Cover des Buchs: Schranken der Kreditübertragung auf Loan-to-Own-Investoren
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Schranken der Kreditübertragung auf Loan-to-Own-Investoren

Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Die Arbeit klärt die rechtlichen Grenzen der Übertragung von Unternehmenskrediten und zeigt, welche Schutzmechanismen dem Darlehensnehmer gegenüber strategischen Erwerbern zur Verfügung stehen. Weitergabeklauseln erlauben dem Darlehensgeber die Übertragung des Kredits auf Dritte, teils mit personenbezogenen Beschränkungen zur Abwehr von Loan-to-Own-Investoren. Vor einer solchen Übertragung ist der Darlehensnehmer jedoch bereits durch § 241 Abs. 2 BGB, § 399 Alt. 1 BGB und § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog geschützt. Solche Beschränkungen begründen diesen Schutz daher nicht erst, sondern sind erforderlich, damit die Weitergabeklausel einer AGB-Kontrolle standhält. Dieser Titel erscheint auch Open Access.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2026
Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-4379-8
ISBN-Online
978-3-7489-7335-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften zur Restrukturierung
Band
41
Sprache
Deutsch
Seiten
685
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Download Kapitel (PDF)
    1. Vorwort
    2. Abkürzungsverzeichnis
  2. Download Kapitel (PDF)
    1. A. Der Ausschluss der Abtretung an Loan-to-Own-Investoren und das Verbot der cessio in potentiorem
    2. B. Ziel der Untersuchung
    3. C. Gang der Untersuchung
    4. D. Methoden der Untersuchung
  3. Download Kapitel (PDF)
      1. A. Kredit und Ausplatzierung als Oberbegriffe
          1. 1. Einstufung einer Risikoposition als notleidend i. S. d. Art. 47a CRR
          2. 2. Geltung des Kreditzweitmarktgesetzes nur für 90 Tage überfällige und gekündigte Kredite?
          3. 3. Keine Regelung privatrechtlicher Schranken der Kreditübertragung durch das Kreditzweitmarktgesetz
        1. II. Zivilrechtliche Definition notleidender Kredite; Abgrenzung ungestörter und ausfallgefährdeter Kredite
        1. I. Oberbegriffe für Übernahmestrategien auf Basis von Forderungen
          1. 1. Begriffe für Übernahmestrategien auf Basis derivativ erworbener Forderungen
          2. 2. Begriffe für Übernahmestrategien auf Basis originär erworbener Forderungen
        1. I. Loan-to-Own als aktive und kontrollorientierte Debt-Investment-Strategie
        2. II. Loan-to-Own-Investoren
          1. 1. Wertverschiebung auf Kosten der Gesellschafter
          2. 2. Fehlende Schutzwürdigkeit der Gesellschafter aufgrund einer Pflichtverletzung des Darlehensnehmers?
          3. 3. Loan-to-Own als Alternative zur Insolvenz?
