Europarecht
In Fragen und Antworten- Autor:innen:
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- Reihe:
- NomosStudium
- Verlag:
- 2025
Zusammenfassung
Sie wollen sich auf eine Prüfung im Europarecht vorbereiten? Oder sich einen Überblick über eines der spannendsten und vielfältigsten Rechtsgebiete verschaffen? Dann ist das Buch „Europarecht. In Fragen und Antworten“ genau das Richtige für Sie! 400 Fragen führen Sie durch die zentralen Bereiche des Rechts der Europäischen Union. Testen Sie Ihr Wissen! Das Unionsrecht ist stark rechtsprechungsgeprägt. Aus diesem Grund werden die Entscheidungen des EuGH besonders berücksichtigt, zu den meisten Fragen die Leitentscheidungen nachgewiesen, zahlreiche Fragen den Fällen nachgebildet, die der EuGH zu entscheiden hatte und am Ende jeder Antwort weiterführende Hinweise gegeben. Die 8. Auflage wurde vollständig durchgesehen und aktualisiert. Die ideale Ergänzung des Lehrbuchs von Bieber/Epiney/Haag/Kotzur (16. Auflage, 978-3-7560-1477-4), „Die Europäische Union“!
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-2463-6
- ISBN-Online
- 978-3-7489-5205-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- NomosStudium
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 253
- Produkttyp
- Lehrbuch
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort zur 8. Auflage Kein Zugriff
- Abkürzungen Kein Zugriff
- 1. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Europäische Union? Kein Zugriff
- 2. Welches sind die Entwicklungsstufen der Rechtsgrundlagen der europäischen Integration? Kein Zugriff
- 3. Welches sind die Voraussetzungen für einen Beitritt zur Europäischen Union? Kein Zugriff
- 4. Wie verlief die Entwicklung der Mitgliedschaft in der EU und welche Beitrittskandidaten gibt/gab es? Kein Zugriff
- 5. Welches ist die Eigenart der EU im Verhältnis zu traditionellen internationalen Organisationen? Kein Zugriff
- 6. Welches sind die wichtigsten Theorien zur Analyse der europäischen Integration? Kein Zugriff
- 7. Was bedeutet das Konzept der „differenzierten Integration“? Kein Zugriff
- 8. Welches sind die für den Schutz der Grundrechte im Rahmen der EU maßgeblichen Rechtsquellen? Kein Zugriff
- 9. Welche Rechtswirkung hat die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“? Kein Zugriff
- 10. Ist eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Nutzer von elektronischen Kommunikationsmitteln vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar? Kein Zugriff
- 11. Welche Wirkung entfalten die im Rahmen der EU geschützten Grundrechte für die Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 12. Welche Hindernisse stehen bzw. standen einem Beitritt der Union zur EMRK entgegen? Kein Zugriff
- 13. Mit welcher Formel umschreibt der EuGH die Funktion der Unionsbürgerschaft? Kein Zugriff
- 14. Welche speziellen Unionsbürgerrechte enthält der zweite Teil des AEUV im Einzelnen? Kein Zugriff
- 15. Wer ist Unionsbürger? Wie sind Erwerb und Verlust der Unionsbürgerschaft geregelt? Kein Zugriff
- 16. Welche Voraussetzungen dürfen an das Recht von Unionsbürgern zur Teilnahme an Kommunalwahlen in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, geknüpft werden? Kein Zugriff
- 17. Können die Mitgliedstaaten die in Art. 22 AEUV vorgesehenen Wahlrechte der Unionsbürger (Kommunalwahlrecht, Wahlrecht bei den Wahlen zum EP) auch über diesen Personenkreis hinaus ausdehnen? Kein Zugriff
- 18. Darf ein Mitgliedstaat – ggf. unter welchen Voraussetzungen – nicht erwerbstätige Unionsbürger vom Zugang zu beitragsunabhängigen staatlichen Leistungen ausschließen? Kein Zugriff
- 19. Welches sind die Ziele der Europäischen Union? Kein Zugriff
- 20. Welche Bedeutung haben die Ziele der EU? Kein Zugriff
- 21. Welches Wirtschaftsmodell findet im Rahmen der EU Anwendung? Kein Zugriff
- 22. Welchen Werten ist die EU verpflichtet? Kein Zugriff
- 23. Welche Bedeutung hat das Recht für den Europäischen Integrationsprozess? Kein Zugriff
- 24. Was bedeutet der Begriff „Identität“ in Bezug auf die EU und die Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 25. Was bedeutet „Integrationsverantwortung“ und welche rechtlichen Verpflichtungen bringt sie mit sich? Kein Zugriff
- 26. Welche Arten der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sind in der EU zu unterscheiden? Kein Zugriff
- 27. Auf welche Weise sind die Zuständigkeiten zwischen der EU einerseits und den Mitgliedstaaten andererseits aufgeteilt? Kein Zugriff
- 28. Was bedeutet der Begriff „Subsidiarität“ im Rahmen der EU? Kein Zugriff
- 29. Welche Pflichten erwachsen für die EU und die Mitgliedstaaten aus dem „Loyalitätsprinzip“? Kein Zugriff
- 30. Welche Wirkung entfaltet das Recht der EU in den Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 31. In welchem Verhältnis steht das Recht der EU zu dem Recht der Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 32. Für welche innerstaatlichen Stellen gelten die Grundsätze über das Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten und EU? Kein Zugriff
- 33. Kann die EU rechtsstaatliche oder demokratische Defizite in einem Mitgliedstaat zum Anlass für Sanktionen gegen diesen Staat nehmen? Kein Zugriff
- 34. Unter welchen Voraussetzungen können Rechte der Mitgliedstaaten aus den Verträgen wegen Verletzung von Grundwerten der Union ausgesetzt werden? Kein Zugriff
- 35. Unter welchen Voraussetzungen haften die Mitgliedstaaten für Schäden, die aus Verstößen gegen EU-Recht erwachsen? Kein Zugriff
- 36. Welche Bedeutung haben die Verfassungen der Mitgliedstaaten für die Geltung des EU-Rechts? Kein Zugriff
- 37. Auf welche Weise ist die Legitimation des Handelns der EU gewährleistet? Kein Zugriff
- 38. Was bedeutet „Solidarität“ im Rahmen der EU? Kein Zugriff
- 39. Gilt das Recht der EU stets einheitlich in allen Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 40. In welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen kann zwischen einzelnen Mitgliedstaaten eine „verstärkte Zusammenarbeit“ im Rahmen der EU begründet werden? Kein Zugriff
- 41. Besteht zwischen den Mitgliedstaaten der Union eine Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Hoheitsakten? Welche Rechtsgrundlage kommt für eine derartige Verpflichtung in Betracht? Kein Zugriff
- 42. Welche Rechtssubjekte sind im Rahmen der EU zu unterscheiden? Kein Zugriff
- 43. In welchem Verhältnis steht das Völkerrecht zum Recht der EU? Kein Zugriff
- 44. Welches sind die Merkmale des institutionellen Systems der EU? Kein Zugriff
- 45. Welche Grundsätze sind für die Auswahl der Mitglieder der EU-Organe maßgeblich? Kein Zugriff
- 46. Nach welchem Maßstab bestimmt sich die zahlenmäßige Größe der EU-Institutionen? Kein Zugriff
- 47. Wie ist die Sitzverteilung nach Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament geregelt? Ist die Sitzverteilung mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit vereinbar? Kein Zugriff
- 48. Gilt in der EU das Prinzip der Gewaltenteilung? Kein Zugriff
- 49. Besteht in der EU ein „institutionelles Gleichgewicht“? Kein Zugriff
- 50. Was bedeutet der Begriff der „Geschäftsordnungsautonomie“ im institutionellen System der EU? Kein Zugriff
- 51. Auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck besteht zwischen den EU-Institutionen eine Pflicht der Zusammenarbeit? Kein Zugriff
- 52. Welches sind die den EU-Institutionen zugewiesenen Befugnisse? Kein Zugriff
- 53. Was bedeuten die Kategorien „Zuständigkeiten“ und „Befugnisse“ im EU-Recht? Kein Zugriff
- 54. Welches sind die Befugnisse des Europäischen Parlaments? Kein Zugriff
- 55. Welche Aufgabe haben Untersuchungsausschüsse des Europäischen Parlaments? Kein Zugriff
- 56. Wie ist das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament ausgestaltet? Kein Zugriff
- 57. Welches ist die interne Struktur des Europäischen Parlaments? Kein Zugriff
- 58. Welches ist die Rolle der Parlamente der Mitgliedstaaten im Rahmen der EU? Kein Zugriff
- 59. Welches sind die Merkmale und Rechtsstellung der „politischen Parteien auf europäischer Ebene“ (Art. 10 IV EUV)? Kein Zugriff
