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Der aktive Gesellschafterkreis anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften

Die Bedeutung der BVerfG-Beschlüsse vom 14.1.2014 (1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12) und 12.1.2016 (1 BvL 6/13) für die berufsübergreifende Zusammenarbeit von Rechtsanwälten
Autor:innen:
Verlag:
 16.06.2021

Zusammenfassung

Nachdem das BVerfG §§ 59a, 59e, 59f BRAO bereits 2014 und 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt hat und somit der seit Jahrzehnten andauernden Diskussion über interprofessionelle Zusammenarbeit neuen Schwung verliehen hat, steht nun der Gesetzgeber mit einer großen BRAO-Reform in den Startlöchern, um u.a. diese Vorschriften zu korrigieren. Die Arbeit widmet sich diesem Teilaspekt des Reformvorhabens, nämlich der Frage, inwieweit der Gesellschafterkreis anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften für bisher ausgegrenzte Berufsgruppen geöffnet werden soll und wie im Hinblick auf die gesetzlich (noch) vorgegebenen Strukturmehrheiten künftig verfahren werden sollte.


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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2021
Erscheinungsdatum
16.06.2021
ISBN-Print
978-3-8487-7102-8
ISBN-Online
978-3-7489-2492-0
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht
Band
98
Sprache
Deutsch
Seiten
348
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 30
    1. I. Ausgangspunkt Kein Zugriff
        1. a) Verfassungsrechtliche Brisanz Kein Zugriff
        2. b) Positive Umfragewerte Kein Zugriff
        3. c) Anhaltender Spezialisierungstrend Kein Zugriff
        4. d) Attraktivität von Minderheitsbeteiligungen Kein Zugriff
      1. 2. Anpassung der Mehrheitserfordernisse Kein Zugriff
    2. III. Gang der Untersuchung und Ziel der Arbeit Kein Zugriff
        1. a) Fehlende Aussagekraft von § 18 EStG, Art. 57 AEUV, §§ 1 ff. HGB, § 6 GewO Kein Zugriff
        2. a) Aufschlussreiche Hinweise in § 1 Abs. 2 PartGG Kein Zugriff
        3. b) Fazit Kein Zugriff
      1. 2. Gruppeneinteilung nach Artverwandtschaft Kein Zugriff
      2. 3. Untaugliche Sozietätspartner Kein Zugriff
    1. II. Gemeinsame Berufsausübung Kein Zugriff
    2. III. Berufsübergreifende Zusammenarbeit Kein Zugriff
      1. 1. Die GbR – eine anhaltende Tradition Kein Zugriff
      2. 2. Die Handelsgesellschaften – eine konstante Diskussion Kein Zugriff
        1. a) Die GmbH Kein Zugriff
        2. b) Die AG Kein Zugriff
        3. c) Die UG Kein Zugriff
      3. 4. Die Partnerschaft – eine lang angekündigte Innovation Kein Zugriff
      4. 5. Ausländische Rechtsformen – eine befürchtete Evasion Kein Zugriff
      5. 6. Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) – eine willkommene Reaktion Kein Zugriff
      6. 7. Zusammenfassung Kein Zugriff
    3. V. Aktiver Gesellschafterkreis Kein Zugriff
        1. a) Überblick Kein Zugriff
        2. b) Aktive Berufsausübung Kein Zugriff
            1. (1) Erlaubnisinhaber nach dem RBerG gemäß § 209 BRAO Kein Zugriff
            2. (2) Niedergelassene Rechtsanwälte gemäß § 206 BRAO Kein Zugriff
            3. (3) Niedergelassene Rechtsanwälte gemäß dem EuRAG Kein Zugriff
            4. (4) Zusammenfassung Kein Zugriff
