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Kunstfreiheit: Eine deutsche Ideologie

Vom Naturalismus bis zur documenta fifteen
Autor:innen:
Reihe:
Klostermann / Nexus, Band 111
Verlag:
 2025

Zusammenfassung

Die „Kunstfreiheit“ wird von deutschen Politikern und Kulturschaffenden oft und gern als hohes Gut gepriesen. Die Tatsache, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland der Kunst ein höheres Maß an Freiheit zugesteht als Meinungsäußerungen, ist weltweit einmalig: Überall sonst wird Kunst unter genereller Ausdrucksfreiheit subsumiert, sie genießt keine Vorzugsbehandlung. Dieses Buch setzt ein am Ausgangspunkt des deutschen Sonderweges in Sachen Kunstfreiheit im 19. Jahrhundert, als die Kunst zwar für „frei“ erklärt wurde, in Wirklichkeit aber eng begrenzt war: Auf Grund des damals vorherrschenden ästhetischen Idealismus musste sie autonom und „interesselos“ sein, d.h. weder „unzüchtig“ noch politisch. Mit der zunehmenden Politisierung und Erotisierung der Künste im 20. Jahrhundert sind aber die ursprünglichen Prämissen der „Kunstfreiheit” längst überholt. In mancher Hinsicht ist dies unerheblich: Die Meinungsfreiheit ist inzwischen so weit ausgedehnt, dass es nur noch selten nötig ist, sich auf ein zusätzliches Maß an Kunstfreiheit zu berufen. Die staatliche Subventionierung der Kunst kann jedoch zur Finanzierung von Werken führen, die Botschaften vermitteln, die den allgemeinen gesellschaftlichen Werten zuwiderlaufen. Die dadurch entstehende Problematik wird im letzten Teil des Bandes in Bezug auf Antisemitismus im Kulturbereich erläutert.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2025
Copyrightjahr
2025
ISBN-Print
978-3-465-04673-8
ISBN-Online
978-3-465-14673-5
Verlag
Klostermann, Frankfurt am Main
Reihe
Klostermann / Nexus
Band
111
Sprache
Deutsch
Seiten
184
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 9
  2. Einleitung: Kunstfreiheit als deutsche Ideologie Kein Zugriff Seiten 10 - 17
    1. Der Leipziger Realistenprozess: Naturalismus ist keine Kunst Kein Zugriff
    2. Gerhart Hauptmanns Die Weber: Nur für brave Bürger Kein Zugriff
    3. Die Lex Heinze: Sittlichkeit und Jugendschutz versus Kunstfreiheit Kein Zugriff
    1. Das Lichtspielgesetz: Schwulen- und Judenfeindlichkeit als Beweggründe der Zensur Kein Zugriff
    2. Der »Normalmensch« entscheidet, was unzüchtig ist: Godal, Kobbe und Dix vor Gericht Kein Zugriff
    3. Der »einfache Mensch« entscheidet, was blasphemisch ist: Grosz vor Gericht Kein Zugriff
    4. Kommunistische Tendenzkunst ist keine Kunst Kein Zugriff
    5. Alfred Döblin: »Kunst ist nicht frei, sondern wirksam« Kein Zugriff
    6. Das Schmutz- und Schundgesetz Kein Zugriff
  3. »Kunstfreiheit« im »Dritten Reich« Kein Zugriff Seiten 86 - 184

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