Vermögensabschöpfung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
- Autor:innen:
- |
- Verlag:
- 2018
Zusammenfassung
Geldbuße und Einziehung
Das Buch hilft vor allem Ermittlungspersonen und behördlichen Anwendern des Personen- und Güterverkehrsrechts in rechtlicher und taktischer Hinsicht bei der täglichen Abwägung, welches Instrument – Bußgeldbescheid oder Einziehungsbescheid – sich in welchen Fällen zur Vermögensabschöpfung besser eignet. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, das Für und Wider sowie die jeweilige Verfahrensweise beleuchtet.
Die Autoren geben zunächst einen statistischen Überblick über die Praxis der Bußgeldbehörden bei Einstellungen des Verfahrens gegen Fahrzeughalter und Einziehungen des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
Nach einer Übersicht über die Besonderheiten von Geldbuße oder Einziehung des Wertes von Taterträgen gehen sie auf die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten ein. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Verfahrensgrundsätze, Ermessensentscheidungen und die Verjährungsproblematik.
Verfahrensgrundsätze, Ermessen und Verjährung
Die Verfasser erläutern
• die Möglichkeiten der vorläufigen Vermögenssicherung,
• den Vermögensarrest,
• die Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidung und
• die Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG.
Anschaulich stellen sie das Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit und Tatmehrheit dar.
Tipps für die Praxis
Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen, worauf zu achten ist, z.B. bei
• Überladung,
• fehlenden Genehmigungen bzw. Lizenzen,
• mangelnder Ladungssicherung,
• Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten und
• technischen Mängeln.
Bearbeitungsempfehlungen, Erläuterungen zu einzelnen Tatbeständen sowie Musterdokumente zu Durchsuchungsbeschluss, Vermögensarrest und Betroffenenanhörung runden das Werk ebenso ab wie Anordnungen zum Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1, 2 und 5 OWiG.
Gewinnsteigerung durch illegale Mittel
Der Kostendruck auf die Speditionen lässt manche Unternehmen zu illegalen Mitteln greifen, um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren. So wird z.B. auf kostenpflichtige Genehmigungen bzw. Erlaubnisse verzichtet, zulässige Maße oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot werden missachtet oder Fahrzeugkombinationen überladen. Die Wettbewerbsvorteile aus den Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften rechnen sich für Unternehmen, da die Regelgeldbußen im Verhältnis zum Gewinn gering sind und oft bereits im Vorfeld einkalkuliert werden.
Mit dem Instrument der Vermögensabschöpfung besteht die Möglichkeit, bei den Unternehmen den aus der Ordnungswidrigkeit illegal erlangten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege: die Geldbuße und die Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Schlagworte
Publikation durchsuchen
Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2018
- ISBN-Print
- 978-3-415-06275-7
- ISBN-Online
- 978-3-415-06276-4
- Verlag
- Boorberg, Stuttgart/München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 136
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 3 - 16
- 1.1 Praxis der Bußgeldbehörden (Einstellungen gegen Fahrzeughalter) Kein Zugriff
- 1.2 Statistik – Einziehung des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Baden-Württemberg Kein Zugriff
- 1.3 Statistik – Einziehung des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- 2 Geldbuße oder Einziehung des Wertes von Taterträgen – Übersicht Kein Zugriff Seiten 21 - 22