          1. bb) Mitglieder der Patentanwaltskammer Kein Zugriff
          2. cc) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Kein Zugriff
          3. dd) Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Kein Zugriff
          4. ee) Anwaltsnotare Kein Zugriff
          5. ff) Ausländische Rechtsanwälte (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO) Kein Zugriff
          6. gg) Weitere ausländische Berufsangehörige (§ 59a Abs. 2 Nr. 2 BRAO) Kein Zugriff
            1. (1) Keine Beteiligung von Kapitalgesellschaften an Berufsausübungsgesellschaften Kein Zugriff
              1. (a) Beteiligung an Personengesellschaften teilweise zulässig Kein Zugriff
              2. (b) Beteiligung an Kapitalgesellschaften teilweise zulässig Kein Zugriff
            2. (3) Fazit: Überholtes Verbot mehrstöckiger Gesellschaften Kein Zugriff
          7. ii) Zusammenfassung Kein Zugriff
          1. aa) Eindeutiger Wortlaut und Wille des Gesetzgebers Kein Zugriff
              1. (a) Bezug zu ursprünglichem Wortlaut veraltet Kein Zugriff
              2. (b) Keine überzeugenden systematischen oder teleologischen Einwände Kein Zugriff
              3. (c) Überwindung praktischer Umsetzungsschwierigkeiten Kein Zugriff
              4. (d) Fazit Kein Zugriff
            1. (2) Geltung für den Gesellschafterkreis der LLP Kein Zugriff
          1. aa) Auslegung des § 59a Abs. 1 BRAO Kein Zugriff
          2. bb) BGH: Keine Überwindung des Auslegungsergebnisses Kein Zugriff
          3. cc) Fazit Kein Zugriff
          1. aa) Geschäftsanteile und Stimmrechte (§ 59e Abs. 2 BRAO) Kein Zugriff
          2. bb) Geschäftsführung (§ 59f Abs. 1 BRAO) Kein Zugriff
          1. aa) Geltung gegenüber GmbH Kein Zugriff
          2. bb) Geltung gegenüber Aktiengesellschaften Kein Zugriff
          3. cc) Geltung gegenüber ausländischen Rechtsformen mit kapitalistischer Struktur Kein Zugriff
        1. a) § 30 BORA – Berufliche Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe Kein Zugriff
        2. b) § 33 BORA – Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit Kein Zugriff
        1. a) § 52a Abs. 1 PAO: Gesellschafterkreis entsprechend § 59a BRAO Kein Zugriff
        2. b) §§ 52e, 52f PAO: Mehrheitserfordernisse entsprechend §§ 59e, 59f BRAO Kein Zugriff
        1. a) § 44b WPO: Erweiterter Gesellschafterkreis gegenüber § 59a BRAO Kein Zugriff
            1. (1) Genese Kein Zugriff
            2. (2) Fachfremdheit der Kenntnisse Kein Zugriff
            3. (3) Besondere Befähigung und persönliche Zuverlässigkeit Kein Zugriff
          1. bb) Anteils-, Stimmrechts- und Vertretermehrheiten nach § 28 WPO Kein Zugriff
        1. a) § 56 StBerG: Gesellschafterkreis entsprechend § 59a BRAO Kein Zugriff
              1. (a) Kräfte anderer Fachrichtungen Kein Zugriff
                1. (aa) Inhalt des § 36 StBerG Kein Zugriff
                2. (bb) Auslegung durch die Rechtsprechung Kein Zugriff
                3. (cc) Wertungswidersprüche Kein Zugriff
                4. (dd) Fazit: Defizite des Tatbestandsmerkmals Kein Zugriff
            1. (2) Besondere Fachkunde bzw. Befähigung Kein Zugriff
            2. (3) Charakterliche bzw. persönliche Zuverlässigkeit Kein Zugriff
            3. (4) Fazit Kein Zugriff