- 60. Welches sind die Aufgaben und die Zusammensetzung des Europäischen Rates? Kein Zugriff
- 61. Wie ist der Rat der Union zusammengesetzt? Kein Zugriff
- 62. Welches sind die Befugnisse des Rates? Kein Zugriff
- 63. Wie ist die Europäische Kommission zusammengesetzt, wie wird sie ernannt? Kein Zugriff
- 64. Welches sind die Befugnisse der Europäischen Kommission? Kein Zugriff
- 65. Welches sind Aufgaben und Stellung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik? Kein Zugriff
- 66. Welches sind die Rechtsquellen der gerichtlichen Tätigkeit in der EU? Kein Zugriff
- 67. Wie ist die rechtsprechende Tätigkeit in der Union aufgebaut? Kein Zugriff
- 68. Wie ist der Gerichtshof der Europäischen Union organisiert und wie werden seine Mitglieder ernannt? Kein Zugriff
- 69. Welches sind die Aufgaben und die Zusammensetzung des Europäischen Rechnungshofs? Kein Zugriff
- 70. Welches sind die Aufgaben und Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)? Kein Zugriff
- 71. Welches sind Aufgaben und Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (AdR) der EU? Kein Zugriff
- 72. Welches sind die Aufgaben der Europäischen Zentralbank? Kein Zugriff
- 73. Welches ist die Rechtsstellung und die interne Struktur der Europäischen Zentralbank? Kein Zugriff
- 74. Unterliegt das Handeln der EZB einer gerichtlichen Kontrolle und in welchem Rahmen kann diese gegebenenfalls ausgeübt werden? Kein Zugriff
- 75. Welche Aufgaben erfüllt der Europäische Bürgerbeauftragte und wie wird er ernannt? Kein Zugriff
- 76. Welche Aufgaben erfüllt der Europäische Datenschutzbeauftragte, und wie wird er ernannt? Kein Zugriff
- 77. Welche Aufgabe und Rechtsstellung hat die Europäische Investitionsbank (EIB)? Kein Zugriff
- 78. Welches sind Aufgaben und Rechtsstellung europäischer Agenturen? Kein Zugriff
- 79. Welche Aufgabe und Rechtsstellung hat die Europäische Verteidigungsagentur? Kein Zugriff
- 80. Welches sind die Arbeitsorte der EU-Institutionen? Kein Zugriff
- 81. Welches sind die Amtssprachen der EU? Kein Zugriff
- 82. Über welche Arten von Einnahmen verfügt die EU? Kein Zugriff
- 83. Welche Arten von Ausgaben leistet die EU? Kein Zugriff
- 84. Wie werden Einnahmen und Ausgaben der EU festgelegt? Kein Zugriff
- 85. Welches sind die Eigenarten des EU-Rechtsetzungsverfahrens? Kein Zugriff
- 86. Welches Verfahren ist bei „Bürgerinitiativen” im Sinne von Art. 11 IV EUV einzuhalten? Kein Zugriff
- 87. Welches ist der Ablauf des Verfahrens der „ordentlichen Gesetzgebung“? Kein Zugriff
- 88. Nach welchem Verfahren sind Regelungen zur Durchführung bzw. Ergänzung von Rechtsakten zu erlassen? Kein Zugriff
- 89. Wie ist die in Art. 290 AEUV vorgesehene Befugnis der Kommission zur „Änderung“ bzw. „Ergänzung“ von Rechtsakten auszulegen? Kein Zugriff
- 90. Nach welchem Verfahren können EUV und AEUV geändert oder ergänzt werden? Kein Zugriff
- 91. Welche Bedeutung hat die Wahl der Rechtsgrundlage einer Maßnahme der Union und wie ist diese zu bestimmen? Kein Zugriff
- 92. Welches Verfahren ist bei dem Ausscheiden eines Mitgliedstaates aus der Union zu befolgen? Kein Zugriff
- 93. Welche Rechtsvorschriften gehören zum primären Recht der EU? Kein Zugriff
- 94. Welche Rechtsvorschriften gehören zum sekundären Recht der Union? Kein Zugriff
- 95. Welche Konsequenzen hat das Prinzip der begrenzten Einzelzuständigkeiten für die Wahl der Handlungsform und für die Abgrenzung ergänzender Rechtsetzungsbefugnisse? Kein Zugriff
- 96. Was versteht man unter dem Begriff der „allgemeinen Rechtsgrundsätze“ des Unionsrechts? Kein Zugriff
- 97. Was versteht man unter den „allgemeinen Strukturprinzipien der Verträge“? Kein Zugriff
- 98. Welche Bedeutung entfaltet das Völkerrecht im Unionsrecht respektive für dessen Anwendung und Auslegung? Kein Zugriff
- 99. Welche Bedeutung haben die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten für die Rechtsordnung der EU? Kein Zugriff
- 100. Welche Bedeutung haben die den Verträgen beigefügten Erklärungen? Kein Zugriff
- 101. In welchem Verhältnis stehen die Gründungsverträge zueinander? Kein Zugriff
- 102. Kann im Rahmen des Rechts der EU auch Gewohnheitsrecht entstehen? Kein Zugriff
- 103. Welche rechtlichen Handlungsformen sind in Art. 288 AEUV vorgesehen? Kein Zugriff
- 104. Welche weiteren rechtlichen Handlungsformen bestehen im Rahmen des Unionsrechts? Kein Zugriff
- 105. Können Empfehlungen und Stellungnahmen der EU-Organe rechtliche Wirkungen entfalten? Kein Zugriff
- 106. Was ist ein Akt der „im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten“? Kein Zugriff
- 107. Welche Anforderungen sind an die Umsetzung einer Richtlinie zu stellen? Kein Zugriff
- 108. Müssen Richtlinien den Mitgliedstaaten einen Mindestgestaltungsspielraum bei der Umsetzung belassen? Kein Zugriff
- 109. Weshalb kann von einer „Sperrwirkung“ von Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist gesprochen werden? Kein Zugriff
- 110. Worin besteht die „Sperrwirkung“ bereits umgesetzter Richtlinien? Kein Zugriff
- 111. Was umschreibt der Begriff der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts? Kein Zugriff
- 112. Unter welchen Voraussetzungen können Normen des Primärrechts unmittelbar wirksam sein? Kein Zugriff
- 113. Können Bestimmungen in Verordnungen unmittelbar wirksam sein? Kein Zugriff
- 114. Unter welchen Voraussetzungen können Richtlinienbestimmungen unmittelbare Wirkung haben? Kein Zugriff
- 115. Wie kann die unmittelbare Wirksamkeit von Richtlinienbestimmungen begründet werden? Kein Zugriff
- 116. Welche Bedeutung hat die fehlende Umsetzung einer Richtlinie für den Lauf von innerstaatlichen Verfahrensfristen bei der Geltendmachung unmittelbar wirksamer Rechte aus dieser Richtlinie? Kein Zugriff
- 117. Können an Mitgliedstaaten gerichtete Beschlüsse unmittelbar wirksam sein? Kein Zugriff
- 118. Können Vorschriften des Unionsrechts auch im Verhältnis zwischen Privaten unmittelbar wirksam sein? Kein Zugriff
- 119. Inwiefern kann von einer „horizontalen Wirkung“ von Richtlinien gesprochen werden? Kein Zugriff
- 120. Welche rechtlichen Handlungsformen bestehen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik? Kein Zugriff
- 121. Welche Rechtswirkungen haben die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommenen Rechtsakte in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen? Kein Zugriff
- 122. Nach welchen Regeln bestimmt sich das Rangverhältnis von Normen im EU-Recht? Kein Zugriff
- 123. Welche Aufgaben hat die Rechtsangleichung im Rahmen der Schaffung des Binnenmarkts? Kein Zugriff
- 124. Was ist unter der Binnenmarktkompetenz zu verstehen, welche Inhalte hat sie und welche Funktionen übernimmt sie? Kein Zugriff
- 125. Skizzieren Sie die verschiedenen Formen des Vollzugs des Unionsrechts. Kein Zugriff
- 126. Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Zuständigkeit zum Verwaltungsvollzug im Unionsrecht? Kein Zugriff
- 127. In einem Richtlinienvorschlag der Kommission über die Angleichung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen auf dem Gebiet des Verwaltungsprozessrechts wird vorgeschlagen, dass der Verwaltungsrechtsweg immer schon dann zu eröffnen sein soll, wenn der Kläger sich auf eine Rechtsvorschrift beruft, deren Beachtung auch in seinem Interesse ist und er von der angefochtenen Verwaltungsmaßnahme selbst betroffen ist; dies soll nur für solche Bestimmungen gelten, die auf Unionsrecht beruhen. Diskutieren Sie die Zuständigkeit der Union für den Erlass einer solchen Vorschrift. Kein Zugriff
- 128. Dürfte die Union in einer Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten, eine umweltrechtliche Verbandsklage einzuführen? Für welche Gebiete könnte diese zum Zuge kommen? Kein Zugriff
- 129. Welche rechtlichen Vorgaben müssen die Union bzw. die Unionsorgane beim Vollzug des Unionsrechts beachten? Kein Zugriff
- 130. Was ist unter dem Begriff der „institutionellen und verfahrensmäßigen Autonomie“ der Mitgliedstaaten zu verstehen? Diskutieren Sie auch die Problematik des Begriffs. Kein Zugriff
