Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Leitfaden für Unternehmen, Polizei, Verwaltung und Sachverständige- Autor:innen:
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- Verlag:
- 03.12.2025
Zusammenfassung
Praktische Planungshilfe Der bewährte Leitfaden bietet Transportunternehmen, Verwaltungshelfern, öffentlicher Verwaltung, Polizei und Sachverständigen eine besonders praxisorientierte Anleitung zur Planung, Abwicklung und Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Die Autoren stellen die komplexen Zusammenhänge der Materie transparent und unter Einbeziehung der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Vierfarbdruck und übersichtliche Darstellungen Zahlreiche technische und rechtliche Erläuterungen, Beispiele und farbige Abbildungen, Tabellen, Diagramme sowie Begriffsdefinitionen erleichtern den Umgang mit den Vorschriften und das Verständnis der Zusammenhänge. Die wesentlichen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften sind im Anhang mit abgedruckt. Neueste Rechtsentwicklungen Die 4. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand und berücksichtigt die neueste Rechtsprechung. Maßgebliche Rechtsänderungen seit der Vorauflage betreffen: verbesserte Möglichkeiten, auch teilbare Ladung bei »Leerfahrten« mitzuführen erweiterte Toleranzen bei Unterschreiten des ursprünglich erlaubten Gewichtes oder der ursprünglich erlaubten Maße bei einem GST die Zulassung von Transporten im geschlossenen Verband Aktuelle Themen Zusätzlich beantwortet das Handbuch Fragen aus der Praxis, die seit der Vorauflage aufgekommen sind. So wird explizit ausgeführt und begründet, warum ausziehbare Fahrzeuge auch dann eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO brauchen, wenn sie tatsächlich nur im Normalzustand genutzt werden. Außerdem erklären die Verfasser, weshalb die Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 2 StVO keine Auswirkungen auf das Regelungsregime des § 70 StVZO hat. Darüber hinaus erläutern sie die Regelungen des § 22 StVO (Ladung) und stellen die Rechtslage beim Transport mit geöffneter Heckklappe dar. Neuer Co-Autor Mit Co-Autor Oliver Vogel gibt es neben den beiden Begründern des Werkes Dr. Adolf Rebler und Christian Borzym einen neuen Sachverständigen im Team, der die technischen Themen des Werkes betreut.
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Bibliographische Angaben
- Erscheinungsjahr
- 2025
- Erscheinungsdatum
- 03.12.2025
- ISBN-Print
- 978-3-415-07795-9
- ISBN-Online
- 978-3-415-07796-6
- Verlag
- Boorberg, Stuttgart/München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 710
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff
- 1. Vorwort Kein Zugriff Seiten 17 - 19
- 2.1 Großraumtransport Kein Zugriff
- 2.2 Schwertransport Kein Zugriff
- 2.3 Großraum- und/oder Schwertransport Kein Zugriff
- 2.4 Schwersttransport Kein Zugriff
- 3. Notwendigkeit und Funktion von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen Kein Zugriff Seiten 24 - 26
- 4.1 (Nationale) Rechtsnormen Kein Zugriff
- 4.2 Richtlinien, Verwaltungsvorschriften Kein Zugriff
- 4.3 EU-Regelungen (Richtlinie 96/53/EG) Kein Zugriff
- 5.1.1 § 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen Kein Zugriff