          1. bb) Stimmrechts- und Vertretermehrheiten nach §§ 50 Abs. 3, 50a StBerG Kein Zugriff
          2. cc) Mehrheitserfordernisse bezüglich gesetzlicher Vertreter Kein Zugriff
      1. 4. Satzungsrecht (BOPA, BS WP/vBP, BOStB) Kein Zugriff
    1. III. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. 1. Überblick Kein Zugriff
      2. 2. Beschränkung der Vorlagefrage Kein Zugriff
          1. aa) Berufs- und strafrechtliche Verankerung Kein Zugriff
          2. bb) Flankierende Schutzmechanismen Kein Zugriff
        1. b) Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit Kein Zugriff
        2. c) Vermeidung von Interessenkonflikten Kein Zugriff
      3. 4. Zusammenfassung Kein Zugriff
      1. 1. Beschränkter Tenor Kein Zugriff
        1. a) Keine stärkere Gefährdung der anwaltlichen Unabhängigkeit in der GbR Kein Zugriff
        2. b) Keine stärkere Gefährdung der anwaltlichen Unabhängigkeit in den Kapitalgesellschaften Kein Zugriff
        3. c) Fazit Kein Zugriff
      2. 3. Keine anderweitig entgegenstehenden berufsrechtlichen Vorschriften Kein Zugriff
            1. (1) § 9 Abs. 1 BO-Ä / § 14 Abs. 1 BO-A als Ausgangspunkt Kein Zugriff
            2. (2) Anwendbarkeit bei jeglicher Art der Berufsausübung Kein Zugriff
            3. (3) Berufsspezifische Konnexität Kein Zugriff
          1. aa) Kanzleiinterne und -externe Informationsweitergabe Kein Zugriff
            1. (1) Fokussierung auf berufsrechtliche Verschwiegenheit Kein Zugriff
              1. (a) Bisher: Rechtsunsicherheit wegen Auslegung des Gehilfenbegriffs Kein Zugriff
                1. (aa) § 203 StGB n. F. Kein Zugriff
                2. (bb) §§ 53, 53a StPO n. F. Kein Zugriff
          2. cc) Fazit und Bedeutung für die Übertragbarkeit auf weitere Berufsträger Kein Zugriff
            1. (1) Unabhängigkeit als signifikantes Merkmal aller Freien Berufe Kein Zugriff
            2. (2) Unterstützende eigene Unabhängigkeitspostulate von Ärzten und Apothekern Kein Zugriff
            1. (1) Gefährdung der Unabhängigkeit auch in bereits zulässigen Konstruktionen Kein Zugriff
            2. (2) Keine größere Gefährdung der Unabhängigkeit bei Distanz zum Anwaltsberuf Kein Zugriff
          1. cc) Bedeutungsverlust durch Entwicklungen der letzten Jahre Kein Zugriff
            1. (1) Alternative Beschränkungsmöglichkeiten des Gesellschafterkreises Kein Zugriff
            2. (2) BVerfG-Argumentation kein Indikator für Abschaffung des Fremdbesitzverbots Kein Zugriff
          2. ee) Fazit und Bedeutung für die Übertragbarkeit auf weitere Berufsträger Kein Zugriff
          1. aa) Keine vergleichbaren Vorschriften erforderlich Kein Zugriff
          2. bb) Verpflichtung gemäß §§ 30, 33 BORA ausreichend Kein Zugriff
          3. cc) Fazit und Bedeutung für die Übertragbarkeit auf weitere Berufsträger Kein Zugriff
          1. aa) Prüfungsumfang auf kammerangehörige Berufsträger beschränkt Kein Zugriff
          2. bb) Kammerhinweis in Zweckprüfung Kein Zugriff
          3. cc) Hervorhebung berufsrechtlicher Vorschriften Kein Zugriff
          4. dd) Vertragliche Verpflichtung keine gleichwertige Alternative zu eigener berufsrechtlicher Verpflichtung Kein Zugriff
          5. ee) Auslegung des Gehilfenbegriffs nur für §§ 53, 53a StPO a. F. Kein Zugriff