          1. 1. Hintergrund und Zwecke von Covenants
            1. a) Financial-Covenants
            2. b) General-Covenants
            3. c) Information-Covenants
        1. II. Das Kündigungsrecht infolge Covenantverstoßes als Herrschaftsmittel
            1. a) Sicherung der Unterstützung durch das Management
            2. b) Förderung künftiger Covenantverstöße
            3. c) Erhöhung des Drohpotenzials durch Vorsorge für eine verfahrensrechtliche Übernahme
                1. aaa) Herrschende Unteransicht: Erfordernis einer ausgeprägten Einflussmöglichkeit
                2. bbb) Servatius’ Ansicht: Erfordernis tatsächlicher Einflussnahme
              1. bb) Andere Ansicht: Einfluss und variable Erlösbeteiligung als notwendige Bedingungen – kumulativer Doppeltatbestand
                1. aaa) Sachverhaltsdarstellung des Doppeltreuhand-Falles
                    1. (a) Die Ausführungen des IX. Zivilsenats zum Grund der Subordination von Gesellschafterdarlehen und zur Auslegung des § 39 Abs. 5 InsO
                    2. (b) Der Ansatz des IX. Zivilsenats: Bestimmung eines gesellschaftergleichen Dritten anhand eines Dreifachtatbestandes im Gesamtvergleich
                    1. (a) Die Ausführungen des IX. Zivilsenats zur Gewinnbeteiligung der Banken und die fortgesetzte Prüfung des Dreifachtatbestandes
                    2. (b) Der Gesamtvergleich als Annex zum Dreifachtatbestand
              2. dd) Stellungnahme: Vorzugswürdigkeit der vermittelnden Sichtweise
              1. aa) Erforderliche Quantität des Einflusses
                  1. (1) Eine Ansicht: Geeignetheit mittelbar schuldvertraglicher Beteiligungsrechte
                  2. (2) Andere Ansicht: Ungeeignetheit mittelbar schuldvertraglicher Beteiligungsrechte
                  3. (3) Vermittelnde Ansicht: Geeignetheit mittelbar schuldvertraglicher Beteiligungsrechte unter zusätzlichen Voraussetzungen
                  4. (4) Stellungnahme: Vorzugswürdigkeit einer vermittelnden Sichtweise
                  1. (1) Herrschende Meinung: Ungeeignetheit ausgeübter faktischer Einwirkungsmacht
                  2. (2) Andere Ansicht: Geeignetheit ausgeübter faktischer Einwirkungsmacht
                    1. (a) Keine fehlende Basis für einen Vergleich mit der Stellung eines Gesellschafters
                    2. (b) Keine inakzeptable Rechtsunsicherheit
              1. aa) Share-Pledges
              2. bb) Information-Covenants
              3. cc) Ausübung mittelbar schuldvertraglicher Beteiligungsrechte
              4. dd) Einflussnahme auf die Organbestellung mittels Forderungsherrschaft
            1. d) Ergebnis
        2. IV. Umsetzung der Übernahme: Debt-Equity-Swap und weitere Gestaltungen
      1. D. Ergebnis
          1. 1. Ausgangspunkt: Unübertragbarkeit der Forderung
          2. 2. Hilfskonstruktionen zur Übertragung der Forderung
        1. II. Wiederbelebung des Unübertragbarkeitsdogmas bei den Glossatoren
        2. III. ius ad rem – die obligatio als Recht zur Sache
        3. IV. Von der spanischen Spätscholastik zum naturrechtlichen Forderungsbegriff
        4. V. Mühlenbruchs Ausübungslehre und deren Überwindung
        5. VI. Forderungszession im Bayerischen Entwurf und im Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen
        6. VII. Forderungszession im gesamtdeutschen Entwurf von 1877
        7. VIII. Diskussion des Forderungsbegriffes nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches
        8. IX. Fazit: Doppelnatur der Forderung
          1. 1. Ökonomischer Hintergrund
          2. 2. Echter und unechter Konsortialkredit
          3. 3. Konstituierung des Konsortiums: Club- und Syndicated-Loans
          1. 1. Schuldscheindarlehen: Bindeglied zwischen Konsortialkredit und Anleihe
          2. 2. Die Abwicklung des Schuldscheindarlehensvertrages
            1. a) Vergleich kreditsichernder Informationsansprüche mit Hilfsauskunftsansprüchen
            2. b) Regelungslücke: anfängliche bewusste Lücke
              1. aa) Hinreichender Abhängigkeitsgrad
                  1. (1) Begründung der Disponibilität des § 401 Abs. 1 BGB
                  2. (2) Zwischen- und Folgeüberlegungen
                  1. (1) Trennung von Informationsanspruch und Hauptforderung – kein Erlöschen analog § 1250 Abs. 2 BGB
                  2. (2) Teilabtretung der Hauptforderung – Unteilbarkeit des Informationsanspruches
            3. d) Ergebnis
            1. a) Übergang des Bestimmungsrechts bei einem ermessensabhängigen Informationsanspruch
            2. b) Kein Übergang des Rechts zur Darlehenskündigung
          1. 1. Die rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme
          2. 2. Einwilligung des Darlehensnehmers in die Vertragsübernahme
          1. 1. Ausgründung, § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG
          2. 2. Auf die dingliche Seite begrenzter Vorteil umwandlungsrechtlicher Ausplatzierung
