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Kritik der juristischen Vernunft
Zugleich eine Neue Juristische Methodenlehre (NJML)- Authors:
- Publisher:
- 2025
Summary
This book explains to lawyers what they do and to non-lawyers why it makes sense if it is done well. Joachim Lege develops a ‘New Legal Methodology’ (NJML) and shows that the legal method consists of logic and aesthetics, supplemented by ethical aspects. In a clear and entertaining manner, he scrutinises central aspects of legal work: from rule formation to case analysis and finding results. What always matters is the harmony of these three elements. This is followed by a trenchant critique of legal reason (KjV): What does the method achieve, where does it reach its limits? The answer: It creates a framework for objectivity in law. And not everyone likes objectivity. The book will also be available in open access upon publication.
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Bibliographic data
- Copyright year
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-3334-8
- ISBN-Online
- 978-3-7489-6267-0
- Publisher
- Nomos, Baden-Baden
- Language
- German
- Pages
- 982
- Product type
- Book Titles
Table of contents
ChapterPages
- Vorwort für alle
- Vorwort für Fachphilosophen
- Vorwort für Juristen
- 1. Ursprung und Bedeutung bis zum Mittelalter
- 2. René Descartes‘ „Discours de la méthode” (1637)
- 3. Zur heutigen Lage
- 1. Die sogenannte „Logik von Port-Royal“ (1662)
- 2. Immanuel Kant (1724–1804) und Friedrich Carl von Savigny (1779–1861)
- 3. Die (deutschen) juristischen Methodendiskussionen bis 1945
- 4. Die „Juristische Methodenlehre“ seit 1945
- 5. „Methodenlehre“ interdisziplinär: Methodik und Methodologie
- III. Resümee und Fortführung
- I. Entstehung und Geschichte
- aa) status coniecturalis – die Tatfrage
- bb) status definitionis – Rechtsfrage Nr. 1: Tatbestandsmäßigkeit
- cc) status qualitatis – Rechtsfrage Nr. 2: Rechtfertigung und Entschuldigung
- dd) status translationis – Rechtsweg
- aa) scriptum et voluntas – Wortlaut und Wille
- bb) leges contrariae – sich widersprechende Gesetze
- cc) ambiguitas – Doppeldeutigkeit
- dd) syllogismus oder ratiocinatio – analoge Anwendung eines Gesetzes
- c) Resümee
- aa) Vollständiger rhetorischer Syllogismus (Epichirem, epicheírēma)
- bb) Exkurs I: Unvollständiger rhetorischer Syllogismus (Enthymen)
- cc) Exkurs II: zum Gutachten- und Urteilsstil
- b) Komplexe Argumente: Argumente a fortiori (Erst-recht-Schlüsse) etc.
- c) Die Lehre von den Fehlschlüssen
- 3. Die Topik – Fundorte (tópoi) inhaltlicher Argumente
- III. Das Nachwirken der Antiken Rhetorik
- a) Der sogenannte Justizsyllogismus
- b) Der sogenannte Subsumtionsschluss
- a) Wertungen und Werturteile
- b) Kreativität („schöpferische Elemente“)
- 1. „Logik“ umfasst nicht nur die deduktive Logik
- 2. Wertungen befinden sich innerhalb der Logik (wenn wir es denn wollen)
- 3. Kreativität ist kein Aliud zur Logik
- 4. Wir denken immer auch vom Ergebnis her
- 5. Annex: Gibt es rechtliche und juristische Richtigkeit?
- III. Zum folgenden Gedankengang
- I. Realistische („ontologische“) Logik
- II. Psychologische Logik („Kunst des Denkens“)
- III. Mathematische Logik (Logik als „Sprache“, als Zeichensystem)
- IV. Pragmatistische Logik (Folgerichtigkeit des Handelns)
- 1. Begriff und Terminus
- 2. Definitionen des Begriffs „Begriff“ (und das semiotische Dreieck)
- a) Intuitionen („Vertrautheit mit einer Idee“)
- b) Abstrakte Definitionen
- c) Die pragmatische Maxime: Ein Begriff ist, was aus ihm folgt (Ch. S. Peirce)
- 4. Begriffe als geronnene Regeln („Knotenpunkte“, Lübbe-Wolff)
- 1. „Satz“ und „Aussage“ (und das semiotische Dreieck)
- 2. Deskriptive und präskriptive („normative“) Aussagen
- a) Können Werturteile überhaupt „richtig“ sein?
- b) Wertungen als erste Prädikate (wie Wahrnehmungen)
- c) Werturteile (besser: Wertaussagen, Wertungssätze) als emotionale Stellungnahme
- a) Zum Begriff Sinnzusammenhang
- b) Eine Wirklichkeit, viele Sinnzusammenhänge (Beispiel: Torschuss)
- c) Keine „Kluft“ zwischen Recht und Wirklichkeit
- aa) Die Logik als Sinnzusammenhang (Beispiel: Abseitsregel im Fußball)
- bb) Die Logik als Wirklichkeit (und die geschlechtergerechte Sprache)
- cc) Logik als Ehrenkodex wissenschaftlicher Aussagen
- 5. Logische Beziehungen zwischen mehreren Aussagen
- a) „Wahrheit“ im Alltag, im Recht und in der (Fach-)Philosophie
- b) Wahrheitstheorien in der Philosophie
- c) Rechtliche Richtigkeit: Ronald Dworkins „Richter Hercules“
- d) Erfahrung (Empirie) als Kriterium der Wahrheit (und Peirce‘ Kategorienlehre)
- e) Konsens als Kriterium normativer (moralischer, rechtlicher) Richtigkeit?
- 7. Übergang: Aussagen als Bestandteile von Schlussfolgerungen
- 1. Die drei logischen Grundsätze („Axiome“)
- 2. „Schlussfolgerung“ und „Syllogismus“ (und das semiotische Dreieck)
- 3. Syllogismen als Kombination dreier Sätze (zwei Prämissen, eine Konklusion)
- 4. Kategorische und hypothetische Schlüsse: nur eine Formulierungsfrage
- a) Platon oder: Logik als die Mathematik hinter dem Begründen
- b) Die historische Entwicklung der Formeln
- c) Die kategorischen Schlüsse, insbesondere: Modus Barbara und Modus Darii
- d) Die hypothetischen Schlüsse I: Modus ponens
- e) Eine nötige Korrektur für den Bereich der Jurisprudenz: „wenn“ als Bikonditional
- f) Die hypothetischen Schlüsse II: Vorsicht mit dem Modus tollens im Recht!
