Die Aufhebung des Vorrangs des Geschiedenenunterhalts
Eine verfassungsrechtliche Prüfung auf der Grundlage der überkommenen Leitsätze- Autor:innen:
- Verlag:
- 2009
Zusammenfassung
Durch das neue Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG) wurde der bisher geltende Vorrang des Geschiedenenunterhalts vor später begründeten Frauenunterhaltsansprüchen aufgehoben. Diese Neuregelung ist zum Teil stark kritisiert worden, und es wurden auch verfassungsrechtliche Einwände erhoben. Der Autor geht diesen Einwänden nach und kommt aufgrund eingehender Untersuchungen zu dem Ergebnis: Die neue Rangregelung verstößt gegen die Gleichberechtigung gemäß Art. 3 Abs. 2 GG. Sie verstößt außerdem gegen die durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Wahlfreiheit, sich für eine Ehe mit herkömmlicher Aufgabenteilung zu entscheiden. Auch das Übergangsrecht entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Der Autor war mehrere Jahre als Familienrichter tätig, davon ein Jahr auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht im Dezernat Familienrecht. Seine Untersuchung ist eine wichtige Hilfe in den zahlreichen Unterhaltsverfahren, die jetzt und in den kommenden Jahren anhängig werden.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2009
- ISBN-Print
- 978-3-8329-5097-2
- ISBN-Online
- 978-3-8452-2083-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 82
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 4
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 5 - 8
- Ausgangslage Kein Zugriff Seiten 9 - 15
- BVerfGE 105, 1 Kein Zugriff Seiten 16 - 19
- BVerfGE 66, 84 Kein Zugriff Seiten 19 - 20
- BVerfGE 105, 1 die „lex posterior“ Kein Zugriff
- Der unhaltbare Gedanke einer Kollision der für die frühere Ehe und für die Neuehe geltenden Grundrechte in BVerfGE 66, 84 Kein Zugriff
- Die Ausführungen in BVerfGE 66, 84 zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Rangregelung ein bloßes Obiter dictum Kein Zugriff
- Eingriff in die Wahlfreiheit durch ein unzureichendes Scheidungsfolgenrecht Kein Zugriff Seiten 31 - 35
- Rechtfertigungsversuche Kein Zugriff Seiten 35 - 39
- Die bisherige Kritik: Kein Zugriff Seiten 40 - 45
- Abweichende Anträge zum Übergangsrecht innerhalb des Bundestags Kein Zugriff Seiten 45 - 48
- Keine echte Rückwirkung Kein Zugriff
- Das Gewicht des Vertrauensschutzes Kein Zugriff
- Das Interesse an der alsbaldigen möglichst allgemeinen Geltung des neuen Rechts Kein Zugriff
- Hinreichende Bestimmtheit der Regelung? Kein Zugriff
- Unzureichende Abwägung hinsichtlich der Möglichkeit einer Stichtagslösung als Folge einer unzutreffend angenommenen verfassungsrechtlichen Bindung im Hinblick auf die Unterhaltsansprüche gemäß § 16151 BGB Kein Zugriff
- Übergangsrechtliche Sonderbehandlung der Altehen, bei denen vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Unterhaltsregelung durch Urteil oder Vereinbarung getroffen wurde Kein Zugriff Seiten 77 - 79
- Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung des Übergangsrechts Kein Zugriff Seiten 79 - 82