      1. D. Ergebnis
  4. Download Kapitel (PDF)
      1. A. Gelddarlehensgewährung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 KWG
      2. B. Die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b–3e KWG
      3. C. Kapitalanlagerechtliche Regulierung der Kreditvergabe
      4. D. Erlaubnispflicht gemäß § 32 KWG als Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB?
      5. E. Ergebnis
        1. I. Die öffentlich-rechtliche Dimension des Bankgeheimnisses
        2. II. Das Bankgeheimnis als Gewohnheitsrecht
        3. III. Das Bankgeheimnis als Rücksichtspflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB
        4. IV. Das Bankgeheimnis in den AGB der Banken und Sparkassen
          1. 1. Unmittelbare Verletzung des Bankgeheimnisses vor dem Gläubigerwechsel
          2. 2. Unmittelbare Verletzung des Bankgeheimnisses nach dem Gläubigerwechsel
            1. a) Kreditsichernder Informationsanspruch: Verpflichtung zur Selbstschädigung
            2. b) Geldforderung: Entstehen der Auskunftspflicht nach § 402 Alt. 1 BGB
          1. 1. Keine Einschränkung aufgrund Vertragsuntreue des Darlehensnehmers
          2. 2. Teilweise Einschränkung des Bankgeheimnisses aufgrund überwiegender Schutzwürdigkeit der Bank
          1. 1. Kein gewohnheitsrechtliches Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB
            1. a) Privatrechtliche Kreditinstitute, § 203 Abs. 1 StGB
            2. b) Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB
      1. C. Ergebnis
          1. 1. Das Verbot der cessio in potentiorem im römischen Recht
          2. 2. Tatbestandsrestriktionen und Bedeutungsverlust des Verbots der cessio in potentiorem im usus modernus und im 19. Jahrhundert
          3. 3. Aufgabe des Verbots der cessio in potentiorem in den Gesetzen und Entwürfen der Länder
        1. II. Die lex Anastasiana im römischen Recht, deren Rezeption und Überwindung
        2. III. Fazit
          1. 1. Keine Kreditübertragung auf Konkurrenten
          2. 2. Keine Kreditübertragung auf Finanzinvestoren und weitere Beschränkungen
          1. 1. Meinungsstand zur Pflicht zur sorgfältigen Auswahl des Zessionars
          2. 2. Begründung einer Pflicht zur sorgfältigen Auswahl des Zessionars
        1. III. Exkurs: Verbot isolierter Abtretung einer Sicherungsgrundschuld
        1. I. Zessionsbeschränkende Rücksichtspflicht nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses gemäß § 241 Abs. 2 BGB
        2. II. Vertragsnatürliche zessionsbeschränkende Rücksichtspflicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB
            1. a) Fehlende Berücksichtigungsfähigkeit der Verfügungsfreiheit als solcher
            2. b) Besonderes aufsichtsrechtliches Interesse – zessionsbeschränkende Rücksichtspflicht und Anlagegrundsätze nach § 124 VAG
              1. aa) Interesse an der Kreditübertragung
                1. aaa) Übertragungsinteresse bei einem ungestörten Kredit
                2. bbb) Übertragungsinteresse bei einem ausfallgefährdeten Kredit
                3. ccc) Übertragungsinteresse bei einem notleidenden Kredit
            3. d) Ergebnis
              1. aa) Rücksichtspflichtwidrigkeit unzulässiger Kündigung
                1. aaa) Unsicherheiten bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Kündigung
                    1. (a) Höherer Erwartungswert der Kündigung für einen Loan-to-Own-Investor
                    2. (b) Niedrigerer Erwartungswert des Stillhaltens für einen Loan-to-Own-Investor
                    3. (c) Ergebnis und Folgeüberlegung zur Risikoeinstellung von Banken und Loan-to-Own-Investoren
                  1. (2) Geringere Risikoaversion als gefahrerhöhender Umstand
                    1. (a) Optimistischere Risikoeinschätzung der Unzulässigkeit der Kündigung
                    2. (b) Gefahrerhöhende Wirkung optimistischerer Risikoeinschätzung
              2. cc) Ergebnis
              1. aa) Maßgaben der Billigkeitskontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB; Billigkeitsgrenzen der Ausübung ermessensabhängiger Informationsrechte
