Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden
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- Verlag:
- 07.07.2016
Zusammenfassung
Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage
2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten.
Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen.
Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen
Aus dem Inhalt:
• Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen
• Eine Definition des psychisch kranken Menschen
• Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens
• Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens
• Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD)
• Die Bedeutung der ärztlichen "Einweisung"
• Handlungsverpflichtungen
Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen.
Bundesweit anwendbar
Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar.
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Bibliographische Angaben
- Erscheinungsjahr
- 2016
- Erscheinungsdatum
- 07.07.2016
- ISBN-Print
- 978-3-415-05771-5
- ISBN-Online
- 978-3-415-05772-2
- Verlag
- Boorberg, Stuttgart/München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 144
- Produkttyp
- Lehrbuch
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 3 - 8
- Abkürzungsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 9 - 10
- 1. Einführung Kein Zugriff Seiten 11 - 16
- 2. Welche allgemeinen Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen gibt es? Kein Zugriff Seiten 17 - 21
- 3. Welche Personengruppe ist eigentlich angesprochen? Eine Definition des psychisch kranken Menschen Kein Zugriff Seiten 22 - 23
- 4. Welche Gesetzesnormen werden im Kontext der Unterbringung von psychisch kranken Menschen immer wieder genannt? Kein Zugriff Seiten 24 - 25
- 5.1 Tatbestandsvoraussetzungen Kein Zugriff
- 5.2.1 Die ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt im normalen Unterbringungsverfahren Kein Zugriff
- 5.2.2 Was ist ggfs. bei der Vollstreckung zur ärztlichen Untersuchung zu beachten? Kein Zugriff
- 5.2.3 Darf der Arzt des Gesundheitsamtes unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung eine Person „einweisen“? Kein Zugriff
- 5.3.1 Ergänzende Tatbestandsvoraussetzungen Kein Zugriff
- 5.3.2 Wer führt ggfs. eine Zuführung im Auftrag der Unterbringungsbehörde aus? Kein Zugriff
- 6.1 Tatbestandsvoraussetzungen Kein Zugriff
- 6.2 Bedarf es für die anerkannte Einrichtung immer eines Zeugnisses eines Arztes von außerhalb? Kein Zugriff
- 6.3 Mögliche straf- bzw. zivilrechtliche Verantwortlichkeiten der Inhaber des Gewaltmonopols Kein Zugriff
- 7.1 Tatbestandsvoraussetzungen Kein Zugriff
- 7.2 Wie sind die Zuständigkeiten zwischen Ortspolizeibehörde und Polizeivollzugsdienst geregelt? Kein Zugriff
- 7.3.1 Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes Kein Zugriff
- 7.3.2 Richterentscheid Kein Zugriff
- 7.3.3 Ergänzende Regelungen Kein Zugriff
- 7.4 Welche Regelungen sind bei Fahndungen nach Abgängigen zu beachten? Kein Zugriff
- 7.5 Welche Regelungen sind zu beachten, wenn der Rettungsdienst mit der Einlieferung eines renitenten psychisch kranken Menschen befasst ist? Kein Zugriff
- 8. Gestattet das Gefahrenabwehrrecht eigentlich ein praktikables Zusammenwirken von Polizei und Psychiatrie, also nach dem Polizeigesetz bzw. dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz? Kein Zugriff Seiten 70 - 73
- 9. Was bedeutet es eigentlich, wenn ein Arzt eine „Einweisung“ ausspricht? Kein Zugriff Seiten 74 - 75
- 10. Gibt es eine Handlungsverpflichtung für die Unterbringungsbehörde, die anerkannte Einrichtung bzw. die Polizei? Kein Zugriff Seiten 76 - 76
- 11. Schlussbetrachtung Kein Zugriff Seiten 77 - 82
- 12.1 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz – PsychKHG) Kein Zugriff
- 12.2 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG) Kein Zugriff
- 12.3 Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Überprüfung von zur Unterbringung von psychisch Kranken nach dem Unterbringungsgesetz anerkannten Einrichtungen Kein Zugriff
- 12.4 Polizeigesetz Baden-Württemberg Kein Zugriff
- 12.5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVOPolG) Kein Zugriff
- 12.6 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (VwV PolG) Kein Zugriff
- 12.7 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG) Kein Zugriff
- 12.8 Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie (EZPsychG) Kein Zugriff
- 12.9 Gesetz über die Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (Universitätsklinika-Gesetz – UKG) Kein Zugriff
- 12.10 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden- Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG) Kein Zugriff
- 12.11 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Kein Zugriff
- 12.12 Strafgesetzbuch (StGB) Kein Zugriff
- 12.13 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Bundesrecht (MBO-Ä 1997) Kein Zugriff
- 12.14 Strafprozessordnung Kein Zugriff
- 12.15 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Kein Zugriff
- 12.16 Bürgerliches Gesetzbuch Kein Zugriff
- Stichwortverzeichnis Kein Zugriff Seiten 141 - 144