- 131. Welche Tragweite entfaltet der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 III EUV) im Zusammenhang mit dem Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 132. Im Mitgliedstaat A muss vor der Erhebung bestimmter Klagen (auch solche, die im Hinblick auf durch das Unionsrecht eingeräumte Rechte erhoben werden) obligatorisch vorgängig ein Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung erfolgen. Kann eine solche Regelung mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen? Kein Zugriff
- 133. Skizzieren Sie die Grundsätze, nach denen sich die Rückforderung zu Unrecht gewährter staatlicher Beihilfen richtet. Kein Zugriff
- 134. Ein mitgliedstaatliches Gericht ist anlässlich eines anhängigen Rechtsstreits der Ansicht, eine EU-Verordnung sei wegen eines Verstoßes gegen primärrechtliche Vorgaben rechtswidrig. Kann es – ggf. unter welchen Voraussetzungen – den Vollzug dieser Verordnung aussetzen? Kein Zugriff
- 135. Ein Rechtsstreit über die Gewährung von Ausfuhrerstattungen wurde letztinstanzlich von einem niederländischen Gericht zuungunsten des betroffenen Unternehmens entschieden; aus einem späteren Urteil des EuGH folgt jedoch, dass das entsprechende Urteil nicht in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben stand. Das Unternehmen verlangte daher in einem neuen Verfahren vor dem zuständigen niederländischen Gericht die Zahlung einer höheren Ausfuhrerstattung. Ergibt sich – und ggf. unter welchen Voraussetzungen – aus dem Unionsrecht eine Pflicht, die bereits erfolgte bestandskräftige Verwaltung Kein Zugriff
- 136. Gegen den Unionsbürger X wurde im Hinblick auf den Gläubigerschutz von seinem Heimatstaat ein zeitlich unbegrenztes Ausreiseverbot verhängt, dies ohne dass auf das persönliche Verhalten und den Einzelfall abgestellt worden war. Das Verbot wurde bestandskräftig. Lässt sich aus dem Unionsrecht ein Recht auf Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens und Aufhebung der Verwaltungsentscheidung ableiten? Kein Zugriff
- 137. Welche Bereiche unterliegen nicht oder nur eingeschränkt der Zuständigkeit des EuGH? Kein Zugriff
- 138. Ist der Gerichtshof für die Beurteilung der Frage, ob beim Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens auf der Grundlage des Art. 37 EUV (GASP) die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Art. 218 AEUV eingehalten wurden, zuständig? Kein Zugriff
- 139. Welche Rolle kommt nationalen Gerichten bei der Sicherstellung des Rechtsschutzes in Bezug auf unionsrechtlich gewährleistete Rechte zu? Kein Zugriff
- 140. Skizzieren Sie die Vorgaben, welche dem Unionsrecht für die Unabhängigkeit der Gerichte zu entnehmen sind. Kein Zugriff
- 141. Welchen Schranken unterliegt die Schaffung von Streitbeilegungsverfahren in Abkommen, welche die EU mit Drittstaaten abschließt? Kein Zugriff
- 142. Skizzieren Sie – unter Zuhilfenahme von Beispielen – die Besonderheiten bei der Auslegung des Primärrechts. Kein Zugriff
- 143. Wie ist das sog. Vorverfahren im Rahmen der Vertragsverletzungsklage (Art. 258 AEUV) ausgestaltet? Welche Bedeutung kommt den verschiedenen Verfahrensschritten zu? Kein Zugriff
- 144. Welche Gründe können die Kommission bewegen, trotz einer (wahrscheinlichen) Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat von einer Klageerhebung abzusehen? Sind dem Ermessen der Kommission rechtliche Grenzen gesetzt? Kein Zugriff
- 145. Die Kommission macht in einer Vertragsverletzungsklage (Art. 258 AEUV) geltend, der Mitgliedstaat A habe dadurch gegen Art. 110 AEUV verstoßen, dass er auf eine bestimmte Spirituose einen im Vergleich zu anderen gleichartigen alkoholischen Getränken um 50 % niedrigeren Steuersatz anwendet. Mitgliedstaat A weist darauf hin, dass diese Steuererleichterung eindeutig bereits in der einschlägigen EU-Richtlinie geregelt sei, so dass er nur das anwende, was sich bereits zwingend aus dem Sekundärrecht ergebe. Nehmen Sie zur Begründetheit der Klage Stellung (das Vorverfahren wurde ordnungsgemäß du Kein Zugriff
- 146. Kann der EuGH innerstaatliche Rechtsakte aufheben? Kein Zugriff
- 147. Umschreiben Sie den Klagegegenstand der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV. Kein Zugriff
- 148. Wie ist der Begriff der juristischen Person in Art. 263 IV AEUV auszulegen? Kein Zugriff
- 149. Eine Verordnung sieht vor, dass bislang gewährte Beihilfen an Olivenöl erzeugende Kleinbauern abgeschafft werden sollen. Können von dieser Regelung betroffene Olivenölbauern beim EuGH (bzw. dem EuG) gegen die Verordnung klagen? Kein Zugriff
- 150. Im Mitgliedstaat A wurden gewisse nicht gewerbliche Einrichtungen (z.B. kirchliche oder religiöse Institutionen, die Lehr- oder Beherbergungstätigkeiten ausübten) von der Immobiliensteuer befreit. Im Anschluss an die Feststellung, dass diese Befreiung eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, stellte die Kommission in einem Beschluss fest, die Beihilfe müsse nicht zurückgefordert werden, da die Rückforderung absolut unmöglich sei. Können Wettbewerber der begünstigten Einrichtungen gegen diesen Beschluss Nichtigkeitsklage erheben? Kein Zugriff
- 151. Kann die Art und Weise der Behandlung einer Petition durch das Europäische Parlament Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein? Kein Zugriff
- 152. Umschreiben Sie das Verhältnis der Nichtigkeitsklage zur Untätigkeitsklage. Kein Zugriff
- 153. Ist eine Schadensersatzklage nach Art. 268 i.V.m. Art. 340 II AEUV zulässig, wenn sie wegen des Verhaltens des europäischen Bürgerbeauftragten erhoben wird? Kein Zugriff
- 154. Was ist unter einem Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV zu verstehen? Kein Zugriff
- 155. Kann ein Schiedsgericht nach Art. 267 AEUV vorlageberechtigt sein? Kein Zugriff
- 156. Unter welchen Voraussetzungen sind unterinstanzliche Gerichte vorlagepflichtig? Kein Zugriff
- 157. Im Mitgliedstaat A sind Rechtsmittel an das oberste Gericht nur dann zulässig, wenn sie von diesem zugelassen werden. Ist das oberste Gericht als letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV anzusehen? Kein Zugriff
- 158. Müssen bzw. dürfen nationale Gerichte auch dann vorlegen, wenn das unionsrechtliche Problem von den Parteien des Rechtsstreits nicht aufgeworfen wurde? Spielt es eine Rolle, dass das betreffende Gericht an die rechtliche Beurteilung eines höheren innerstaatlichen Gerichts gebunden ist, das seinerseits die unionsrechtliche Frage nicht berücksichtigt hat? Kein Zugriff
- 159. Skizzieren Sie die wichtigsten Auswirkungen des Vorlagerechts nationaler Gerichte nach Art. 267 AEUV auf das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht. Kein Zugriff
- 160. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Vorlage „erforderlich“ im Sinne des Art. 267 AEUV? Kein Zugriff
- 161. Ist die Vorlage „Verstößt § 12 des nationalen Gesetzes NN gegen Art. 34 AEUV?“ zulässig? Kein Zugriff
- 162. Kann eine Vorlage auch dann zulässig sein, wenn das Ausgangsverfahren vor dem nationalen Gericht nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt? Kein Zugriff
- 163. Umschreiben Sie verschiedene Möglichkeiten, in denen der Abschluss oder die Auslegung eines völkerrechtlichen Vertrages in einem Verfahren vor dem EuGH relevant werden kann. Kein Zugriff
- 164. Kann eine Frage nach der Gültigkeit oder der Auslegung von technischen Normen, die im Rahmen der sog. „neuen Konzeption“ von privaten Normungsorganisationen erarbeitet wurden, Gegenstand einer Vorlage nach Art. 267 AEUV sein? Kein Zugriff
- 165. Skizzieren Sie die Bedeutung des Art. 277 AEUV. Kein Zugriff
- 166. Welche Formen einstweiligen Rechtsschutzes gibt es im Unionsrecht und unter welchen Voraussetzungen können EuGH und EuG einstweiligen Rechtsschutz gewähren? Kein Zugriff
- 167. Gilt das Recht auf eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist aus Art. 47 II GrCH auch gegenüber der Europäischen Gerichtsbarkeit? Falls dies zu bejahen ist: Nach welchen Kriterien bemisst sich in diesem Fall die Angemessenheit der Verfahrensdauer? Welches sind die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Recht auf eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist? Kein Zugriff