- 3.1 Geldbuße gegen den Täter – § 17 OWiG Kein Zugriff
- 3.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen – § 30 OWiG Kein Zugriff
- 3.3 Wirtschaftlicher Vorteil in § 17 Abs. 4, § 30 Abs. 3 OWiG Kein Zugriff
- 4.1 Zweck und Ziel Kein Zugriff
- 4.2.1.1 „Mit Geldbuße bedrohte Handlung“ Kein Zugriff
- 4.2.1.2 „Etwas erlangt“ = Bruttoprinzip Kein Zugriff
- 4.2.1.3.1 Ausübung einer lediglich anmelde- bzw. anzeigepflichtigen Tätigkeit Kein Zugriff
- 4.2.1.3.2 Ausübung/Ausführung eines/r genehmigungspflichtigen Gewerbes/Handlung Kein Zugriff
- 4.2.1.4 Rechtmäßige hypothetische Kausalverläufe Kein Zugriff
- 4.2.1.5 Keine Geldbuße gegen den Täter Kein Zugriff
- 4.2.1.6 Kann-Vorschrift Kein Zugriff
- 4.2.1.7 Geldbetrag bis zur Höhe des Wertes des Tatertrages (Wertersatz) Kein Zugriff
- 4.2.2 Einziehung eines Geldbetrags gegen Dritte – § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 4.2.3 Schätzung des Erlangten – § 29a Abs. 4 OWiG Kein Zugriff
- 4.2.4 Selbstständiges Verfahren – § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 4.3.1 Ermessensentscheidung Kein Zugriff
- 4.3.2 Inhaltliche Anforderungen an den Einziehungsbescheid Kein Zugriff
- 4.3.3 Aufbau des Einziehungsbescheids Kein Zugriff
- 4.3.4 Angewandte Verfahrensvorschriften – § 87 Abs. 6, Abs. 1, 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3, HS 1 und Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 4.3.5 Verjährungsproblematik Kein Zugriff
- 4.3.6.1 1. Variante: Bußgeldverfahren gegen den/die Täter Kein Zugriff
- 4.3.6.1.1 Rechtskräftige Sachentscheidung Kein Zugriff
- 4.3.6.1.2 Verfügung zur Anordnung der Beteiligung am Verfahren Kein Zugriff
- 4.3.6.1.3 Einstellung des Bußgeldverfahrens Kein Zugriff
- 4.3.6.2 2. Variante: Bußgeldverfahren gegen juristische Person Kein Zugriff
- 4.3.6.3 3. Variante: Bußgeldverfahren gegen Täter und gegen juristische Person Kein Zugriff
- 4.3.6.4 4. Variante: Bußgeldverfahren wird nicht eingeleitet Kein Zugriff
- 5.1 Tateinheit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 5.2 Tatmehrheit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 6.1 Vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Vorbereitung der Einziehungsanordnung nach §§ 46, 29a OWiG i. V. m. §§ 111b ff. StPO Kein Zugriff
- 6.2 Vorläufige Sicherungsmaßnahmen durch Vermögensarrest nach § 46 OWiG i. V. m. § 111e Abs. 1ff. StPO Kein Zugriff
- 7.1 Anordnungskompetenz Kein Zugriff
- 7.2 Vollstreckungskompetenz/Vollziehung des Vermögensarrestes Kein Zugriff
- 8.1 Vollstreckungsbehörde Kein Zugriff
- 8.2 Nachweis von Verletztenansprüchen – § 99 Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 9 Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG – Entwicklung der Rechtsprechung Kein Zugriff Seiten 67 - 74
- 10.1 Fall 1: Überladung durch den Fahrer einer im Ausland ansässigen juristischen Person (GmbH) Kein Zugriff
- 10.2 Fall 2: Überladung durch den Fahrer einer im Ausland ansässigen juristischen Person (GmbH), die Werkverkehr betreibt Kein Zugriff
- 10.3 Fall 3: Schwertransport wird kontrolliert. Genehmigung wird nicht mitgeführt und ist auch nicht vorhanden Kein Zugriff
- 10.4 Fall 4: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot Kein Zugriff
- 10.5 Fall 5: Überhöhe der Ladung, Überhöhe, Überbreite, Überlänge des Fahrzeugs Kein Zugriff
- 10.6 Fall 6: Mangelnde Ladungssicherung Kein Zugriff
- 10.7 Fall 7: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten Kein Zugriff
- 10.8 Fall 8: Technische Mängel Kein Zugriff
- 10.9 Fall 9: Durchgeführter genehmigungspflichtiger Güterverkehr ohne Lizenz Kein Zugriff
