmung nach Einleitung des Schiedsverfahrens Kein Zugriff
      1. I. Rechtsdurchsetzung durch Private und deren Interessen Kein Zugriff
      2. II. Durchsetzung von Völkerrecht Kein Zugriff
      1. I. Relativer Umfang der Staatenimmunität Kein Zugriff
        1. 1. Kein Immunitätsverzicht bzgl. des schiedsgerichtlichen Erkenntnisverfahrens erforderlich Kein Zugriff
        2. 2. Keine Immunität hinsichtlich staatlicher Verfahren mit Bezug zu dem Schiedsverfahren Kein Zugriff
        3. 3. Keine Immunität im ergänzenden gerichtlichen Verfahren Kein Zugriff
        4. 4. Keine staatliche Immunität im Aufhebungsverfahren des Schiedsspruchs Kein Zugriff
            1. aa) Verzicht in Bezug auf ICSID-Schiedssprüche Kein Zugriff
            2. bb) Verzicht in Bezug auf Nicht-ICSID-Schiedssprüche Kein Zugriff
            1. aa) Verzicht in Bezug auf ICSID-Schiedssprüche Kein Zugriff
            2. bb) Verzicht in Bezug auf Nicht-ICSID-Schiedssprüche Kein Zugriff
      2. III. Fazit: Nur in begrenztem Umfang Funktion als Immunitätsverzicht Kein Zugriff
    1. C. Fazit: Abschluss einer Schiedsvereinbarung und partieller Immunitätsverzicht Kein Zugriff
        1. 1. Auslegung anhand des Wirksamkeitsgebots Kein Zugriff
        2. 2. Kein Rückgriff auf in dubio mitius Kein Zugriff
        3. 3. Ungeeignetheit der Vermutung contra proferentem Kein Zugriff
        4. 4. Abgleich mit der weiteren Vertragspraxis der Vertragsstaaten Kein Zugriff
          1. a) Eingeschränkte Verfügbarkeit und Aussagekraft der travaux préparatoires Kein Zugriff
          2. b) Rückgriff auf Modell-BIT in Ausnahmefällen möglich Kein Zugriff
          3. c) Abgleich mit Vertragspraxis im Verhältnis zu Drittstaaten Kein Zugriff
        1. 1. Bloße Absicht im Wortlaut erkennbar Kein Zugriff
          1. a) Mehrdeutiger Wortlaut Kein Zugriff
          2. b) Wirksamkeitsgebot sowie Sinn und Zweck gebieten eine Einordnung als Typ II-Klausel Kein Zugriff
          3. c) Bestätigung mittels des Vergleichs der Vertragspraxis im Verhältnis zu Drittstaaten Kein Zugriff
        2. 3. Fazit: Markanter Wortlaut, aber Typ I bedeutungslos Kein Zugriff
        1. 1. Rechtsfolgenseite verdeutlicht Notwendigkeit der Differenzierung Kein Zugriff
          1. a) Eindeutiger Wortlaut: Nur Verpflichtung zur Abgabe der Zustimmung Kein Zugriff
            1. aa) Grenzen der Zweckerwägungen „Investorenschutz“ und „Rechtssicherheit“ Kein Zugriff
              1. i. Abkehr enttäuschter Staaten als Reaktionsmöglichkeit Kein Zugriff
              2. ii. Investorenschutz auch durch „consent-to-consent“-Klausel Kein Zugriff
              3. iii. Möglichkeit eines effektiven Völkervertragsbruchs Kein Zugriff
          2. c) Vergleich mit der weiteren Vertragspraxis zwischen den Vertragsstaaten gem. Art. 31 Abs. 3 c) WVK Kein Zugriff
          1. a) Abgleich der Vertragspraxis der Vertragsparteien im Verhältnis zu Drittstaaten Kein Zugriff
          2. b) Anhaltspunkte durch Abgleich mit Modell-BIT Kein Zugriff
          3. c) Abweichende Bedeutung nur unter den Voraussetzungen des Art. 32 a) oder b) WVK beachtlich Kein Zugriff
        2. 4. Fazit: Ein erhebliches „Mehr“ an Verbindlichkeit Kein Zugriff
            1. aa) Charakteristischer Wortlaut Kein Zugriff
            2. bb) Performative Verben im Rahmen von Austins Sprechakttheorie Kein Zugriff
            3. cc) Einbezug der Erkenntnisse in die Auslegung des Wortlauts Kein Zugriff
            1. aa) Unterschiede zum performativen Wortlaut Kein Zugriff
            2. bb) Berechtigung setzt staatliche Zustimmung voraus Kein Zugriff
          1. c) Kein Rückschluss aus dem Grad der Details des Wortlauts Kein Zugriff
        1. 2. Funktionsweise vergleichbar zu „compromissory clauses“ Kein Zugriff
