Das Übergangsrecht
Zur Rechtsetzungstätigkeit von Übergangsverwaltungen am Beispiel von UNMIK im Kosovo und dem OHR in Bosnien-Herzegowina- Autor:innen:
- Reihe:
- Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht, Band 48
- Verlag:
- 2011
Zusammenfassung
Die internationale Gemeinschaft involviert sich zunehmend in die Demokratisierung von Krisenstaaten wie z.B. Bosnien, Kosovo, Afghanistan oder Irak. Dabei werden die Rechtsordnungen der betroffenen Länder zu weiten Teilen revidiert. Internationale Behörden setzen sich an die Stelle von nationalem Gesetzgeber und Regierung und verwalten das Land mithilfe von Dekreten.
Aus rechtlicher Sicht wurde dieses Engagement bislang kaum untersucht. Dabei sind die aufgeworfenen Fragen von erheblicher praktischer Relevanz und politischer Brisanz: Welcher Rechtscharakter kommt den Dekreten einer internationalen Übergangsverwaltung zu? Ist es möglich, dieses Übergangsrecht gerichtlich überprüfen zu lassen? Welchen Rechtsschutz können Bürger eines betroffenen Gebiets gegen die Gesetze der internationalen Verwaltung erlangen?
Peacekeeping und nation building sind die wichtigsten Strategien zur Beilegung von Kriegen und Bürgerkriegen im 21. Jahrhundert. Juli Zeh unterzieht diese Strategien einer kritischen Untersuchung aus juristischer Perspektive und leistet damit Grundlagenarbeit zum rechtlichen Umgang mit einem hochpolitischen Phänomen.
Die Dissertation wurde mit dem Deutschen Studienpreis 2011 der Körber-Stiftung ausgezeichnet.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2011
- ISBN-Print
- 978-3-8329-6185-5
- ISBN-Online
- 978-3-8452-2993-5
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht
- Band
- 48
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 236
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 10
- Definition der Übergangsverwaltung Kein Zugriff Seiten 11 - 14
- Verwaltung des Saargebietes Kein Zugriff Seiten 14 - 15
- West New Guinea Kein Zugriff Seiten 15 - 15
- Kambodscha Kein Zugriff Seiten 15 - 17
- Somalia Kein Zugriff Seiten 17 - 18
- Ost-Timor Kein Zugriff Seiten 18 - 19
- Bosnien und Kosovo Kein Zugriff Seiten 19 - 20
- Ausnahme: Irak Kein Zugriff Seiten 20 - 22
- Sonderfall: Mostar Kein Zugriff Seiten 22 - 23
- Themenstellung der Arbeit Kein Zugriff Seiten 23 - 25
- Hintergrund der Mission Kein Zugriff Seiten 26 - 27
- Der Hohe Repräsentant und der Dayton-Vertrag Kein Zugriff
- Der Peace Implementation Council (PIC) Kein Zugriff
- Der Hohe Repräsentant im Gefüge des restrukturierten bosnischen Staates Kein Zugriff
- Das Gesetzgebungsverfahren der lokalen Behörden auf Ebene des Gesamtstaates Kein Zugriff
- Neuere Entwicklungen Kein Zugriff Seiten 35 - 35
- Bewertung Kein Zugriff Seiten 35 - 36
- Hintergrund der Mission Kein Zugriff Seiten 36 - 37
- Gestalt der Mission Kein Zugriff Seiten 37 - 40
- Tätigkeit der Mission Kein Zugriff Seiten 40 - 42
- Der Sondergesandte und der lokale Gesetzgeber Kein Zugriff Seiten 42 - 45
- Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 45 - 46
- Begriffe Kein Zugriff Seiten 46 - 46
- Hoher Repräsentant in Bosnien Kein Zugriff
- UNMIK im Kosovo Kein Zugriff
- Anzahl von Übergangsgesetzen Kein Zugriff
- Direktive Kein Zugriff
- Anweisung Kein Zugriff
- Aufsichtsmaßnahmen für Br?ko (Br?ko Supervisory Order) Kein Zugriff
- Übergangsgesetze im engeren Sinn Kein Zugriff
- Verfassungsändernde Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Gesetzgebende Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Amtsbezogene Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Übergangsgesetze zur Schaffung oder Ausgestaltung von Institutionen Kein Zugriff
