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Die verfassungskonforme Fortbildung verfassungswidriger Parlamentsgesetze

Autor:innen:
Verlag:
 2026

Zusammenfassung

Die vielfach untersuchte Frage, wie die Gerichte mit verfassungswidrigen Parlamentsgesetzen umzugehen haben, beantwortet Jakob Schneck auf bisher ungekannte Weise: Er unterlegt Nichtig- und Unvereinbarerklärungen des Bundesverfassungsgerichts wie auch verfassungskonforme „Umdeutungen“ mit einer Methode der verfassungskonformen Rechtsfortbildung. Indem er die von Fallgruppen geprägte Rechtsprechung methodologisch reformuliert, gelingt es ihm, sie dem Grunde nach zu legitimieren. Zugleich zeigt er auf, wie sich die Rechtsprechung im Detail noch verbessern lässt. Zu seinen Standpunkten gelangt der Verfasser über eine dezidiert subjektiv-historische Theorie der Gesetzesauslegung, die auf der Interessenjurisprudenz von Philipp Heck aufbaut.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2026
ISBN-Print
978-3-7560-3589-2
ISBN-Online
978-3-7489-6648-7
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Schriften des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln
Band
142
Sprache
Deutsch
Seiten
434
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
    1. Vorwort Kein Zugriff
    1. I. Ziel und Anspruch der Untersuchung: Eine funktionierende Methode der gerichtlichen Entscheidungsermittlung Kein Zugriff
    2. II. Die Pflicht zur systemkonformen Entscheidung und die drei Prinzipien der Normkonfliktlösung im Mehrebenensystem Kein Zugriff
      1. 1. Eingrenzung auf verfassungswidrige Parlamentsgesetze Kein Zugriff
      2. 2. Eingrenzung auf materiell verfassungswidrige Parlamentsgesetze Kein Zugriff
    3. IV. Ansatz und Gang der Untersuchung Kein Zugriff
        1. a) „Ersatzlosigkeit“ der Nichtigerklärung Kein Zugriff
        2. b) Teilnichtigerklärung Kein Zugriff
        3. c) Begrenzung der Rechtswirkungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Kein Zugriff
        4. d) Irrelevanz der Kontroverse um die Nichtigkeit bzw. Vernichtbarkeit verfassungswidriger Parlamentsgesetze Kein Zugriff
      1. 2. Beispiele aus der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
        1. a) Rigide Wirkung der ersatzlosen Nichtigerklärung Kein Zugriff
        2. b) Regelmäßig keine „Heilung“ durch „Wiederaufleben“ einer Altregelung Kein Zugriff
      1. 1. Einführung: Eine „Palette“ diverser Entscheidungsvarianten Kein Zugriff
        1. a) Wesentliche Rechtswirkungen Kein Zugriff
        2. b) Beispiele aus der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
          1. aa) Lediglich geringer Mehrwert für die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers Kein Zugriff
          2. bb) Phänotypische Nähe zum référé législatif und einfachgesetzliche Anerkennung Kein Zugriff
          3. cc) Grundrechtliche Einwände: Rechtsunsicherheit und Rechtsschutzverzögerung Kein Zugriff
          4. dd) Erster staatsorganisationsrechtlicher Einwand: Fehlende Rechtsgrundlage und Durchsetzbarkeit der Verpflichtung zur Neuregelung Kein Zugriff
          5. ee) Zweiter staatsorganisationsrechtlicher Einwand: Auflösung von Regelungsdefiziten als Bestandteil der fachgerichtlichen Entscheidungsbefugnis und -pflicht Kein Zugriff
        3. d) Vorläufige Schlussfolgerungen Kein Zugriff
        1. a) Wesentliche Rechtswirkungen Kein Zugriff
        2. b) Beispiele aus der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
          1. aa) Fehlende explizite gesetzliche Grundlage Kein Zugriff
          2. bb) Ein Topos verdeckter Rechtsfortbildung Kein Zugriff
          3. cc) Regelmäßig fachgerichtliche Zuständigkeit zur Fortbildung einfachgesetzlichen Rechts Kein Zugriff
        3. d) Vorläufige Schlussfolgerungen Kein Zugriff
          1. aa) Insbesondere: Konstitutive oder deklaratorische Wirkung? Kein Zugriff
          2. bb) Insbesondere: „Echte“ oder „unechte“ Weitergeltungsanordnung? Kein Zugriff
        1. b) Beispiele aus der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
          1. aa) Zum Konflikt der „echten“ nichtmodifizierenden Weitergeltungsanordnung mit Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG Kein Zugriff
