Das Umarbeitungsrecht des Softwareanwenders
- Autor:innen:
- Reihe:
- Fundamenta Juridica, Band 57
- Verlag:
- 2007
Zusammenfassung
Der Anwender eines Computerprogramms kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse an Programmänderungen haben. In technischer Hinsicht setzt die Durchführung von Umarbeitungsmaßnahmen an einem Computerprogramm Zugang zu dessen Quellcode voraus. Da der Quellcode zumeist nicht mitgeliefert wird, stellt sich für den umarbeitungswilligen Anwender daher zunächst die Frage, ob und ggf. wie er die Herausgabe des Quellcodes beanspruchen kann. Besteht Zugang zum Quellcode, ist es für den Anwender von Interesse, in welchem Umfang Umarbeitungsrechte daran bestehen.
Das Werk behandelt die genannten Problemkreise unter Berücksichtigung der gegebenen technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Es zeigt sich, dass der Herausgabeanspruch bezüglich des Quellcodes und das Umarbeitungsrecht des Anwenders gleichlaufen müssen. Das Hauptaugenmerk der Arbeit gilt der Reichweite des § 69d Abs. 1 UrhG. Daneben wird der Anwendungsbereich wettbewerbs- und patentrechtlicher Vorschriften bei der Durchführung von Umarbeitungsmaßnahmen untersucht. In einem weiteren Teil befasst sich die Arbeit mit den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Umarbeitungsrechts.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2007
- Copyrightjahr
- 2007
- ISBN-Print
- 978-3-8329-3002-8
- ISBN-Online
- 978-3-8452-0406-2
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Fundamenta Juridica
- Band
- 57
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 181
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 12 Matthias Geiger
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 13 - 16 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Analysephase Kein Zugriff Matthias Geiger
- Entwurfsphase Kein Zugriff Matthias Geiger
- Codierungsphase Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Objektcode Kein Zugriff Matthias Geiger
- Quellcode Kein Zugriff Matthias Geiger
- Technische Möglichkeiten des Reverse Engineering Kein Zugriff Seiten 21 - 23 Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 23 - 23 Matthias Geiger
- Zunehmende Komplexität von Computerprogrammen Kein Zugriff Seiten 23 - 25 Matthias Geiger
- Standardsoftware auf dem Vormarsch Kein Zugriff Seiten 25 - 27 Matthias Geiger
- Application Service Providing Kein Zugriff Seiten 27 - 28 Matthias Geiger
- Open Source Software Kein Zugriff Seiten 28 - 29 Matthias Geiger
- Einschaltung von Zwischenhändlern Kein Zugriff Seiten 29 - 30 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Das Erhaltungsinteresse Kein Zugriff Matthias Geiger
- Softwarepflegevertrag mit dem Hersteller als Regelfall Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Interesse an der Integrität des Computerprogramms Kein Zugriff Matthias Geiger
- Das Partizipationsinteresse des Herstellers Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zeitlich befristete Softwareüberlassung Kein Zugriff Seiten 37 - 38 Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 38 - 38 Matthias Geiger
- Hintergrund Kein Zugriff Seiten 39 - 40 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Hinterlegung beim Hersteller oder Anwender Kein Zugriff Matthias Geiger
- Hinterlegung bei einer neutralen Hinterlegungsstelle Kein Zugriff Matthias Geiger
- Insolvenzfestigkeit Kein Zugriff Seiten 42 - 43 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Änderungsbefugnis des Anwenders aufgrund Vertrages Kein Zugriff Matthias Geiger
- Fehlender Softwarepflegevertrag Kein Zugriff Matthias Geiger
- Weitervermarktung des Computerprogramms Kein Zugriff Matthias Geiger
- Höhe der Vergütung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Gleichbehandlung von Individual- und Standardsoftware Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Vertragliches Umarbeitungsrecht Kein Zugriff Matthias Geiger
- Gesetzliches Umarbeitungsrecht gemäß § 69d Abs. 1 UrhG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Verpflichtung des Anwenders zur Geheimhaltung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Softwareüberlassung durch Zwischenhändler Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Zeitlich befristete Softwareüberlassung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Softwareüberlassung auf Dauer Kein Zugriff Matthias Geiger
- Vertraglicher Ausschluss der Quellcodeherausgabe Kein Zugriff Seiten 59 - 61 Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 61 - 61 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Schutzvoraussetzungen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Auf die Umarbeitung von Computerprogrammen anzuwendende Vorschriften Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Der erste Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission Kein Zugriff Matthias Geiger
- Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses Kein Zugriff Matthias Geiger
- Stellungnahme des Europäischen Parlaments Kein Zugriff Matthias Geiger
- Der geänderte Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission Kein Zugriff Matthias Geiger
- Der Gemeinsame Standpunkt des Rates Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Schutzvoraussetzungen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Das ausschließliche Umarbeitungsrecht des Rechtsinhabers Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die Regelung des Art. 5 Abs. 1 der Software-Richtlinie Kein Zugriff Matthias Geiger
- Dekompilierung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die Novelle des Deutschen Urheberrechts 1993 Kein Zugriff Seiten 78 - 79 Matthias Geiger
- »Computerprogramm« als urheberrechtlicher Schutzgegenstand Kein Zugriff Seiten 79 - 82 Matthias Geiger
- Schutzvoraussetzungen gemäß § 69a Abs. 3 UrhG Kein Zugriff Seiten 82 - 84 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Der Rechtsinhaber als ausschließlich Berechtigter Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Umarbeitung als Oberbegriff Kein Zugriff Matthias Geiger