- 168. Was versteht man unter formeller und materieller Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit? Führen Sie jeweils ein Beispiel auf. Kein Zugriff
- 169. Kann eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auch bei Regelungen von Gliedstaaten oder Gemeinden gegeben sein? Kein Zugriff
- 170. Im Mitgliedstaat A dürfen Waren erst ab 6 Uhr morgens ausgeliefert werden; dies gilt auch für Backwaren. Im Mitgliedstaat B hingegen besteht keine solche Regelung. Der in unmittelbarer Nähe zum Mitgliedstaat B im Mitgliedstaat A ansässige Bäcker X ist der Ansicht, eine solche Regelung stelle einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, da er nur wegen seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes in A gegenüber den in B ansässigen Personen und Unternehmen benachteiligt sei. Zu Recht? Kein Zugriff
- 171. In welchem Verhältnis steht Art. 18 I AEUV zu den Grundfreiheiten? Kein Zugriff
- 172. Durch welche Kriterien wird der „Anwendungsbereich der Verträge“ im Sinne des Art. 18 I AEUV bestimmt? Kein Zugriff
- 173. Kann eine formelle Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gerechtfertigt werden? Kein Zugriff
- 174. Kann sich aus Art. 18 AEUV ein Anspruch auf (beitragsunabhängige) Sozialleistungen ergeben? Kein Zugriff
- 175. Im Mitgliedstaat A wird die Gewährung einer beitragsunabhängigen Sozialleistung für Angehörige anderer Mitgliedstaaten davon abhängig gemacht, dass diese in den persönlichen Anwendungsbereich der VO 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer fallen. Kann sich X, ein Angehöriger des Mitgliedstaates B, der sich rechtmäßig im Mitgliedstaat A zum Studium aufhält, auf Art. 18 AEUV berufen, um ebenfalls einen Anspruch auf die erwähnte Sozialleistung geltend zu machen? Kein Zugriff
- 176. Mitgliedstaat A macht den Anspruch von Studierenden auf ein Unterhaltsstipendium von einem vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren im Inland abhängig. Steht diese Regelung mit Art. 18 I AEUV in Einklang? Kein Zugriff
- 177. Im Mitgliedstaat A dürfen in bestimmten Gemeinden Liegenschaften nur an solche Personen übertragen oder langfristig vermietet werden, die eine „ausreichende Bindung“ zu diesen Gemeinden aufweisen (wobei eine solche bei mindestens sechsjährigem Wohnsitz, einer beruflichen Tätigkeit während mindestens einer halben Woche zum Zeitpunkt der Übertragung oder einer Bindung aufgrund eines wichtigen und dauerhaften Umstands zu der Gemeinde anzunehmen ist). Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird durch eine Kommission festgestellt. Begründet wird die Regelung mit der Sicherstellung ei Kein Zugriff
- 178. Darf (ggf. unter welchen Voraussetzungen) ein Mitgliedstaat einen Unionsbürger, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, an einen Drittstaat ausliefern? Kein Zugriff
- 179. Im Mitgliedstaat A wurde für ein Kind der Nationalität des Mitgliedstaates B eine Geburtsurkunde ausgestellt, welche zwei Frauen als seine Eltern bezeichnete. Diese Urkunde wurde im Mitgliedstaat B nicht anerkannt und insbesondere als nicht rechtsgenüglich für die Ausstellung eines Identitätsdokuments für das Kind angesehen. Steht dieses Verhalten des Mitgliedstaats B in Einklang mit dem Unionsrecht? Kein Zugriff
- 180. Was versteht man unter einer Beschränkung im Vergleich zu einer Diskriminierung? Führen Sie ein Beispiel auf. Kein Zugriff
- 181. Können sich auch Inländer auf die Grundfreiheiten (oder Art. 18 I AEUV) berufen? Kein Zugriff
- 182. Der Unionsbürger X, im Mitgliedstaat A ansässig, muss sich im Rahmen seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit häufig in den Mitgliedstaat B begeben. Während seiner Abwesenheit kümmert sich seine Ehefrau, eine Drittstaatsangehörige, um die gemeinsamen Kinder. Wegen eines Verstoßes gegen das in A geltende Aufenthaltsgesetz wird die Ehefrau von X des Landes verwiesen. X macht geltend, diese Maßnahme beeinträchtige ihn in der Ausübung seiner Dienstleistungsfreiheit, da nun niemand mehr da sei, der sich während seiner Auslandsabwesenheiten um die Kinder kümmert. Ist in diesem Fall die Dien Kein Zugriff
- 183. Welche Verpflichtungen obliegen den Mitgliedstaaten, falls Private die effektive Wahrnehmung der Grundfreiheiten ver- oder behindern? Kein Zugriff
- 184. Skizzieren Sie die Rolle der (Unions-) Grundrechte im Rahmen der Prüfung der Grundfreiheiten. Kein Zugriff
- 185. Was versteht man unter „wirtschaftlichen Gründen“, die Eingriffe in die Grundfreiheiten nicht zu rechtfertigen vermögen? Nennen Sie mindestens ein Beispiel. Kein Zugriff
- 186. Im Mitgliedstaat A bestehen in gewissen Gemeinden Regelungen, wonach in den betreffenden Gemeinden wohnhafte Personen kostenlosen Zugang zu den dortigen Museen haben. Gerechtfertigt wird diese Regelung damit, dass die ansässigen Personen über ihre Steuergelder die maßgeblich von den Gemeinden unterstützten Museen finanzierten. Ist dies ein mit den vertraglichen Vorgaben vereinbarer Rechtfertigungsgrund? Kein Zugriff
- 187. Umschreiben Sie den Anwendungsbereich der – geschriebenen und ungeschriebenen – Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in die Grundfreiheiten. Kein Zugriff
- 188. Können Grundfreiheiten Drittwirkung (also Rechtswirkungen zwischen Privaten) entfalten? Kein Zugriff
- 189. Was versteht man unter der „Konvergenz der Grundfreiheiten“ und inwieweit ist eine solche anzunehmen? Kein Zugriff
- 190. Was versteht man unter einer Ware im Sinne der Art. 28 ff. AEUV? Wie kann der Anwendungsbereich der Art. 34 ff. AEUV von demjenigen der anderen Grundfreiheiten, insbesondere des Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), abgegrenzt werden? Kein Zugriff
- 191. Was versteht man unter „Maßnahmen gleicher Wirkung wie Einfuhrbeschränkungen“ im Sinne des Art. 34 AEUV? Skizzieren Sie auch die Problematik des (ursprünglichen) Ansatzes des EuGH und stellen Sie die tatbestandliche Einschränkung der „Dassonville-Formel“ durch die sog. „Keck-Rechtsprechung“ dar. Kein Zugriff
- 192. Italien kennt ein gesetzliches Verbot für bestimmte Kleinkraftfahrzeuge, Anhänger zu ziehen. Betroffen sind einerseits Anhänger, die speziell für die betroffenen Kraftfahrzeuge hergestellt werden, andererseits solche, die auch durch andere Fahrzeuge gezogen werden können. Stellt diese Regelung eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV dar? Kein Zugriff
- 193. Kann ein Fahrverbot auf einer Teilstrecke der Brennerautobahn für Lastwagen, die bestimmte Güter transportieren, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen? Kommt ggf. eine Rechtfertigung in Betracht? Kein Zugriff
- 194. In Griechenland dürfen – auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung – bestimmte Säuglingsnahrungsmittel nur in Apotheken, nicht jedoch in sonstigen Geschäften (wie z.B. Supermärkten) verkauft werden. Ist ein solches Verbot am Maßstab des Art. 34 AEUV zu prüfen? Kein Zugriff
- 195. Skizzieren Sie unter Zuhilfenahme einschlägiger Beispiele die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Art. 34 AEUV bei die (Produkt-)Werbung betreffenden Maßnahmen. Kein Zugriff
- 196. Mitgliedstaat A verbietet, für Lebensmittel mit dem Hinweis auf „Schlankerwerden“ zu werben. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Werbung, die nicht auf dem Etikett angebracht ist. Ist dieses Verbot am Maßstab des Art. 34 AEUV zu prüfen? Kein Zugriff
- 197. Im Mitgliedstaat A ist der Versandhandel (auch über Internet) mit Arzneimitteln allgemein verboten. Ist dieses Verbot am Maßstab des Art. 34 AEUV zu messen? Kein Zugriff
- 198. Fällt eine mitgliedstaatliche Regelung, wonach es Einzelhändlern verboten ist, bestimmte Waren zu einem Einheitspreis zu verkaufen, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller oder Importeur auf den Waren angegeben hat, in den Anwendungsbereich des Art. 34 AEUV? Kein Zugriff
- 199. Fällt die Preisfestsetzung für Humanarzneimittel auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel in den Anwendungsbereich des Art. 34 AEUV? Kann eine solche Maßnahme durch das Anliegen des Gesundheitsschutzes (eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln über genügend Apotheken auch in ländlichen Gebieten) gerechtfertigt werden? Kein Zugriff