          6. ff) Fazit und Bedeutung für die Übertragbarkeit auf weitere Berufsträger Kein Zugriff
          1. aa) Dogmatische Einordnung Kein Zugriff
          2. bb) Die Erwägungen des BVerfG Kein Zugriff
        1. a) Berufsfremde Gesellschafter vs. Gesellschafterkreis des § 44b Abs. 1 WPO Kein Zugriff
        2. b) Berufsfremde Gesellschafter vs. besonders befähigte Personen i. S. v. § 28 Abs. 2 WPO, § 50 Abs. 3 StBerG Kein Zugriff
            1. (1) Gesteigerte Verantwortung der Gesellschafter Kein Zugriff
            2. (2) Keine effektive Sanktionierung im Gleichordnungsverhältnis Kein Zugriff
          1. bb) Teil-Verfassungswidrigkeit Kein Zugriff
          1. aa) Fehlende Berufsaufsicht als sachlicher Grund für Ungleichbehandlung Kein Zugriff
          2. bb) Teil-Verfassungswidrigkeit Kein Zugriff
        3. e) Fazit Kein Zugriff
        1. a) Übertragbarkeit der Entscheidung auf andere Rechtsformen Kein Zugriff
        2. b) Marschroute für weitere anwaltliche Zusammenschlüsse Kein Zugriff
      1. 1. Verkammerung Kein Zugriff
          1. aa) Ärzte und Apotheker in den übrigen Bundesländern Kein Zugriff
            1. (1) § 7 MBO-Z als Ausgangspunkt Kein Zugriff
            2. (2) Entsprechender Schutz in regionalen Berufsordnungen Kein Zugriff
            3. (3) Irrelevanz der geringfügigen Wortlautabweichung Kein Zugriff
            4. (4) Fazit Kein Zugriff
          2. cc) Tierärzte Kein Zugriff
          3. dd) Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kein Zugriff
              1. (a) Wortlaut Kein Zugriff
              2. (b) Systematik Kein Zugriff
              3. (c) Sinn und Zweck Kein Zugriff
              4. (d) Fazit Kein Zugriff
            1. (2) Berufsrechtliche Grundlagen der übrigen Architekten und Ingenieure Kein Zugriff
          4. ff) Fazit Kein Zugriff
        1. b) Strafrechtliche Sanktionierung – der Täterkreis des § 203 StGB Kein Zugriff
            1. (1) Strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 53, 53a StPO) Kein Zugriff
            2. (2) Zivilprozessrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Folgerechte (§ 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 98 VwGO, § 118 SGG, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG) Kein Zugriff
            3. (3) Finanzgerichtliches Zeugnisverweigerungsrecht (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO) Kein Zugriff
          1. bb) Beschlagnahmeverbot Kein Zugriff
          2. cc) Ermittlungsmaßnahmen Kein Zugriff
      2. 3. Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit Kein Zugriff
      3. 4. Schutz vor Interessenkollisionen Kein Zugriff
        1. a) Ärzte in den übrigen Bundesländern Kein Zugriff
        2. b) Apotheker in den übrigen Bundesländern Kein Zugriff
        3. c) Zahnärzte Kein Zugriff
        4. d) Tierärzte Kein Zugriff
        5. e) Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Architekten und Ingenieure Kein Zugriff
        6. f) Fazit Kein Zugriff
      4. 6. Zusammenfassung Kein Zugriff
          1. aa) Unvollständige Prüfung der anwaltlichen Grundpflichten Kein Zugriff
          2. bb) Potentielle Gefährdung von Fremdgeldern durch Berufsfremde Kein Zugriff
          3. cc) Inkonsequente Prüfung durch das BVerfG Kein Zugriff
