Gesetzliche Grenzen und Möglichkeiten am Beispiel der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes
Eine Evaluation urheberrechtlicher Normen für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung (§§ 60c, 87c Abs. 1 Nr. 2 UrhG) unter Berücksichtigung des höherrangigen Rechts sowie empirischer Erkenntnisse