»Nemo tenetur«-Grundsatz: Recht auf selbstbestimmte Kooperation
Ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Dimension des »nemo tenetur«-Grundsatzes im Allgemeinen sowie dessen strafprozessuale Ausprägung im Speziellen- Autor:innen:
- Verlag:
- 2024
Zusammenfassung
Der »nemo tenetur«-Grundsatz verbietet es den Strafverfolgungsbehörden, den Beschuldigten zur eigenen Selbstüberführung zu »missbrauchen«. Der Beschuldigte hat vielmehr das Recht, bei der Feststellung des Sachverhaltes seine Mitwirkung zu verweigern. Dieses grundsätzliche Mitwirkungsverweigerungsrecht zeigt sich augenscheinlich an der bekanntesten Ausprägung des »nemo tenetur«-Grundsatzes, nämlich dem Recht des Beschuldigten, auf die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe zu schweigen. Wie weit dieses Schutzrecht des Beschuldigten aber reicht, ist in Österreich schon seit längerer Zeit strittig. Das Hauptproblem dazu kann im österreichischen Verfassungsrecht identifiziert werden, an welchem sich das einfachgesetzliche Strafprozessrecht zu orientieren hat. Dazu steckt diese Arbeit in einem ersten Schritt die verfassungsrechtlichen Parameter des »nemo tenetur«-Grundsatzes ab. In einer umfassenden synoptischen Betrachtung der Rechtsprechungslinien des VfGH zum materiellen Anklageprinzip (Art 90 Abs 2 B-VG) und des EGMR zum Recht auf ein faires Verfahren (Art 6 EMRK) argumentiert der Autor für eine Harmonisierungsthese. Dabei verschmilzt beim verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf selbstbestimmte Kooperation der liberale Charakter des materiellen Anklageprinzips mit der verfahrensrechtlichen Natur des Art 6 EMRK. In einem zweiten Schritt werden alle Ermittlungsmaßnahmen sowie Beweisaufnahmen der StPO im Lichte dieses Rechts auf selbstbestimmte Kooperation im Detail untersucht.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2024
- ISBN-Print
- 978-3-7097-0364-9
- ISBN-Online
- 978-3-7097-9735-8
- Verlag
- Jan Sramek Verlag, Wien
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 570
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - 2
- A. Ausgangspunkt und erste Annäherung an den »nemo tenetur«-Grundsatz Kein Zugriff
- 1. Sachverhaltsermittlung als Grundlage jeder rechtsprechenden Tätigkeit – Beweissammlung Kein Zugriff
- 2. Beweisverbote und der »nemo tenetur«-Grundsatz Kein Zugriff
- 3. Problemstellung: »nemo tenetur«-Grundsatz Kein Zugriff
- C. Ziele und Gang der Untersuchung Kein Zugriff
- 1. Der Anklageprozess Kein Zugriff
- 2. Rechtsprechung des VfGH und VwGH Kein Zugriff
- 1. Ausgangspunkt und Anwendungsbereich Kein Zugriff
- 2. Rechtsprechung des EGMR Kein Zugriff
- 3. Unionsrecht und die Rechtsprechung des EuGH Kein Zugriff
- 4. Rechtsprechung des OGH Kein Zugriff
- 5. Rechtsprechung des VfGH Kein Zugriff
- 6. Zwischenresümee Kein Zugriff
- 1. Die Lehre zum »nemo tenetur«-Grundsatz: Materielles Anklageprinzip versus Recht auf faires Verfahren Kein Zugriff
- 2. Eigener Standpunkt: Menschenrech tauf selbstbestimmte Kooperation Kein Zugriff
- 1. Überblick und Gang der strafprozessualen Untersuchung Kein Zugriff
- 2. Zwecke des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens als Abgrenzungsfunktion Kein Zugriff
- 1. Einleitung Kein Zugriff
- 2. Das Recht auf selbstbestimmte Kooperation als strafprozessuales Beweisverwertungsverbot Kein Zugriff
- 1. Die Beschuldigte Kein Zugriff
- 2. Die Zeugin: Aussagefreiheit im »Vorverfahren« Kein Zugriff
- 3. Akustische Überwachung von Personen Kein Zugriff
- 1. Identitätsfeststellung Kein Zugriff
- 2. Körperliche Besichtigung Kein Zugriff
- 3. Körperliche Untersuchung Kein Zugriff
- 4. Molekulargenetische Untersuchung Kein Zugriff
- 1. Sicherstellung und Beschlagnahme Kein Zugriff
- 2. Auskunft aus dem Kontenregister und Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte Kein Zugriff
- 3. Durchsuchung von Orten, Gegenständen und Personen Kein Zugriff
- 1. Der nemo tenetur-Grundsatz im österreichischen Verfassungsrecht Kein Zugriff
- 2. Das Recht auf selbstbestimmte Kooperation im österreichischen Strafprozessrecht Kein Zugriff
- B. Abschließende Stellungnahme Kein Zugriff
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff
- Judikaturverzeichnis Kein Zugriff
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff





