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Austria inventa?

Zu den Anfängen der österreichischen Staatsrechtslehre
Autor:innen:
Verlag:
 2020

Zusammenfassung

Das Werk widmet sich erstmals umfassend der von der (rechts-)historischen Forschung bislang kaum beachteten österreichischen Staatsrechtslehre. Es untersucht ihre Entstehung, ihre Autoren, ihren Zusammenhang mit der Reichspublizistik, ihre Quellen und Methoden sowie ihre Inhalte und nicht zuletzt ihre Rolle in der universitären Lehre. Unter allen Partikularstaatsrechten im Heiligen Römischen Reich wurde ihr Gegenstand wohl am intensivsten traktiert. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stellte die österreichische Staatsrechtslehre eine florierende Literaturgattung dar, die vom habsburgischen Herrscherhaus gefördert wurde. Dies erklärt sich auch aus ihren Leitthemen: Sie flankierte den Prozess der Binnenintegration des heterogenen habsburgischen Herrschaftskomplexes und zielte auf die diskursive und juristische Konstruktion eines österreichischen Gesamtstaats sowie auf die Legitimation des Absolutismus ab.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2020
ISBN-Print
978-3-465-04414-7
ISBN-Online
978-3-465-14414-4
Verlag
Klostermann, Frankfurt am Main
Reihe
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte
Band
324
Sprache
Deutsch
Seiten
590
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - XIV
    1. 1. Forschungsgegenstand und -interesse Kein Zugriff
    2. 2. Forschungsstand Kein Zugriff
    3. 3. Quellenlage Kein Zugriff
    4. 4. Der ereignisgeschichtliche Hintergrund: Unifizierung, Gleichmachung und Integration der österreichischen Länder Kein Zugriff
    1. 1. Der Name der rechtswissenschaftlichen Disziplin Kein Zugriff
      1. 2.1 Das Allgemeine Staatsrecht Kein Zugriff
      2. 2.2 Das Reichsstaatsrecht Kein Zugriff
      3. 2.3 Die Statistik Kein Zugriff
      4. 2.4 Die Policeywissenschaft und die politische Gesetzeskunde Kein Zugriff
      1. 3.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 3.2 Österreich Kein Zugriff
      1. 4.1 Die Anfänge Kein Zugriff
      2. 4.2 Johann Peter von Ludewig und Nikolaus Hieronymus Gundling Kein Zugriff
      3. 4.3 Weitere Entwicklung Kein Zugriff
      1. 1.1 Einleitung Kein Zugriff
      2. 1.2 Reichart Strein von Schwarzenau Kein Zugriff
      3. 1.3 Exkurs: Strein als »Vater der österreichischen Staatsrechtslehre«? Kein Zugriff
      4. 1.4 Samuel Pufendorf und Philipp Wilhelm von Hörnigk Kein Zugriff
      5. 1.5 Dissertationen des 17. und 18. Jahrhunderts Kein Zugriff
      1. 2.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 2.2 Johannes Limnaeus: »Jus publicum« (1629) Kein Zugriff
      3. 2.3 Johann Peter von Ludewig: »Germania princeps« (1702) Kein Zugriff
      4. 2.4 Konrad Samuel Schurzfleisch: »Germania princeps« (1745) Kein Zugriff
      5. 2.5 Johann Stephan Pütter: »Historisch-politisches Handbuch von den besonderen Teutschen Staaten« (1758) Kein Zugriff
      1. 3.1 Allgemeines und Definition Kein Zugriff
      2. 3.2 Klassifikationen und Abgrenzungen Kein Zugriff
      3. 3.3 Adressierte Öffentlichkeit Kein Zugriff
      4. 3.4 Sprache Kein Zugriff
      5. 3.5 Ausgewählte Beispiele Kein Zugriff
    1. 1. Christian August Beck Kein Zugriff
      1. 2.1 Die fünf »Abhandlungen aus dem österreichischen Staatsrechte« Kein Zugriff
      2. 2.2 Die unveröffentlichte sechste »Abhandlung aus dem österreichischen Staatsrechte« Kein Zugriff
      3. 2.3 »Grundriß des österreichischen Staatsrechtes« Kein Zugriff
      4. 2.4 Weitere veröffentlichte und unveröffentlichtestaatsrechtliche Werke Schrötters Kein Zugriff
      5. 2.5 Zur Bedeutung Schrötters für die österreichische Staatsrechtslehre Kein Zugriff
      1. 3.1 Der Unbekannte: Klemens Kein Zugriff
      2. 3.2 Die Statistiker: Joseph Marx von Liechtenstern und Ignaz de Luca Kein Zugriff
      3. 3.3 Die Vollender: Anton Wilhelm Gustermann und Joseph Kropatschek Kein Zugriff
    2. 4. Die unveröffentlichten Praktiker Kein Zugriff
    3. 4.1 Theodor Anton Taulow von Rosenthal Kein Zugriff
    4. 4.2 Gottfried Ernst Fritsch Kein Zugriff