- IV. Das Zusammenspiel von Begriff, Urteil und Schluss
- a) Schlüsse vom Allgemeinen auf das Besondere (und umgekehrt)
- b) „Wahre“ und „wahrscheinliche“ Schlussfolgerungen
- c) Zwingende und nicht-zwingende Schlüsse
- 2. Nebenbei: Die Frage nach der Geltung (Gültigkeit) der deduktiven Logik
- a) Das Bohnenbeispiel von Charles Sanders Peirce (Ausgangskonstellation)
- b) Das Bohnenbeispiel: Abwandlung (wenn Logik auf Wirklichkeit trifft)
- aa) Die „Hypothese“ in der Abwandlung: eine Abduktion
- bb) Die „Hypothese“ im Ausgangsfall: eine qualifizierende Induktion
- d) Zusammenfassung
- a) Die formale und die materiale Seite der Logik
- b) Die Verschränktheit des deduktiven und des nicht-deduktiven Schlussfolgerns
- a) Definition
- b) In der Jurisprudenz: Beispiel „positive Vertragsverletzung“ und die Analogie
- c) In der Jurisprudenz: Beispiel Gesetzgebung und die Cautio Muciana
- a) Definition
- b) In der Jurisprudenz: Subsumtion
- c) Die Ergebnisoffenheit (!) der Subsumtion
- 1. Abduktionen als Zusammenschluss von Schlüssen
- a) Die Abduktion vom Resultat her (idealtypisch: Naturwissenschaft)
- b) Die Abduktion von der Regel her (idealtypisch: Geisteswissenschaft)
- c) Die Abduktion vom Fall her (idealtypisch: Normwissenschaft)
- a) Qualifizierte Abduktionen
- b) Qualifizierende Abduktionen
- 4. „Die Welt steckt voller Abduktionen“
- IV. Resümee
- I. Übersicht zur allgemeinen working logic
- II. Thesen zur allgemeinen working logic
- 1. Der sogenannte Justizsyllogismus
- 2. Der sogenannte Subsumtionsschluss
- a) Das Beispiel Sitzblockade: Nötigung/Gewalt – zwei Varianten des VJS
- b) Anschlussüberlegungen und Übergang zur dritten Stufe
- 1. Die Einbindung des dritten Syllogismus
- 2. Der Qualifizierungs- oder Konkretisierungsschluss (als Abduktion)
- 3. Zum Vorrang der Interpretation
- 1. Die Langfassung (7 Glieder)
- 2. Die komprimierte Fassung (5 Glieder mit „indem-Satz“)
- IV. Resümee: Ein Geflecht von Schlussfolgerungen
- 1. Vorweg: ein wenig Ideologiekritik („Urteilskraft“, „Judiz“)
- 2. Umschreibungen und Definitionen
- 1. Obersatz und Untersatz, Rechtsnorm und Lebenssachverhalt
- 2. Begriffsinhalt (Intension) und Begriffsumfang (Extension)
- 3. Das Recht und seine Umwelt (Sinnzusammenhänge)
- 4. Ergebnis (Rechtsfolge) und Begründung
- III. Resümee: Logik, Logik, Logik
- 1. Zum Terminus (Wort) „Interpretation“
- 2. Zur Wortgeschichte
- 3. Das Ziel der Interpretation (zugleich ihre teleologische Definition)
- 4. Systematische Ortsbestimmung: Interpretation und Logik
- 1. Die Interpretation von Termini als Zeichen für einen Begriff
- 2. Die Interpretation von Sätzen als Zeichen für Aussagen
- 3. Die Interpretation von Syllogismen als Zeichen für Begründungszusammenhänge
- 1. Der maßgebliche Horizont (und die Zweite-Reihe-Rechtsprechung)
- a) Die Unwahrscheinlichkeit „richtigen“ Verstehens („doppelte Kontingenz“)
- b) Bezug auf den gemeinsamen Sinnzusammenhang „Recht“ (Dogmatik)
- c) Das Fehlen von Letztkriterien
- d) „System 1“ und „System 2“
- IV. Resümee: „Das Wahre ist das Ganze“
- 1. Definition: Bezug auf (a) rechtliche (b) Richtigkeit
- 2. „Dogmatik beginnt mit dem zweiten Fall“
- 3. Andere Verständnisse von Dogmatik
- 1. Regeln als Programme zur Gleichbehandlung
- a) Case law: Unterscheidung von ratio decidendi („rule“) und obiter dictum
- b) Der Umgang mit Gesetzesrecht: wirklich stärker regelorientiert?
- a) distinguishing und overruling
- b) Die Zuordnung von Voraussetzungen und Folgen
- 4. Von der Regel- zur Systembildung
- a) Systeme als Wirklichkeiten
- b) Systeme als logische Konstruktionen
- a) Aristoteles über Gleichheit und Gerechtigkeit
- b) Allgemeiner Teil und Besonderer Teil
- c) Der Stufenbau der Rechtsordnung und das Prüfschema für Verwaltungsakte
- 3. Die Logik und die Kontingenz der Systembildung
- IV. Resümee: Die „Passung“ der rechtlichen Systembildung auf die Welt
- I. Übersicht zur juristischen working logic
- II. Lehrsätze zur juristischen working logic
- 1. „Rechtssatz“: Tatbestand und Rechtsfolge
- 2. Exkurs: Zwei Bedeutungen von „Tatbestand“
- 3. „Norm“ (Gesetz im formellen und materiellen Sinn; Gesetz versus Einzelfallentscheidung)
- 4. Der Begriff „Rechtsregel“: Definition
- a) Eine klassische Rechtsquellenlehre: Gesetz, Vertrag, Gewohnheitsrecht
- b) Kritik an der Quellen-Metapher
- 2. Autoritative Rechtstexte und Dogmatik
- aa) Einzelne Gesetze
- bb) Kodifikationen
- cc) Staatsverfassungen
- dd) Rechtsverordnungen und Satzungen
- ee) Gesetz als Gesamtwerk und als Einzelvorschrift
- b) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (I): Begriffsbäume (Hierarchie)
- c) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (II): Ablaufdiagramme
- d) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (III): Allgemeines
- a) Fallrechtssysteme (case law): Präjudizien mit Bindungswirkung (stare decisis)
- aa) Die idealistische Autorität aufgrund Vernunft („Richtigkeit“)
- bb) Die pragmatische Autorität aufgrund von Macht (Ökonomie)
- (1) Man kommt an Präjudizien nicht vorbei („Berücksichtigungspflicht“)
- (2) Präjudizien sind nicht das Gesetz („kontextualisieren statt kritiklos subsumieren“)
- (3) Die juristische Autorität: Balance von Vernunft und Macht
- dd) Anforderungen an gute Präjudizien
- ee) Resümee: Präjudizien als Regeln?