                1. aaa) Höhere Gefahr für ein unbilliges Informationsverlangen infolge des Interesses an übernahmeerleichternden Informationen
                  1. (1) Größeres Interesse an einem Covenantverstoß
                  2. (2) Gefahrerhöhende Wirkung eines größeren Interesses
              2. cc) Ergebnis und weitere Bemerkungen
              1. aa) Selbständige Pflicht zur Rücksicht auf das derivative negative Äquivalenzinteresse
                1. aaa) Voraussetzungen der Gefahr einer Mehr-Bestimmung
                2. bbb) Von einem Loan-to-Own-Investor ausgehende Gefahr für eine Mehr-Bestimmung
                3. ccc) Beweislastumkehr nach den Rechtsgedanken der §§ 613 Satz 2 und 664 Abs. 2 BGB
              2. cc) Ergebnis
              1. aa) Rücksichtspflicht auf das Reputationsinteresse
                1. aaa) Schaffung der Gefahr eines Reputationsschadens durch die Kreditübertragung selbst
                2. bbb) Erhöhung der Gefahr reputationsschädigenden Kreditgeberverhaltens
              2. cc) Ergebnis
          1. 1. Einflussfaktoren auf die Gewichtung
            1. a) Übertragungsinteresse bei einem notleidenden Kredit
            2. b) Übertragungsinteresse bei einem ungestörten Kredit
              1. aa) Fiktive Gewichtung bezüglich beinahe notleidender Kredite
              2. bb) Fiktive Gewichtung bezüglich beinahe ungestörter Kredite
              1. aa) Gewicht einer unzulässigen Kündigung
              2. bb) Gewicht der Beeinträchtigung des derivativen Interesses nur zulässiger Kündigung
              1. aa) Gewicht unberechtigter Informationsverlangen
              2. bb) Gewicht der Beeinträchtigung des derivativen Interesses nur berechtigter Informationsverlangen
              1. aa) Gewicht der Beeinträchtigung des negativen Äquivalenzinteresses
              2. bb) Gewicht der Beeinträchtigung des derivativen negativen Äquivalenzinteresses
              1. aa) Gewicht der Schädigung der Reputation
              2. bb) Gewicht der Beeinträchtigung des derivativen Reputationsinteresses
            1. a) Keine vertragsnatürliche Pflichtwidrigkeit der Übertragung der Zahlungsforderungen
            2. b) Keine vertragsnatürliche Pflichtwidrigkeit der Übertragung des Kündigungsrechts
            3. c) Vertragsnatürliche Pflichtwidrigkeit des Übergangs des Bestimmungsrechts bezüglich eines kreditsichernden Informationsanspruches
          1. 2. Vertragsnatürliche Pflichtwidrigkeit der Übertragung eines nicht notleidenden Kredits
      1. E. Ergebnis
        1. I. Der Abtretungsausschluss aufgrund Inhaltsänderung in den Gesetzen und Entwürfen der Länder
        2. II. Der Abtretungsausschluss aufgrund Inhaltsänderung in den Entwürfen zum Bürgerlichen Gesetzbuch
        1. I. Zu den gegenstandsgebundenen Rechten im Allgemeinen
        2. II. Zur nachgiebigen Forderungsgebundenheit des Bestimmungsrechts
          1. 1. Im engeren Sinne höchstpersönliche Forderungen
          2. 2. Im weiteren Sinne höchstpersönliche Forderungen
          3. 3. Eigenschafts- und zweckgebundene Forderungen
          1. 1. Personengebundenheit der Forderungen gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB
          2. 2. Personengebundenheit des Rechts zur Darlehenskündigung
          3. 3. Personengebundenheit kreditsichernder Informationsrechte
            1. a) Die Kreditinstitutseigenschaft – kein Fall des § 3 Abs. 2 Var. 4 TE-OR
            2. b) Der Schutzzweck des Aufsichtsrechts und der Pfandleiher-Fall
          1. 2. Zweckgebundenheit kreditsichernder Informationsansprüche
            1. a) Die Leistungshandlung als Bezugspunkt der Interessenbeeinträchtigung
            2. b) Der Leistungsgegenstand als Bezugspunkt der Interessenbeeinträchtigung
              1. aa) Die besondere Schutzwürdigkeit des Schuldnerinteresses
                1. aaa) Umgehungsschutz als Argument für die Voraussetzung einer vertragsnatürlichen zessionsbeschränkenden Rücksichtspflicht?
