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Elterliche Gewalt unter staatlicher Ausicht in Frankreich und Deutschland (1870-1924)

Autor:innen:
Verlag:
 2013

Zusammenfassung

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann die moderne öffentliche Jugendfürsorge mit der Regulierung der Kinderarbeit und der Gründung von Heimen und Jugendstrafanstalten zunächst als Schutz von Kindern der Arbeiter- und Unterschicht vor den Gefahren außerhalb des elterlichen Hauses. Zwischen 1870 und 1930 entstanden zahlreiche Gesetze, die zunehmend schicht-unspezifisch gehalten waren und Kinder auch vor ihren eigenen Eltern und selbst innerhalb der elterlichen Wohnung schützten. Der radikale Schritt war die gesetzliche Möglichkeit eines Totalentzugs der elterlichen Gewalt ab 1889 in Frankreich und mit dem BGB (1900) im Deutschen Reich. Die zuvor "natürlichen" Rechte des Familienvaters wichen einem staatlichen Disziplinierungsanspruch und immer stärker auch der Proklamation eigenständiger Kinderrechte. Ab 1918 wurden zunehmend weichere Methoden aufsuchender Fürsorge entwickelt, um auf individuelle Fälle besser eingehen zu können und eine vollständige Trennung gefährdeter Kinder von ihren Eltern möglichst zu vermeiden. In Frankreich und Deutschland verlief die Entwicklung weitgehend parallel – oft aufgrund fruchtbarer Konkurrenz, teils aufgrund kollegialen Expertenaustauschs und trotz der strukturellen Unterschiede zwischen zentralistischem und föderalem Verwaltungsaufbau und unterschiedlicher Organisationsformen des öffentlichen Diskurses. Diese Arbeit zeichnet die Argumentations- und Entwicklungslinien nach, die zu jenen Gesetzen der Zeit zwischen 1870 und 1930 führten, die in beiden Ländern bis heute die Grundlage der Jugendfürsorgegesetzgebung bilden.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2013
ISBN-Print
978-3-465-04125-2
ISBN-Online
978-3-465-14125-9
Verlag
Klostermann, Frankfurt am Main
Reihe
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte
Band
262
Sprache
Deutsch
Seiten
420
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten I - XII
  2. Vorwort Kein Zugriff Seiten XIII - XIV
  3. Einleitung Kein Zugriff Seiten 1 - 38
  4. I. Schutz von Kindern und Eingriff in die elterliche Gewalt bei unteren sozialen Schichten in Frankreich Kein Zugriff Seiten 39 - 86
  5. II. Jugendstrafvollzug und Zwangserziehung 1850-1900 Kein Zugriff Seiten 87 - 114
  6. III. Entziehung der väterlichen Gewalt zum "Schutz misshandelter oder vernachlässigter Kinder": Das französische Gesetz vom 24. Juli 1889 Kein Zugriff Seiten 115 - 170
  7. IV. Elterliche Gewalt und Schutz des Kindes im BGB Kein Zugriff Seiten 171 - 228
  8. V. Erziehung unter öffentlicher Aufsicht in Frankreich (1904-1917) Kein Zugriff Seiten 229 - 270
  9. VI. Jugendämter und das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1924 Kein Zugriff Seiten 271 - 340
  10. VII. Fürsorgeerziehung und Schutzaufsicht in Frankreich Kein Zugriff Seiten 341 - 350
  11. Zusammenfassung und Ausblick Kein Zugriff Seiten 351 - 358
  12. Zitierte Gesetze in chronologischer Reihenfolge Kein Zugriff Seiten 359 - 368
  13. Schriftenverzeichnis Kein Zugriff Seiten 369 - 406
  14. Verzeichnis der Eigennamen von Personen, Personengruppen und Orten Kein Zugriff Seiten 407 - 412
  15. Sachwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 413 - 420

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