            1. 1) Irrelevanz einer möglichen einfachgesetzlichen Anerkennung im BVerfGG Kein Zugriff
              1. (a) Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers Kein Zugriff
                1. (1) Topoi überwiegender Rechtsgüter in der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
                2. (2) Unzutreffende Prämisse: Ersatzloser Entfall als einzige Alternative Kein Zugriff
                3. (3) Vorrangige Alternative: Verfassungskonforme Rechtsfortbildung Kein Zugriff
                4. (4) Tatsächliche und rechtliche Grenzen der gerichtlichen Ersatznormbildung Kein Zugriff
                5. (5) Keine Notwendigkeit für „echte“ Weitergeltungsanordnungen Kein Zugriff
          2. cc) Probleme einer „unechten“ nichtmodifizierenden Weitergeltungsanordnung Kein Zugriff
        2. d) Vorläufige Schlussfolgerungen Kein Zugriff
        1. a) Rechtswirkungen vergleichbar zur Umdeutung im Wege der Unvereinbarerklärung mit modifizierender Weitergeltungsanordnung (Variante 2b) Kein Zugriff
          1. aa) Keine qualitative Teilnichtigkeit infolge verfassungskonformer Auslegung Kein Zugriff
            1. 1) Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Art. 100 Abs. 1 GG Kein Zugriff
            2. 2) Identische Bewertung bei fortentwickeltem methodologischem Verständnis Kein Zugriff
            3. 3) Unterbindung von Rechtszersplitterung durch die obersten Bundesgerichte Kein Zugriff
            4. 4) Konvergenz zwischen Zuständigkeit zur verfassungskonformen Auslegung und Reichweite der qualitativen Teilnichtigkeit Kein Zugriff
          2. cc) Schlussfolgerung: Vermeidung contra Auflösung eines Normkonflikts Kein Zugriff
        1. a) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Kein Zugriff
        2. b) Entscheidungen der Fachgerichte Kein Zugriff
        3. c) Insbesondere: Die Umdeutung der sog. Kleinbetriebsklausel Kein Zugriff
          1. aa) Insbesondere: Verfassungskonforme Reduktion als verdeckte Rechtsfortbildung Kein Zugriff
          2. bb) Insbesondere: Verfassungskonforme periphere Normkorrekturen als verdeckte Rechtsfortbildung Kein Zugriff
            1. 1) Negative Präzedenzwirkung der BVerfG-Rspr. zur Zulässigkeit konkreter Normenkontrollverfahren Kein Zugriff
            2. 2) Entscheidungsunerheblichkeit der Vorlage bei im Ergebnis dem Gesetzgeberwillen entsprechender verfassungskonformer Fortbildung Kein Zugriff
            3. 3) Verfassungsänderung zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts? Kein Zugriff
          1. bb) Verstoß des Bundesverfassungsgerichts gegen die fachgerichtliche Auslegungs- und Rechtsfortbildungshoheit Kein Zugriff
      1. 4. Vorläufige Schlussfolgerungen Kein Zugriff
      1. 1. Praxistaugliche Resultate Kein Zugriff
      2. 2. Verdeckte Normderogationen und Rechtsfortbildungen Kein Zugriff
      3. 3. Vermischung der Umdeutungsvarianten und innerjudikative Kompetenzüberschreitungen Kein Zugriff
        1. a) Einerseits: Renaissance der Methodenlehre nach der Jahrtausendwende Kein Zugriff
        2. b) Andererseits: Nach wie vor mangelnde methodologische Stabilität Kein Zugriff
        1. a) Zum Problem der methodischen Aporie Kein Zugriff
        2. b) Erstes Axiom: Normative Wirkkraft der Rechtsordnung unter dem Grundgesetz Kein Zugriff
        3. c) Zweites Axiom: Ausrichtung der Methode der Entscheidungsermittlung am Willen des Verfassunggebers Kein Zugriff
      1. 3. Zum Ziel der weiteren methodologischen Grundlegung Kein Zugriff
      1. 1. Rechtsprechung als historisch tradiertes Mittel zur Befriedung von Interessenkonflikten Kein Zugriff
      2. 2. Aufgabenzuweisung als Verpflichtung Kein Zugriff
        1. a) Zur Unterscheidung zwischen Justizgewährungsanspruch, Rechtsverweigerungsverbot und Gesetzesbindung Kein Zugriff
          1. aa) Das tatsächliche Element im Rechtsverweigerungsverbot Kein Zugriff
          2. bb) Das rechtliche Element im Rechtsverweigerungsverbot Kein Zugriff
        2. c) Schlussfolgerung: Verpflichtung zur Rechtsfortbildung, soweit es an einer gesetzlichen Regelung fehlt Kein Zugriff
      1. 1. Strenge Gesetzesbindung jedenfalls in der Normalsituation Kein Zugriff