- a) Willenserklärungen im Privatrecht
- b) Verträge
- c) Verwaltungsakte
- 4. Gewohnheitsrecht, Allgemeine Rechtsprinzipien, „Richterrecht“
- 5. Dogmatik?
- IV. Resümee: Autoritative Texte als Einstieg
- § 15 Regeln (Rechtssätze) interpretieren: Übersicht
- 1. Begriffe als dreistellige Relationen (Zeichen, Objekt, „Gedanke“)
- 2. Intension (Begriffsinhalt) und Extension (Begriffsumfang)
- 1. „Begriffskern“ und „Begriffshof“
- 2. Die Drei-Kandidaten-Lehre („positive, negative und zweifelhafte“)
- 3. „Normalfallmethode“
- a) Oberbegriff und spezifischer Unterschied (genus proximum, differentia specifica)
- b) Die Bestandteile von Definitionen: definiens und definiendum
- c) Der Bezug auf Sinnzusammenhänge
- d) Sonderfall „Legaldefinitionen“ (besser: Legislativdefinitionen)
- e) Resümee
- a) Die Umschreibungstechnik des Bundesverfassungsgerichts (Patchwork-Dogmatik)
- b) Der Vorteil von Umschreibungen: Herantasten an Klarheit
- c) Die Gefahr: Verfestigung von Unklarheit …
- d) … bis hin zur Widersprüchlichkeit (und aus Widersprüchlichem folgt Beliebiges)
- e) Fazit: schlechtes Fallrecht
- 3. Resümee: Was Texte leisten und was nicht
- 1. Vorweg: Allgemeines zum Verhältnis von Intension und Extension
- a) Die logische Struktur: „Familienähnlichkeiten“ (Wittgenstein)
- aa) Intensionale Ausdifferenzierung
- bb) Insbesondere: das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot
- cc) Extensionale Ausdifferenzierung: Fallgruppenbildung (Kasuistik)
- c) Kurzes Fazit zu den Generalklauseln
- a) Unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum
- b) Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
- c) Parallele: Einschätzungsprärogative im Staatsrecht (Regierung, Gesetzgebung)
- d) Resümee: quis iudicabit (wer wird/soll entscheiden?)
- 4. Resümee: wirklich „typisch juristisch“?
- V. Zusammenfassung zur Begriffsbildung
- 1. Das „wenn“
- 2. Das „soll“ (kann, muss, darf)
- 1. Zur Einstimmung: Die Begriffe der Rechtsfolgenseite
- 2. Präzisierung durch weitere Rechtssätze (intensional)
- 3. Komparative Begriffe („Schmerzensgeld“): Fallgruppenbildung, Fallvergleich (extensional)
- 4. Kombination von Intension und Extension: z.B. das Schuldprinzip bei der Strafzumessung
- a) Die Lehre(n) von den Ermessensfehlern
- b) Die gesetzlichen Vorgaben
- c) Fazit: Ermessen als Lösung eines Kompetenzproblems („Kontrolldichte“)
- d) Annex: Ermessen im Zivilrecht
- a) Der logische Ort: die Rechtsfolgenseite
- b) Der passende Kontext: staatliche Eingriffe
- aa) Beim Vollzug von Gesetzen: Anwendung – nur! – bei Ermessensentscheidungen
- bb) Bei der Bewertung von Gesetzen: eine Kompetenzfrage
- d) Fazit: Verhältnismäßigkeit ist eine Grenze, kein Optimierungsgebot
- e) Zur Pervertierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Politik ist Trumpf?
- a) Abwägung 1: einpolig ausgerichtete Parameter („Ziele“, „Belange“, „Umstände“)
- b) Abwägung 2: Zweck-Mittel-Relation (Verhältnismäßigkeit)
- c) Abwägung 3: Aufeinanderabstimmen von Regeln (und korrespondierenden Rechten)
- a) „Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte“ (Goethe)
- b) Die Entstehung neuer „dogmatischer Tatbestände“
- 5. Annex: Rückwirkung der Rechtsfolge auf gesetzliche Tatbestände
- 1. Allgemeine Einordnung der programmatischen Rechtsaussagen
- a) Der „Rechtsstaat“ und seine Politisierung
- b) „Demokratie“: Festlegung auf eine enge Interpretation
- c) Gleichheitssatz: Von der Willkürformel hin zur Formel für Willkür
- 3. Fazit: Methodischer Freistil und verfassungsrechtliche Hybris
- V. Resümee: Logik und Wertung
- 1. „Abstrakt/konkret“ und „generell/individuell“ als Begriffe der Dogmatik
- a) Der „konkret-allgemeine Begriff“ bei Karl Larenz
- b) „Konkretisierung“ im Verfassungsrecht I: Konrad Hesse
- c) „Konkretisierung“ im Verfassungsrecht II: das BVerfG und die Bundestagsauflösung
- d) „Konkretisierung“ in den aktuellen Methodenlehren
- a) Der Wortlaut: „konkret“ = was zusammengewachsen ist (concrescere)
- b) „Konkretisierung“: Erkenntniswert null
- 4. Fazit: „Konkretisierung“ überflüssig und gefährlich
- 1. Der sogenannte Typusbegriff
- 2. Die „Topik-Diskussion
- 1. Verfassung oder Verfassungstext?
- a) Fall 1: Die fünfte Amtszeit des Bundeskanzlers
- aa) Der Sachverhalt
- bb) Der Verfassungstext
- cc) Zwei mögliche Interpretationen
- dd) Jenseits der Interpretation: Ergänzung der Verfassung
- ee) Bewertung: Verstoß gegen ein Konkretisierungsverbot
- c) Erneut: ein Kompetenzproblem
- 3. Verfassungswandel?
