Planfeststellung von Energieleitungen (BBPlG-Vorhaben); fehlende Rügebefugnis
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1434-3339
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Einer Gemeinde ist es verwehrt, im Anfechtungsprozess gegen einen Planfeststellungsbeschluss das Unterbleiben eines vorhergehenden Raumordnungsverfahrens zu rügen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 – 4 A 2001.06 – BVerwGE 127, 95 Rn. 29).