- 5.1.2 § 32 d StVZO – Kurvenlaufeigenschaften Kein Zugriff
- 5.1.3 § 34 StVZO – höchstzulässige Achslasten und Gesamtgewichte Kein Zugriff
- 5.1.4 Intermodale Beförderungsvorgänge (Kombinierter Verkehr) Kein Zugriff
- 5.1.5 Neue höchstzulässige Massen und Abmessungen an Lkw und Sattelzugmaschinen mit alternativem oder emissionsfreiem Antrieb Kein Zugriff
- 5.1.6 § 35 b StVZO – Sichtfeldeinschränkung Kein Zugriff
- 5.1.7 Gültigkeit der StVZO für ausländische Fahrzeuge Kein Zugriff
- 5.2.1 §§ 22 und 18 StVO – Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen mit Ladung Kein Zugriff
- 5.3.1 Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO Kein Zugriff
- 5.3.2 Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO Kein Zugriff
- 5.3.3 Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Kein Zugriff
- 5.3.4 Kumulatives Vorliegen von Gestattungen Kein Zugriff
- 5.4.1 Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO/Antragsteller Kein Zugriff
- 5.4.2 Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung einer Ausnahme Kein Zugriff
- 5.4.3 Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO Kein Zugriff
- 5.4.4 Die Ausnahmegenehmigung als begünstigender (dinglicher) Verwaltungsakt Kein Zugriff
- 5.4.5 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen der Ladung Kein Zugriff
- 5.5.1 Die (Haupt-)Regelung (verfügender Teil) Kein Zugriff
- 5.5.2 Notwendigkeit von Nebenbestimmungen Kein Zugriff
- 5.5.3 Inhaltsbestimmungen Kein Zugriff
- 5.5.4 Bedingungen Kein Zugriff
- 5.5.5 Auflagen Kein Zugriff
- 5.5.6 Hinweise Kein Zugriff
- 5.5.7 Widerrufsvorbehalt Kein Zugriff
- 6.1 Wann ist eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO erforderlich? Kein Zugriff
- 6.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO Kein Zugriff
- 6.3 Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO Kein Zugriff
- 6.4 Arten der Erlaubnis Kein Zugriff
- 6.5.1 Antragsformular („genormtes“ Verfahren nach RGST 2024) Kein Zugriff
- 6.5.2 Bedingungen und allgemeine Auflagen Kein Zugriff
- 6.5.3 Besondere Auflagen Kein Zugriff
- 6.6.1 Verfahrensablauf Kein Zugriff
- 6.6.2 Speziell: GENOSK und Anhörung der DB AG Kein Zugriff
- 6.6.3 Überquerung von Bahnanlagen Kein Zugriff
- 6.6.4 Übersicht über das Verfahren Kein Zugriff
- 7.1 Wann ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO erforderlich? Kein Zugriff
- 7.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO Kein Zugriff
- 7.3 Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO Kein Zugriff
- 7.4 Die Dauergenehmigung Kein Zugriff
- 7.5 Die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013) Kein Zugriff
- 7.6 Das Verfahren Kein Zugriff
- 8. Rechtsschutz Kein Zugriff Seiten 189 - 191
- 9.1 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Bestimmungen des Bescheides Kein Zugriff
- 9.2 Widerruf/Rücknahme einer Gestattung Kein Zugriff
- 9.3 Die Kostenentscheidung Kein Zugriff
- 10.1 Wer kann VEMAGS nutzen? Kein Zugriff
- 10.2 Wie verhält es sich, wenn der Antrag über einen Genehmigungsservice gestellt wird? Kein Zugriff
- 10.3 Welchen Schutz bietet VEMAGS? Kein Zugriff
- 10.4.1 Antragsteller Kein Zugriff
- 10.4.2 Art des Antrags Kein Zugriff
- 10.4.3 Zeitraum und Häufigkeit Kein Zugriff
- 10.4.4 Fahrzeuge Kein Zugriff
- 10.4.5 Ladung, Zubehör und Beiladung Kein Zugriff
