
Die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege in Deutschland und Österreich
- Autor:innen:
- Verlag:
- 2016
Zusammenfassung
Pflege und Pflegebedürftigkeit sind in aller Munde. Die vielen Reformen des SGB XI zeigen, dass eine zukunftsfeste Lösung schwierig ist. Jeder will gut gepflegt werden. Aber was bedeutet eine hohe Qualität der Pflege und wie kann es dem Staat gelingen, diese zu steuern? Dazu werden mögliche Lösungen und Grenzen aufgezeigt, vor allem wenn die Pflege durch nichtprofessionelle Pflegekräfte erfolgt. Durch eine getrennte aber parallele Analyse der Qualitätssicherung bei der Pflege durch professionelle beziehungsweise durch nichtprofessionelle Pflegekräfte können die vorhandenen Instrumente zur Steuerung der Qualität verglichen werden. Der Rechtsvergleich mit Österreich öffnet den Blick für neue Ansätze auch für Deutschland. Im Ergebnis kann durch eine verstärkte Kooperation von professionellen und nichtprofessionellen Pflegekräften bei hoher Qualität das Potential der nichtprofessionellen Pflegekräfte am besten genutzt werden.
Publikation durchsuchen
Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2016
- ISBN-Print
- 978-3-8487-2470-3
- ISBN-Online
- 978-3-8452-6629-9
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien aus dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik
- Band
- 64
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 351
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/InhaltsverzeichnisSeiten 1 - 16 Download Kapitel (PDF)
- Soziale Ausgangssituation
- Reaktionen des Gesetzgebers
- Forschungsstand und Ziel der Untersuchung
- Der doppelte Vergleich
- Methode das Rechtsvergleichs
- Wahl des Vergleichslandes
- Qualität
- Qualitätsmanagement
- Qualitätssicherung
- Häusliche Langzeitpflege
- Abgrenzung professionelle und nichtprofessionelle Pflege
- Der „klassische“ Qualitätskreislauf
- Der Qualitätskreislauf für staatliche Maßnahmen
- Wirkungen des Kreislaufes
- Zuordnungskriterien
- Vier leistungsrechtliche Grundsituationen
- Folgen der leistungsrechtlichen Grundsituation
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundrechtseingriffe
- Ergebnis
- Bestehen eines Marktes
- Aufgrund der Eigenschaften von Pflegeleistungen
- Aufgrund der Art der Erbringung
- Gesamtbewertung
- Berücksichtigung der Besonderheiten des Sozialleistungsmarktes
- Pflegebedürftiger
- Unmittelbar Pflegender
- (Nichtpflegende) Angehörige und Lebenspartner
- Träger der Finanzierungslast
- Pflegedienst
- Funktionsfähigkeit der Systems der sozialen Sicherung bei Pflegebedürftigkeit
- Ergebnis
- Steuerungsziel
- Steuerungsmodi
- Die Art der Leistungserbringung
- Instrumente zur Entwicklung von Qualitätsanforderungen
- Möglichkeiten zur Herstellung der Verbindlichkeit
- Umsetzung in der Praxis
- Überwachung
- Sanktionen
- Transparenz
- Belohnungen
- Rechtsschutz
- Herstellung eines Kreislaufes
- Instrumente außerhalb des Qualitätskreislaufes
- Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen
- Leistungen im SGB XI
- Leistungserbringung im SGB XI
- Infrastrukturverantwortung der Länder nach § 9 SGB XI
- Leistungen im SGB V
- Leistungen im SGB XII
- Leistungserbringung im SGB XII
- Zusammenfassung der leistungsrechtlichen Grundsituationen
- Struktursollensanforderungen
- Prozesssollensanforderungen
- Ergebnissollensanforderungen
- Pflegedienste
- Zugelassene Einzelpersonen
- Angestellte Einzelpersonen
- Zugelassene Betreuungsdienste
- Prozesssollensanforderungen
- Ergebnissollensanforderungen
- Zuständigkeitsverteilung für die Erstellung von Sollensanforderungen
- Leistungsbezug ausschließlich nach SGB XII oder nach SGB XI und SGB XII