- 1. Synästhetische Missverständnisse: Unbestimmtheit – Wertung – Kreativität
- 2. Viele Methodenlehren, eine (einzige) Methode
- a) Das Gebot intensionaler („abstrakt-genereller“) Zurückhaltung
- b) Das Gebot gegenseitigen Respekts (Autor und Interpret)
- I. Die „Canones“ heute („h.M.“)
- 1. Der klassische Text
- a) Wortlaut: „Elemente“, nicht „Canones”
- b) Systematik: „gesunde“ und „mangelhafte“ Gesetze
- c) Historie: im Hintergrund Logik und Rhetorik
- d) Teleologie: Rechtsgewissheit und gute Arbeitsteilung von Gesetz und Interpret
- 3. Auslegung und Rechtsanwendung als „Kunst“
- 1. Die vier heutigen „Kanones“: eine simple Heuristik
- 2. Der größere Rahmen: Fünf Erweiterungen des framings
- 1. Fiktionen
- 2. Extensive Interpretation contra legem (entgegen dem Gesetz)
- a) Einzelanalogie (Gesetzesanalogie)
- aa) Positive Vertragsverletzung (pVV)
- bb) Verschulden bei Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo)
- c) Tatbestands- und Rechtsfolgenanalogie
- a) Die „planwidrige Lücke“
- b) Gleich zu bewertende Interessenlage
- c) Fazit: Zwei Seiten derselben Medaille
- 3. How it really works: Logik und Ästhetik der Analogie
- a) Vergleichbarkeit mit Fällen einer anderen Fallgruppe
- b) Vorzugswürdigkeit der Regel für die andere Fallgruppe
- 1. Das Argument a minore ad maius
- 2. Das Argument a maiore ad minus
- 1. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
- 2. Die sogenannte teleologische Reduktion (auch: Restriktion)
- 1. Das Verbot, contra legem zu entscheiden (contra-legem-Verbot)
- 2. Klarer Wortlaut und die acte clair-Doktrin
- 3. Der Umkehrschluss (argumentum e contrario)
- VI. Resümee …
- VII. … – und ein klarer Fall richterlichen Ungehorsams
- 1. Kreativität („schöpferische“ Elemente) im Recht
- 2. „Regeln“ „erfinden“
- 1. Der übergesetzliche Notstand
- 2. Das Anwartschaftsrecht
- a) Der Fall „Schweinemäster“ und das Problem
- b) Dogmatischer Hintergrund: Die sogenannte Schutznormtheorie
- c) Das scheinbare Dilemma im Fall „Schweinemäster“ …
- d) … und seine kühne Überwindung: „Gebot der Rücksichtnahme“
- e) Unter den Teppich gekehrt: die einfache Lösung gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
- f) Mutmaßungen über die wahren Gründe
- g) Weitere methodologische und pragmatische Kritik (Besen, Besen, seid’s gewesen …)
- h) Schlussbetrachtungen
- III. Resümee
- a) Tateinheit und Tatmehrheit („Idealkonkurrenz“ und „Realkonkurrenz“)
- b) Das Verhältnis mehrerer Straftatbestände zueinander („Gesetzeskonkurrenz“)
- c) Insbesondere: Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB)
- a) Ansprüche aus Gesetz und aus Vertrag
- b) Übliche Konkurrenzen in beiden Bereichen
- 3. Methodologische Überleitung: Drei Arten von Konkurrenz
- a) Polizei und Ordnungsbehörden
- b) Bund und Länder; oder auch: Kompetenz geht vor Gleichheit
- c) Grundrechtskonkurrenzen
- d) Bundesrepublik und Europa; oder auch: die Dicker-Hund-Theorie
- 1. Geltungsvorrang und Anwendungsvorrang
- 2. Anwendungsvorrang und „Anwendungsvorrang“
- a) Vorrang des speziellen Gesetzes (lex specialis derogat legi generali)
- b) Vorrang des späteren Gesetzes (lex posterior derogat legi prori)
- 4. Die Auslegung von Ausnahme-Regeln
- 1. Verfassungskonforme Auslegung
- a) Allgemeines zur „Europäischen Methodenlehre“ (ohne EMRK)
- b) Der effet utile
- c) Primärrechtskonforme Auslegung
- aa) Das Aufeinanderabstimmen verschiedener Methodenverständnisse
- bb) Die Umsetzung durch den Gesetzgeber: drei Konstellationen
- aa) Die acte-clair-Doktrin
- bb) Verbot abstrakter Regelbildung?
- cc) „Gespaltene“ Interpretation
- f) Resümee: Europäische „Rechtsgestaltung“
- 3. Völkerrechtsfreundliche Auslegung
- 1. Allgemeines zur Abwägung III (Abwägung von Regeln)
- 2. Abwägung von Regeln aus Sicht der NJML
- a) Regeln und Prinzipien (Alexy, Dworkin, Kant)
- b) Praktische Konkordanz (Konrad Hesse)
- c) Abwägung im Verfassungsrecht (Schlink)
- d) Abwägungsresistente Positionen?
- V. Resümee: Das Hauptfeld der gehobenen juristischen Dogmatik
- 1. Friedrich Carl von Savigny: Das Recht des Besitzes (1803)
- a) Die lebensweltliche „Grundlage“ des Begriffs
- b) Seine beiden Rechtsfolgen
- c) Rückschluss auf die Tatbestandsmerkmale und ihre Anwendung
- 3. Sortierung der vielen Regeln nach der inneren Logik ihrer Fälle
- 4. Resümee
- 1. Abgrenzung: Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung (ISB) des Eigentums
- 2. Vor-Klärung: Die Rechtsfolgen beider Begriffe
- a) Überprüfung des „Sprachgebrauchs“
- b) Analyse der lebensweltlichen „Grundlage“: das Marktmodell
- c) Hypothese: zwei juristische Definitionen
- 4. Überprüfung der Definitionen anhand aller einschlägigen Fälle (extensional)
- 5. Resümee
- a) Einführung: Wie macht man ein Rechtsverhältnis rückgängig?
