
Kritik der juristischen Vernunft
Zugleich eine Neue Juristische Methodenlehre (NJML)- Autor:innen:
- Verlag:
- 2025
Zusammenfassung
Dieses Buch erklärt Jurist:innen, was sie tun, und Nicht-Jurist:innen, warum das sinnvoll ist, wenn es gut gemacht wird. Joachim Lege entwickelt eine "Neue Juristische Methodenlehre" (NJML) und zeigt, dass die juristische Methode aus Logik und Ästhetik besteht, ergänzt um ethische Gesichtspunkte. Klar und unterhaltsam hinterfragt er zentrale Aspekte der juristischen Arbeit: von der Regelbildung über die Fallanalyse bis zur Ergebnisfindung. Immer kommt es dabei auf den Zusammenklang dieser drei Elemente an. Es folgt eine pointierte Kritik der juristischen Vernunft (KjV): Was leistet die Methode, wo stößt sie an Grenzen? Die Antwort: Durch sie werden im Recht Rahmenbedingungen für Sachlichkeit geschaffen. Es zeichnet sie aus, dass dies nicht allen gefällt. Der Titel wird mit Erscheinen auch Open Access zur Verfügung stehen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2025
- ISBN-Print
- 978-3-7560-3334-8
- ISBN-Online
- 978-3-7489-6267-0
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 982
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort für alle
- Vorwort für Fachphilosophen
- Vorwort für Juristen
- 1. Ursprung und Bedeutung bis zum Mittelalter
- 2. René Descartes‘ „Discours de la méthode” (1637)
- 3. Zur heutigen Lage
- 1. Die sogenannte „Logik von Port-Royal“ (1662)
- 2. Immanuel Kant (1724–1804) und Friedrich Carl von Savigny (1779–1861)
- 3. Die (deutschen) juristischen Methodendiskussionen bis 1945
- 4. Die „Juristische Methodenlehre“ seit 1945
- 5. „Methodenlehre“ interdisziplinär: Methodik und Methodologie
- III. Resümee und Fortführung
- I. Entstehung und Geschichte
- aa) status coniecturalis – die Tatfrage
- bb) status definitionis – Rechtsfrage Nr. 1: Tatbestandsmäßigkeit
- cc) status qualitatis – Rechtsfrage Nr. 2: Rechtfertigung und Entschuldigung
- dd) status translationis – Rechtsweg
- aa) scriptum et voluntas – Wortlaut und Wille
- bb) leges contrariae – sich widersprechende Gesetze
- cc) ambiguitas – Doppeldeutigkeit
- dd) syllogismus oder ratiocinatio – analoge Anwendung eines Gesetzes
- c) Resümee
- aa) Vollständiger rhetorischer Syllogismus (Epichirem, epicheírēma)
- bb) Exkurs I: Unvollständiger rhetorischer Syllogismus (Enthymen)
- cc) Exkurs II: zum Gutachten- und Urteilsstil
- b) Komplexe Argumente: Argumente a fortiori (Erst-recht-Schlüsse) etc.
- c) Die Lehre von den Fehlschlüssen
- 3. Die Topik – Fundorte (tópoi) inhaltlicher Argumente
- III. Das Nachwirken der Antiken Rhetorik
- a) Der sogenannte Justizsyllogismus
- b) Der sogenannte Subsumtionsschluss
- a) Wertungen und Werturteile
- b) Kreativität („schöpferische Elemente“)
- 1. „Logik“ umfasst nicht nur die deduktive Logik
- 2. Wertungen befinden sich innerhalb der Logik (wenn wir es denn wollen)
- 3. Kreativität ist kein Aliud zur Logik
- 4. Wir denken immer auch vom Ergebnis her
- 5. Annex: Gibt es rechtliche und juristische Richtigkeit?
