Menschenrechte und transnationale Unternehmen
Grenzen und Potentiale des UN Framework for Business and Human Rights- Autor:innen:
- Verlag:
- 2020
Zusammenfassung
Wie weit reicht die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen? Diese Frage beschäftigt sowohl die Wissenschaft als auch die Öffentlichkeit und aktuell auch die Wirtschaft. Das UN Framework for Business and Human Rights schlägt vor: Unternehmen sollen die Menschenrechte bei ihrenGeschäftstätigkeiten im größtmöglichen Maß achten. Staaten sind hingegen verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen. Diese theoretische Arbeitsteilung führt in der Praxis insbesondere dort zu Problemen, wo der institutionelle Schutz der Menschenrechte nicht gewährleistet ist, Staaten ihre Schutzpflichten also nicht erfüllen. Gleichzeitig finden globalisierungsbedingt Entwicklungen statt, die transnationalen Unternehmen gute Positionen in Verhandlungen mit Staaten einräumen, was sie zu einer Art politischer Akteure macht. Wenn diese Unternehmen in Kontexten tätig sind, in denen die Menschenrechte institutionell nicht geschützt sind, geht ihre Verantwortung dann über die Achtung der Menschenrechte hinaus?
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2020
- ISBN-Print
- 978-3-8487-6770-0
- ISBN-Online
- 978-3-7489-0874-6
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- International Politics: Perspectives from Philosophy and Political Science
- Band
- 3
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 265
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 8
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 9 - 10
- i. Menschenrechte und ihre Bedrohungsinstanzen Kein Zugriff
- ii. Die Entstehung des UN Framework for Business and Human Rights Kein Zugriff
- iii. Forschungsfrage Kein Zugriff
- iv. Aufbau der Arbeit Kein Zugriff
- 1.1 Die Pflicht der Staaten, Menschenrechte zu schützen Kein Zugriff
- 1.2 Die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu achten Kein Zugriff
- 1.3 Der „Human Rights Due Diligence“-Prozess Kein Zugriff
- 1.4 Die UN Guiding Principles for Business and Human Rights Kein Zugriff
- 2.1 Der Bangladesh Accord Kein Zugriff
- 2.2 Google in China Kein Zugriff
- 2.3 Shell in Nigeria Kein Zugriff
- 2.4 Mercedes-Benz in Südafrika Kein Zugriff
- 3.1 Der Verantwortungsbegriff Kein Zugriff
- 3.2 Die handlungstheoretische Dichotomie der Pflichten Kein Zugriff
- 3.3 Normative Implikationen der handlungstheoretischen Unterscheidung Kein Zugriff
- 4.1 Das Korrespondenzverhältnis von Rechten und Pflichten Kein Zugriff
- 4.2 Die negative Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen Kein Zugriff
- 4.3 Die Umkehrung der Pflichten in globalisierten Strukturen Kein Zugriff
- 4.4 Das Problem unzumutbarer Pflichten Kein Zugriff
- 5.1 Achtung und Schutz in den Fallbeispielen Kein Zugriff
- 5.2 Kriterien zur Bestimmung geeigneter Pflichtenträger Kein Zugriff
- 5.3 TNCs und Verantwortung für Menschenrechtsschutz Kein Zugriff
- 5.4 Fazit zu Teil I Kein Zugriff
- 6.1 Der Menschenrechtsbegriff nach 1945 Kein Zugriff
- 6.2 Politische Menschenrechtskonzeptionen Kein Zugriff
- 6.3 Moralische Menschenrechtskonzeptionen Kein Zugriff
- 6.4 Die konzeptionelle Einbettung der Menschenrechte und das UN Framework Kein Zugriff
- 7.1 Menschenrechte verpflichten moralische Akteure Kein Zugriff
- 7.2 Sind TNCs moralische Akteure? Kein Zugriff
- 7.3 Grenzen der Zumutbarkeit Kein Zugriff
- 7.4 Moralische Ansprüche Kein Zugriff
- 8.1 Menschenrechte verpflichten Staaten Kein Zugriff
- 8.2 TNCs als politische Akteure Kein Zugriff
- 8.3 Die Verantwortung der Profiteure Kein Zugriff
- 8.4 Zuständigkeit für Menschenrechte Kein Zugriff
- 9.1 Der Legitimitätsbegriff Kein Zugriff
- 9.2 Menschenrechtsschutz und begrenzte Staatlichkeit Kein Zugriff
- 9.3 Unternehmen als partielles Back-up im Menschenrechtsschutz Kein Zugriff
- 9.4 Grenzen der Zulässigkeit Kein Zugriff
- 10. Aussicht auf Erfolg – ein Fazit Kein Zugriff Seiten 239 - 248
- Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 249 - 262
- Verzeichnis der Online-Quellen Kein Zugriff Seiten 263 - 265