- b) Die „Rückabwicklungssysteme“ im BGB
- c) Verweisungen auf Rückabwicklungssysteme
- d) Rechtsgrund- und Rechtsfolgenverweisungen
- a) Begriffsklärungen: Drei Unterscheidungen
- b) Zwei „Referenzgebiete“ für Bereichsverweisungen: ungerechtfertigte Bereicherung und Rücktritt
- c) Allgemeine Regeln und konkrete Folgerungen
- 3. Resümee
- IV. Zum Abschluss
- 1. Schwellentheorien versus Trennungstheorie
- a) Theoretisch: Vermeidung der „Crux“ des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG („Junktimklausel“)
- b) Praktisch: Qualifikation als „Enteignung“ kein Präjudiz für Entschädigung
- c) Die Kompetenzfrage: Wer entscheidet (quis iudicabit) über die Entschädigung?
- d) Die politische Seite: Warum gerade der Gesetzgeber entscheiden soll
- e) Die wirtschaftliche Seite: zur Höhe der Entschädigung
- f) Eine letzte Ironie – und nochmals quis iudicabit
- g) Zwischenfazit
- 3. Gründe für die Schwellentheorien
- 4. Resümee
- 1. Das Abstraktionsprinzip im Sachenrecht des BGB
- 2. Vorsatztheorie und Schuldtheorie im Strafrecht
- 3. Die Grundrechte im Umweltrecht
- 4. Das Verhältnis von Staat und Gesellschaft
- 5. Der Rechtsstaat: rule of law oder Rechtlieferungsstaat (law and order)?
- III. Hintergrundvorstellungen vom Recht insgesamt
- IV. Hintergrundvorstellungen von der Juristischen Methode
- § 21 „Gewinnung der Regel“: Das Verhältnis der Ebenen zueinander
- I. Platon und das Neue an der NJML
- 1. Ein Curriculum
- 2. Das Problem: Wissen und Können
- 1. Uralte Methode des Rechts: die Antike Gerichtsrhetorik
- 2. Logik, Logik, Logik
- a) Einzelheiten zur Bildung der Regel
- b) Einzelheiten zur Konstruktion des Falls
- c) Einzelheiten zur Manipulation des Ergebnisses
- 4. Rechtliche Richtigkeit und Juristische Ästhetik („Gelungenheit“)
- IV. Resümee: Schau hin! Schau genau hin!
- 1. Prozessstation (auch: Zulässigkeitsstation)
- 2. Klägerstation (Schlüssigkeitsprüfung)
- 3. Beklagtenstation (Erheblichkeitsprüfung)
- 4. Beweisstation
- 5. Tenorierungsstation (auch: Entscheidungsstation)
- 1. Substantiierung (auch: Substanziierung)
- 2. Beweislast
- 3. Klage und Widerklage
- 1. Zur Geschichte der Relationstechnik
- 2. Renaissance der Relationstechnik? Der neue § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- 3. Der Sinn und die Vernunft der Relation
- 1. Das Prüfschema für Verwaltungsakte: Anwendungsvorrang und Geltungsvorrang
- a) Der Sinn: Machtverschiebung
- b) Die Vorteile und Nachteile
- c) Ein neuer Prüfungspunkt „Gewährleistungsbereich“?
- d) Resümee
- 1. Das Grundschema
- a) Die autoritativen Texte (das Gesetz) zu „Vorsatz“ und „Unrechtsbewusstsein“
- b) Folgerungen für das Grundschema
- c) Die „Irrtumslehre“ im Einzelnen
- d) Insbesondere: Wo prüfe ich – im Grundschema – den „Erlaubnistatbestandsirrtum“?
- e) Eine prüfpraktische Empfehlung – und eine Warnung
- f) Hinter dem Schema: die praktischen Konsequenzen
- 3. Resümee: Schemata erfordern eine Art Maßkonfektion
- 1. Die beiden Vorsortier-Schemata
- 2. Das Anspruchsprüfschema
- 1. Die Schemata sind nicht das geltende Recht – sie repräsentieren („abbilden) es nur
- 2. Schemata sind niemals perfekt
- 3. Die meisten Schemata kann man sich selbst erarbeiten
- 4. Schemata sollen die Arbeit erleichtern
- 5. Schemata „verdienen ebenso geachtet wie verachtet zu werden“
- I. Die Logik als Sinnzusammenhang, der auf Sinnzusammenhänge verweist
- 1. Der Sinnzusammenhang des Rechts
- a) Sinnzusammenhänge der Natur („naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten“)
- b) Definition des Begriffs Sinn
- c) Soziale Sinnzusammenhänge (Dresscodes, Funktionssysteme, …)
- d) Geistige Sinnzusammenhänge (Fakt und Fiktion, Wahrheit und Lüge)
- a) Logik
- aa) Alltagssprache, Rechtssprache, Fachsprachen
- bb) Das Spiel mit verschiedenen Sprachen: „Gefahr“ und „Risiko“
- cc) Sprache als Träger von Emotion
- c) Ästhetik
- d) Die menschliche Psyche/Persönlichkeit
- III. Die Kommunikation zwischen den Sinnzusammenhängen
- 1. Die Regeln „da draußen“
- 2. Die Interessen
- 3. Der Sachverhalt als Geschichte (story)
- 1. Erneut: Die Naivität des juristischen Wahrheitsbegriffs
- 2. Die philosophische Rettung: Konvergenztheorie der Wahrheit
- a) Zeugen
- b) Urkunden
- c) Augenschein
- d) Sachverständige
- e) Parteivernehmung
- a) Folter
- b) Gottesurteile
- c) Eideshelfer und Leumundszeugen
- d) Der sogenannte Lügendetektor
- e) Gesetze und Gerüchte
- 1. Die Beweislast
- 2. Beweisregeln
- 3. Das sog. Beweismaß (Grad der Überzeugtheit): no reasonable doubt
- 1. Logik und Ästhetik
- 2. Sprachkritik
- 3. Ideologiekritik
- 4. Selbstkritik
- VI. Die Darstellung des Sachverhalts
- VII. Resümee
- 1. Einzelrichter und Kollegialgerichte
- 2. Das Vier-Augen-Prinzip
- 3. Die „Praxis“ und die (akademische Rechts-) „Wissenschaft“
- 1. Kommunikation von Anwalt und Mandant
- a) Unmittelbarkeit der Kommunikation
- b) Richterliche Fürsorge versus Unparteilichkeit
- 3. Weitere Kommunikation mit Laien (insbesondere in Wirtschaft und Politik)
- a) Die Medien als Konkurrent des Rechts in Sachen „Wertung“
- b) Folgerungen für die juristische Methode: Im Zweifel nicht sofort
- 1. Die Doppelrolle des Rechtsanwalts
- 2. Anwaltliche Kreativität: Das Maastricht-Urteil
- 1. Jurist werden!