- 200. In Spanien wird die (zum Inverkehrbringen notwendige) Anerkennung von Gütezertifikaten für Armierungsstahl aus anderen Mitgliedstaaten von der Erfüllung sämtlicher nationaler Anforderungen für solche Gütezertifikate (die sehr umfangreich sind und über die sekundärrechtlich vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen) abhängig gemacht. Kann eine solche Regelung mit den Anforderungen des Art. 34 AEUV in Einklang stehen? Kein Zugriff
- 201. Ordnen Sie die „zwingenden Erfordernisse“ dogmatisch ein. Kein Zugriff
- 202. Über welchen Gestaltungsspielraum verfügen die Mitgliedstaaten zur Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Anliegen, wenn die ergriffene Maßnahme Art. 34 AEUV einschränkt? Kein Zugriff
- 203. Eine italienische Regelung sieht vor, dass ein Schinken (u.a.) nur unter der Voraussetzung als Parma-Schinken bezeichnet werden darf, wenn er nicht nur in der betreffenden Region hergestellt, sondern dort auch geschnitten und verpackt wurde. Verstößt eine solche Regelung gegen Art. 35 AEUV? Kein Zugriff
- 204. Ist es mit Art. 34 AEUV vereinbar, wenn ein Mitgliedstaat im Hinblick auf die Bekämpfung übermäßigen Alkoholkonsums für (bestimmte) Alkoholika Mindestpreise vorschreibt? Kein Zugriff
- 205. Was versteht man unter einem Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV? Kein Zugriff
- 206. Kann eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder die Arbeitssuche im Spätstadium der Schwangerschaft wegen der mit dieser einhergehenden körperlichen Belastung aufgibt, gleichwohl ihre Arbeitnehmereigenschaft behalten? Kein Zugriff
- 207. Können sich Prostituierte grundsätzlich auf Art. 45 AEUV berufen? Kein Zugriff
- 208. Können Drittstaatsangehörige aus dem Unionsrecht Freizügigkeitsrechte ableiten? Kein Zugriff
- 209. Ist Art. 45 AEUV auf alle abhängigen Beschäftigungen anwendbar? Kein Zugriff
- 210. Im Mitgliedstaat A ist die Beschäftigung als Kapitän auf Handelsschiffen als Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung anzusehen, da diesem im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit, insbesondere bei Gefahr an Bord, bestimmte polizeiliche Befugnisse zukommen und er bestimmte personenstandsrechtliche Funktionen auszuüben hat. Ist die Rechtsauffassung, wonach diese Regelung deshalb mit dem Unionsrecht von vornherein nicht in Konflikt geraten könne, weil die Ausnahme des Art. 45 IV AEUV greife, zutreffend? Kein Zugriff
- 211. Kann sich auch ein Arbeitgeber auf Art. 45 AEUV berufen? Kein Zugriff
- 212. Umschreiben Sie die rechtliche Tragweite der sich aus Art. 45 AEUV ergebenden Rechte. Kein Zugriff
- 213. Nennen Sie zwei Beispiele für Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ohne dass eine (materielle) Diskriminierung vorliegt. Kein Zugriff
- 214. Ein schwedischer Staatsangehöriger, der Zeit seines Lebens als Kind eines Wanderarbeitnehmers in Spanien gelebt hat, dessen Vater aber inzwischen wieder nach Schweden zurückgekehrt war, stellte einen Antrag auf Zugang zu Studienbeihilfen in Schweden (für ein Studium in Spanien). Der Antrag wurde mit dem Argument fehlender gesellschaftlicher Anbindung in Schweden (welche für den Fall, dass eine Person keinen Wohnsitz in Schweden hat, vorausgesetzt wird) abgelehnt. Könnte sich der Betreffende auf Art. 45 AEUV berufen? Kein Zugriff
- 215. Im österreichischen Bundesland Salzburg werden Dienstzeiten, die ein Arbeitnehmer bei einem der (zahlreichen) Arbeitgeber dieser Gebietskörperschaft ununterbrochen absolviert hat, für die Ermittlung des Stichtags für das (zeitlich bestimmte) Vorrücken in eine höhere Einkommensstufe vollumfänglich, alle anderen Dienstzeiten hingegen nur teilweise berücksichtigt. Steht diese Regelung mit Art. 45 AEUV in Einklang? Kein Zugriff
- 216. In Deutschland ist der Anspruch auf Kindergeld in Situationen, in denen eine vergleichbare Leistung in einem anderen Staat zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre, ausgeschlossen. Diese Regelung ist insbesondere für Saisonarbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind und dort als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen werden, ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aber im Heimatland behalten, relevant. Ist diese Regelung mit Art. 45 AEUV vereinbar? Kein Zugriff
- 217. Welchen Schranken ist das Freizügigkeitsrecht unterworfen? Kein Zugriff
- 218. Im Mitgliedstaat A sind Ausländer, die wegen des Besitzes und des Konsums von Betäubungsmitteln strafrechtlich verurteilt werden, zwingend auf Lebenszeit des Landes zu verweisen. Steht diese Regelung mit den Vorgaben des Art. 45 AEUV in Einklang? Kein Zugriff
- 219. Im Mitgliedstaat A ist es möglich, EU-Ausländer, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, auszuweisen oder aber ihren Aufenthalt auf bestimmte Gebiete des Mitgliedstaats zu beschränken. Gegenüber eigenen Staatsangehörigen kann keine der beiden Maßnahmen ergriffen werden. Ist dies mit den sich aus Art. 45 AEUV ergebenden Rechten (vorausgesetzt, ein Eingriff in diese liegt vor) vereinbar? Kein Zugriff
- 220. Mitgliedstaat A kennt für Arbeitssuchende eine (finanzielle) „Beihilfe zur Arbeitssuche“, die allerdings nur solchen Personen zusteht, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Mitgliedstaat A haben. Könnte ein EU-Ausländer sich auf Art. 45 AEUV berufen, um ebenfalls eine solche Unterstützung zu erlangen? Kein Zugriff
- 221. Was ist sachlicher Gegenstand der Niederlassungsfreiheit? Kein Zugriff
- 222. Wer gehört zum Kreis der Berechtigten der Niederlassungsfreiheit? Kein Zugriff
- 223. Entfaltet die Niederlassungsfreiheit unmittelbare Wirkung? Kein Zugriff
- 224. Wie ist die Bereichsausnahme für Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, auszulegen? Kein Zugriff
- 225. Was bedeutet der „ordre public“-Vorbehalt aus Art. 52 AEUV? Kein Zugriff
- 226. Unter welchen Voraussetzungen sind andere Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zulässig? Kein Zugriff
- 227. Abgesehen von einigen Ausnahmen, insbesondere betreffend ausländische Studierende, verpflichtet das lettische Hochschulgesetz sowohl staatliche als auch private Hochschulen, ausschließlich in lettischer Sprache zu unterrichten. Steht diese Regelung mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang? Kein Zugriff
- 228. In einem Mitgliedstaat bedarf es für die Neuerrichtung einer Apotheke einer Konzession, deren Erteilung von einer Bedarfsprüfung abhängig ist. Nach der gesetzlichen Regelung besteht ein Bedarf u.a. dann nicht, wenn die Zahl der von den umliegenden bestehenden öffentlichen Apotheken aus weiterhin zu versorgenden Personen sich in Folge der Neuerrichtung verringert und weniger als 5 500 betragen wird. Ist diese Regelung mit Art. 49 AEUV vereinbar? Kein Zugriff
- 229. Inwiefern kann das Recht auf freie Niederlassung auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten einwirken? Kein Zugriff
- 230. Wie verhält sich die Niederlassungsfreiheit zum Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 231. Was ist sachlicher Gegenstand der Dienstleistungsfreiheit? Kein Zugriff
- 232. Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff der Dienstleistung? Kein Zugriff
- 233. Wer gehört zum Kreis der Berechtigten der Dienstleistungsfreiheit? Kein Zugriff
- 234. Welche besonderen Regeln gelten für Verkehrsdienstleistungen? Kein Zugriff
- 235. Wie ist der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit von dem der Warenverkehrsfreiheit abzugrenzen? Kein Zugriff
- 236. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ungleichbehandlung von EU-Ausländern gegenüber Inländern im Bereich der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt? Kein Zugriff
- 237. Unter welchen Voraussetzungen sind andere Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig? Kein Zugriff
- 238. Wie sind Niederlassungspflichten und Eintragungspflichten im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit zu beurteilen? Kein Zugriff