        1. a) Der Kern der Gesetzesbindung: Maßstabsbindung Kein Zugriff
          1. aa) Das Postulat der möglichst effektiven und weitreichenden Rückbindung der Rechtsprechung an den Willen des Gesetzgebers Kein Zugriff
            1. 1) Das hermeneutische Problem: Unterscheidung zwischen „eingelegtem“ und „ausgelegtem“ Norminhalt Kein Zugriff
            2. 2) Der „Wille des Gesetzgebers“ als demokratiekonstitutive Fiktion Kein Zugriff
            3. 3) Keine geeigneten Alternativen Kein Zugriff
            4. 4) Schlussfolgerung: Unterscheidung zwischen potenziellem und mutmaßlichem Willen des Gesetzgebers Kein Zugriff
          1. aa) Keine Wortlautgrenze aus Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG Kein Zugriff
          2. bb) Keine Wortlautgrenze aus Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG Kein Zugriff
          3. cc) Keine Wortlautgrenze aus Gründen der Vorhersehbarkeit Kein Zugriff
          4. dd) Schlussfolgerung: Die Wortlautgrenze als verfassungsrechtlich irrelevantes Störfeuer einer voluntaristischen Entscheidungsermittlung Kein Zugriff
        2. d) Schlussfolgerung: Auslegung als zweistufiger, wertender Prozess zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Gesetzgebers Kein Zugriff
        1. a) Die Unterscheidung zwischen systemorientierter und systemkonformer Auslegung Kein Zugriff
        2. b) Tatbestand und Rechtsfolge der systemkonformen Auslegung Kein Zugriff
        3. c) Schlussfolgerung: Auslegung im Mehrebenensystem als dreistufiger Prozess zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Gesetzgebers Kein Zugriff
          1. aa) Die gängige Lückendefinition: nicht mehr zeitgemäß und beliebig Kein Zugriff
          2. bb) Eigener Ansatz: Regelungslücke bei nicht vollständig gesetzlich determinierter Entscheidungssituation Kein Zugriff
          3. cc) Fallgruppen derartiger Regelungslücken Kein Zugriff
            1. 1) Zum Status quo ante der Lückendogmatik: keine spezifische Berücksichtigung der Normderogation Kein Zugriff
              1. (a) Insbesondere: Normative Regelungslücken infolge von derogierten „Ausnahmetatbeständen“ Kein Zugriff
              2. (b) Insbesondere: Normative Regelungslücken infolge von Grundrechtsverstößen Kein Zugriff
              3. (c) Insbesondere: Normative Regelungslücken infolge von Verstößen gegen die Grundrechtecharta? Kein Zugriff
              4. (d) Insbesondere: Keine normativen Regelungslücken bei vollständiger inhaltlicher Determination durch das höherrangige Recht und im Falle des Wiederauflebens der Altregelung Kein Zugriff
            2. 3) Konsequenz: Vereinfachte Lückenfeststellung, Befugnis und Pflicht zur verfassungskonformen Rechtsfortbildung und abwägungsmaßstabspräzisierende Wirkung Kein Zugriff
          1. aa) Maßstabsgebundene Rechtsfortbildung als Ausprägung der Gesetzesbindung Kein Zugriff
          2. bb) Parallelliegende Strukturen der Prozesse der Auslegung und Rechtsfortbildung Kein Zugriff
            1. 1) Keine immanenten Grenzen der Rechtsfortbildung Kein Zugriff
            2. 2) Keine Relativierung des Rechtsverweigerungsverbots Kein Zugriff
            3. 3) Keine Begrenzung der Rechtsfortbildung durch den Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG Kein Zugriff
            4. 4) Vorbehalt des Gesetzes allenfalls als relative Grenze der Rechtsfortbildung Kein Zugriff
            5. 5) Schlussfolgerung: Potenziell unbegrenzte Zahl an Rechtsfortbildungsoptionen Kein Zugriff
            1. 1) Materiellrechtliche Grenzen der Rechtsfortbildung: Die Schumann’sche Formel und eine untersuchungsrelevante Ausnahme Kein Zugriff
            2. 2) Insbesondere: Umsetzungspflichten und Staatszielbestimmungen Kein Zugriff
            3. 3) Rechtsprechungsspezifische Grenzen der Rechtsfortbildung Kein Zugriff
            1. 1) Die Unterscheidung in gewollte und ungewollte Regelungslücken Kein Zugriff
            2. 2) Abwägungsmaßstäbe zur Ausfüllung gewollter Regelungslücken Kein Zugriff
              1. (a) Ausgangspunkt: Die Analogie als Mittel zur Verwirklichung des hypothetischen Willens des Gesetzgebers Kein Zugriff