- Sonstige Kein Zugriff
- Kategorisierung des Übergangsrechts nach Inhalt Kein Zugriff
- Zusammenfassung Kein Zugriff
- Anzahl von Übergangsgesetzen und Verwaltungsvorschriften Kein Zugriff
- Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Verwaltungsvorschriften Kein Zugriff
- Verfassungsgebende/verfassungsändernde Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Gesetzgebende Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Gesetzverkündende Übergangsgesetze Kein Zugriff
- Übergangsgesetze zur Schaffung oder Ausgestaltung von Institutionen Kein Zugriff
- Kategorisierung des Übergangsrechts nach Inhalt Kein Zugriff
- Zusammenfassung Kein Zugriff
- Souveränität Kein Zugriff Seiten 84 - 86
- Staatsgewalt Kein Zugriff Seiten 86 - 87
- Hoheitsrechte Kein Zugriff Seiten 87 - 88
- Kein Untergang von Souveränität Kein Zugriff Seiten 88 - 91
- Verwaltungszession Kein Zugriff Seiten 91 - 92
- Besatzung Kein Zugriff Seiten 92 - 94
- Protektorat Kein Zugriff Seiten 94 - 95
- Treuhandverwaltung Kein Zugriff Seiten 95 - 100
- peacekeeping der zweiten Generation Kein Zugriff Seiten 100 - 104
- Kosovo Kein Zugriff
- Bosnien Kein Zugriff
- Peacekeeping-Operationen als Nebenorgane Kein Zugriff Seiten 106 - 107
- UNMIK Kein Zugriff Seiten 107 - 107
- OHR Kein Zugriff Seiten 107 - 109
- peacekeeping der ersten Generation Kein Zugriff
- peacekeeping der zweiten Generation Kein Zugriff
- Vorbemerkung Kein Zugriff
- Tatbestandsschwelle des Art. 39 UN-Charta: Bedrohung des Weltfriedens Kein Zugriff
- Anwendbarkeit von Kapitel VII: kein Ausschluss durch Zustimmung Kein Zugriff
- Reichweite von Kapitel VII Kein Zugriff
- implied powers-Lehre Kein Zugriff
- Delegation der Kapitel VII-Befugnisse nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff
- Keine »Wegnahme« von Hoheitsgewalt Kein Zugriff
- Keine Selbstautorisierung der Übergangsverwaltung Kein Zugriff
- Übertragung von Hoheitsrechten und Supranationalität Kein Zugriff
- Parallelfall Übergangsverwaltung: »abgeleiteter« Erwerb von Hoheitsrechten Kein Zugriff
- Keine Kompetenzkompetenz der Übergangsverwaltung: der Fall Bosnien Kein Zugriff
- Keine Kompetenzkompetenz der Übergangsverwaltung: der Fall Kosovo Kein Zugriff
- Keine Zustimmung durch »Beitritt zum Gründungsvertrag« der UN Kein Zugriff
- Zustimmung und Selbstbestimmungsrecht der Völker Kein Zugriff
- Bedeutung der Zustimmung in der Praxis Kein Zugriff
- Auffindbare Rechtsinstrumente Kein Zugriff
- Kapitel VII UN-Charta: Friedensbedrohung Kein Zugriff
- Kompetenz des Sicherheitsrats nach Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff
- Delegation von Kompetenzen nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff
- Aus dem Wortlaut von Annex X kann nicht auf den Willen zur Übertragung von Hoheitsrechten geschlossen werden. Kein Zugriff
- Ebenso wenig kann von einer Zuständigkeitsübertragung vermittels Re-Interpretation des eigenen Mandats durch den Hohen Repräsentanten ausgegangen werden. Die Übergangsverwaltung in Bosnien ist nicht Souveränitätsträger; dem Hohen Repräsentanten kommt keine Kompetenzkompetenz zu. Kein Zugriff
- Auch die Bonn Conclusions eignen sich nicht als alleinige Grundlage für die Übertragung von Hoheitsrechten. Kein Zugriff