- Herstellung der Verbindlichkeit
- Umsetzung in der Praxis
- Struktursollensanforderungen
- Kein Leistungsbezug
- Ausschließlich Leistungsbezug nach dem SGB XI
- Zusätzlicher oder ausschließlicher Leistungsbezug nach dem SGB XII
- Sonstige am Pflegeprozess Beteiligte
- Kein Leistungsbezug
- Leistungsbezug ausschließlich nach SGB XI
- Leistungsbezug zusätzlich oder ausschließlich nach SGB XII
- Transparenz
- Pflegebedürftiger
- Rechtsschutz unmittelbar gegen Sollensanforderungen
- Rechtsschutz gegen Einzelmaßnahmen
- Kleiner Kreislauf
- Großer Kreislauf
- Qualitätssicherungsinstrumente außerhalb des Qualitätskreislaufes
- Mitwirkungspflichten des Pflegebedürftigen
- Kein Leistungsbezug
- Leistungsbezug nur SGB XI
- Leistungsbezug nur SGB XII oder SGB XI und SGB XII
- Verbindlichkeit
- Umsetzung
- Kein Leistungsbezug
- Leistungsbezug nach SGB XI
- Leistungsbezug nach SGB XI und SGB XII oder ausschließlich nach SGB XII
- Kein Leistungsbezug
- Leistungsbezug nach SGB XI und/oder SGB XII
- Rechtsschutz
- Herstellung eines Kreislaufes
- Unterstützung der Pflegebedürftigen
- Unterstützung der Pflegenden
- Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen
- Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz
- Leistungen der Sozialhilfe
- Erbringung von Sachleistungen
- Abgrenzung zur medizinischen Hauskrankenpflege
- Zusammenfassung der leistungsrechtlichen Grundkonstellationen
- Struktursollensanforderungen
- Prozesssollensanforderungen
- Ergebnissollensanforderungen
- Leistungsbezug ausschließlich nach dem BPGG
- Ausschließlicher oder ergänzender Sozialhilfebezug
- Herstellung der Verbindlichkeit
- Struktursollensanforderungen
- Prozess- und Ergebnissollensanforderungen
- Sonstige am Pflegeprozess Beteiligte
- Staatliche Einheiten
- Pflegebedürftiger
- Rechtsschutz unmittelbar gegen Sollensanforderungen
- Rechtsschutz gegen Einzelmaßnahmen
- Kleiner Kreislauf
- Großer Kreislauf
- Qualitätssicherung außerhalb des Qualitätskreislaufes
- Mitwirkungspflichten des Pflegebedürftigen
- Kein Leistungsbezug
- Leistungsbezug nach BPGG und oder Sozialhilfebezug
- Herstellung der Verbindlichkeit
- Staatlich initiierte Überwachung
- Sonstige am Pflegeprozess Beteiligte
- Staatliche Reaktionen
- Reaktionen sonstiger am Pflegeprozess Beteiligter
- Rechtsschutz
- Herstellung eines Kreislaufes
- Unterstützung der Pflegebedürftigen
- Berufsmäßig Pflegende
- Nicht berufsmäßig Pflegende
- Geldleistung oder Sachleistung
- Professionelle oder nichtprofessionelle Pflegekräfte
- Pflege und Betreuung
- Umfang der Leistungserbringung
- Deutschland
- Vergleich mit Österreich
- Sozialrecht oder Ordnungsrecht
- Der Beitrag der zivilrechtlichen Haftung zur Qualitätssicherung
- Qualitätssicherung im föderalen Staat
- Der fehlende Wissenstransfer
- Ziele und Möglichkeiten der Formalisierung der informellen Pflege
- Ehe und Familie, Art. 6 I GG
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG
- Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG
- Konkurrenzen
- Ehe und Familie, Art. 6 I GG
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG
- Berufsfreiheit, Art. 12 I GG
- Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG
- Konkurrenzen
- Einschränkbarkeit der beeinträchtigten Grundrechte
- Formelle Verfassungsmäßigkeit
- Verbot mit nur leistungsrechtlicher Wirkung
- Verbot mit genereller Wirkung
- Probleme des Schutzes vor sich selbst
- Ehe und Familie, Art. 6 I GG
- Weitere Freiheitsrechte
- Auswirkungen des Gleichheitssatzes
- Pflicht zur Formalisierung der informellen Pflege
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis Seiten 326 - 351 Download Kapitel (PDF)