- Übersetzung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Bearbeitung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Arrangement Kein Zugriff Matthias Geiger
- Freie Benutzung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Rechtsdurchsetzung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Bearbeiterurheberrecht Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 91 - 92 Matthias Geiger
- Normcharakter Kein Zugriff Seiten 92 - 94 Matthias Geiger
- Berechtigte Kein Zugriff Seiten 94 - 96 Matthias Geiger
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- Dekompilierung im Anwendungsbereich des § 69e UrhG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Wortlaut Kein Zugriff Matthias Geiger
- Systematische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Historisch-teleologische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Objektiv-teleologische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Wortlaut Kein Zugriff Matthias Geiger
- Historisch-teleologische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Die Perspektive Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die zeitliche Komponente Kein Zugriff Matthias Geiger
- Der Gesichtspunkt der Programmerhaltung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Fehlerberichtigung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Umarbeitung schutzrechtsverletzender Programmteile Kein Zugriff Matthias Geiger
- Anpassung an gesetzliche Vorschriften Kein Zugriff Matthias Geiger
- Portierung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Anpassung an veränderte Benutzerwünsche Kein Zugriff Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Zum Verhältnis alternativer Maßnahmen Kein Zugriff Matthias Geiger
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- Vertragliche Umarbeitungspflicht des Herstellers Kein Zugriff Matthias Geiger
- Fehlen vertraglicher Vereinbarungen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Umarbeitung durch Dritte Kein Zugriff Matthias Geiger
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- Beseitigung von Programmschutzmechanismen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Verbesserung des Computerprogramms Kein Zugriff Matthias Geiger
- Dekompilierung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 125 - 126 Matthias Geiger
- Umarbeitungen und die allgemeinen urheberrechtlichen Regelungen Kein Zugriff Seiten 126 - 127 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Anforderungen an die Patentierbarkeit von Computerprogrammen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Bearbeitungsverbot gemäß § 9 PatG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die gescheiterte Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Kein Zugriff Seiten 134 - 136 Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 136 - 136 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Ergänzender Leistungsschutz Kein Zugriff Matthias Geiger
- Gezielte Behinderung durch Umgehung oder Entfernung von Programmschutzmechanismen Kein Zugriff Matthias Geiger
- Anbieten von Hilfsmitteln zur Umgehung oder Entfernung von Programmschutzmechanismen Kein Zugriff Seiten 140 - 141 Matthias Geiger
- Weitergabe des Quellcodes an Dritte Kein Zugriff Seiten 141 - 141 Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 141 - 142 Matthias Geiger
- Matthias Geiger
- Ausschluss jeglicher Umarbeitungshandlungen ohne gesonderte Zustimmung des Rechtsinhabers Kein Zugriff Matthias Geiger
- Ausschluss von Umarbeitungshandlungen mit Ausnahme der Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Ausschluss von Umarbeitungshandlungen mit Ausnahme der zwingenden Rechte gemäß §§ 69d Abs. 1, 69e UrhG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Regelungen zur Ausübung der Rechte aus §§ 69d Abs. 1, 69e UrhG Kein Zugriff Matthias Geiger
- Einschränkung der Rechte aus § 69e UrhG Kein Zugriff Seiten 147 - 148 Matthias Geiger
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- Matthias Geiger
- Meinungsstand in der Literatur Kein Zugriff Matthias Geiger
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- Wortlaut Kein Zugriff Matthias Geiger
- Systematische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Historisch-teleologische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Objektiv-teleologische Auslegung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Matthias Geiger
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- Eingriff in den zwingenden Kerngehalt und AGB-Recht Kein Zugriff Matthias Geiger
- Nichtigkeitsfolge Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Matthias Geiger
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- Das rechtsstaatliche Gebot der Gesetzesklarheit Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die österreichische Lösung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Die Kritik der Europäischen Kommission an der österreichischen Lösung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Vorschlag de lege ferenda Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Matthias Geiger
- Ausdrückliche vertragliche Vereinbarung Kein Zugriff Seiten 167 - 168 Matthias Geiger
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- Mitlieferung des Quellcodes und/oder von Pflegedokumentation Kein Zugriff Matthias Geiger
- Mitlieferung von Hilfsmitteln zur Umarbeitung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte Kein Zugriff Matthias Geiger
- Branchenübung Kein Zugriff Matthias Geiger
- Übertragung der mietrechtlichen Erhaltungspflicht auf den Anwender Kein Zugriff Matthias Geiger
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Matthias Geiger
- Ergebnis und Folgerungen Kein Zugriff Seiten 174 - 176 Matthias Geiger
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 177 - 181 Matthias Geiger