- 2. Mehr Ermutigung zur eigenen Entscheidung
- 3. Die Studenten als Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Gesamtgesellschaft
- a) Subjektive und objektive Neuheit
- b) Die Erfindungshöhe
- 2. Kreativität und Wertung: etwas völlig anderes (Aliud)
- 3. Kreativität als Sache der Logik
- 1. Subsumtion (qualifizierende Induktion)
- 2. Die Bildung von Fallgruppen (quantitative Induktion)
- 1. Innovation durch Interpretation des „Falls“ (Abduktion „vom Fall her“)
- 2. Innovation durch Interpretation der „Regel“ (Abduktion „von der Regel her“)
- 3. Innovation durch Interpretation des „Resultats“ (Abduktion „vom Resultat her“)
- IV. Überleitung zum Kapitel 5
- I. Rechtsfolgen und Außerrechts-Folgen („Realfolgen“, Kollateralfolgen)
- II. Entscheidungsfolgen und Anpassungsfolgen („Steuerungswirkung“)
- III. Zur Terminologie
- 1. Die Sachverhalte und das Ergebnis
- 2. Das Problem
- 3. Die Argumentationen
- 4. Der wahre Grund
- 5. Überflüssiges Beiwerk …
- 6. … und ein fortdauernder Skandal
- 7. Resümee
- 1. Der Sachverhalt und das Ergebnis
- 2. Fortführung: Die Familientyrannen
- 3. Resümee
- 1. Sachverhalt: Rudolf-Heß-Gedenktag
- 2. Das Problem
- 3. Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts
- 4. Bewertung
- 5. Der wahre Grund
- IV. Äquivalenz der methodischen Lösungen
- I. Die Heilung von behördlichen Verfahrensfehlern
- 1. Der bodenrechtliche und bodenpolitische Rahmen
- 2. Die sogenannte Abwägungsfehlerlehre (klassisch)
- 3. Die Fehlerfolgenlehre („Planerhaltung“), klassisch
- 4. Neues Gesetz, totale Verwirrung
- 5. Die pragmatische Lösung: Klarheit von der Rechtsfolge her
- 6. § 1 Abs. 3 BauGB und die Windkraft: ein neuer Joker?
- 7. Zum heutigen Stand der „Abwägungsfehlerlehre“
- III. Resümee
- 1. Nochmals der Herrenreiter-Fall: „nur“ heißt auch „nicht nur“
- a) Der Fall und das Problem
- b) Die Korrektur des Ergebnisses
- c) Die Ergänzung des neuen Ergebnisses
- d) Die wahren Gründe – und Gefahren für das Recht in the long run
- 1. „verfassungswidrig“ – „verfassungsfeindlich“: Radikalenerlass
- a) Die Korrektur des Ergebnisses
- b) Die Ergänzung des neuen Ergebnisses
- c) Der wahre Grund und die mögliche Gefahr
- III. Resümee und Überleitung zum Vierten Teil
- I. Die traditionellen Methodenlehren: „Auslegung“ und „Rechtsfortbildung“
- II. Die NJML: Konsequente Orientierung am Syllogismus (Regel, Fall, Ergebnis)
- I. Die „Paradoxie des Entscheidens“
- a) Böse Ironie: … wir schlagen das Recht mit seinen eigenen Waffen
- b) Gute Ironie: … das Recht ist eine schöne Inszenierung
- a) Schlechtes Pathos: … nur wir das Recht richtig erkennen
- b) Gutes Pathos: … ich mir selbst nicht immer sicher bin
- 3. Ironie und Pathos als Polarität
- 1. Die Kritik der reinen Vernunft und ihre „Leitsterne“
- a) Die „Rechtsidee“ bei Gustav Radbruch
- b) Das „Recht“ des Nationalsozialismus: Hitlers Zynismus
- c) Gerechtigkeit als „Kontingenzformel“
- 3. Rechtliche und juristische Richtigkeit als regulative Ideale der Jurisprudenz
- 1. Drei regulative Ideale
- 2. Logik, Ethik, Ästhetik
- 1. Ethik als Philosophie der Moral – und des Rechts!
- a) Die Vielfalt „der“ Ethik
- b) Bereichsethiken: Sachbezug und Personenbezug
- a) Rechtliche Richtigkeit als Postulat der Ethik
- b) Zum Ethos: Achtung vor dem Recht
- c) Alternativen zum Recht
- 4. Resümee
- a) Ästhetik als Lehre von der Wahrnehmung (aísthēsis)
- b) Ästhetik als Lehre vom Geschmack (je ne sais quoi, Takt, Stil)
- c) Ästhetik als Lehre vom Schönen und Erhabenen (Baumgarten und Kant)
- d) Ästhetik als Theorie von „Urteilskraft“ und „Genie“, von Subsumtion und Regelbildung
- e) Ästhetik als Theorie von Kunst und Design (und das Bundesverfassungsgericht)
- a) Die Ästhetik des Syllogismus
- b) Ästhetik und die Wissenschaften (Paradigmen, Narrative)
- c) Das Konzept der besten Begründung/Erklärung (Lipton, Boyd)
- a) „Die“ Ästhetik als Gesamtheit und ihre „Bereichsästhetiken“
- aa) Teil und Ganzes, Form und Materie, Selbst- und Fremdreferenz
- bb) Subjekt und Objekt, Individuum und Allgemeinheit, Innenwelt und Außenwelt
- cc) Alt und Neu, konservativ und fortschrittlich
- c) Intersubjektivität durch Ästhetik: Stil und Gespür
- a) Gelingen/Misslingen als Unterfall von „richtig/falsch“
- b) Gelungenheit als regulatives Ideal
- c) Gelungenheit als Zeichen für konkrete Vernünftigkeit (concrete reasonableness)
- a) Bereichsspezifisch: zu den Sachen selbst!
- aa) Zusammenklang von Ergebnis und Herstellung
- bb) Orientierung am Muster, am Vorbild, am Standard
- cc) Expressivität
- dd) Harmonie, Stimmigkeit: Angemessenheit nach angemessenen Standards
- 6. Anstelle einer Zusammenfassung: Was ist ästhetische Qualität?
