
Gutachten B zum 75. Deutschen Juristentag Erfurt 2026
Kooperativ, flexibel, digital. Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?- Autor:innen:
- Verlag:
- 2026
Zusammenfassung
Zum Werk
Abteilung Zivil- und Sozialrecht: Wohnen für Alle - Welche Reformen des Mietrechts sowie anderer Organisations- und Förderformate empfehlen sich?
Abteilung Arbeitsrecht: Kooperativ, flexibel, digital - Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?
Abteilung Strafrecht: Ausgestaltung des strafrechtlichen Lebensschutzes am Lebensende
Abteilung Öffentliches Recht: Bedingt abwehrbereit - Ist unsere Rechtsordnung auf die Abwehr äußerer Bedrohungen ausreichend vorbereitet?
Abteilung Wirtschaftsrecht: Empfiehlt sich eine Reform des Konzernrechts?
Abteilung Juristische Ausbildung: Juristische Ausbildung der Zukunft - Welche Reformen empfehlen sich?
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Hochschullehrerschaft, Verwaltungen, Unternehmen, Verbände, Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker, Bibliotheken.
Schlagworte
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2026
- Copyrightjahr
- 2026
- ISBN-Print
- 978-3-406-84757-8
- ISBN-Online
- 978-3-406-84758-5
- ePub ISBN
- 9783406847592
- Verlag
- C.H.BECK Recht - Wirtschaft - Steuern, München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 104
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- I. Vom Rätemodell zur betrieblichen Interessenvertretung als Element sozialer Marktwirtschaft
- II. Veränderung der Arbeits- und Unternehmensorganisation
- III. Digitalisierung und künstliche Intelligenz in der Betriebsverfassung
- IV. Funktionsdefizite der bestehenden Betriebsverfassung
- V. Rückgang der Arbeitnehmerrepräsentation
- VI. Zielstellung
- 1. Organisation und Schutz der arbeitnehmerähnlichen Personen durch Gewerkschaften
- 2. Konsistente Erfassung von Arbeitnehmern bei gespaltener Arbeitgeberstellung – Regelung der Betriebszugehörigkeit
- 1. Betrieb als Grundeinheit der Betriebsverfassung
- 2. Selbständiger Betriebsteil – Betriebsratsfähige Einheit zwischen Rechtssicherheit und Flexibilisierungsbedarf
- 3. Grenzüberschreitende Betriebe, Unternehmen und Konzerne – Räumlicher Anwendungsbereich der Betriebsverfassung
- III. Ohne Wahl keine Partizipation – Absicherung der Errichtung der Arbeitnehmervertretung
- 1. Unsicherheiten bei der Bestimmung der zuständigen Arbeitnehmervertretung
- 2. Delegation der Zuständigkeit auf andere Ebenen der Arbeitnehmervertretung
- 3. Zusammentreffen mehrerer Beteiligungsrechte auf unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen
- 1. Arbeitgeber als kompetenter Betriebspartner
- 2. Informations- und Informationsbeschaffungsansprüche
- 3. Kontrolle des Betriebsrats durch den Arbeitgeber? – Beschlussmängel und Vertrauensschutz
- 1. Keine allgemeine Eilfallregelung
- 2. Eilfälle bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
- 3. Eilbedürftigkeit von Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
- 4. Überarbeitung des Einigungsstellenverfahrens
- I. Von der gesetzlichen Arbeitnehmerrepräsentation zur vereinbarten Arbeitnehmerbeteiligung
- a) Andere Arbeitnehmervertretungen – Reform des § 3 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 5 BetrVG
- b) Zusätzliche Arbeitnehmervertretungsgremien
- 2. Vereinbarungen über die Abgrenzung von Betrieben und Betriebsteilen
- 3. Regelung der Zuständigkeit betriebsverfassungsrechtlicher Gremien
- 4. Qualitative Anforderungen an die Gestaltung und gerichtliche Kontrolle
- III. Vereinbarungskompetenz und Tarifvorbehalt
- IV. Erstreikbarkeit von Tarifverträgen – Erzwingbarkeit von Betriebsvereinbarungen
- 1. Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung, deren Ausschüsse und Wirtschaftsausschuss
- 2. Einigungsstelle
- 3. Betriebsversammlung
- II. Digitalisierung der Betriebsratswahl
- 1. Ausgangsbefund und Überblick über die Reformvorschläge
- 2. Arbeitnehmerbeteiligung bei Kontrollmaßnahmen und Datenschutz
- 3. Ausgestaltung der Beteiligungsrechte
- Vereinbarte Arbeitnehmerbeteiligung
- Gesetzliches Modell der Betriebsverfassung – Anwendungsbereich und Errichtung
- Verbesserung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Kooperationsmodells
- Digitalisierung der Organtätigkeit und der Betriebsratswahl
- Funktionaler und effektiver Schutz der Arbeitnehmer in der Digitalisierung