                2. bbb) Verkehrsschutz als Argument für die Voraussetzung einer vertragsnatürlichen zessionsbeschränkenden Rücksichtspflicht?
              1. aa) Grammatische Auslegung: Verknüpfung von Inhaltsänderung und Leistung
              2. bb) Abstraktheit der Elemente des Schuldverhältnisses im weiteren Sinne
              3. cc) § 799a ZPO und § 354a Abs. 2 HGB als Indiz gegen die sukzessionsbezogene Auslegung
              4. dd) Strukturell erhöhtes Schutzbedürfnis bei der Betroffenheit durch Leistung
              5. ee) Verkehrsschutz: höhere Zuordnungssicherheit bei leistungsbezogener Auslegung
            1. a) Keine Höchstpersönlichkeit im weiteren Sinne der Zins- und Rückzahlungsforderungen
            2. b) Höchstpersönlichkeit im weiteren Sinne kreditsichernder Informationsansprüche
              1. aa) Zessionsbeschränkende Rücksichtspflicht, § 241 Abs. 2 BGB
              2. bb) Bezug zwischen Interessenbeeinträchtigung und Leistung
            3. d) Keine Höchstpersönlichkeit im weiteren Sinne des Rechts zur Darlehenskündigung
      1. D. Die Rechtsfolge der absoluten Unwirksamkeit gemäß § 399 BGB
      2. E. Ergebnis
        1. I. Gegenstandsbezogene Übertragungsregeln
          1. 1. Mittelbarer Ausschluss von Konkurrenten des Darlehensnehmers
            1. a) Ausschluss der Übertragung unter Ausnahme bestimmter Erwerber
            2. b) Berechtigung zur Übertragung unter Ausnahme bestimmter Erwerber
            3. c) Entfall von Zustimmungsvorbehalten bei einer Pflichtverletzung
        1. I. Weitergabeklauseln als AGB
          1. 1. Kreditgeberseitig gestellte Weitergabeklauseln
          2. 2. Im Einzelnen ausgehandelte Weitergabeklauseln?
              1. aa) Kontrollfähigkeit dinglicher Eintrittsklauseln
                1. aaa) Gebundenheit der Darlehensgeberrechte ohne dingliche Abtretungsklausel
                2. bbb) Auslegung dinglicher Abtretungsklauseln
              1. aa) Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB – Rechtsvorschriften i. S. d. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB
              2. bb) Rechtslagenvergleich betreffend Rücksichtspflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB
              3. cc) Auslegungsfragen hinsichtlich schuldrechtlicher Weitergabeklauseln
          1. 2. Bei der Angemessenheitskontrolle anwendbare Vorschriften
              1. aa) Grundgedanken des § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog
                1. aaa) Beschränkung der Übertragung auf Konsorten
                2. bbb) White-List-Beschränkung
                3. ccc) Black-List-Beschränkung
              2. cc) Stärke der Vorprägung der Unvereinbarkeitsprüfung durch die Abweichung von den Grundgedanken des § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog
                1. aaa) Meinungsstand zur Angemessenheit von Eintrittsklauseln
                2. bbb) Würdigung der für die Angemessenheit von Eintrittsklauseln vorgebrachten Argumente
                  1. (1) Unvermindert fortbestehender schuldrechtlicher Schutz des Darlehensnehmers
                  2. (2) Transaktionskostenvorteile und erhöhte Zuordnungssicherheit
              3. ee) Ergebnis
            1. b) Angemessenheitskontrolle dinglicher Abtretungsklauseln
            1. a) Ausfallgefährdeter Kredit: Unangemessenheit des Übertragendürfens auf einen Loan-to-Own-Investor