- 10.4.6 Maße und Massen Kein Zugriff
- 10.4.7 Achsfolge Kein Zugriff
- 10.4.8 Fahrtweg/Geltungsbereich Kein Zugriff
- 10.4.9 Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde Kein Zugriff
- 10.4.10 Nachweise Kein Zugriff
- 10.4.11 Antragsrelevante Mitteilungen Kein Zugriff
- 10.4.12 Änderungsanträge Kein Zugriff
- 11.1.1 Private Begleitung ohne WVZ-Anlage – BF 2 Kein Zugriff
- 11.1.2 Private Begleitung mit nach hinten wirkender WVZ-Anlage – BF 3 Kein Zugriff
- 11.1.3 Private Begleitung mit nach vorne und seitlich wirkender WVZ-Anlage – BF 4 Kein Zugriff
- 11.1.4 Ausstattung eines BF 3, BF 3plus oder BF 4 Kein Zugriff
- 11.1.5 Allgemeines Kein Zugriff
- 11.1.6 Die Begleitung von GST nach der StTbV Kein Zugriff
- 11.2.1 Wie muss das Fahrzeug also gekennzeichnet werden? Kein Zugriff
- 11.2.2 Rollenbreiten und -längen, Sonderformate Kein Zugriff
- 11.2.3 Anbringung der Folien in links- und rechtsweisender Form Kein Zugriff
- 11.2.4 Normflächen, Einzelflächen und Mindestkennzeichnung Kein Zugriff
- 11.2.5 Kennzeichnung gem. RSA-21 Kein Zugriff
- 11.2.6 Mindestkennzeichnung Kein Zugriff
- 11.2.7 Ausrichtung an den Fahrzeugaußenkanten Kein Zugriff
- 11.2.8 Fahrzeuge mit weißer oder roter Lackierung Kein Zugriff
- 11.2.9 Abnehmbare Warnmarkierungen/Magnetfolien Kein Zugriff
- 11.2.10 Kantenschutzfolie/Nutzungsdauer Kein Zugriff
- 11.3.1 Polizeibegleitung Kein Zugriff
- 11.3.2 Polizeiliche Maßnahmen Kein Zugriff
- 11.4 Grenzen für den Einsatz eines BF 2, BF 3 oder auch Polizeibegleitung Kein Zugriff
- 11.5.1 Kenntlichmachung überlanger Ladung Kein Zugriff
- 11.5.2 Kenntlichmachung überbreiter Ladung Kein Zugriff
- 11.5.3 Seitliche Kenntlichmachung eines überlangen Fahrzeuges Kein Zugriff
- 12.1.1 Klärung, welche Genehmigungen für den Transport erforderlich sind Kein Zugriff
- 12.1.2 Mitzuführende Dokumente Kein Zugriff
- 12.1.3 Abfahrtskontrolle durch den Fahrer Kein Zugriff
- 12.1.4 Überprüfung der Auflagen und Bedingungen Kein Zugriff
- 12.2.1 Messtoleranzen Kein Zugriff
- 12.2.2 Vermessung eines Großraum- und/oder Schwertransportes Kein Zugriff
- 12.3.1 Allgemeine Grundsätze Kein Zugriff
- 12.3.2 Wägearten Kein Zugriff
- 12.3.3 Einzelwägung auf Brückenwaagen Kein Zugriff
- 12.3.4 Achsweise Wägung auf Brückenwaagen Kein Zugriff
- 12.3.5 Achsweise Wägung mittels Radlastwaagen Kein Zugriff
- 12.3.6 Gewichtsfeststellung durch Überprüfung der Drücke in den hydraulischen Achssystemen Kein Zugriff
- 12.4.1 Untersagung der Weiterfahrt Kein Zugriff
- 12.4.2 Feststellung der verantwortlichen Personen Kein Zugriff
- 12.4.3 Dokumentation Kein Zugriff
- 12.4.4 Überwachung der angeordneten Maßnahmen Kein Zugriff
- 13.1 Verantwortlichkeiten Kein Zugriff
- 13.2.1 Keine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorhanden oder nicht gültig Kein Zugriff
- 13.2.2 Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nicht mitgeführt/nicht ausgehändigt Kein Zugriff
- 13.2.3 Auflagen der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nicht nachgekommen Kein Zugriff
- 13.2.4 Keine Erlaubnis nach § 29 (Abs. 3) StVO vorhanden (wendet sich nur an den Fahrer) Kein Zugriff
- 13.2.5 Keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO vorhanden Kein Zugriff