          4. dd) Schlussfolgerung für eine Neugestaltung von § 59a Abs. 1 BRAO Kein Zugriff
          1. aa) Fehlende Anforderungen an die Qualifikation des Berufsfremden Kein Zugriff
          2. bb) Fehlende Forderung eines Bezugs zur Rechtsberatung bzw. der Verwertbarkeit Kein Zugriff
          3. cc) Fehlende Forderung der persönlichen Zuverlässigkeit Kein Zugriff
          4. dd) Fazit: Wertungskohärenz zu parallelen Regelungen Kein Zugriff
      1. 2. Defizite des Grundsatzes des strengsten Berufsrechts Kein Zugriff
        1. a) Unzureichendes Konzept de lege lata Kein Zugriff
          1. aa) Pflichtenerstreckung durch bundesgesetzliche Regelung Kein Zugriff
          2. bb) Sicherstellung der Einhaltung des Berufsrechts Kein Zugriff
            1. (1) Etablierung einer neuen Aufsichtsbehörde unverhältnismäßig Kein Zugriff
            2. (2) Berufsaufsicht durch fremde Berufskammern unzureichend Kein Zugriff
                1. (aa) Pflichtmitgliedschaft Kein Zugriff
                2. (bb) Freiwillige Mitgliedschaft Kein Zugriff
                1. (aa) Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahmen Kein Zugriff
                2. (bb) Zentralregister bei der BRAK Kein Zugriff
        2. c) Fazit Kein Zugriff
      2. 4. Konsequenzen für § 59a BRAO de lege ferenda Kein Zugriff
      1. 1. Überblick Kein Zugriff
      2. 2. Beschränkter Tenor Kein Zugriff
        1. a) Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit Kein Zugriff
        2. b) Sicherung der berufsrechtlichen Qualifikationsanforderungen Kein Zugriff
        3. c) Verhinderung von Berufsrechtsverstößen Kein Zugriff
      1. 1. Beschränkter Tenor Kein Zugriff
          1. aa) Konturlosigkeit Kein Zugriff
          2. bb) Widersprüchlichkeiten Kein Zugriff
          3. cc) Vorhandene berufsrechtliche Schutzvorschriften ausreichend Kein Zugriff
          4. dd) Fazit für andere Zusammenschlüsse: Klares Prüfungsschema trotz Konturlosigkeit Kein Zugriff
        1. b) Qualitätssicherung durch objektiv bestimmbare Kriterien Kein Zugriff
        2. c) Vertragliche Verpflichtung auf das anwaltliche Berufsrecht Kein Zugriff
        3. d) Impliziertes Kriterium „artverwandtes Berufsfeld“ Kein Zugriff
        1. a) Keine Rechtfertigung durch unterschiedliche Haftungsstruktur Kein Zugriff
        2. b) Keine Rechtfertigung durch eigene Zulassung Kein Zugriff
        3. c) Keine Rechtfertigung durch Wesensunterschiede Kein Zugriff
        4. d) Fazit Kein Zugriff
      2. 4. Ergebnis der verfassungsrechtlichen Analyse Kein Zugriff
          1. aa) Gleichwertige Grundpflichten für Gesellschaft(er) Kein Zugriff
          2. bb) Gleichwertige restriktive Vorschriften zu interprofessioneller Zusammenarbeit Kein Zugriff
          3. cc) Gleichwertige Vorschriften zu Weisungsverboten Kein Zugriff
            1. (1) Rechtslage bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kein Zugriff
            2. (2) Unbeachtlichkeit der Abweichungen Kein Zugriff
        1. b) Sicherung der beruflichen Qualifikationsanforderungen Kein Zugriff
        2. c) Verhinderung von Berufsrechtsverstößen Kein Zugriff
        1. a) Gesamtnichtigkeit von § 59e Abs. 2, § 59f Abs. 1 S. 1 BRAO Kein Zugriff
        2. b) Gesamtnichtigkeit von § 52e Abs. 2, § 52f Abs. 1 S. 1 PAO Kein Zugriff
