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Monographie Kein Zugriff
Wann ist der Gläubiger für die Unmöglichkeit verantwortlich?
Zugleich eine Untersuchung des Verhältnisses zwischen Unmöglichkeit und Verzögerung der Leistung- Autor:innen:
- Reihe:
- Augsburger Rechtsstudien, Band 51
- Verlag:
- 2008
Zusammenfassung
Bei einer Unmöglichkeit der Leistung ist der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit. Im Gegenzug braucht der Gläubiger die Gegenleistung nicht (mehr) zu erbringen. Es gilt also der Grundsatz: Ohne Leistung keine Gegenleistung. Allerdings nicht ausnahmslos. So bleibt der Gläubiger zur Leistung verpflichtet, wenn er für die Unmöglichkeit der Leistung „verantwortlich“ ist. Wann die Gegenleistungspflicht aufrecht zu erhalten ist, war bereits nach dem alten Schuldrecht umstritten. Nach der Schuldrechtsmodernisierung stellt sich die Frage unter neuen Vorzeichen. Die Arbeit untersucht grundlegend diese und weitere Ausnahmen vom Grundsatz „Ohne Leistung keine Gegenleistung“.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2008
- ISBN-Print
- 978-3-8329-3239-8
- ISBN-Online
- 978-3-8452-0735-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Augsburger Rechtsstudien
- Band
- 51
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 181
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
KapitelSeiten
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 18 Sebastian Dötterl
- Einführung: Der Grundsatz „Ohne Leistung keine Gegenleistung“ und seine Durchbrechung bei „Verantwortlichkeit“ des Gläubigers Kein Zugriff Seiten 19 - 20 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Bedenken aus der Rollenverteilung im Schuldverhältnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Der Gläubiger der Leistung als Schuldner von Nebenpflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die Pflichtverletzung als Grundbegriff des modernen Leistungsstörungsrechts Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Fälle der Gläubigerverantwortlichkeit als Nebenpflichtverletzung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Umständlichkeit einer schadensrechtlichen Lösung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Unerlaubte Handlungen des Gläubigers Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die Nachrangigkeit der zu vertretenden Pflichtverletzung gegenüber einer unabhängig davon bestehenden Gegenleistungspflicht des Gläubigers Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Zum Begriff der Gegenleistungsgefahr Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Wortlaut der Vorschrift Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Entstehungsgeschichte des § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Systematik des Gesetzes Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die Obliegenheiten und ihre Bedeutung für § 326 Abs. 2 S. 1 BGB (§ 324 BGB a.F.) bei R. Schmidt Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Heutiger Diskussionsstand Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Begrifflich-formale Zweifel Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Mangelnde Aussagekraft des Obliegenheitsbegriffs für die Klärung der Sachfragen Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Einstehenmüssen für die eigene Sphäre Kein Zugriff Seiten 41 - 44 Sebastian Dötterl
- Verwirklichung vertraglich übernommener Risiken Kein Zugriff Seiten 44 - 44 Sebastian Dötterl
- Ergebnis und weiterer Gang der Untersuchung Kein Zugriff Seiten 44 - 45 Sebastian Dötterl
- Der Standpunkt der herrschenden Meinung Kein Zugriff Seiten 46 - 47 Sebastian Dötterl
- Die vermeintliche Dreiteilung der Leistungsstörungen in Unmöglichkeit, Verzug und positive Forderungsverletzung unter dem alten Recht Kein Zugriff Seiten 47 - 48 Sebastian Dötterl
- Die Lehre von der culpa Kein Zugriff Seiten 48 - 50 Sebastian Dötterl
- Das Versprechen des Schuldners als Ausgangspunkt Kein Zugriff Seiten 50 - 52 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Standpunkt Mommsens Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Standpunkt v. Kübels Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Standpunkt des BGB-Gesetzgebers Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Standpunkt der herrschenden Lehre Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die Verengung des Unmöglichkeitsbegriffs auf die gegenständliche Leistung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Gestörte zeitliche Komponente führt zur Störung des gesamten Leistungspakets Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Alternativität von Unmöglichkeit und Verzögerung nicht zwingend Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Sinnlosigkeit der Leistung nach