Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts
- Autor:innen:
- Verlag:
- 2009
Zusammenfassung
Der Autor lotet das Verhältnis von parlamentarischem Fragerecht und Antwortverweigerungsrecht der parlamentarisch verantwortlichen Regierung näher aus. Er analysiert die Legitimation wie auch die Grenzen des Fragerechts der Abgeordneten, betont aber zugleich das Recht der Regierung, in bestimmten Fällen, namentlich bei einer missbräuchlichen Handhabung des Fragerechts, die Antwort auf parlamentarische Anfragen verweigern zu können. Das Werk dient zugleich als Leitfaden für die parlamentarische Praxis.
Nach der Einbettung des parlamentarischen Fragerechts in den Kontext des Kontrollfunktion des Parlaments untersucht der Verfasser mit einem ausführlichen Blick auf die Rechtslage im Freistaat Thüringen zunächst die inneren und äußeren Grenzen des parlamentarischen Fragerechts, bevor er die Antwortverpflichtung der Regierung näher konturiert. Anschließend werden die geschriebenen wie auch die ungeschriebenen Grenzen der Antwortpflicht der Regierung ausführlich behandelt, wobei der Aspekt der Funktionsfähigkeit der Regierung eine intensive Beachtung erfährt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beantwortung der Frage gelegt, wann eine missbräuchliche Inanspruchnahme des parlamentarischen Fragerechts angenommen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Grundsatz der Organtreue näher erläutert.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2009
- Copyrightjahr
- 2009
- ISBN-Print
- 978-3-8329-4026-3
- ISBN-Online
- 978-3-8452-1286-9
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 80
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei Kein Zugriff Seiten 2 - 4 Michael Brenner
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 6 Michael Brenner
- Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 7 - 10 Michael Brenner
- Die Fragestellung des Gutachtens Kein Zugriff Seiten 11 - 12 Michael Brenner
- Das Verhältnis von Parlament und Regierung in der parlamentarischen Demokratie Kein Zugriff Seiten 13 - 14 Michael Brenner
- Der Aspekt parlamentarischer Kontrolle Kein Zugriff Seiten 15 - 17 Michael Brenner
- Kontrollintendierte Informationsbeschaffung der parlamentarischen Opposition Kein Zugriff Seiten 17 - 19 Michael Brenner
- Das Fragerecht als Status- und Teilhaberecht des Abgeordneten Kein Zugriff Seiten 19 - 19 Michael Brenner
- Die Ausgestaltung des parlamentarischen Fragerechts im Freistaat Thüringen Kein Zugriff Seiten 20 - 20 Michael Brenner
- Äußere Schranken des parlamentarischen Fragerechts Kein Zugriff Seiten 21 - 22 Michael Brenner
- Innere Schranken des parlamentarischen Fragerechts Kein Zugriff Seiten 22 - 25 Michael Brenner
- Der Aspekt der Aktualität des Fragegegenstandes Kein Zugriff Seiten 25 - 26 Michael Brenner
- Ansonsten weite Interpretation des parlamentarischen Fragerechts Kein Zugriff Seiten 26 - 27 Michael Brenner
- Der Zusammenhang zwischen Fragerecht und Antwortverpflichtung Kein Zugriff Seiten 27 - 27 Michael Brenner
- Zwischenfazit Kein Zugriff Seiten 27 - 28 Michael Brenner
- Verfassungsrechtliche Grundlagen Kein Zugriff Seiten 29 - 30 Michael Brenner
- Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Antwortpflicht der Landesregierung im Freistaat Thüringen Kein Zugriff Seiten 30 - 32 Michael Brenner
- Das »Wie« der Antwort Kein Zugriff Michael Brenner
- »Unverzügliche« Beantwortung Kein Zugriff Seiten 33 - 33 Michael Brenner
- Die korrekte und wahrheitsgemäße Wiedergabe von Tatsachen Kein Zugriff Seiten 33 - 33 Michael Brenner
- Das verfassungssystematische Argument Kein Zugriff Seiten 34 - 35 Michael Brenner
- Das Wortlautargument Kein Zugriff Seiten 35 - 35 Michael Brenner
- Die Ansicht des ThürVerfGH Kein Zugriff Seiten 35 - 36 Michael Brenner
- Zwischenfazit Kein Zugriff Seiten 36 - 37 Michael Brenner
- Entgegenstehende gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse, schutzwürdige Interessen Dritter Kein Zugriff Seiten 37 - 38 Michael Brenner
- Michael Brenner
- Michael Brenner
- Michael Brenner
- Rechtfertigung der Bestimmung Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Praxis der Parlamentsverwaltung im Freistaat Thüringen Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Allgemeinen Verwaltungsrecht Kein Zugriff Michael Brenner
- Die »nicht nur geringfügige« Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Kein Zugriff Michael Brenner
- Funktionsfähigkeit der Regierung und parlamentarische Anfragen Kein Zugriff Michael Brenner
- Handlungsspielräume der Landesregierung Kein Zugriff Michael Brenner
- Art. 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürVerf. als »reale« Verfassungsvariante Kein Zugriff Michael Brenner
- Die nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der Eigenverantwortung der Landesregierung Kein Zugriff Michael Brenner
- Michael Brenner
- Das Urteil des ThürVerfGH vom 4. April 2003 Kein Zugriff Michael Brenner
- Michael Brenner
- Zuständigkeit und Verantwortung der Regierung Kein Zugriff Michael Brenner
- Der Aspekt der Funktionenordnung Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Verbands- und Organkompetenz der Regierung Kein Zugriff Michael Brenner
- Schlussfolgerungen Kein Zugriff Michael Brenner
- Beispiele Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Sicht des ThürVerfGH Kein Zugriff Michael Brenner
- Michael Brenner
- Die Garantie kommunaler Selbstverwaltung Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Kommunalaufsicht Kein Zugriff Michael Brenner
- Insbes. die Rechtsaufsicht Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Reichweite der Verantwortung der Regierung im Hinblick auf die Rechtsaufsicht Kein Zugriff Michael Brenner
- Zwischenfazit Kein Zugriff Michael Brenner
- Der für die Beantwortung maßgebliche Kenntnisstand der Regierung Kein Zugriff Seiten 63 - 65 Michael Brenner
- Michael Brenner
- Die Organtreue als Missbrauchsgrenze Kein Zugriff Michael Brenner
- Das Gebot der Rücksichtnahme Kein Zugriff Michael Brenner
- Die Grenze des Missbrauchs Kein Zugriff Michael Brenner
- Die begrenzte gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Landesregierung Kein Zugriff Seiten 70 - 70 Michael Brenner
- Zusammenfassung des Gutachtens in Thesen Kein Zugriff Seiten 71 - 78 Michael Brenner
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 79 - 80 Michael Brenner





