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Jahrgang 22 (2025), Heft 4
Bis heute gibt es keine rechtliche Begrenzung der Meinungsmacht in der digitalen Öffentlichkeit. Nach wie vor regelt der Medienstaatsvertrag nur das bundesweite Fernsehen. Dabei werden lediglich Publikumsanteile gemessen. Was „Macht“ bedeutet...
New Business Verlag, Hamburg 2025
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