- 13.2.6 Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO/Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO nicht mitgeführt/ nicht ausgehändigt Kein Zugriff
- 13.2.7 Auflagen einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO/Erlaubnis § 29 Abs. 3 StVO nicht befolgt Kein Zugriff
- 13.2.8 Kenntlichmachung von Überbreite und/oder -länge Kein Zugriff
- 13.2.9 Die in der Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis angegebenen Maße/Gewichte wurden überschritten Kein Zugriff
- 13.2.10 Mängel an der Ladungssicherung und am Zurrmaterial Kein Zugriff
- 13.3 Tateinheit/Tatmehrheit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 13.4.1 Das Nettoprinzip Kein Zugriff
- 13.4.2 Das Bruttoprinzip Kein Zugriff
- 13.4.3 Fallbeispiele Kein Zugriff
- 14.1 Vorbemerkung Kein Zugriff
- 14.2.1 Empfehlung 1 – Turmdrehkrane als Anhänger-Arbeitsmaschine Kein Zugriff
- 14.2.2 Empfehlung 2 – Krane (Autokrane bzw. Mobilkrane) und Gelenkmastfahrzeuge (z. B. Betonpumpen, Arbeitsbühnen, Feuerlöschfahrzeuge) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kein Zugriff
- 14.2.3 Empfehlung 3 – Bagger (ausgenommen Schaufellader) als selbstfahrende Arbeitsmaschine Kein Zugriff
- 14.2.4 Empfehlung 4 – Planiermaschinen (Motorgrader) als selbstfahrende Arbeitsmaschine Kein Zugriff
- 14.2.5 Empfehlung 5 – Schaufellader als selbstfahrende Arbeitsmaschine Kein Zugriff
- 14.2.6 Empfehlung 6 – Abschleppfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum Abschleppen Kein Zugriff
- 14.2.7 Empfehlung 7 – Lkw Muldenkipper Kein Zugriff
- 14.2.8 Empfehlung 8 – Züge für Großraum- und/oder Schwerverkehr Kein Zugriff
- 14.2.9 Empfehlung 9 – Sattelkraftfahrzeuge für Langmaterial-, Großraum- und/oder Schwertransporte Kein Zugriff
- 14.2.10 Empfehlung 10 – Langmaterialzüge mit gelenktem Nachläufer Kein Zugriff
- 14.2.11 Empfehlung 11 – Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe Kein Zugriff
- 14.2.12 Empfehlung 12 – Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge einschließlich Arbeitsgeräte Kein Zugriff
- 15.1 Beispiel 1 – Langmaterialzug Kein Zugriff
- 15.2.1 Überhöhentransport Kein Zugriff
- 15.2.2 Überbreitentransport Kein Zugriff
- 15.2.3 Einbeziehung der Sicherungsmittel in die Berechnung der Überbreite Kein Zugriff
- 15.3 Beispiel 3 – Transport eines Mähdreschers mit Zubehör (Schneidwerk) Kein Zugriff
- 15.4.1 Unterschreitung der Mindestbodenfreiheit für Fahrzeuge Kein Zugriff
- 15.4.2 Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe Kein Zugriff
- 15.5 Beispiel 5 – Sattel-Kfz zum Transport von Baumaschinen Kein Zugriff
- 15.6.1 Transport mit einem Sattelzug ohne Ladestütze Kein Zugriff
- 15.6.2 Transport mit einem Sattelzug mit einer Ladestütze Kein Zugriff
- 15.7 Beispiel 7 – austauschbarer Ladungsträger Kein Zugriff
- 15.8.1 Fahrten ohne Anhänger Kein Zugriff
- 15.8.2 Mitführen eines Anhängers Kein Zugriff
- 15.9 Beispiel 9 – Autokran mit erhöhten Achslasten und erhöhtem zulässigen Gesamtgewicht Kein Zugriff
- 15.10.1 Welche Genehmigungen sind zu beantragen? Kein Zugriff
- 15.10.2 Betriebserlaubnis Kein Zugriff
- 15.10.3 Zugverbindungseinrichtung Kein Zugriff
- 15.11.1 Problematik Kein Zugriff
- 15.11.2 Definitionen und Charakterisierung Kein Zugriff
- 15.11.3 Rechtliche Einordnung des Problems Kein Zugriff