    5. 4.3 Andere Kein Zugriff
    6. 5. Zu den Sozialmilieus der Verfasser: Staatsrechtslehre als Karrieremotor? Kein Zugriff
      1. 1.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 1.2 Die leges fundamentales der österreichischen Monarchie Kein Zugriff
      3. 1.3 Die leges fundamentales der einzelnen Länder Kein Zugriff
      4. 1.4 Das Herkommen Kein Zugriff
      5. 1.5 Sonstige Quellen des Staatsrechts Kein Zugriff
      1. 2.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 2.2 Die Historie als Hilfswissenschaft des Staatsrechts Kein Zugriff
      3. 2.3 »Special-Historie« der österreichischen Länder Kein Zugriff
    1. 1. Der Verfassungsbegriff der österreichischen Staatsrechtslehre Kein Zugriff
      1. 2.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 2.2 Darstellungsprobleme und -varianten Kein Zugriff
      1. 3.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 3.2 Titulaturen, Reichskleinodien, Hofstaat und Orden als Gegenstände der Staatsrechtslehre? Kein Zugriff
      1. 4.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 4.2 Die dogmatische Konstruktion des Gesamtstaates Kein Zugriff
      3. 4.3 Die Entstehung einer österreichischen Staatsbürgerschaft Kein Zugriff
      1. 5.1 Das Hohelied der unbeschränkten monarchischen Gewalt Kein Zugriff
      2. 5.2 Der Staatszweck als Grenze staatlicher Ingerenzbefugnisse? Kein Zugriff
      3. 5.3 Österreichische Werke der Allgemeinen Staatsrechtslehre und die Grenzen der Staatsgewalt Kein Zugriff
      1. 6.1 Die Zäsur Mitte der 1790er Jahre Kein Zugriff
      2. 6.2 Die Jahrzehnte zuvor: zwischen Förderung und Kontrolle Kein Zugriff
    1. 1. Allgemeines Kein Zugriff
      1. 2.1 Die Universitäten Kein Zugriff
      2. 2.2 Die Ritterakademien als Innovationsmotor Kein Zugriff
      1. 3.1 Die maria-theresianische Reform (1752/53) Kein Zugriff
      2. 3.2 Werbung in eigener Sache: »Der gegenwärtige Zustand des Wienerischen Studii juridici« (1757) Kein Zugriff
      3. 3.3 Die Ausdifferenzierung des öffentlich-rechtlichen Fächerkanons und die Reformen Schrötters Kein Zugriff
      4. 3.4 Die Studienplanreform Karl Anton von Martinis Kein Zugriff
      5. 3.5 Der Plan der Schaffung eines eigenen Lehrstuhls 1789/1790 Kein Zugriff
      6. 3.6 Die Lehre des österreichischen Staatsrechts in der Folgezeit Kein Zugriff
    1. 1. Allgemeines Kein Zugriff
    2. 2. Die Standardwerke: Joseph C. Bisinger und Johann Springer Kein Zugriff
    3. 3. Andere Statistiker Kein Zugriff
    4. 4. Exkurs: Zur Frage von Kontinuitäten nach 1848/1867 Kein Zugriff
    1. 1. Allgemeines Kein Zugriff
      1. 2.1 Besonderheiten der Bearbeitung Kein Zugriff
      2. 2.2 Die Negativfolie: Pavel Stránský, »De Republica Bojema« (1634) Kein Zugriff
      3. 2.3 Die Pflege des böhmischen Staatsrechts im Vormärz Kein Zugriff
      1. 3.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 3.2 Praecursores der ungarischen Staatsrechtslehre im 17. Jahrhundert Kein Zugriff
      3. 3.3 Das ungarische Staatsrecht als Gegenentwurf ? Kein Zugriff
      4. 3.4 Der revolutionäre Gegenentwurf ? Die Arbeiten von Josef Hajnóczy Kein Zugriff
      5. 3.5 Der antiständische Gegenentwurf: ein Consilium von Ignacz Kassics Kein Zugriff
      1. 4.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 4.2 Prohabsburgische Staatsrechtler Kein Zugriff
      3. 4.3 Antihabsburgische Positionen Kein Zugriff
      1. 5.1 Allgemeines Kein Zugriff
      2. 5.2 Gottfried Ernst Fritschs Manuskript »Italienisches Staatsrecht« (1763) Kein Zugriff
    2. 6. Besondere Staatsrechte der anderen österreichischen Länder Kein Zugriff
  2. X. Zusammenfassung und Schluss Kein Zugriff Seiten 477 - 482
  3. XI . Anhang Kein Zugriff Seiten 483 - 502
  4. XII. Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 503 - 504
    1. 1. Ungedruckte Quellen Kein Zugriff
      1. 2.1 Literatur und gedruckte Quellen bis 1847 Kein Zugriff
      2. 2.2 Literatur und gedruckte Quellen ab 1848 Kein Zugriff
    1. Ortsregister Kein Zugriff
    2. Personenregister Kein Zugriff

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