- III. Resümee und Ausblick
- 1. Rudolf von Jhering
- 2. Gustav Radbruch, Heinrich Triepel, Hugo Marcus
- 1. Die „Mainzer Schule“: Viehweg, Ballweg, Struck, Schreckenberger, Seibert
- 2. Dialogik und Jurisprudenz: Rolf Gröschner
- 3. „Sachlichkeit“: Katharina Sobota/Gräfin von Schlieffen
- 4. Lehrbücher: Fritjof Haft und Wolfgang Gast
- 5. Exkurs: „Rhetorik für Juristen"
- 1. Rechtsästhetik: Daniel Damler
- 2. Rechtsästhetik: Weitere Ansätze
- 1. Pragmatismus und Jurisprudenz
- 2. Ästhetik als Anfang und Ende des „juristischen Denkens“ – und Handelns
- 3. Kritik der juristischen Vernunft
- 1. Allgemeine Akzeptanz …
- 2. … eines ästhetischen Begriffs
- 1. Entscheidung – Ergebnis – Begründung
- a) Die Perspektive des Rechts: „vertretbar“ = eigentlich falsch, aber noch …
- b) Die Perspektive der Jurisprudenz: „vertretbar“ = alles richtig, solange noch …
- 3. Die Janusköpfigkeit (das Doppelgesicht) der Vertretbarkeit
- 4. Vertretbarkeit: eine Definition
- 5. Gelungenheit und Misslungenheit
- 1. Der Wettbewerb (contest) zweier Artefakte (Syllogismen, VJS)
- 2. Der Zusammenklang von Ergebnis und Begründung („Wertung“)
- 3. Angemessenheit nach angemessenen Kriterien
- 4. Expressivität: Der emotionale Gesamteindruck
- 5. Die Orientierung am Präjudiz („Schimmel“) und die Wirkung als Präjudiz („alt und neu“)
- 6. Stimmigkeit: Dogmatik und die sonstigen Bereiche der Wirklichkeit
- 7. Die Entscheidungssituation als Reduktion von Komplexität
- IV. Resümee: Vier Kernaussagen
- 1. Checkliste 1: Der österreichische Verfassungsgerichtshof
- 2. Checkliste 2: Das deutsche Bundesverfassungsgericht
- 3. Folgerung: method first – und Zuständigkeit
- 4. Exkurs: Das anthropologische Kreuz der Entscheidung
- II. Die Regeln der Kunst: Ein neuer Kanon (eine neue Heuristik)
- a) Zirkelschluss und petitio principii
- b) Widersprüchliche Aussagen (ex contradictione quodlibet)
- aa) Enteignung und „Enteignung“
- bb) Erinnerung und „Erinnerung“ oder: Notare sind auch nur Menschen – zugleich ein Exempel doppelter Misslungenheit –
- d) Weitere logische Fehler
- 2. Das Verbot des Überflüssigen (ratio decidendi versus obiter dictum)
- a) Fallnähe und Textnähe
- aa) Obersätze und „Obersätze“
- bb) Intensionale Überdetermination („wir texten uns zu“)
- cc) „Wertende Gesamtbetrachtrung“ (um vor lauter Bäumen den Wald zu erkennen)?
- dd) Ein Plädoyer für schöne Untersätze
- c) „Kontextualisierung“ und Narrativität
- a) Sünde Nr. 1: Unvollständige Zitate – Notare sind auch nur Menschen (Reprise)
- b) Sünde Nr. 2: Unvollständig abgearbeitete Gesetze – die Windkraft-GmbHs
- c) Sünde Nr. 3: Selektive Auswertung des Sachverhalts
- d) Widerlegung der Gegenargumente
- 3. Das Gebot der Geschlossenheit oder: Der Zauber syllogistischer Begründung
- a) Qualität und Quantität
- b) Je-desto-Formeln
- a) Die üblichen juristischen Stilfehler
- b) Wege zu besserer Verständlichkeit
- c) Zum Abschluss: Klemmstil anno 2022/23 – Grundsteuererklärung
- III. Die „Gesamtschau“ (Kohärenz, Stimmigkeit)
- IV. Zwei Tipps zum Abschluss: Die Darstellung des Sachverhalts
- 1. Aufmerksamkeit
- 2. Durchhaltevermögen
- 1. System 1 und System 2: „Intuition“ versus (bewusste) Methode
- 2. Das Verhältnis der beiden Systeme zueinander
- 3. Das Verhältnis der beiden Systeme zur Realität
- 1. Vorweg: Zur Begrifflichkeit
- a) Simple Allerweltsheuristiken (ein einfacheres Problem lösen, Halo-Effekt etc.)
- b) Expertenwissen
- 3. Biases: wenn Bauchgefühl allein inadäquat (unangemessen) ist
- 1. What You See Is All There Is (WYSIATI)
- 2. Verlustaversion
- a) Überbewertung des eigenen Beitrags
- b) Expertenillusion
- c) Sonstiges (Planungsfehler, Autofahrer und Professoren)
- 4. Die Blindheit für Statistik
- 5. Verzerrungen? Prädispositionen!