        2. 3. Ergänzende Auslegung mittels der Modell-Klausel des ICSIDs Kein Zugriff
        3. 4. Fazit: Unmittelbare Zustimmung und besondere Funktionsweise erkennbar Kein Zugriff
      1. V. Reformen bzgl. der staatlichen Zustimmung Kein Zugriff
      2. VI. Fazit: Die Einordnung der staatlichen Zustimmung in einen von drei Typen Kein Zugriff
      1. I. Maßstab: Kongruente Anforderungen an Zustimmung und MFN-Klausel Kein Zugriff
      2. II. Explizite Inkorporation von ISDS-Klauseln Kein Zugriff
      3. III. Implizite Inkorporation von ISDS-Klauseln Kein Zugriff
      4. IV. Keine Inkorporation der Zustimmung durch neutrale MFN-Klausel Kein Zugriff
    1. C. Fazit: Drei Klauseltypen und grundsätzlich keine Inkorporation mittels MFN-Klausel Kein Zugriff
      1. I. Das „einfache Angebot“ Kein Zugriff
        1. 1. Die staatliche Zustimmung als ein stets bindendes Angebot Kein Zugriff
        2. 2. Übertragung der Rechtsfigur der offerta ad incertas personas im Wege eines Rechtsvergleichs unpraktikabel Kein Zugriff
        3. 3. Bindung des Angebots aufgrund des Merkmals des Vertrauensschutzes Kein Zugriff
      2. III. Transformierung des Angebots nicht notwendig Kein Zugriff
      3. IV. Fazit: Zu einseitige Perspektive der Angebot-Annahme-Modelle Kein Zugriff
    1. B. Der Investor als Drittbegünstigter: Das Modell des Vertrages zugunsten Dritter Kein Zugriff
      1. I. Nachbildung des Mechanismus des Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut Kein Zugriff
          1. a) ICSID-Konvention lediglich Indiz Kein Zugriff
          2. b) Tendenz gegen Einordnung bereits aufgrund der primären Auslegungsregeln Kein Zugriff
            1. aa) Keine eindeutige Erkennbarkeit in den Entwürfen der ICSID-Konvention Kein Zugriff
            2. bb) Wahrnehmung durch Experten während der Ausarbeitung der ICSID-Konvention Kein Zugriff
          3. d) Keine Übereinstimmung mit dem Verständnis des Zentrums Kein Zugriff
        1. 2. Keine Übertragbarkeit des Ansatzes auf Nicht-ICSID fora Kein Zugriff
        2. 3. Zustimmung der Parteien des investitionsschutzrechtlichen Streits erforderlich Kein Zugriff
      1. I. Der Investor als partielles Völkerrechtssubjekt Kein Zugriff
        1. 1. Unmittelbare Anwendbarkeit der staatlichen Zustimmung Kein Zugriff
            1. aa) Explizite Berechtigung der Investoren Kein Zugriff
            2. bb) Implizite Berechtigung der Investoren Kein Zugriff
            1. aa) Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen durch Individualschutz Kein Zugriff
            2. bb) Individualschutz durch ISDS-Klausel und deren Funktionen Kein Zugriff
            1. aa) Anhaltspunkte für völkerrechtsunmittelbare prozessuale Rechte bereits vor der LaGrand-Entscheidung Kein Zugriff
              1. i. Wahrnehmung in Bezug auf die Entwürfe der ICSID-Konvention Kein Zugriff
              2. ii. Wahrnehmung während der Ausarbeitung der ICSID-Konvention Kein Zugriff
              1. i. Einflussnahme auf die frühe Vertragspraxis durch das ICSID Kein Zugriff
              2. ii. Frühe Vertragspraxis des UKs Kein Zugriff
              3. iii. Frühe Vertragspraxis der USA Kein Zugriff
              4. iv. Wahrnehmung in der Literatur und der Schiedsgerichtsbarkeit Kein Zugriff
              5. v. Fazit: Rechtsnatur als Individualrecht intendiert Kein Zugriff
            1. aa) Grundsatz der Intertemporalität Kein Zugriff
            2. bb) Anwendung auf die unmittelbare Zustimmung Kein Zugriff
        2. 3. Fazit: Klare Anhaltspunkte für die Verleihung eines völkerrechtsunmittelbaren Individualrechts Kein Zugriff
        1. 1. Zeitpunkt: Abschluss der Schiedsvereinbarung Kein Zugriff
        2. 2. Zeitpunkt: Tätigung der Investition Kein Zugriff
