Das brasilianische Gesellschaftsrecht
Übersetzt und eingeleitet von Francisco Florence- Autor:innen:
- Verlag:
- 2012
Zusammenfassung
Mit großen, gut entwickelten Landwirtschafts-, Bergbau-, Produktions-, und Dienstleistungssektoren auf der einen Seite und einem großen Vorrat an Arbeitskräften auf der anderen ist die brasilianische Wirtschaft heute die kräftigste Südamerikas und gewinnt auf dem Weltmarkt an Bedeutung. Insbesondere für ausländische Investoren ist die aufstrebende Wirtschaftsmacht Brasilien in den letzten Jahren immer interessanter und bedeutender geworden. Die an den Fragestellungen der Praxis orientierte Darstellung „Das brasilianische Gesellschaftsrecht“ liefert die Antworten zu allen wichtigen Fragen, wie aktuell zu den Auswirkungen und Möglichkeiten der neu zugelassenen Einpersonengesellschaften, die Änderungen im Bereich der Rechnungslegung und der Hauptversammlungsteilnahme.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2012
- ISBN-Print
- 978-3-8329-7829-7
- ISBN-Online
- 978-3-8452-4309-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 296
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4 Francisco Florence
- Vorwort des Herausgebers Kein Zugriff Seiten 5 - 5 Francisco Florence
- Vorwort zur 5. Auflage von Francisco Florence Kein Zugriff Seiten 6 - 8 Francisco Florence
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 9 - 9 Francisco Florence
- Die Aktiengesellschaft Kein Zugriff Seiten 9 - 20 Francisco Florence
- Das Gesellschaftsrecht im brasilianischen BGB Kein Zugriff Seiten 20 - 27 Francisco Florence
- Verantwortung der Gesellschaft, des Gesellschafters und des “Administradors” Kein Zugriff Seiten 28 - 30 Francisco Florence
- Merkmale und Rechtsnatur der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit Inhaberaktien Kein Zugriff Seiten 31 - 36 Francisco Florence
- Grundkapital Kein Zugriff Seiten 36 - 39 Francisco Florence
- Aktien Kein Zugriff Seiten 39 - 64 Francisco Florence
- Genussscheine Kein Zugriff Seiten 64 - 67 Francisco Florence
- Schuldverschreibungen Kein Zugriff Seiten 67 - 88 Francisco Florence
- Zeichnungsbonus Kein Zugriff Seiten 88 - 90 Francisco Florence
- Gründung der Gesellschaft Kein Zugriff Seiten 90 - 98 Francisco Florence
- Ergänzende Formerfordernisse für die Gründung Kein Zugriff Seiten 98 - 102 Francisco Florence
- Bücher der Gesellschaft Kein Zugriff Seiten 102 - 106 Francisco Florence
- Aktionäre Kein Zugriff Seiten 106 - 120 Francisco Florence
- Hauptversammlung Kein Zugriff Seiten 120 - 140 Francisco Florence
- Verwaltungsrat und Vorstand Kein Zugriff Seiten 140 - 161 Francisco Florence
- Überwachungsrat Kein Zugriff Seiten 161 - 169 Francisco Florence
- Änderung des Grundkapitals Kein Zugriff Seiten 169 - 179 Francisco Florence
- Geschäftsjahr und Jahresabschluss Kein Zugriff Seiten 179 - 197 Francisco Florence
- Gewinn, Rücklagen und Dividenden Kein Zugriff Seiten 197 - 208 Francisco Florence
- Auflösung, Liquidation und Erlöschen Kein Zugriff Seiten 208 - 216 Francisco Florence
- Umwandlung, Verschmelzung durch Aufnahme (Inkorporation), Verschmelzung durch Neugründung (Fusion) und Spaltung Kein Zugriff Seiten 216 - 227 Francisco Florence
- Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften Kein Zugriff Seiten 227 - 230 Francisco Florence
- Verbundene, beherrschende und abhängige Gesellschaften Kein Zugriff Seiten 230 - 250 Francisco Florence
- Verbundene Unternehmen (Konzern) Kein Zugriff Seiten 250 - 259 Francisco Florence
- Konsortium (Arbeitsgemeinschaft) Kein Zugriff Seiten 259 - 260 Francisco Florence
- Kommanditgesellschaften auf Aktien Kein Zugriff Seiten 260 - 262 Francisco Florence
- Verjährungsfristen Kein Zugriff Seiten 262 - 265 Francisco Florence
- Allgemeine Vorschriften Kein Zugriff Seiten 265 - 268 Francisco Florence
- Übergangsvorschriften Kein Zugriff Seiten 268 - 273 Francisco Florence
- Dekret-Gesetz Nr. 2.627 vom 26. September 1940 - Artikel 59 bis 73 Kein Zugriff Seiten 274 - 281 Francisco Florence
- Gesetz Nr. 12.441 vom 11. Juli 2011 zur Änderung des Gesetzes Nr. 10.406 vom 10. Januar 2002 (Bürgerliches Gesetzbuch), um die Gründung von Einpersonengesellschaften mit beschränkter Haftung zu ermöglichen Kein Zugriff Seiten 282 - 284 Francisco Florence
- Artikel 1.113 bis 1.115 des Gesetzes Nr. 10.406 vom 10. Januar 2002 Bürgerliches Gesetzbuch) Kein Zugriff Seiten 285 - 285 Francisco Florence
- Sachverzeichnis Kein Zugriff Seiten 286 - 296 Francisco Florence