- 1. Den Rahmen bestimmen: Framing
- 2. Einen Fixpunkt setzen: Anchoring
- a) Statistik oder Kausalität? Die Regression zum Mittelwert
- b) Statistik oder Einzelfall, Wahrscheinlichkeit versus Plausibilität (Linda)
- 4. Rückschaufehler (hindsight bias)
- 1. Die (hier so bezeichnete) Große Kompetenzformel (für System 1 und System 2)
- 2. Abstand gewinnen: Die Preußische Beschwerdeordnung
- 3. Checklisten: Der APGAR-Score bei Neugeborenen
- 4. Das Framing (den Horizont) erweitern: Über den Einzelfall hinaus denken
- 5. Das Vertrauen in Experten prüfen
- a) Eine Außensicht gewinnen, insbesondere: Prognosen korrigieren
- b) Wie ein Händler denken: Güter zum Tausch und Güter zur Nutzung
- 7. Die (hier so bezeichnete) Methodologische Großformel
- VII. Ausklang
- I. Vorweg: Der confirmation bias (Bestätigungs-Verzerrung)
- 1. „Wertungen“ als Sache von – zunächst – System 1
- 2. Allerweltswertungen und rechtliches Expertenwissen
- a) System 1 als der Ort unbewussten Schlussfolgerns (jumping to conclusions)
- b) System 2 als Ort des syllogistischen Durchrechnens
- c) Abduktionen als Brücke zwischen System 1 und System 2
- a) Der Vollständige Juristische Syllogismus (VJS) als „gutes Framing“
- b) Dogmatik als weitere Erweiterung des Framings (Horizonts)
- c) Relationstechnik und Schemata
- d) Das letzte Wort des Angeklagten und Regeln zum Abstimmungsverhalten in Gremien
- 5. Konditionalprogramme statt Statistik und Prognose
- III. Verhaltensökonomie/Kognitionspsychologie im Licht der NJML
- IV. Zum Abschluss: Im Maschinenraum der Gesellschaft
- 1. Kein methodologisches „Allgemeingut“
- 2. Rückblick: Die Antike Gerichtsrhetorik
- 1. Zwei Vorschläge aus der Literatur
- 2. Rückblick: Die Relationstechnik der „Dezisionsjuristen“
- 3. Ein neuer Vorschlag für die Kautelarjurisprudenz („Vertragsjuristen“)
- a) Die Essentialia negotii
- b) Vollzug des Geschäfts
- c) Regelung von Störfällen
- d) Sonstiges
- aa) Austauschverträge
- bb) Gesellschaftsverträge
- cc) Vergleichsverträge
- dd) Unentgeltliche Verträge
- aa) Sachenrecht
- bb) Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
- cc) Sonstiges Privatrecht
- dd) Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsverträge
- aa) Mehrere Beteiligte („multipolare Rechtsverhältnisse“)
- bb) Mehrere Vertragsarten, Rechtsgebiete, Rechtsordnungen
- d) Schlussgag: das deutsche Steuerrecht
- 1. Hauptziel: Die Absicherung gegen Risiken
- 2. Grenzen der Gestaltungsfreiheit: Zwingendes und dispositives Recht
- a) Eine Vielzahl von VJS (Vollständigen Juristischen Syllogismen)
- b) Logik, Logik, Logik – und Kreativität
- a) Der Vorrang der Interessen
- b) Orientierung an „Werten“?
- a) Im Zweifel für die sicherste Lösung
- b) Ökonomische Kriterien („Je-desto-Formeln“)
- c) Fairness-Kriterien: Konfliktvermeidung und Umgang mit Unsicherheiten
- d) Primat des beiderseitigen Vorteils
- 1. „Wir produzieren Vertrauen“
- 2. Rechtliche Richtigkeit?
- 3. Die Juristenausbildung breiter aufstellen!
- I. Zivilprozess
- 1. Der methodische Kernbereich: die StPO (Strafprozessordnung)
- 2. Die Peripherie: Biases
- 3. Der Strafprozess: Nur noch etwas für „Praktiker“?
- III. Verwaltungsprozess
- IV. Verfassungsgerichtliche Verfahren
- § 37c Die Logik und die Ästhetik der Rechtsberatung
- 1. Das epochale Werk: Peter Noll, Gesetzgebungslehre (1973)
- 2. Die weitere Entwicklung
- 3. Resümee und Überleitung
- a) Problemstation: Wo liegt der Konflikt?
- b) Sachverhaltsstation (Tatsachen- und Rechtsfragen)
- c) Interessen- und Risikostation (Gesetzesfolgenabschätzung)
- d) Gewichtungsstation
- 2. Erste Entwürfe (dispositio)
- 3. „Beratung“ und Verhandlung der Varianten („Basarstation“)
- 4. Endgültiger Entwurf (dispositio)
- 5. Entscheidung und Verabschiedung (pronuntiatio)
- 1. Drei Checklisten aus der Praxis
- 2. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit
- a) Föderalismus: viele Köche (und die blackbox Vermittlungsausschuss)
- b) Artikelgesetze („Mantelgesetze“; „Omnibusverfahren“): Gefahr sachwidriger Koppelung
- c) Abarbeiten von Koalitionsverträgen
- a) Die Kernmethode: „umgekehrte Subsumtion“
- aa) Nichts Überflüssiges, nichts Unklares
- bb) Die richtige Abstraktionshöhe
- c) Die Frage der „Wertung“ …
- d) … ist eine Frage der besseren Entscheidung
- a) Maßnahmengesetze
- b) Subsumtionsgesetze
- 2. Verfassunggebung
- a) Arten von Outsourcing
- b) Bedenken gegen und Gründe für Outsourcing („Ministerialdemokratie“)
- VI. Fazit: Mehr Respekt vor dem Recht!
- VII. Zum Schluss: Machiavelli, Rousseau, Montesquieu
- 1. Begriffsjurisprudenz und Interessenjurisprudenz
- 2. Topik und Freirechtsschule
- 3. Positivismus – welcher Positivismus?
- 4. Recht und Sprache, Rechtslinguistik, Semiotik
- 5. Die Rezeption von Diskurstheorie (Habermas) und Systemtheorie (Luhmann)
- a) Bestandsaufnahme
- b) Begriffsbestimmungen und Platzzuweisungen
- c) Zwischenfazit: Was Dogmatik nur oberflächlich ist
- d) Dogmatik als Lehre von rechtlicher und juristischer Richtigkeit
- 2. Wissenschaftlichkeit
- a) Die Bielefeld-Potsdamer Kolloquien
- b) „Methodenstreit“ im Öffentlichen Recht?
- c) Kritik am Recht „als Metaphysik“
- d) Expositives Recht
- III. Methodenlehre: zwischen Kärrnersarbeit und „Kulturteil“
- IV. Zum Abschluss
- 1. Was heißt Kritik?
- 2. Was heißt Vernunft?
- 3. Juristische Vernunft
- 1. Die Logik des Rechts: Folgerichtige Entscheidungen
- a) Schritt 1: Richtig hinschauen, richtig zuhören.
- b) Schritt 2: Richtig verstehen.
- c) Schritt 3: Richtig benennen.
- d) Schritt 4: Richtig bewerten.
- e) Schritt 5: Richtig begründen.
- 3. Die Ästhetik des Unrechts
- 4. Resümee: Respekt, Disziplin, Gesamtschau
- III. Die zweitbeste Lösung
- DanksagungenPages 955 - 956 Download chapter (PDF)
- SachverzeichnisPages 957 - 980 Download chapter (PDF)
- Personen (Auswahl)Pages 981 - 982 Download chapter (PDF)