        3. 3. Zeitpunkt: Wille der Vertragsparteien und damit Bestimmungen des IIAs Kein Zugriff
      2. IV. Fazit: Rechtsnatur eines Individualrechts Kein Zugriff
      1. I. Kombination von schiedsrechtlichen und völkerrechtlichen Instrumenten Kein Zugriff
      2. II. Methodische Kritik und Annahme einer unzutreffenden Eigenschaft Kein Zugriff
        1. 1. Konträre Positionen: Vertragliche oder konsensuale Grundlage der Investor-Staat-Schiedsverfahren Kein Zugriff
          1. a) Wille zur Realisierung der Funktionen Kein Zugriff
          2. b) Schiedsgerichtliche fora setzen Schiedsvereinbarung voraus Kein Zugriff
          3. c) Keine Redundanz des Angebots trotz der Einordnung als Individualrecht Kein Zugriff
          4. d) Fazit: Verwirklichung des Individualrechts durch die Rechtsnatur als Angebot Kein Zugriff
    2. F. Fazit: Rechtsnatur eines Individualrechts und eines Angebots Kein Zugriff
    1. A. Keine Bestimmung des anwendbaren Rechts durch die ICSID-Konvention oder institutionelle Schiedsregeln Kein Zugriff
        1. 1. Keine implizite Rechtswahl aufgrund einer Rechtswahlklausel im IIA Kein Zugriff
        2. 2. Keine Anhaltspunkte für eine implizite Rechtswahl Kein Zugriff
      1. II. Unmöglichkeit der Anwendung der lex loci arbitri auf ICSID-Schiedsvereinbarungen Kein Zugriff
      2. III. Keine sogenannten „Substantive Rules“ oder „règles matérielles“ als das Schiedsvereinbarungsstatut Kein Zugriff
      3. IV. Die Anknüpfung nach dem „validation principle“ Kein Zugriff
      1. I. Hemmung eines effizienten Verfahrens durch die verzögerte Bestimmbarkeit des Schiedsvereinbarungsstatuts Kein Zugriff
        1. 1. Raiffeisen v. Republic of Croatia (I) und (II) Kein Zugriff
          1. a) Schiedsspruch im Verfahren Green Power Partners v. The Kingdom of Spain als Referenzpunkt Kein Zugriff
          2. b) Green Power Partners-Schiedsspruch in Relation zu ICSID-Schiedssprüchen Kein Zugriff
            1. aa) Chronologie zwischen Schiedssprüchen und EuGH-Entscheidungen als Faktor Kein Zugriff
            2. bb) Sitz der Nicht-ICSID-Schiedsgerichte als kollisionsrechtlicher Faktor der Schiedssprüche Kein Zugriff
        2. 3. Fazit: Feststellbare Entscheidungsdivergenz bei Umsetzung des zweigeteilten Ansatzes Kein Zugriff
        1. 1. Vergleich von vorgegebenem kollisionsrechtlichem Zustand und dessen praktischer Umsetzung bzgl. ICSID-Schiedsvereinbarungen Kein Zugriff
          1. a) Schiedsvereinbarungsstatut im Rahmen des schiedsgerichtlichen Erkenntnisverfahrens Kein Zugriff
          2. b) Schiedsvereinbarungsstatut im Exequaturverfahren gem. Art. 5 Abs. 1 a) 2. Alt. NYC Kein Zugriff
            1. aa) Verfahrensgegenstand EDF Energies Nouvelles v. Kingdom of Spain Kein Zugriff
            2. bb) Analyse der Entscheidung Kein Zugriff
            3. cc) Schlussfolgerung aus der Entscheidung: Starrere Anknüpfung führt zu kollisionsrechtlichem Widerspruch Kein Zugriff
              1. i. Praktisch kein Anwendungsbereich für völkerrechtskonforme Auslegung Kein Zugriff
              2. ii. Teleologische Reduktion des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 a) 2. Alt. ZPO Kein Zugriff
        2. 3. Fazit: Widersprüche feststellbar und auch in Zukunft erwartbar Kein Zugriff
      1. I. Ansatz für eine einheitliche Kollisionsnorm Kein Zugriff
      2. II. Keine Auflösung mittels „dépeçage“ Kein Zugriff
    2. E. Fazit und Implikationen: Kollisionsrecht mit Risiken und Nebenwirkungen Kein Zugriff
    1. A. Expliziter Ausschluss durch das Attribut „unwiderruflich“ Kein Zugriff
      1. I. Kein Umkehrschluss aus Denial of Benefits-Klausel möglich Kein Zugriff
        1. 1. Inhaltsbestimmung und Eingrenzung des Anwendungsbereichs Kein Zugriff
          1. a) Anderer Anwendungsbereich der FET-Klauseln Kein Zugriff
