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Monographie Kein Zugriff

Das Übergangsrecht

Zur Rechtsetzungstätigkeit von Übergangsverwaltungen am Beispiel von UNMIK im Kosovo und dem OHR in Bosnien-Herzegowina
Autor:innen:
Verlag:
 2011

Zusammenfassung

Die internationale Gemeinschaft involviert sich zunehmend in die Demokratisierung von Krisenstaaten wie z.B. Bosnien, Kosovo, Afghanistan oder Irak. Dabei werden die Rechtsordnungen der betroffenen Länder zu weiten Teilen revidiert. Internationale Behörden setzen sich an die Stelle von nationalem Gesetzgeber und Regierung und verwalten das Land mithilfe von Dekreten.

Aus rechtlicher Sicht wurde dieses Engagement bislang kaum untersucht. Dabei sind die aufgeworfenen Fragen von erheblicher praktischer Relevanz und politischer Brisanz: Welcher Rechtscharakter kommt den Dekreten einer internationalen Übergangsverwaltung zu? Ist es möglich, dieses Übergangsrecht gerichtlich überprüfen zu lassen? Welchen Rechtsschutz können Bürger eines betroffenen Gebiets gegen die Gesetze der internationalen Verwaltung erlangen?

Peacekeeping und nation building sind die wichtigsten Strategien zur Beilegung von Kriegen und Bürgerkriegen im 21. Jahrhundert. Juli Zeh unterzieht diese Strategien einer kritischen Untersuchung aus juristischer Perspektive und leistet damit Grundlagenarbeit zum rechtlichen Umgang mit einem hochpolitischen Phänomen.

Die Dissertation wurde mit dem Deutschen Studienpreis 2011 der Körber-Stiftung ausgezeichnet.