              2. (b) Zur Unvereinbarkeit außergesetzlicher Maßstäbe mit der Gesetzesbindung – zugleich wider die sog. Wertungsjurisprudenz Kein Zugriff
                1. (1) Differenzierung zwischen Rechtssatz und Rechtsnorm Kein Zugriff
                2. (2) Fortwirkung unwirksamer Rechtssätze Kein Zugriff
                3. (3) Insbesondere: Kein Verbot der verfassungskonformen Reduktion Kein Zugriff
                4. (4) Schlussfolgerung: Der verfassungswidrige mutmaßliche Wille als zu berücksichtigendes Indiz für die Ermittlung des hypothetischen Willens Kein Zugriff
                5. (5) Beispiele aus der Entscheidungspraxis Kein Zugriff
              3. (d) Indizien zur Feststellung des hypothetischen Willens des Gesetzgebers Kein Zugriff
              4. (e) Parallelen zwischen mutmaßlichem und hypothetischem Willen des Gesetzgebers Kein Zugriff
              5. (f) Zwischenergebnis: Der hypothetische Wille des Gesetzgebers als Ausprägung interessengemäßen Gehorsams Kein Zugriff
        1. d) Zwischenergebnis: Allgemeiner Teil jeder maßstabsgebundenen Rechtsfortbildung Kein Zugriff
      2. 5. Zwischenergebnis: Ein Stufenmodell gerichtlicher Entscheidungsmaßstäbe Kein Zugriff
        1. a) Fokussierung auf entscheidungserhebliche, streitbare Rechtsfragen Kein Zugriff
        2. b) Beschränkung auf entscheidungserhebliche Elemente innerhalb des Stufenmodells zur Beantwortung einzelner Rechtsfragen Kein Zugriff
          1. aa) Die einzige i.e.S. vertretbare Auslegungsoption, wenn sie zugleich systemkonform ist Kein Zugriff
          2. bb) Die einzige systemkonforme Auslegungsoption, wenn sie zugleich i.e.S. vertretbar ist Kein Zugriff
          3. cc) Die Auslegungsoption, die dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entspricht, wenn sie zugleich systemkonform ist Kein Zugriff
          1. aa) Die einzige tatsächlich realisierbare Rechtsfortbildungsoption Kein Zugriff
          2. bb) Die einzige systemkonforme Rechtsfortbildungsoption, wenn sie zugleich tatsächlich realisierbar ist Kein Zugriff
          3. cc) Die unter allen tatsächlich realisierbaren Rechtsfortbildungsoptionen vorzugswürdige, wenn sie zugleich systemkonform ist Kein Zugriff
          1. aa) Das Beispiel des potenziell primärrechtswidrigen Urlaubsrechts Kein Zugriff
          2. bb) Einschränkung mit Blick auf Art. 100 Abs. 1 GG Kein Zugriff
      1. 3. Zwischenergebnis: Sieben Formeln zur effizienten Entscheidungsermittlung und -begründung Kein Zugriff
    1. V. Zwischenergebnis: Methodologische Grundlage für die verfassungskonforme Fortbildung materiell verfassungswidriger Parlamentsgesetze Kein Zugriff
        1. a) Der Regelfall: Nichtigerklärung und Feststellung der Verfassungswidrigkeit Kein Zugriff
          1. aa) Zur Auswahl zwischen Nichtigerklärung mit sich anschließender Fortbildung und Unvereinbarerklärung mit Verfahrenssperre Kein Zugriff
          2. bb) Zu den Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung mit Verfahrenssperre Kein Zugriff
        1. a) Zu den Maßstäben der verfassungskonformen Fortbildung Kein Zugriff
        2. b) Zur Kombination mit der Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung gemäß Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG Kein Zugriff
        3. c) Innerjudikative Kompetenzverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten Kein Zugriff
      1. 1. Die ersatzlose Normderogation als verfassungskonforme Fortbildung Kein Zugriff
      2. 2. Die Unvereinbarerklärung mit modifizierender Weitergeltungsanordnung als verfassungskonforme Fortbildung Kein Zugriff
      3. 3. Die Unvereinbarerklärung mit nichtmodifizierender Weitergeltungsanordnung als verfassungskonforme Fortbildung Kein Zugriff
      4. 4. Die verfassungskonforme Umdeutung als verfassungskonforme Fortbildung Kein Zugriff
      1. 1. Zu knappe Begründung des Verbots einer verfassungskonformen Fortbildung Kein Zugriff
      2. 2. Nochmals: Befugnis und Pflicht zur verfassungskonformen Fortbildung materiell verfassungswidriger Parlamentsgesetze Kein Zugriff
  1. Zusammenfassung der Ergebnisse Kein Zugriff Seiten 393 - 396
  2. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 397 - 434

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