Die interdisziplinäre Zeitschrift Rechtspsychologie – RPsych bietet ein wissenschaftliches Forum für die Rechtspsychologie in Forschung und Praxis und bezieht dabei auch die Nachbardisziplinen ein. Besondere Schwerpunkte liegen im Familienrecht, im Strafrecht und der Kriminologie sowie in der Sozialen Arbeit – also in den Bereichen des Rechts, in denen psychologische Gutachten und Methoden eine besonders große Rolle spielen.In der Zeitschrift finden empirische und theoretische Abhandlungen ebenso Raum, wie Darstellungen aus der Praxis. Damit spiegelt die RPsych den state of the art der Rechtspsychologie wider und trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung bei. Ergänzt werden die Abhandlungen durch Rezensionen, Tagungsberichte und Übersichten zur Entwicklung der Rechtsprechung. Die Qualität der Beiträge wird durch ein doppelt-blindes Peer-Review-Verfahren abgesichert.Die Zeitschrift richtet sich gleichermaßen an diejenigen, die psychologische Gutachten zu erstatten haben, wie an diejenigen, die in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft oder Beratung mit diesen Gutachten umgehen.
Der Beitrag stellt Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Richtern, Staatsanwälten, Bewährungshelfern und Jugendgerichtshelfern vor. Im Rahmen eines Projekts zur Evaluation des Jugendarrestes neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe...
Seit der Stärkung des Richtervorbehalts im Rahmen des § 81a StPO durch das BVerfG im Jahre 2009 ist die Anzahl der durchgeführten Blutprobenentnahmen konstant rückläufig. Es stellt sich die Frage, wie die Polizei mit alkoholisierten...
Der folgende Artikel befasst sich mit den Änderungen des Sachverständigenrechts, soweit sie Kindschaftssachen betreffen. Der Gesetzgeber möchte mit den Änderungen die Qualität der Sachverständigengutachten verbessern und das Vertrauen der...
Auch in den Jahren 2015 bis 2017 hat es zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen gegeben, die die materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen bei einem gerichtlichen Eingreifen in das elterliche Sorgerecht und Umgangsrecht präzisierten....
Psychotherapeutische Tätigkeiten mit der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ stehen unter dem „Approbationsvorbehalt“. Dieser betrifft Psychologen, die im Rahmen einer Ausbildung zum Psychotherapeuten ausgebildet worden sind und - wie die...