        3. c) Teil-Nichtigkeit von § 50 Abs. 4 StBerG trotz struktureller Unterschiede Kein Zugriff
            1. (1) Europarechtliches Hindernis: Vorgaben der Abschlussprüfer-Richtlinie Kein Zugriff
              1. (a) EuGH: Grundsätzlicher Anwendungsvorrang des EU-Rechts Kein Zugriff
                1. (aa) Ausnahmen nach Solange I und II-Rechtsprechung Kein Zugriff
                2. (bb) Übertragung der Solange-Grundsätze auf nationale Umsetzungsakte Kein Zugriff
                3. (cc) Anwendung auf § 28 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 5 WPO: Keine Ausnahmekompetenz des BVerfG Kein Zugriff
            2. (3) Prognose: Keine Verletzung von Art. 16 EU-GRCh Kein Zugriff
          1. bb) Nichtigkeit von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 WPO Kein Zugriff
        4. e) Fazit Kein Zugriff
      1. 3. Ergebnis Kein Zugriff
        1. a) Gesetzlicher Ausgangspunkt Kein Zugriff
          1. aa) Fehlende Teilnahme an der Beschlussfassung Kein Zugriff
          2. bb) Unabhängigkeitsgefährdende Beschlussgegenstände Kein Zugriff
          3. cc) Fazit: Gefahren für anwaltliche Unabhängigkeit gering, aber nicht ausgeschlossen Kein Zugriff
        2. c) Keine qualifizierte Stimmrechtsmehrheit der artverwandten Berufe erforderlich Kein Zugriff
        1. a) Relevanz für anwaltliche Zusammenschlüsse mit artfremden Berufsträgern Kein Zugriff
        2. b) Anforderungen an die Beschlussfassung der Gesellschaft Kein Zugriff
        1. a) Kompetenzhindernisse Kein Zugriff
        2. b) Strukturhindernisse Kein Zugriff
        3. c) Fazit: Sukzessive Harmonisierung der Berufsrechte Kein Zugriff
      1. 2. Rechtsformunabhängige Regelungen Kein Zugriff
            1. (1) Überholt: Verfassungskonforme Auslegung des § 59a BRAO Kein Zugriff
            2. (2) Dürftig: Anknüpfung an Tenor des BVerfG oder weitere Heilberufe Kein Zugriff
            1. (1) Radikal: Streichung des § 59a BRAO Kein Zugriff
            2. (2) Querbeet: Abschließende Aufzählung einzelner Berufe Kein Zugriff
            3. (3) Angepasst: Lösung nach Muster des § 44b Abs. 1 S. 1 WPO Kein Zugriff
            4. (4) Überschaubar: Erweiterung auf alle (regulierten) Freien Berufe Kein Zugriff
              1. (a) § 59a Abs. 4 BRAO-E im Zuge der RDG-Reform 2007 Kein Zugriff
              2. (b) Wiederaufgriff des alten Entwurfs: Der aktuelle Vorschlag des DAV Kein Zugriff
            5. (6) Orientierend: „besonders befähigten Personen“ i. S. v. § 28 Abs. 2 WPO bzw. § 50 Abs. 3 StBerG Kein Zugriff
            1. (1) Radikale Streichung des § 59a BRAO zu gewagt Kein Zugriff
            2. (2) Beliebiges Herausgreifen einzelner Professionen zu kurzsichtig Kein Zugriff
            3. (3) Mindestlösung i. S. d.§ 44b WPO zu schwach Kein Zugriff
            4. (4) Maxilösung Freier (regulierter) Berufe zu undefiniert Kein Zugriff
              1. (a) Reichweite des Begriffs Kein Zugriff
                1. (aa) Ungewisse Berufsqualifikation Kein Zugriff
                2. (bb) Gefahr fehlenden Rechtsbezugs und Unverwertbarkeit für die Rechtsdienstleistung Kein Zugriff
                3. (cc) Fehlende Forderung persönlicher Zuverlässigkeit Kein Zugriff
              2. (c) Geringes Konkretisierungspotential Kein Zugriff
