Die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele
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- Verlag:
- 01.07.2015
Zusammenfassung
Der Grundsatz der Beschränkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grundsätze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtmäßig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschließen. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterstützungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht für eigene, sondern für fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, für grundsätzlich zulässig erklärt.
Die Arbeit untersucht zunächst den Geltungsgrund für den Grundsatz der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschließend werden die Urteile des BAG zu Unterstützungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpläne dargestellt und geprüft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse heute noch gültig ist.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2015
- Erscheinungsdatum
- 01.07.2015
- ISBN-Print
- 978-3-8487-1016-4
- ISBN-Online
- 978-3-8452-5218-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- GLEISS LUTZ Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht
- Band
- 53
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 326
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 18
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 19 - 22
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 23 - 26
- Der im deutschen Recht bisher geltende Grundsatz der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele Kein Zugriff Seiten 27 - 136
- Die Lockerung des Grundsatzes der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele in jüngster Zeit Kein Zugriff Seiten 137 - 304
- Ergebnis und Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 305 - 308
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 309 - 326





