Immaterialgüterrechtlicher Schutz von KI
- Autor:innen:
- Reihe:
- Young Academics: Rechtswissenschaft, Band 17
- Verlag:
- 2024
Zusammenfassung
Ist KI schutzfähig? – Es kommt darauf an. Mit dieser trivialen Formulierung wird eine alles andere als banale Fragestellung angestoßen: Falls, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann KI selbst geschützt sein und welche Rechte kommen überhaupt in Betracht? Man neigt vielleicht zu dem Gedanken, dass es sich bei KI um eine weiterentwickelte Software handelt, für die letztlich dieselben Bestimmungen des Urheberrechts gelten wie für andere Programme auch. Es zeigt sich jedoch, dass die immaterialgüterrechtlich richtige Einordnung von KI-Strukturen äußerst schwierig sein kann. Diese Arbeit ist als Systematisierungsversuch zu sehen, um grundlegende Eigenarten verstehen und juristisch einordnen zu können. Nur dann kann beantwortet werden, inwiefern KI schützbar ist und ob die erheblichen Investitionen in diese neue Technik hinreichend abgesichert sein können.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-68900-101-8
- ISBN-Online
- 978-3-68900-102-5
- Verlag
- Tectum, Baden-Baden
- Reihe
- Young Academics: Rechtswissenschaft
- Band
- 17
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 102
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - X
- A. Einführung in Fragestellung und Methodik Kein Zugriff Seiten 1 - 4
- I. Bestimmung des Begriffs der „Künstlichen Intelligenz“ Kein Zugriff
- a) Symbolische KI Kein Zugriff
- b) Subsymbolische KI-Ansätze Kein Zugriff
- c) Hybride Systeme und Sonderformen Kein Zugriff
- 2. Differenzierung nach Funktionalität der KI-Systeme Kein Zugriff
- 1. Computerprogramme und Algorithmen Kein Zugriff
- 2. Datenbestände Kein Zugriff
- 3. Generierte Erzeugnisse und sonstige Bestandteile Kein Zugriff
- a) Computerprogramme als besonderer Schutzgegenstand Kein Zugriff
- b) KI als besondere Form von Informationsverarbeitungssystemen Kein Zugriff
- c) Eingrenzung des Schutzgegenstands Kein Zugriff
- b) Der sui generis-Schutz von Datenbanken nach den §§ 87a ff. UrhG Kein Zugriff
- 2) Regelbasierte Systeme als geschützte Datenbanken? Kein Zugriff
- 2) Parameter als Datenbank(werk) Kein Zugriff
- 3) Hyperparameter als Schutzgegenstand Kein Zugriff
- 4) Voraussetzungen des Schutzes eines neuronalen Netzes als Datenbank(werk) Kein Zugriff
- e) Datenbankschutz beim Genetic Breeding und neurosymbolischer KI Kein Zugriff
- 4. Sonstige Bestandteile von KI und deren urheberrechtlicher Schutz Kein Zugriff
- 1) Entwicklungsumgebung Kein Zugriff
- 2) Benutzerschnittstelle Kein Zugriff
- 3) Inferenzmaschine und Erklärungskomponente Kein Zugriff
- 4) Wissenserwerbskomponente Kein Zugriff
- 5) Schutz auch der Wissensbasis als Computerprogramm? Kein Zugriff
- 6) Urheberrechtliche Auswirkungen des Schutzes als Computerprogramm Kein Zugriff
- 1) Framework Kein Zugriff
- 2) Das untrainierte KNN als Computerprogramm im Sinne von § 69a UrhG Kein Zugriff
- 3) Schutz des trainierten KNN Kein Zugriff
- (a) Schutzausschluss nach § 69a Abs. 2 S. 2 UrhG Kein Zugriff
- (b) Isolierte Schutzfähigkeit von Code, Topologie und Synapsengewichten als notwendige Voraussetzung Kein Zugriff
- (c) Anpassung des Begriffs des „Computerprogramms“ erforderlich Kein Zugriff
- (d) Notwendigkeit des Erreichens der Gestaltungshöhe und Vorliegen einer eigenen geistigen Schöpfung Kein Zugriff
- 5) Trainingsdaten als Computerprogramm? Kein Zugriff
- c) Exkurs: Schutzfähigkeit automatisiert bzw. autonom generierter Computerprogramme Kein Zugriff
- d) Zum Schutz evolutionärer Algorithmen Kein Zugriff
- e) Hybride KI-Systeme als Computerprogramm nach § 69a UrhG Kein Zugriff
- II. Patentrechtlicher Schutz von KI-Systemen Kein Zugriff
- III. KI als Geschäftsgeheimnis Kein Zugriff
- IV. Ergänzender lauterkeitsrechtlicher Schutz Kein Zugriff
- V. Sonstige Schutzmöglichkeiten Kein Zugriff
- I. Einschränkung der Schutzwirkung durch Datenschutzrecht Kein Zugriff
- II. Datenzugangsrechte als Schutzrechtshindernis Kein Zugriff
- III. KI-Verordnung als begrenzendes Moment Kein Zugriff
- E. Fazit: Fragmentarische Schutzmöglichkeiten und viele offene Fragen Kein Zugriff Seiten 91 - 96
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 97 - 100
- Register Kein Zugriff Seiten 101 - 102