- 239. Was ist Gegenstand der sog. Entsenderichtlinie? Kein Zugriff
- 240. Wie ist die Dienstleistungsfreiheit für Rechtsanwälte sekundärrechtlich geregelt? Kein Zugriff
- 241. Was versteht man unter der Freiheit des Kapitalverkehrs? Kein Zugriff
- 242. Was ist Gegenstand der Freiheit des Zahlungsverkehrs? Kein Zugriff
- 243. Wer ist Begünstigter der Kapital- und der Zahlungsverkehrsfreiheit? Sind die beiden Freiheiten unmittelbar wirksam? Kein Zugriff
- 244. Darf ein Mitgliedstaat Kapitalverkehrskontrollen einführen, um den Zusammenbruch seines Bankensystems zu verhindern? Kein Zugriff
- 245. Welche besonderen Ausnahmen gelten für den Kapitalverkehr mit Drittstaaten? Kein Zugriff
- 246. Bei dem spanischen Staatsangehörigen A wird im Rahmen einer Sicherheitskontrolle ein Betrag von 30 Mio. Peseten in Bargeld gefunden, als er auf dem Flughafen Madrid-Barajas ein Flugzeug nach Zürich besteigen will. Da er bei den spanischen Behörden keine Genehmigung für die Ausfuhr dieses Betrages beantragt hat, wird gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Die einschlägigen spanischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass die Ausfuhr von Bargeld vorher durch die Verwaltung genehmigt werden muss, wenn ihr Betrag 5 Mio. Peseten pro Person und Reise übersteigt. Ein Verstoß ist mit strafrechtli Kein Zugriff
- 247. Unter welchen Voraussetzungen sind Sonderaktien („Golden shares“) mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar? Kein Zugriff
- 248. Kann eine Einschränkung des Kapital- und Zahlungsverkehrs als Sanktion gegenüber einem Drittstaat verhängt werden? Kein Zugriff
- 249. Was versteht man unter dem Europäischen Finanzraum? Was ist Gegenstand der „Spar- und Investitionsunion“? Kein Zugriff
- 250. Wie ist das Verhältnis von EU-Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsrecht der Mitgliedstaaten geregelt? Kein Zugriff
- 251. Sind die Art. 101 und 102 AEUV unmittelbar wirksam? Kein Zugriff
- 252. In welchem Verhältnis stehen die EU-Wettbewerbsregeln untereinander? Kein Zugriff
- 253. Wer sind die Adressaten des EU-Wettbewerbsrechts? Kein Zugriff
- 254. Was ist der sachliche Anwendungsbereich der Art. 101 und 102 AEUV? Kein Zugriff
- 255. Was ist der territoriale Anwendungsbereich der Art. 101 und 102 AEUV? Kein Zugriff
- 256. Was versteht man unter der Zwischenstaatlichkeitsklausel? Kein Zugriff
- 257. Welche wettbewerbsbeschränkenden Handlungen werden in Art. 101 I AEUV untersagt? Kein Zugriff
- 258. Was versteht man unter dem Begriff der Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 101 I AEUV? Kein Zugriff
- 259. Was besagt die „Bündeltheorie“? Kein Zugriff
- 260. Was ist Gegenstand der Bagatellbekanntmachung der Kommission? Kein Zugriff
- 261. Ist die Bagatellbekanntmachung für die Kommission verbindlich? Bindet sie die Gerichte und Behörden der Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 262. Unter welchen Voraussetzungen ist ein den Tatbestand des Art. 101 AEUV erfüllendes Verhalten vom Kartellverbot freigestellt? Kein Zugriff
- 263. Was versteht man unter einer gruppenweisen Freistellung? Kein Zugriff
- 264. Welche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot sieht der Vertrag vor? Kein Zugriff
- 265. Was versteht man unter einer marktbeherrschenden Stellung? Kein Zugriff
- 266. Wie ist der sachlich relevante Markt definiert? Kein Zugriff
- 267. Wie wird der geographisch relevante Markt abgegrenzt? Kein Zugriff
- 268. Wann liegt ein Marktmissbrauch vor? Kein Zugriff
- 269. Was versteht man unter einer „wesentlichen Einrichtung“? Kein Zugriff
- 270. Setzt der Tatbestand des Art. 102 AEUV einen Zusammenhang zwischen marktbeherrschender Stellung und Missbrauch voraus? Kein Zugriff
- 271. Wie ist der Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen europäisches oder nationales Wettbewerbsrecht unionsrechtlich geregelt? Kein Zugriff
- 272. Was ist die Rolle der Kommission bei der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV? Kein Zugriff
- 273. Welche Ermittlungsbefugnisse hat die Kommission in Kartell- und Missbrauchsverfahren? Kein Zugriff
- 274. Welche Funktion haben Verpflichtungszusagen in Kartellverfahren der Kommission? Kein Zugriff
- 275. Welche Funktion hat der Anhörungsbeauftragte in Wettbewerbsverfahren der Kommission? Kein Zugriff
- 276. Welche Aufgaben hat das Europäische Wettbewerbsnetz? Kein Zugriff
- 277. Welche Zusammenschlusstatbestände werden von der Fusionskontrollverordnung erfasst? Kein Zugriff
- 278. Unter welchen Voraussetzungen hat ein Zusammenschluss unionsweite Bedeutung? Kein Zugriff
- 279. Unter welchen Voraussetzungen muss ein unter die Fusionskontrollverordnung fallender Zusammenschluss untersagt werden? Kein Zugriff
- 280. Was versteht man unter der „failing company defence“? Kein Zugriff
- 281. Beschreiben Sie die Grundzüge des Fusionskontrollverfahrens. Kein Zugriff
- 282. Was ist die Zielsetzung der Beihilfenregeln im AEUV? Kein Zugriff
- 283. Was versteht man unter einer „Beihilfe“ im Sinne der Art. 107 ff. AEUV? Kein Zugriff
- 284. Welche Maßnahmen sind vom Beihilfeverbot des Art. 107 I AEUV erfasst? Kein Zugriff
- 285. Ein Mitgliedstaat erlässt ein Gesetz, das private Stromversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet von Dritten erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie usw.) abzunehmen und mit einem Mindestpreis zu vergüten. Liegt ein Verstoß gegen das Beihilfeverbot vor? Kein Zugriff
- 286. Was versteht man unter dem „Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers“? Kein Zugriff
- 287. Unterliegt die Gewährung einseitiger Vergünstigungen aus Mitteln der EU der Anwendung der Beihilferegeln? Kein Zugriff
- 288. Welche Ausnahmen vom Beihilfeverbot ergeben sich aus Art. 107 II, III AEUV? Kein Zugriff
- 289. Unter welchen Voraussetzungen fällt die staatliche Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge unter den Beihilfenbegriff? Kein Zugriff
- 290. Im Jahr 1994 traf ein Mitgliedstaat eine Beihilfenregelung, mit der eine Kreditlinie für Schweinezuchtbetriebe eingerichtet wurde. Die Kommission erließ im Jahr 1999 einen Beschluss, in dem die Regelung für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt und die Rückforderung der gewährten Beihilfen angeordnet wurde. Auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats nahm der Rat im Jahr 2001 einen Beschluss an, demzufolge diesem die Gewährung einer Beihilfe in Höhe der von den Schweinezüchtern zurückzuzahlenden Beträge gestattet wurde. Ist der Beschluss des Rates rechtmäßig? Kein Zugriff
- 291. Im Jahr 2005 meldete ein Mitgliedstaat eine Beihilfenregelung an, mit der Landwirte beim Erwerb staatlicher landwirtschaftlicher Flächen unterstützt werden sollten. Die Kommission erließ daraufhin einen Beschluss, mit dem sie die Regelung bis 2010 genehmigte. Nach Eintritt der Wirtschafts- und Finanzkrise beantragt der betreffende Mitgliedstaat Ende 2009 beim Rat die Verlängerung der Beihilfenregelung bis zum 31. Januar 2013. Steht der Beschluss der Kommission einer Entscheidung über die Verlängerung durch den Rat entgegen? Kein Zugriff
- 292. Beschreiben Sie die Grundzüge des Verfahrens der Beihilfenaufsicht für geplante Beihilfen. Kein Zugriff
- 293. Beschreiben Sie die Grundzüge des Verfahrens der Beihilfenaufsicht bei bestehenden Beihilferegelungen. Kein Zugriff
- 294. Was versteht man unter dem beihilfenrechtlichen Durchführungsverbot? Kein Zugriff
- 295. Was versteht man unter der Rückabwicklungspflicht? Kein Zugriff
- 296. Wer ist zur Klage gegen Entscheidungen der Kommission in Beihilfesachen befugt? Kein Zugriff
- 297. Welche Rechtswirkungen haben Gruppenfreistellungsverordnungen im Beihilfenrecht? Kein Zugriff
- 298. Welche Rechtswirkungen haben beihilfenrechtliche Leitlinien oder Mitteilungen der Kommission? Kein Zugriff
- 299. Haben die Beihilfenregeln des AEUV unmittelbare Wirkung? Kein Zugriff
- 300. Auf welchen vertraglichen Grundlagen erfolgt die Entwicklung des Gesellschafts- und Unternehmensrechts der EU? Kein Zugriff
