Von Téchne|τέχνη zu Epistéme|ὲπιστήμη und Phrónesis|φςόυηις
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- 2024
Zusammenfassung
Die Anfänge wissenschaftlichen Denkens lagen im Handwerksbereich und wurden mit Téchne umschrieben, was neben Handwerk, auch Kunst(fertigkeit) und Geschicklichkeit sowie geistige Gewandtheit bedeutete. Der Begriff Téchne blieb für zahlreiche Disziplinen – Medizin und Rechtsdenken ebenso wie die Rhetorik – lange bestimmend. Man gab sich mit praktischem Wissen zufrieden, weshalb mit dem Aufkommen von Mathematik und Geometrie und dann dem naturwissenschaftlichen Denken von Aristoteles und Theophrast ein neuer Begriff gesucht und mit Epistéme gefunden wurde. Diese ›strengen‹ Wissenschaftsdiszplinen fragten nicht nur danach, ob etwas praktisch ›möglich‹ war, sondern auch nach den Gründen, warum das der Fall war. Man strebte nach bleibendem und logisch-begründbarem, ja möglichst ewigem Wissen. […] Als Auslöser für den dritten Entwicklungsschritt – der mit Phrónesis umschrieben wurde – dienten eine Reihe weiterer Disziplinen zu denen neben Politik, Rhetorik, Philosophie und Ethik, auch Téchne nomothetiké oder dikastiké zählte; Bezeichnungen, die zunächst für den gesamten Rechtsbereich standen und etwa ›Jurisprudenz‹ bedeuteten. – Für alle diese Disziplinen paßte weder der Begriff Téchne, noch Epistéme. Es brauchte etwas vermittelnd Neues, was mit dem Begriff Phrónesis gefunden wurde. Auch diese neuen Bereiche wollten wissenschaftlich-methodisch und logisch korrekt vorgehen und ihr Wissen begründen. – Phrónesis brachte – über Logik und Methode hinaus – abwägende ›Klugheit‹ und damit eine gewisse Beweglichkeit in das wissenschaftliche Denken. Parallel dazu schildere ich den Weg antiken griechischen Rechtsdenkens zur weltweit ersten ›Jurisprudenz‹ und den kulturellen Einfluß, den das bereits entwickelte und flexible griechische (Rechts)Denken auf das noch unentwickelte römische Recht genommen hat; dies ermöglichte den Römern ihr Recht von einem starren ›pontifikalen Rigorismus‹ (U. Manthe) zu einer wissenschaftlichen Jurisprudenz zu entwickeln. – Unvermeidbar war deshalb die Auseinandersetzung mit Meinungen, welche die Entwicklung des griechischen Rechtsdenkens zur Jurisprudenz leugnen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-7097-0348-9
- ISBN-Online
- 978-3-7097-9741-9
- Verlag
- Jan Sramek Verlag, Wien
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 556
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - 2
- Einleitung Kein Zugriff Seiten 3 - 12
- I. ›Wissenschaftsbegriff‹ und Antike Rechtsgeschichte Kein Zugriff
- II. ›Wissenschaft‹ als Luxus, ›Praxis‹ als Notwendigkeit – Vom griechischen ›Richtereid‹ und ›Epieikeia‹ zum römischen ›ius praetorium‹ Kein Zugriff
- B. Vom Beginn griechischen Rechtsdenkens bis Chaironeia Kein Zugriff Seiten 155 - 172
- C. Die Anfänge griechischer Jurisprudenz – Annäherung an das Rechtsdenken der Philosophen Kein Zugriff Seiten 173 - 196
- I. Hans Julius Wolff’s Methodendiktat und Einwände gegen die Annahme einer griechischen Jurisprudenz Kein Zugriff
- II. H. J. Wolffs Einwände gegen die Annahme einer griechischen Jurisprudenz Kein Zugriff
- E. Zum Rechtsdenken griechischer Philosophen – Beseitigung von Vorurteilen tut not Kein Zugriff Seiten 313 - 340
- F. Zum Entstehen einer griechischen Jurisprudenz – Resümee Kein Zugriff Seiten 341 - 364
- Glossar Kein Zugriff
- Abbildungsverzeichnis Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff
- Zusammenfassungen / Summaries Kein Zugriff
- Über den Autor Kein Zugriff