            2. b) Notleidender Kredit: keine Unangemessenheit des Übertragendürfens auf einen Loan-to-Own-Investor
        1. I. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, § 306 Abs. 2 Alt. 2 BGB
        2. II. Keine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, § 306 Abs. 3 BGB
      1. D. Ergebnis
  5. Download Kapitel (PDF)
          1. 1. Verstoß gegen das Bankgeheimnis
            1. a) Vorliegen eines wichtigen Grundes, § 314 Abs. 1 BGB
            2. b) Grundsätzliche Erforderlichkeit erfolglosen Ablaufs einer Abhilfefrist oder erfolgloser Abmahnung, § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB
            1. a) Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB
            2. b) Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
            3. c) Unzumutbarkeit der Leistung, § 282 BGB
            4. d) Auflösungsschäden
              1. aa) Verstoß gegen das Bankgeheimnis
              2. bb) Verletzung einer zessionsbeschränkenden Rücksichtspflicht
              1. aa) Verstoß gegen das Bankgeheimnis
              2. bb) Verletzung einer zessionsbeschränkenden Rücksichtspflicht
          1. 3. Exkurs: Grundlage eines Schadensersatzanspruches bei unzulässiger Kündigung
          1. 1. Ausgründung der Darlehensgeberrechte
            1. a) Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB
            2. b) Haftungsfragen – Grundlage der durch die Anteilsübertragung verletzten Pflicht
        1. II. Pflichtwidrige Vertragsübernahme – Haftung des originären Darlehensgebers und/oder des Erwerbers
      1. C. Ergebnis
        1. I. Meinungsstand zur Gehilfenstellung des Zessionars
        2. II. Begründung der Gehilfenstellung des Zessionars
        3. III. Kein Wegfall der Gehilfenstellung des Zessionars infolge seines Beitritts zu den Darlehensgeberpflichten
          1. 1. Meinungsstand zum Bestehen eines Schuldverhältnisses zwischen Zessionar und Schuldner
          2. 2. Gebotenheit inhaltsgleicher Rücksichtspflichten des Zessionars gegenüber dem Schuldner
            1. a) Mögliche Begründung: Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 2 Nr. 3 oder Abs. 3 Satz 1 BGB zwischen Schuldner und Zessionar
            2. b) Vorzugswürdige Begründung: Zessionsschuldverhältnis sui generis
          3. 4. Ergebnis
            1. a) Meinungsstand zu einer Pflicht zur Mitverpflichtung des Zessionars
            2. b) Begründung einer Pflicht zur Mitverpflichtung des Zessionars
            1. a) Konkludenter Schuldbeitritt des Zessionars?
              1. aa) Maßgaben ergänzender Vertragsauslegung
                1. aaa) Rechtsfolgen bei bestehender Gehilfenstellung und Eigenhaftung des Zessionars
                2. bbb) Rechtsfolgen bei fehlender Gehilfenstellung und Eigenhaftung des Zessionars
      1. C. Ergebnis
  6. Download Kapitel (PDF)
    1. A. Kapitel 1: Die Vorfragen zu den Schranken der Kreditübertragung auf Loan-to-Own-Investoren
    2. B. Kapitel 2: Die Schranken der Kreditübertragung auf Loan-to-Own-Investoren
    3. C. Kapitel 3: Die Rechtsfolgen eines Schrankenverstoßes: pflichtwidrige Ausplatzierung; Pflichtverletzung nach rechtmäßiger Ausplatzierung
  7. SchlussSeiten 603 - 604 Download Kapitel (PDF)
  8. Verzeichnis der abgekürzt zitierten LiteraturSeiten 605 - 676 Download Kapitel (PDF)
  9. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen des InternetsSeiten 677 - 684 Download Kapitel (PDF)

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