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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2011
Copyrightjahr
2011
ISBN-Print
978-3-8329-6185-5
ISBN-Online
978-3-8452-2993-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht
Band
48
Sprache
Deutsch
Seiten
236
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 10 Juli Zeh
    1. Definition der Übergangsverwaltung Kein Zugriff Seiten 11 - 14 Juli Zeh
      1. Verwaltung des Saargebietes Kein Zugriff Seiten 14 - 15 Juli Zeh
      2. West New Guinea Kein Zugriff Seiten 15 - 15 Juli Zeh
      3. Kambodscha Kein Zugriff Seiten 15 - 17 Juli Zeh
      4. Somalia Kein Zugriff Seiten 17 - 18 Juli Zeh
      5. Ost-Timor Kein Zugriff Seiten 18 - 19 Juli Zeh
      6. Bosnien und Kosovo Kein Zugriff Seiten 19 - 20 Juli Zeh
      7. Ausnahme: Irak Kein Zugriff Seiten 20 - 22 Juli Zeh
      8. Sonderfall: Mostar Kein Zugriff Seiten 22 - 23 Juli Zeh
    2. Themenstellung der Arbeit Kein Zugriff Seiten 23 - 25 Juli Zeh
      1. Hintergrund der Mission Kein Zugriff Seiten 26 - 27 Juli Zeh
      2. Juli Zeh
        1. Der Hohe Repräsentant und der Dayton-Vertrag Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Der Peace Implementation Council (PIC) Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Der Hohe Repräsentant im Gefüge des restrukturierten bosnischen Staates Kein Zugriff Juli Zeh
        4. Das Gesetzgebungsverfahren der lokalen Behörden auf Ebene des Gesamtstaates Kein Zugriff Juli Zeh
      3. Neuere Entwicklungen Kein Zugriff Seiten 35 - 35 Juli Zeh
      4. Bewertung Kein Zugriff Seiten 35 - 36 Juli Zeh
      1. Hintergrund der Mission Kein Zugriff Seiten 36 - 37 Juli Zeh
      2. Gestalt der Mission Kein Zugriff Seiten 37 - 40 Juli Zeh
      3. Tätigkeit der Mission Kein Zugriff Seiten 40 - 42 Juli Zeh
      4. Der Sondergesandte und der lokale Gesetzgeber Kein Zugriff Seiten 42 - 45 Juli Zeh
      5. Zusammenfassung Kein Zugriff Seiten 45 - 46 Juli Zeh
      1. Begriffe Kein Zugriff Seiten 46 - 46 Juli Zeh
      2. Juli Zeh
        1. Hoher Repräsentant in Bosnien Kein Zugriff Juli Zeh
        2. UNMIK im Kosovo Kein Zugriff Juli Zeh
      3. Juli Zeh
        1. Juli Zeh
          1. Anzahl von Übergangsgesetzen Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Juli Zeh
            1. Direktive Kein Zugriff Juli Zeh
            2. Anweisung Kein Zugriff Juli Zeh
            3. Aufsichtsmaßnahmen für Br?ko (Br?ko Supervisory Order) Kein Zugriff Juli Zeh
            4. Übergangsgesetze im engeren Sinn Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Juli Zeh
            1. Verfassungsändernde Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            2. Gesetzgebende Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            3. Amtsbezogene Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            4. Übergangsgesetze zur Schaffung oder Ausgestaltung von Institutionen Kein Zugriff Juli Zeh
            5. Sonstige Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Kategorisierung des Übergangsrechts nach Inhalt Kein Zugriff Juli Zeh
          5. Zusammenfassung Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Juli Zeh
          1. Anzahl von Übergangsgesetzen und Verwaltungsvorschriften Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Juli Zeh
            1. Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            2. Verwaltungsvorschriften Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Juli Zeh
            1. Verfassungsgebende/verfassungsändernde Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            2. Gesetzgebende Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            3. Gesetzverkündende Übergangsgesetze Kein Zugriff Juli Zeh
            4. Übergangsgesetze zur Schaffung oder Ausgestaltung von Institutionen Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Kategorisierung des Übergangsrechts nach Inhalt Kein Zugriff Juli Zeh
          5. Zusammenfassung Kein Zugriff Juli Zeh
      1. Souveränität Kein Zugriff Seiten 84 - 86 Juli Zeh
      2. Staatsgewalt Kein Zugriff Seiten 86 - 87 Juli Zeh
      3. Hoheitsrechte Kein Zugriff Seiten 87 - 88 Juli Zeh
      1. Kein Untergang von Souveränität Kein Zugriff Seiten 88 - 91 Juli Zeh
      2. Verwaltungszession Kein Zugriff Seiten 91 - 92 Juli Zeh
      3. Besatzung Kein Zugriff Seiten 92 - 94 Juli Zeh
      4. Protektorat Kein Zugriff Seiten 94 - 95 Juli Zeh
      5. Treuhandverwaltung Kein Zugriff Seiten 95 - 100 Juli Zeh
      6. peacekeeping der zweiten Generation Kein Zugriff Seiten 100 - 104 Juli Zeh
      7. Juli Zeh
        1. Kosovo Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Bosnien Kein Zugriff Juli Zeh
      1. Peacekeeping-Operationen als Nebenorgane Kein Zugriff Seiten 106 - 107 Juli Zeh
      2. UNMIK Kein Zugriff Seiten 107 - 107 Juli Zeh
      3. OHR Kein Zugriff Seiten 107 - 109 Juli Zeh
      1. Juli Zeh
        1. peacekeeping der ersten Generation Kein Zugriff Juli Zeh
        2. peacekeeping der zweiten Generation Kein Zugriff Juli Zeh
      2. Juli Zeh
        1. Vorbemerkung Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Tatbestandsschwelle des Art. 39 UN-Charta: Bedrohung des Weltfriedens Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Juli Zeh
          1. Anwendbarkeit von Kapitel VII: kein Ausschluss durch Zustimmung Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Reichweite von Kapitel VII Kein Zugriff Juli Zeh
          3. implied powers-Lehre Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Delegation der Kapitel VII-Befugnisse nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff Juli Zeh
        4. Juli Zeh
          1. Keine »Wegnahme« von Hoheitsgewalt Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Keine Selbstautorisierung der Übergangsverwaltung Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Übertragung von Hoheitsrechten und Supranationalität Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Parallelfall Übergangsverwaltung: »abgeleiteter« Erwerb von Hoheitsrechten Kein Zugriff Juli Zeh
          5. Keine Kompetenzkompetenz der Übergangsverwaltung: der Fall Bosnien Kein Zugriff Juli Zeh