          2. b) Kein Ausschluss wegen Vertrauensschutz der Investoren Kein Zugriff
          3. c) Treu und Glauben („good faith“) Kein Zugriff
          1. a) Kein Außerkraftsetzen der Bindungswirkung aufgrund staatlicher Souveränität Kein Zugriff
          2. b) Beseitigung sogar mittels Vertragsbruchs unmöglich Kein Zugriff
        1. 2. Abhängigkeit zwischen IIA und Zustimmung im Verhältnis Investor-Staat Kein Zugriff
        2. 3. Keine abweichende Beurteilung aufgrund von kollisionsrechtlicher Betrachtung Kein Zugriff
      2. IV. Fazit: Rücknahme unmöglich Kein Zugriff
        1. 1. Keine Anwendung der „separability-doctrine“ auf treaty-based-Schiedsvereinbarung notwendig Kein Zugriff
        2. 2. Grundsätzlich keine Teilbarkeit gem. Art. 44 WVK Kein Zugriff
          1. a) Kein Ausschluss der Art. 60 Abs. 1-3 WVK aufgrund von Art. 60 Abs. 5 WVK im Kontext von IIAs Kein Zugriff
          2. b) Kein Recht zur sofortigen Kündigung bzw. Suspendierung bei Nicht-Befolgung von Schiedssprüchen Kein Zugriff
          3. c) Recht zur sofortigen Kündigung bzw. Suspendierung gem. Art. 60 Abs. 1, 3 WVK bei Verstoß nur in extremen Ausnahmefällen Kein Zugriff
        1. 2. Eine grundlegende Änderung der beim Vertragsschluss gegebenen Umstände nur schwer vorstellbar Kein Zugriff
      1. III. Ausnahmsweise Rücknahme der Zustimmung als völkerrechtliche Gegenmaßnahme Kein Zugriff
      2. IV. Keine Beschränkung des Individualrechts durch Ausnahmeklauseln Kein Zugriff
    2. D. Fazit: Einseitige Rücknahme unmöglich Kein Zugriff
        1. 1. Einseitige Kündigung mit Nachteilen verbunden Kein Zugriff
        2. 2. Einvernehmliche Beendigung am effizientesten Kein Zugriff
        3. 3. Ersetzen durch neu ausgehandelte IIAs Kein Zugriff
      1. II. Unmittelbarer Effekt auf das Individualrecht Kein Zugriff
      2. III. Fazit: Echte Optionen, aber keine Handlungsbereitschaft Kein Zugriff
    1. B. Zusammenfassung Kein Zugriff
    2. C. Ergebnisse in Thesenform Kein Zugriff
  1. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 369 - 412
  2. Materialienverzeichnis Kein Zugriff Seiten 413 - 418
    1. 1. Investor-Staat-Schiedsentscheidungen sowie zugehörige Materialien Kein Zugriff
    2. 2. Sonstige Schiedsverfahren Kein Zugriff
    3. 3. Rechtsprechung und Gutachten des IGH bzw. StIGH Kein Zugriff
    4. 4. Iran-US Claims Tribunal Kein Zugriff
    5. 5. Human Rights Committee Kein Zugriff
    6. 6. Rechtsprechung des EGMR Kein Zugriff
    7. 7. Europäische Gerichtsbarkeit Kein Zugriff
      1. i. Entscheidungen australischer Gerichte Kein Zugriff
      2. ii. Entscheidungen deutscher Gerichte Kein Zugriff
      3. iii. Entscheidungen der Gerichte für England und Wales Kein Zugriff
      4. iv. Entscheidungen französischer Gerichte Kein Zugriff
      5. v. Entscheidungen indischer Gerichte Kein Zugriff
      6. vi. Entscheidungen israelischer Gerichte Kein Zugriff
      7. vii. Entscheidungen schwedischer Gerichte Kein Zugriff
      8. viii. Entscheidungen schweizerischer Gerichte Kein Zugriff
      9. ix. Entscheidungen singapurischer Gerichte Kein Zugriff
      10. x. Entscheidungen und Materialien U.S.-amerikanischer Gerichte Kein Zugriff
      11. xi. Entscheidungen tunesischer Gerichte Kein Zugriff
    1. 1. Multi- und Bilaterale Investitionsschutzabkommen Kein Zugriff
    2. 2. Weitere Abkommen oder vergleichbare internationale Instrumente Kein Zugriff
    3. 3. Modell-BITs Kein Zugriff
    4. 4. Nationale Gesetzgebung und Materialien Kein Zugriff
    5. 5. Regelwerke der Schiedsinstitutionen Kein Zugriff
  3. Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 449 - 456
  4. Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 457 - 461

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