- 301. Welche europäischen Gesellschaftsformen wurden bis 2025 geschaffen? Kein Zugriff
- 302. Welche Vorschriften wurden im Bereich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer erlassen? Kein Zugriff
- 303. Was besagt das Verbot diskriminierender steuerlicher Abgaben aus Art. 110 AEUV? Kein Zugriff
- 304. Ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn digitale Bücher, die auf physischen Trägern geliefert werden, und digitale Bücher, die auf elektronischem Wege geliefert werden, unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen? Kein Zugriff
- 305. Ein Mitgliedstaat erhebt eine Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge, die mehr als 100 % des Nettopreises beträgt. Diese Steuer wird einmalig bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in diesem Mitgliedstaat erhoben. Für eingeführte Gebrauchtwagen beträgt der Steuerwert 100 % des Preises für einen Neuwagen, wenn das Fahrzeug seit weniger als sechs Monaten, und 90 % dieses Preises, wenn es seit mehr als sechs Monaten zugelassen ist. Dagegen ist beim Verkauf von bereits im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen nicht erneut Zulassungssteuer zu entrichten. Ist die Regelung mit Art. 110 AEUV vereinb Kein Zugriff
- 306. Ermöglicht der AEUV die Harmonisierung direkter Steuern? Kein Zugriff
- 307. Auf welche Rechtsgrundlagen können Vorschriften über das geistige Eigentum gestützt werden? Kein Zugriff
- 308. Inwiefern werden gewerbliche Schutzrechte vom Unionsrecht erfasst? Kein Zugriff
- 309. Was versteht man unter dem Erschöpfungsgrundsatz? Kein Zugriff
- 310. Ein in Frankreich ansässiges Unternehmen A vertreibt in Deutschland Heizungsanlagen unter der Bezeichnung „Ideal Standard“, für die sie in Frankreich Inhaber eines Warenzeichens ist. Dieses Warenzeichen hatte A rechtsgeschäftlich von dem im Übrigen von A unabhängigen Unternehmen B erworben, das weiterhin Inhaber des Warenzeichens „Ideal Standard“ in Deutschland blieb. Kann sich B der Einfuhr der mit „Ideal Standard“ gekennzeichneten Waren des A widersetzen? Kein Zugriff
- 311. Wie unterscheidet sich das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung vom Europäischen Patent nach dem Europäischen Patentabkommen? Kein Zugriff
- 312. Inwieweit ist das Urheberrecht durch EU-Gesetzgebung geregelt? Kein Zugriff
- 313. Welches sind die Rechtsquellen zur Bestimmung der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik? Kein Zugriff
- 314. Wie ist die Zuständigkeit zur Gestaltung der Wirtschaftspolitik zwischen den Mitgliedstaaten und der EU abgegrenzt? Kein Zugriff
- 315. Welches sind Regelungsgegenstand, Rechtsnatur und Funktion des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion” („Fiskalpakt”)? Kein Zugriff
- 316. Was ist der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ („ESM“)? Kein Zugriff
- 317. Worin besteht der sogenannte Stabilitäts- und Wachstumspakt? Kein Zugriff
- 318. Zu welchem Zweck und in welchem Verfahren beaufsichtigt die Union die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 319. Welches ist die Rechtsstellung der Mitgliedstaaten, die nicht die gemeinsame Währung eingeführt haben, im Rahmen der Währungsunion? Kein Zugriff
- 320. Auf welcher Grundlage und in welchem Umfang übt die EZB eine „Bankenaufsicht” aus? Kein Zugriff
- 321. Welche Erzeugnisse fallen unter die gemeinsame Landwirtschafts- und Fischereipolitik? Kein Zugriff
- 322. Wie ordnet sich der gemeinsame Agrarmarkt in das System des Binnenmarktes ein? Kein Zugriff
- 323. Welches sind die Regelungsprinzipien europäischer Agrarmarktordnungen? Kein Zugriff
- 324. Welches sind die Grundzüge der europäischen Agrarpolitik nach ihrer Reform seit 1992? Kein Zugriff
- 325. Welches sind die Grundzüge der EU–Fischereipolitik? Kein Zugriff
- 326. Skizzieren Sie Hintergrund und Problemstellung einer „Unionssozialpolitik“. Kein Zugriff
- 327. Welche Art von Zielsetzungen verfolgen sekundärrechtliche Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik? Illustrieren Sie diese mit ausgewählten Beispielen. Kein Zugriff
- 328. Skizzieren Sie die Bedeutung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen. Kein Zugriff
- 329. Warum hat der Unionsgesetzgeber trotz Art. 157 I AEUV zahlreiche Sekundärrechtsakte im Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau erlassen? Kein Zugriff
- 330. Erörtern Sie die Voraussetzungen für das Vorliegen einer „mittelbaren Diskriminierung“ aufgrund des Geschlechts im Sinne des Art. 157 I AEUV. Kein Zugriff
- 331. In einem im Mitgliedstaat A ansässigen Unternehmen stehen Witwern und Witwen gegenüber dem Arbeitgeber des verstorbenen Ehegatten ein Anspruch auf eine Rente zu, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Partner verheiratet waren. In A können aber Personen, die durch eine Geschlechtsumwandlung das Geschlecht gewechselt haben, nicht heiraten, da die Geschlechtsumwandlung in der Geburtsurkunde nicht vermerkt wird und nur Personen unterschiedlichen Geschlechts heiraten können. Ist eine solche Regelung mit den Vorgaben des Art. 157 I AEUV vereinbar? Kein Zugriff
- 332. Im Mitgliedstaat A sind Frauen grundsätzlich vom Dienst mit der Waffe ausgeschlossen, im Mitgliedstaat B nur vom Dienst in einer spezifischen Elitetruppe. Prüfen Sie die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit der RL 2006/54. Kein Zugriff
- 333. Ist eine auf Männer beschränkte Wehrpflicht mit den Vorgaben des Art. 157 I AEUV bzw. der RL 2006/54 vereinbar? Kein Zugriff
- 334. Darf die statistisch belegte unterschiedliche Lebenserwartung für Männer und Frauen im Rahmen der RL 79/7 (Gleichbehandlung von Mann und Frau in der sozialen Sicherheit) herangezogen werden, um unterschiedliche Leistungen für Männer und Frauen zu rechtfertigen? Kein Zugriff
- 335. Im Mitgliedstaat A sind im Falle der Einstellung von Hochschulprofessoren und -professorinnen grundsätzlich Bewerber bzw. Bewerberinnen des unterrepräsentierten Geschlechts zu berücksichtigen, sofern sie die Mindestanforderungen für die Stelle erfüllen. Dies gilt auch, wenn sie weniger qualifiziert sind als die Personen des überrepräsentierten Geschlechts. Steht diese Regelung mit Art. 157 IV AEUV in Einklang? Kein Zugriff
- 336. Skizzieren Sie den Hintergrund der EU-Regionalpolitik. Kein Zugriff
- 337. Welches sind die hauptsächlichen Instrumente der Regionalpolitik der Union? Kein Zugriff
- 338. Wie sind die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Fonds rechtstechnisch geregelt und welche Bereiche werden durch die einzelnen Fonds abgedeckt? Kein Zugriff
- 339. Welche Aufgaben hat der Kohäsionsfonds? Kein Zugriff
- 340. In welchem Verhältnis stehen die Art. 90–100 AEUV zu den übrigen Bestimmungen der Verträge? Kein Zugriff
- 341. Welche Bedeutung hat die Sonderregelung für See- und Luftverkehr in Art. 100 II AEUV? Kein Zugriff
- 342. Auf welche Weise sind die Bedürfnisse des Umweltschutzes bei der Gesetzgebung im Bereich des Verkehrs (Art. 90–100 AEUV) zu berücksichtigen? Kein Zugriff
- 343. Welches sind die gemeinsamen Grundzüge der Ausführungsgesetzgebung zu Art. 91 Il lit. a), b) AEUV? Kein Zugriff
- 344. Welches sind die gemeinsamen Grundzüge der Rechte von Passagieren im EU-Verkehrsrecht? Kein Zugriff
- 345. Welches sind die Merkmale des „einheitlichen europäischen Eisenbahnraums“? Kein Zugriff
- 346. Eine auf Art. 91 Abs. 1 AEUV gestützte Verordnung verpflichtet die in der EU niedergelassenen Unternehmen des (Straßen-) Güterverkehrs, die Nutzung ihrer Fahrzeugflotte so zu organisieren, dass die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeuge spätestens acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaats zu einer Betriebsstätte des Unternehmens in diesem Staat zurückkehren. Diese Regelung wird mit der Absicht begründet, ein System von „Autobahn – Nomaden“ zu verhindern, bei dem im Kabotage – Verkehr eingesetzte Fahrzeuge nicht zum Sitz des Unternehmens zurückkehren. Ist diese Verpfli Kein Zugriff
- 347. Umschreiben Sie den Hintergrund der Verbraucherschutzpolitik in der Union. Welche Rechtsgrundlagen kommen für verbraucherpolitische Maßnahmen in Betracht? Kein Zugriff