Verstreichen der Leistungszeit Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Verzögerung auch bei absoluten Fixgeschäften möglich Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Besonderheit der absoluten Fixgeschäfte Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Dauerschuldverhältnisse als absolute Fixgeschäfte Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Unterlassungspflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Das sog. relative Fixgeschäft Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die Nachholbarkeit der Leistung bei „einfachen“ Leistungspflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zeitliche Erfüllungsgrenze auch bei „einfachen“ Leistungspflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Die zeitliche Verankerung jeder Leistungspflicht Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Das zeitlich gebundene Gläubigerinteresse als Charakteristikum jedes Schuldverhältnisses Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Verzögerung als Beeinträchtigung des Gläubigerinteresses bis hin zu dessen Wegfall Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Exkurs: Die Diskussion um die Nutzungsentschädigung bei kaufrechtlicher Nacherfüllung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Auswirkung der Leistungsverzögerung auf die Leistungspflicht des Schuldners Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Anwendbarkeit der Vorschriften über die Teilleistung bei völliger Nichtleistung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Teilbarkeit der Leistung „in der Zeit“ Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Zeitanteilig lineare oder degressive Berechnung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Verhältnis zwischen Minderung und Schadensersatzanspruch Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Wertungsmäßige Stimmigkeit der ipso iure Minderung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Abgrenzung des Verzögerungsschadens zum Schadensersatz statt der Leistung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Kein Unterlaufen der Schadensersatzpflicht nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Primärzweck und weiterer Zweck des Gläubigers Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- § 287 S. 2 BGB a.F. Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Widerlegung der weiteren Gegenargumente Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Verzögerung und vorübergehende Unmöglichkeit Kein Zugriff Seiten 90 - 92 Sebastian Dötterl
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 92 - 92 Sebastian Dötterl
- Annahmeverzug ist keine Pflichtverletzung Kein Zugriff Seiten 93 - 94 Sebastian Dötterl
- Gläubigerverzug und Zeit der Leistung Kein Zugriff Seiten 94 - 95 Sebastian Dötterl
- Annahmeverzug bei Nichtannahme der „fertigen“ Leistung Kein Zugriff Seiten 95 - 96 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Übergang der Gegenleistungsgefahr nur bei „fertiger“ Leistung? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Gefahrübergang, wenn Unmöglichkeit auch ohne Annahmeverzug eingetreten wäre? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 99 - 99 Sebastian Dötterl
- Verzögerung der Leistung bei Verzug des Gläubigers Kein Zugriff Seiten 99 - 100 Sebastian Dötterl
- Auswirkungen der Annahmeverzugs auf die Leistungspflicht des Schuldners Kein Zugriff Seiten 100 - 101 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Vorrang des § 326 Abs. 2 S. 1 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Schärfere Haftung des Gläubigers als des Schuldners? Kein Zugriff Seiten 104 - 105 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- „Einfache“ Leistungspflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Erfüllung durch Bereitstellung der Arbeitskraft? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Unvereinbarkeit von Unmöglichkeit und Annahmeverzug? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Annahmeverzug und Unmöglichkeit können nebeneinander vorliegen Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis zum Dienstvertrag Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Erfüllung durch Bereitstellung der Mietsache? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- § 537 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die klassischen Fälle des „absoluten Fixgeschäfts“ Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Unterlassungspflichten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 113 - 113 Sebastian Dötterl
- Begriff der Substratsgefahr und typische Fallgestaltungen Kein Zugriff Seiten 114 - 115 Sebastian Dötterl
- Eine Sackgasse: Die Frage Annahmeverzug oder Unmöglichkeit? Kein Zugriff Seiten 115 - 115 Sebastian Dötterl