- 15.11.4 Lof-Zugmaschinen im GST Kein Zugriff
- 15.11.5 Prüfung des Ergebnisses und Zusammenfassung Kein Zugriff
- 15.12 Raupenfahrwerke bei Mähdreschern Kein Zugriff
- 15.13 Messung der Fahrzeuglänge von Lkw-Innenladern mit geöffneter Heckklappe Kein Zugriff
- 15.14 Aufgeklappte Ladeflächentüren bei Anhängern (geöffnete Heckportaltüren) Kein Zugriff
- 15.15 Zugmaschinen mit Andockachsen Kein Zugriff
- 15.16.1 Der Konvoi Kein Zugriff
- 15.16.2 Der geschlossene Verband Kein Zugriff
- 15.16.3 Bayerisches Pilotprojekt zum „Geschlossenen Transportverband“ Kein Zugriff
- 15.17 Unterschreitung von Maßen und Massen bei einem nach § 29 Abs. 3 StVO erlaubten Transport Kein Zugriff
- 16.1.1 Lastkraftwagen (Lkw) Kein Zugriff
- 16.1.2 Anhänger Kein Zugriff
- 16.1.3 Zug Kein Zugriff
- 16.1.4 Gliederzug Kein Zugriff
- 16.1.5 Lastzug Kein Zugriff
- 16.1.6 Sattelzugmaschine Kein Zugriff
- 16.1.7 Sattelanhänger/-auflieger Kein Zugriff
- 16.1.8 Sattel-Kfz Kein Zugriff
- 16.1.9 Tieflader Kein Zugriff
- 16.1.10 Telesattel Kein Zugriff
- 16.1.11 Baukastensystem Kein Zugriff
- 16.1.12 Nachläufer Kein Zugriff
- 16.2.1 Achse Kein Zugriff
- 16.2.2 Achslast Kein Zugriff
- 16.2.3 Geteilte Achse Kein Zugriff
- 16.2.4 Achslastausgleich Kein Zugriff
- 16.2.5 Lenkung Kein Zugriff
- 16.2.6 Zulässige(s) Gesamtmasse(-gewicht) Kein Zugriff
- 16.2.7 Mindestbodenfreiheit von Kraftfahrzeugen Kein Zugriff
- 16.2.8 Niveauregulierung Kein Zugriff
- 16.2.9 Teleskopierbar Kein Zugriff
- 16.3 Ladung Kein Zugriff
- 16.4.1 Straßenbaulastträger Kein Zugriff
- 16.4.2 Straßenbaubehörden Kein Zugriff
- 16.4.3 Straßenverkehrsbehörde Kein Zugriff
- 16.5.1 Sachverständiger Kein Zugriff
- 16.5.2 Prüfer Kein Zugriff
- 16.5.3 Technische Prüfstelle Kein Zugriff
- 16.5.4 Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes Kein Zugriff
- 17. Quellenverzeichnis Kein Zugriff Seiten 457 - 458
- Anhang I Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST 2013) Kein Zugriff
- Anhang II Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2024) Kein Zugriff
- Anhang III Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29 Abs. 3 – Stand: 01.07.2025 Kein Zugriff
- Anhang IV Bekanntmachung der Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für bestimmte Fahrzeugarten und Fahrzeugkombinationen (Empfehlungen zu § 70 StVZO) Kein Zugriff
- Anhang V Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO für ein Sattelkraftfahrzeug Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO und § 22 Abs. 1 StVO i. V. m. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO (Muster) Kein Zugriff
- Anhang VI Vereinheitlichung der Begleitung und Absicherung von GST Kein Zugriff
- Anhang VII Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge Kein Zugriff
- Anhang VIII Digitaler Beifahrer – Muster: Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 04.06.2024 Nr. 43-30056/3010 Kein Zugriff
- Anhang IX Gegenüberstellung: StVZOalt – StVZOneu (geplant) Kein Zugriff
- 19. Exkurs und Ausblick: Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) Kein Zugriff Seiten 703 - 704
- 20. EU-Verordnung 2025/14 über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren Kein Zugriff Seiten 705 - 706
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 707 - 710