- 11.1 Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2011 Kein Zugriff
- 11.2 Abkehr vom Bußgeld – hin zum Einziehungsverfahren des Wertes von Taterträgen? Kein Zugriff
- 11.3 Beschulung von Sachbearbeitern der Bußgeldbehörden in der Einziehung des Wertes von Taterträgen Kein Zugriff
- 11.4 Zusammenarbeit Bußgeldbehörde/Polizei Kein Zugriff
- 11.5.1 Nur bedeutende Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 11.5.2 Nur Dispositionsfehler; keine Verladefehler Kein Zugriff
- 11.6 Grundsätzliche Voraussetzung der Einziehung Kein Zugriff
- 11.7 Ermittlung des Erlangten ist Pflicht Kein Zugriff
- 11.8.1 Grundsätze Kein Zugriff
- 11.8.2 Werte Kein Zugriff
- 11.9 Weitere Ermittlungen zum Erlangten im Falle eines Einspruchs Kein Zugriff
- 11.10 Sammelverfahren – finanzielle Verhältnisse sind zu ermitteln Kein Zugriff
- 11.11 Zuschlagberechnung nur möglich, wenn ermittelt Kein Zugriff
- 11.12.1 Anrechnung der kompletten Beförderungsstrecke Kein Zugriff
- 11.12.2 Zugrundelegung der kompletten Beförderung Kein Zugriff
- 11.13 Begriff der Mittelbarkeit Kein Zugriff
- 11.14 Ermittlung des Einziehungsadressaten Kein Zugriff
- 11.15 Einheitliches Verfahren bei Vorsatz des Fahrers möglich Kein Zugriff
- 11.16 Polizeirechtliche Maßnahmen Kein Zugriff
- 12.1.1 Spezialberechnung Holztransporter (geeignet) Kein Zugriff
- 12.2 Überladung im Sammelverfahren (geeignet) Kein Zugriff
- 12.3 Überhöhe (der Ladung) Kein Zugriff
- 12.4 Spezialberechnung Fahrzeugtransporte (geeignet) Kein Zugriff
- 12.5 Überlänge und Überbreite der Ladung (ungeeignet) Kein Zugriff
- 12.6 Überlänge, Überhöhe und Überbreite des Fahrzeugs (geeignet) Kein Zugriff
- 12.7 Schwertransporte (geeignet) Kein Zugriff
- 12.8 Auflagenverstöße bei Schwertransportgenehmigungen (geeignet) Kein Zugriff
- 12.9 Bedingungsverstöße bei Schwertransportgenehmigungen (geeignet) Kein Zugriff
- 12.10 Ladungssicherung mit ungeeigneten Fahrzeugen (geeignet) Kein Zugriff
- 12.11 Ladungssicherung – fehlende/ungeeignete Sicherungsmittel > 30 % (geeignet) Kein Zugriff
- 12.12 Sonntagsfahrverbot (geeignet) Kein Zugriff
- 12.13 Feiertagsfahrverbot; bei bundeseinheitlichen (geeignet), bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen (bedingt, bzw. nicht geeignet) Kein Zugriff
- 12.14 Ferienreiseverordnung (ungeeignet) Kein Zugriff
- 12.15 Schleppen von Fahrzeugen (ungeeignet) Kein Zugriff
- 12.16 Technische Mängel (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- 12.17 Personenbeförderungsrecht, hier: Linienverkehr (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- 12.18 Gewerblicher Güterkraftverkehr ohne Lizenz; Personenbeförderungsrecht (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- 12.19 Lenk- und Ruhezeiten (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- 12.20 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG (bedingt geeignet) Kein Zugriff
- 12.21 Tiertransporte (geeignet) Kein Zugriff
- 13.1 Durchsuchungsbeschluss für Sammelverfahren Kein Zugriff
- 13.2.1 Vermögensarrest nach § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 13.2.2 Vermögensarrest nach § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 13.3 Betroffenenanhörung im Einziehungsverfahren Kein Zugriff
- 14.1 Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1 OWiG Kein Zugriff
- 14.2 Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 2 OWiG Kein Zugriff
- 14.3 Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 5 OWiG Kein Zugriff
- 15 Ausblick Kein Zugriff Seiten 131 - 132
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 133 - 136