- Damit bleibt Annex X des Dayton-Vertrags der einzig mögliche Anknüpfungspunkt. Der Parteienwille zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Übergangsverwaltung ist zwar an keiner Stelle ausdrücklich formuliert, kann aber der nachfolgenden Praxis bei der Vertragsdurchführung entnommen werden. Kein Zugriff
- Auffindbare Rechtsinstrumente Kein Zugriff
- Bedrohung des Friedens Kein Zugriff
- Kompetenz des Sicherheitsrats nach Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff
- Delegation von Kompetenzen nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff
- Zustimmung Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 149 - 149
- Definition der Begriffe Kein Zugriff Seiten 149 - 151
- Regelungsinhalt Kein Zugriff Seiten 151 - 151
- Adressat Kein Zugriff Seiten 151 - 152
- Verfahren Kein Zugriff Seiten 152 - 154
- Normerzeuger Kein Zugriff Seiten 154 - 157
- Supranationalität im EG-Recht Kein Zugriff
- Geltungsgrund Kein Zugriff
- Untersuchung der Beispielsfälle Kein Zugriff
- Die Vereinten Nationen als supranationale Organisation Kein Zugriff
- Supranationalität des Übergangsrechts trotz fehlender »Zwischenstaatlichkeit« Kein Zugriff
- functional duality: Fall U 9/00 Kein Zugriff
- Rechtsakte des Alliierten Kontrollrats nach 1945 Kein Zugriff
- Argumente gegen die Doppelfunktionstheorie in Bezug auf deutsches Besatzungsrecht Kein Zugriff
- Kein Unterschied zwischen »eigener« und »fremder« Staatsgewalt Kein Zugriff
- Gegen die Argumentation des VerfGH-BiH im Fall U 9/00 Kein Zugriff
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 176 - 176
- Exkurs: Die Fortgeltung von Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 176 - 177
- Fehlen einer ausdrücklich zuständigen Gerichtsbarkeit Kein Zugriff Seiten 178 - 180
- IGH Kein Zugriff Seiten 180 - 180
- EGMR Kein Zugriff
- Das internationale Menschenrechtskomitee Kein Zugriff Seiten 181 - 181
- Der Menschenrechtsbeauftragte Kein Zugriff
- Das Menschenrechtskomitee Kein Zugriff
- Das Menschenrechtsforum Kein Zugriff
- Das Kosovo Media Appeals Board (MAB) Kein Zugriff
- Bosnien: Menschenrechtsbeauftragter und Menschenrechtskammer in Bosnien Kein Zugriff Seiten 186 - 188
- Überprüfung durch nationale Gerichte: Sonderfall gesetzverkündendes Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 188 - 189
- Die Sonderkammer des Kosovo Supreme Courts Kein Zugriff
- Das Bezirksgericht Priština Kein Zugriff
- Das Amtsgericht Priština Kein Zugriff
- Die Fälle 16/00, 25/00, 26/01, 37/01 Kein Zugriff
- 37/01 Kein Zugriff
- AP-953/05 Kein Zugriff
- Standpunkt der Übergangsverwaltung Kein Zugriff
- Exkurs: UNTAET in Ost-Timor Kein Zugriff Seiten 198 - 199
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 199 - 199
- Supranationales Recht vor lokalen Gerichten Kein Zugriff Seiten 199 - 200
- Rechtmäßigkeitsvermutung für Sicherheitsratsresolutionen unter Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff Seiten 200 - 201
- Immunität der Übergangsverwaltung nach UN-Charta Kein Zugriff Seiten 201 - 204
- Problem der Rangordnung Kein Zugriff Seiten 204 - 208
- Die Übergangsverwaltung als Überprüfungsinstanz Kein Zugriff Seiten 208 - 210
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 210 - 210
- Notwendigkeit einer Überprüfung Kein Zugriff Seiten 210 - 213
- Die alternative-forum-These Kein Zugriff Seiten 213 - 214
- Die »Solange«-Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 214 - 218
- Die alternative-forum-These im Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 218 - 222
- Schluss Kein Zugriff Seiten 223 - 224
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 225 - 236