              3. (d) Rechtsunsichere Korrektur durch Auslegung Kein Zugriff
              4. (e) Zusammenhang zum ehemaligen § 5 Abs. 3 RDG-E nicht gegeben Kein Zugriff
              5. (f) Fazit Kein Zugriff
                1. (aa) Verzicht auf das Kriterium der „Vereinbarkeit“ Kein Zugriff
                2. (bb) Verzicht auf Verweis auf Fachrichtungen bei Rechtsanwälten Kein Zugriff
                3. (cc) Qualitätssicherung durch Qualifikation, Verwertbarkeit und persönliche Zuverlässigkeit Kein Zugriff
              1. (b) Genehmigung als zusätzlicher Schutzmechanismus Kein Zugriff
              2. (c) Kompensation durch Mehrheitserfordernisse zugunsten der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträger Kein Zugriff
              3. (d) Fazit: Modifizierte Ausnahmegenehmigung Kein Zugriff
          1. dd) Ergebnis für § 59a BRAO de lege ferenda Kein Zugriff
          1. aa) Komplette Streichung der §§ 59e, f BRAO Kein Zugriff
          2. bb) Modifizierung i. S. d. aktuellen BRAK-Vorschlags Kein Zugriff
          3. cc) Reduzierung der Mehrheiten auf Parität Kein Zugriff
            1. (1) Parität verfassungswidrig Kein Zugriff
              1. (a) Komplette Streichung zu gewagt Kein Zugriff
              2. (b) Aktueller BRAK-Vorschlag untauglich Kein Zugriff
              3. (c) Aufrechterhaltung zugunsten artverwandter Berufe legitim und überzeugend Kein Zugriff
          4. ee) Ergänzung durch zusätzliche Vorgaben an die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung Kein Zugriff
        1. a) § 43a Abs. 7 BRAO-V Kein Zugriff
        2. b) § 59a BRAO-V Kein Zugriff
        3. c) § 60 Abs. 2 BRAO-V Kein Zugriff
      1. 2. Die Mehrheitserfordernisse Kein Zugriff
      1. 1. § 43a Abs. 7 BRAO-V Kein Zugriff
        1. a) Abs. 1: Übernahme von § 44b Abs. 1 WPO Kein Zugriff
        2. b) Abs. 2: Übernahme von § 59a Abs. 2 BRAO Kein Zugriff
          1. aa) Erforderlichkeit einer Genehmigung Kein Zugriff
            1. (1) Die Auflistung im DAV-Vorschlag Kein Zugriff
            2. (2) Unternehmensberater Kein Zugriff
        3. d) Abs. 4: Mehrheitserfordernisse zugunsten artverwandter Berufe Kein Zugriff
        4. e) Abs. 5: Erstreckung auf Bürogemeinschaften Kein Zugriff
      1. 1. Patentanwälte: Auswirkungen auf § 52a PAO Kein Zugriff
        1. a) Keine verfassungskonforme Auslegung wegen abschließender Regelung Kein Zugriff
        2. b) Keine Andersbehandlung wegen § 50 Abs. 3 StBerG Kein Zugriff
      2. 3. Wirtschaftsprüfer: Keine Auswirkungen auf § 44b WPO Kein Zugriff
      1. 1. Offener Gesellschafterkreis in NRW bereits de lege lata Kein Zugriff
      2. 2. Vergleichbare Mehrheitserfordernisse in (Kapital-)Gesellschaften Kein Zugriff
    1. III. Heilberufe Kein Zugriff
    1. I. Die BVerfG-Beschlüsse - Startschuss für ein liberaleres Berufsrecht Kein Zugriff
    2. II. Kontrollierte Erweiterung des Gesellschafterkreises Kein Zugriff
    3. III. Modifizierung der Mehrheitserfordernisse zugunsten der artverwandten Berufe Kein Zugriff
    4. IV. Neugestaltung des § 59a BRAO als Kombinationsmodell Kein Zugriff
    5. V. Auswirkungen auf andere Berufsrechte Kein Zugriff
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 335 - 348

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