          6. Keine Kompetenzkompetenz der Übergangsverwaltung: der Fall Kosovo Kein Zugriff Juli Zeh
          7. Keine Zustimmung durch »Beitritt zum Gründungsvertrag« der UN Kein Zugriff Juli Zeh
          8. Zustimmung und Selbstbestimmungsrecht der Völker Kein Zugriff Juli Zeh
          9. Bedeutung der Zustimmung in der Praxis Kein Zugriff Juli Zeh
      3. Juli Zeh
        1. Juli Zeh
          1. Auffindbare Rechtsinstrumente Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Kapitel VII UN-Charta: Friedensbedrohung Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Kompetenz des Sicherheitsrats nach Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Delegation von Kompetenzen nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff Juli Zeh
          5. Juli Zeh
            1. Aus dem Wortlaut von Annex X kann nicht auf den Willen zur Übertragung von Hoheitsrechten geschlossen werden. Kein Zugriff Juli Zeh
            2. Ebenso wenig kann von einer Zuständigkeitsübertragung vermittels Re-Interpretation des eigenen Mandats durch den Hohen Repräsentanten ausgegangen werden. Die Übergangsverwaltung in Bosnien ist nicht Souveränitätsträger; dem Hohen Repräsentanten kommt keine Kompetenzkompetenz zu. Kein Zugriff Juli Zeh
            3. Auch die Bonn Conclusions eignen sich nicht als alleinige Grundlage für die Übertragung von Hoheitsrechten. Kein Zugriff Juli Zeh
            4. Damit bleibt Annex X des Dayton-Vertrags der einzig mögliche Anknüpfungspunkt. Der Parteienwille zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Übergangsverwaltung ist zwar an keiner Stelle ausdrücklich formuliert, kann aber der nachfolgenden Praxis bei der Vertragsdurchführung entnommen werden. Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Juli Zeh
          1. Auffindbare Rechtsinstrumente Kein Zugriff Juli Zeh
          2. Bedrohung des Friedens Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Kompetenz des Sicherheitsrats nach Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff Juli Zeh
          4. Delegation von Kompetenzen nach Art. 29 UN-Charta Kein Zugriff Juli Zeh
          5. Zustimmung Kein Zugriff Juli Zeh
      4. Ergebnis Kein Zugriff Seiten 149 - 149 Juli Zeh
      1. Definition der Begriffe Kein Zugriff Seiten 149 - 151 Juli Zeh
      2. Regelungsinhalt Kein Zugriff Seiten 151 - 151 Juli Zeh
      3. Adressat Kein Zugriff Seiten 151 - 152 Juli Zeh
      4. Verfahren Kein Zugriff Seiten 152 - 154 Juli Zeh
      5. Normerzeuger Kein Zugriff Seiten 154 - 157 Juli Zeh
      6. Juli Zeh
        1. Supranationalität im EG-Recht Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Geltungsgrund Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Untersuchung der Beispielsfälle Kein Zugriff Juli Zeh
        4. Die Vereinten Nationen als supranationale Organisation Kein Zugriff Juli Zeh
        5. Supranationalität des Übergangsrechts trotz fehlender »Zwischenstaatlichkeit« Kein Zugriff Juli Zeh
      7. Juli Zeh
        1. functional duality: Fall U 9/00 Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Rechtsakte des Alliierten Kontrollrats nach 1945 Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Argumente gegen die Doppelfunktionstheorie in Bezug auf deutsches Besatzungsrecht Kein Zugriff Juli Zeh
        4. Kein Unterschied zwischen »eigener« und »fremder« Staatsgewalt Kein Zugriff Juli Zeh
        5. Gegen die Argumentation des VerfGH-BiH im Fall U 9/00 Kein Zugriff Juli Zeh
      8. Ergebnis Kein Zugriff Seiten 176 - 176 Juli Zeh
      9. Exkurs: Die Fortgeltung von Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 176 - 177 Juli Zeh
    1. Fehlen einer ausdrücklich zuständigen Gerichtsbarkeit Kein Zugriff Seiten 178 - 180 Juli Zeh
      1. IGH Kein Zugriff Seiten 180 - 180 Juli Zeh
      2. EGMR Kein Zugriff Juli Zeh
      3. Das internationale Menschenrechtskomitee Kein Zugriff Seiten 181 - 181 Juli Zeh
      1. Juli Zeh
        1. Der Menschenrechtsbeauftragte Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Das Menschenrechtskomitee Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Das Menschenrechtsforum Kein Zugriff Juli Zeh
        4. Das Kosovo Media Appeals Board (MAB) Kein Zugriff Juli Zeh
      2. Bosnien: Menschenrechtsbeauftragter und Menschenrechtskammer in Bosnien Kein Zugriff Seiten 186 - 188 Juli Zeh
    2. Überprüfung durch nationale Gerichte: Sonderfall gesetzverkündendes Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 188 - 189 Juli Zeh
      1. Juli Zeh
        1. Die Sonderkammer des Kosovo Supreme Courts Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Das Bezirksgericht Priština Kein Zugriff Juli Zeh
        3. Das Amtsgericht Priština Kein Zugriff Juli Zeh
      2. Juli Zeh
        1. Die Fälle 16/00, 25/00, 26/01, 37/01 Kein Zugriff Juli Zeh
        2. Juli Zeh
          1. 37/01 Kein Zugriff Juli Zeh
          2. AP-953/05 Kein Zugriff Juli Zeh
          3. Standpunkt der Übergangsverwaltung Kein Zugriff Juli Zeh
      3. Exkurs: UNTAET in Ost-Timor Kein Zugriff Seiten 198 - 199 Juli Zeh
      4. Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 199 - 199 Juli Zeh
      1. Supranationales Recht vor lokalen Gerichten Kein Zugriff Seiten 199 - 200 Juli Zeh
      2. Rechtmäßigkeitsvermutung für Sicherheitsratsresolutionen unter Kapitel VII UN-Charta Kein Zugriff Seiten 200 - 201 Juli Zeh
      3. Immunität der Übergangsverwaltung nach UN-Charta Kein Zugriff Seiten 201 - 204 Juli Zeh
      4. Problem der Rangordnung Kein Zugriff Seiten 204 - 208 Juli Zeh
      5. Die Übergangsverwaltung als Überprüfungsinstanz Kein Zugriff Seiten 208 - 210 Juli Zeh
      6. Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 210 - 210 Juli Zeh
      1. Notwendigkeit einer Überprüfung Kein Zugriff Seiten 210 - 213 Juli Zeh
      2. Die alternative-forum-These Kein Zugriff Seiten 213 - 214 Juli Zeh
      3. Die »Solange«-Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 214 - 218 Juli Zeh
      4. Die alternative-forum-These im Übergangsrecht Kein Zugriff Seiten 218 - 222 Juli Zeh
  2. Schluss Kein Zugriff Seiten 223 - 224 Juli Zeh
  3. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 225 - 236 Juli Zeh

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