- Das vom Arbeitgeber zu tragende „Betriebsrisiko“ Kein Zugriff Seiten 115 - 117 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Kein Problem der Alternativität zwischen Unmöglichkeit und Annahmeverzug Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Angebot der Leistung? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Wortlaut des § 297 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Wortlaut des § 299 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Wortlaut des § 293 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Keine Differenzierung nach Fähigkeit des Gläubigers zur Mitwirkung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Unterbrechung und endgültigem Abbruch Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Koinzidenz von Unmöglichkeit und Annahmeverzug nach der Gesetzgebungsgeschichte Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Kein Ausschluss aufgrund des Prinzips des § 287 S. 2 Hs. 2 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis zum Dienstvertrag Kein Zugriff Seiten 122 - 123 Sebastian Dötterl
- Rechtfertigung der Substratsgefahrtragung durch den Gläubiger Kein Zugriff Seiten 123 - 124 Sebastian Dötterl
- Dogmengeschichtliche Geltung des Grundsatzes, dass der Gläubiger die Substratsgefahr trägt Kein Zugriff Seiten 124 - 125 Sebastian Dötterl
- Keine Unterscheidung zwischen Person und Sachen des Gläubigers Kein Zugriff Seiten 125 - 126 Sebastian Dötterl
- Keine Unterscheidung zwischen Zweckvereitelung und Zweckerreichung Kein Zugriff Seiten 126 - 127 Sebastian Dötterl
- Substratsgefahrtragung außerhalb des Dienstvertrags Kein Zugriff Seiten 127 - 128 Sebastian Dötterl
- Der Begriff des vom Besteller zu liefernden Stoffes und des Mangels Kein Zugriff Seiten 128 - 129 Sebastian Dötterl
- Lösung des BGH im Reiseimpffall Kein Zugriff Seiten 129 - 129 Sebastian Dötterl
- Dogmatische Einordnung des § 645 Abs. 1 S. 1 BGB nach herrschender Meinung Kein Zugriff Seiten 129 - 130 Sebastian Dötterl
- Erwägungen des Gesetzgebers zu § 645 BGB Kein Zugriff Seiten 130 - 131 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Formel des § 326 Abs. 2 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Formel des § 645 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Schlechterstellung der Unternehmers durch § 645 Abs. 1 S. 1 BGB? Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Verlustgeschäft des Unternehmers Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Erwerb aus anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Erstattung nicht in der Vergütung inbegriffener Auslagen Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Verfehltheit der gängigen Deutung des § 645 Abs. 1 S. 1 BGB Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Die Erfolgsbezogenheit des Werkvertrags als Grund für die unterschiedlichen Berechnungsprinzipien Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- § 645 Abs. 1 S. 1 BGB als systematischer Fremdkörper Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Historische Auslegung Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Wortlaut Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Systematik Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Ergebnis Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 145 - 145 Sebastian Dötterl
- Problemlage Kein Zugriff Seiten 146 - 147 Sebastian Dötterl
- Der zum Rücktritt berechtigende Umstand Kein Zugriff Seiten 147 - 147 Sebastian Dötterl
- Keine Wiederkehr des § 351 BGB a.F. Kein Zugriff Seiten 147 - 149 Sebastian Dötterl
- Kein Vertretenmüssen des Schuldners für den Mangel als Voraussetzung des Gefahrübergangs Kein Zugriff Seiten 149 - 150 Sebastian Dötterl
- Kein Gegenargument daraus, dass Schuldnerverzug mit Begründung von Annahmeverzug endet Kein Zugriff Seiten 150 - 151 Sebastian Dötterl
- Zwischenergebnis Kein Zugriff Seiten 151 - 151 Sebastian Dötterl
- Unmöglichkeit der Nacherfüllung vor Kenntnis des Mangels Kein Zugriff Seiten 151 - 153 Sebastian Dötterl
- Sebastian Dötterl
- Schuldner hat Mangel zu vertreten oder Mangel führt zur Unmöglichkeit Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Schuldner hat Mangel nicht zu vertreten Kein Zugriff Sebastian Dötterl
- Sonderfall: Voreilige Selbstvornahme der Mängelbeseitigung Kein Zugriff Seiten 156 - 157 Sebastian Dötterl
- Widerlegung der Gegenargumente Kein Zugriff Seiten 157 - 158 Sebastian Dötterl
- Ergebnis Kein Zugriff Seiten 158 - 159 Sebastian Dötterl
- Zusammenfassung der Ergebnisse Kein Zugriff Seiten 160 - 162 Sebastian Dötterl
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 163 - 166 Sebastian Dötterl
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 167 - 181 Sebastian Dötterl