- 348. Welche Bereiche werden hauptsächlich durch die dem Verbraucherschutz zuzurechnenden Maßnahmen der Union geregelt? Kein Zugriff
- 349. Skizzieren Sie – ausgehend von den Charakteristika des Verbraucherschutzrechts in der EU – dessen Bedeutung für die Mitgliedstaaten. Kein Zugriff
- 350. Skizzieren Sie den Hintergrund der Entwicklung einer Umweltpolitik der Union. Kein Zugriff
- 351. Welche Rechtsgrundlagen kommen für umweltpolitische Maßnahmen in Betracht und wie sind sie voneinander abzugrenzen? Kein Zugriff
- 352. Skizzieren Sie die Reichweite der umweltspezifischen Rechtsgrundlage des Art. 192 I, II AEUV. Kein Zugriff
- 353. Welche Aspekte sind in der sog. Aarhus-Konvention geregelt und welche Bedeutung kommt dieser Konvention zu? Kein Zugriff
- 354. Umreißen Sie die rechtliche Bedeutung der umweltpolitischen Handlungsprinzipien. Kein Zugriff
- 355. In welchen Bereichen ist die Union in der Umweltpolitik bislang hauptsächlich tätig geworden? Kein Zugriff
- 356. Nach welchen Grundsätzen richten sich die verbleibenden Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten? Kein Zugriff
- 357. In einer EU-Verordnung zum Schutz der Ozonschicht wird HCFC (eine für die Ozonschicht schädliche chemische Verbindung) verboten. Das Verbot umfasst jedoch nicht die für die Ozonschicht ebenfalls gefährlichen Halone. Steht dies mit den Umweltprinzipien in Einklang? Kein Zugriff
- 358. Welche Ziele verfolgt die EU im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen? Auf welche Bereiche erstreckt sich die Zusammenarbeit? Kein Zugriff
- 359. Auf welcher Grundlage und in welcher Form kann die EU eigenständige Bestimmungen des materiellen Strafrechts erlassen? Kein Zugriff
- 360. Welche Aufgaben und Befugnisse hat das Europäische Polizeiamt (Europol)? Wie ist es organisiert? Kein Zugriff
- 361. Welche Aufgaben und Befugnisse hat Eurojust? Wie ist es organisiert? Kein Zugriff
- 362. Welche Regeln gelten für den Europäischen Haftbefehl? Kein Zugriff
- 363. Kann der Vollzug einer Übergabe nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl – ggf. unter welchen Voraussetzungen – wegen drohender Grundrechtsverletzungen im ersuchenden Mitgliedstaat abgelehnt werden? Kein Zugriff
- 364. Wie wird die Europäische Staatsanwaltschaft eingesetzt und welche Aufgaben soll sie erfüllen? Kein Zugriff
- 365. Welche Aufgaben hat die Europäische Agentur für die Grenz – und Küstenwache (FRONTEX)? Kein Zugriff
- 366. Welches ist der Gegenstandsbereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen? Kein Zugriff
- 367. Welche Besonderheiten gelten für den Erlass von Vorschriften im Bereich des Familienrechts im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen? Kein Zugriff
- 368. Der in Deutschland wohnende H. wird im Internet auf die Webseite des Hotels „Alpenhof“ in Österreich aufmerksam und bucht dort per Email ein Zimmer. Die Buchung wird ihm per Email bestätigt. Nach seinem Aufenthalt im Hotel weigert er sich zu bezahlen. Unter welchen Voraussetzungen kann der „Alpenhof“ H. vor einem deutschen Gericht verklagen? Kein Zugriff
- 369. Skizzieren Sie den Bezug der Art. 77 ff. AEUV zum Binnenmarktkonzept. Kein Zugriff
- 370. Warum ist der Begriff des „Schengen-Besitzstands“ auch nach seiner Überführung in den Rahmen der Union von (rechtlicher) Bedeutung? Kein Zugriff
- 371. Warum kennt die EU eine Regelung über die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs und in welchem Zusammenhang steht diese mit sonstigen Rechtsakten im Asylbereich? Kein Zugriff
- 372. Darf bzw. muss ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber unter allen Umständen in den nach der Dublin-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat überstellen? Kein Zugriff
- 373. Gibt es einen Bezug zwischen der Unionspolitik in den Bereichen Grenzkontrollen und Asyl und dem Solidaritätsprinzip? Kein Zugriff
- 374. Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von EU-Recht verpflichtet, ein Visum zu erteilen, das mit dem Ziel beantragt wird, in dem betreffenden Mitgliedstaat einen Antrag auf Asyl stellen zu können? Kein Zugriff
- 375. Unter welchen Voraussetzungen verfügt die EU über die Zuständigkeit zum Abschluss internationaler Abkommen? Kein Zugriff
- 376. Welches sind die ausdrücklichen Zuständigkeiten der EU zum Abschluss von Verträgen im Bereich der Außenbeziehungen? Kein Zugriff
- 377. In welchem Verhältnis stehen die Handlungsermächtigungen des AEUV im Bereich der Außenbeziehungen zu den Zuständigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik? Kein Zugriff
- 378. Darf die Kommission ohne Genehmigung des Rates Vereinbarungen mit Drittstaaten abschließen? Kommt es darauf an, ob die Vereinbarung rechtsverbindlich ist? Kein Zugriff
- 379. Was bedeutet der Begriff „Assoziierung“ im Unionsrecht? Kein Zugriff
- 380. Können Vorschriften aus Assoziierungsabkommen unmittelbare Wirkung haben? Kein Zugriff
- 381. Was sind „gemischte Abkommen“ der EU? Kein Zugriff
- 382. Was sind „Beitrittspartnerschaften“? Kein Zugriff
- 383. Was ist Gegenstand der Europäischen Nachbarschaftspolitik? Kein Zugriff
- 384. Was sind die Merkmale des „Europäischen Wirtschaftsraums“ (EWR)? Kein Zugriff
- 385. Welches sind die qualitativen Grundsätze und Ziele des außenpolitischen Handelns der EU ? Kein Zugriff
- 386. Welche Bedeutung haben die vertraglichen Leitlinien für die gemeinsame Handelspolitik (Art. 206 AEUV)? Kein Zugriff
- 387. Welche Regelungsgegenstände werden vom Begriff der gemeinsamen Handelspolitik erfasst? Kein Zugriff
- 388. Welche Maßnahmen kann die EU im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik ergreifen? Kein Zugriff
- 389. Welche Befugnisse haben die Mitgliedstaaten im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik? Kein Zugriff
- 390. Ein Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat enthält unter anderem Regelungen zum Schutz aller Arten von Investitionen. Verfügt die Europäische Union über die erforderliche Zuständigkeit, um das Abkommen allein abzuschließen und zu unterzeichnen? Kein Zugriff
- 391. Darf ein Mitgliedstaat mit einem Drittstaat ein bilaterales Investitionsschutzabkommen abschließen? Kein Zugriff
- 392. Welches sind die wichtigsten handelspolitischen Instrumente der EU? Kein Zugriff
- 393. Was versteht man unter „Dumping“? Kein Zugriff
- 394. Unter welchen Voraussetzungen kann die EU Sanktionen gegenüber Drittstaaten und Einzelpersonen verhängen? Kein Zugriff
- 395. Welches sind die wichtigsten im Rahmen der Welthandelsorganisation durchzuführenden Vereinbarungen? Kein Zugriff
- 396. Ist das Recht der WTO unmittelbar wirksam? Kein Zugriff
- 397. Welche Ziele verfolgt die Entwicklungspolitik der EU? Kein Zugriff
- 398. Wie ist das Verhältnis zwischen EU-Entwicklungspolitik und der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten geregelt? Kein Zugriff
- 399. Welches sind die wichtigsten Instrumente der EU-Entwicklungspolitik? Kein Zugriff
- 400. Wie ist die EU in internationalen Organisationen vertreten? Kein Zugriff
- 401. In welchem Verhältnis stehen Europarat und Europäische Union zueinander? Kein Zugriff
- 402. Was sind die „Petersberg“-Aufgaben der EU? Kein Zugriff
- 403. Was ist die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) gemäß Art. 42 VI und 46 EUV? In welchem Verhältnis steht sie zu Maßnahmen nach Art. 43 EUV? Kein Zugriff
- 404. In welchem Verhältnis steht die sicherheitspolitische Zusammenarbeit in der EU zur NATO? Kein Zugriff
- 405. Welche Entwicklungen gibt es hin zur Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Armee und was sind deren rechtliche Rahmenbedingungen? Kein Zugriff
- 406. Welche Probleme und Folgefragen wirft der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf? Kein Zugriff
- 407. Wie reagierte die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine? Kein Zugriff
- 408. Was folgt aus der „Konferenz zur Zukunft Europas“ für die Zukunftsagenda der Union? Kein Zugriff
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 247 - 253