- III. Zum folgenden Gedankengang
- I. Realistische („ontologische“) Logik
- II. Psychologische Logik („Kunst des Denkens“)
- III. Mathematische Logik (Logik als „Sprache“, als Zeichensystem)
- IV. Pragmatistische Logik (Folgerichtigkeit des Handelns)
- 1. Begriff und Terminus
- 2. Definitionen des Begriffs „Begriff“ (und das semiotische Dreieck)
- a) Intuitionen („Vertrautheit mit einer Idee“)
- b) Abstrakte Definitionen
- c) Die pragmatische Maxime: Ein Begriff ist, was aus ihm folgt (Ch. S. Peirce)
- 4. Begriffe als geronnene Regeln („Knotenpunkte“, Lübbe-Wolff)
- 1. „Satz“ und „Aussage“ (und das semiotische Dreieck)
- 2. Deskriptive und präskriptive („normative“) Aussagen
- a) Können Werturteile überhaupt „richtig“ sein?
- b) Wertungen als erste Prädikate (wie Wahrnehmungen)
- c) Werturteile (besser: Wertaussagen, Wertungssätze) als emotionale Stellungnahme
- a) Zum Begriff Sinnzusammenhang
- b) Eine Wirklichkeit, viele Sinnzusammenhänge (Beispiel: Torschuss)
- c) Keine „Kluft“ zwischen Recht und Wirklichkeit
- aa) Die Logik als Sinnzusammenhang (Beispiel: Abseitsregel im Fußball)
- bb) Die Logik als Wirklichkeit (und die geschlechtergerechte Sprache)
- cc) Logik als Ehrenkodex wissenschaftlicher Aussagen
- 5. Logische Beziehungen zwischen mehreren Aussagen
- a) „Wahrheit“ im Alltag, im Recht und in der (Fach-)Philosophie
- b) Wahrheitstheorien in der Philosophie
- c) Rechtliche Richtigkeit: Ronald Dworkins „Richter Hercules“
- d) Erfahrung (Empirie) als Kriterium der Wahrheit (und Peirce‘ Kategorienlehre)
- e) Konsens als Kriterium normativer (moralischer, rechtlicher) Richtigkeit?
- 7. Übergang: Aussagen als Bestandteile von Schlussfolgerungen
- 1. Die drei logischen Grundsätze („Axiome“)
- 2. „Schlussfolgerung“ und „Syllogismus“ (und das semiotische Dreieck)
- 3. Syllogismen als Kombination dreier Sätze (zwei Prämissen, eine Konklusion)
- 4. Kategorische und hypothetische Schlüsse: nur eine Formulierungsfrage
- a) Platon oder: Logik als die Mathematik hinter dem Begründen
- b) Die historische Entwicklung der Formeln
- c) Die kategorischen Schlüsse, insbesondere: Modus Barbara und Modus Darii
- d) Die hypothetischen Schlüsse I: Modus ponens
- e) Eine nötige Korrektur für den Bereich der Jurisprudenz: „wenn“ als Bikonditional
- f) Die hypothetischen Schlüsse II: Vorsicht mit dem Modus tollens im Recht!
- IV. Das Zusammenspiel von Begriff, Urteil und Schluss
- a) Schlüsse vom Allgemeinen auf das Besondere (und umgekehrt)
- b) „Wahre“ und „wahrscheinliche“ Schlussfolgerungen
- c) Zwingende und nicht-zwingende Schlüsse
- 2. Nebenbei: Die Frage nach der Geltung (Gültigkeit) der deduktiven Logik
- a) Das Bohnenbeispiel von Charles Sanders Peirce (Ausgangskonstellation)
- b) Das Bohnenbeispiel: Abwandlung (wenn Logik auf Wirklichkeit trifft)
- aa) Die „Hypothese“ in der Abwandlung: eine Abduktion
- bb) Die „Hypothese“ im Ausgangsfall: eine qualifizierende Induktion
- d) Zusammenfassung
- a) Die formale und die materiale Seite der Logik
- b) Die Verschränktheit des deduktiven und des nicht-deduktiven Schlussfolgerns
- a) Definition
- b) In der Jurisprudenz: Beispiel „positive Vertragsverletzung“ und die Analogie
- c) In der Jurisprudenz: Beispiel Gesetzgebung und die Cautio Muciana
- a) Definition
- b) In der Jurisprudenz: Subsumtion
- c) Die Ergebnisoffenheit (!) der Subsumtion
- 1. Abduktionen als Zusammenschluss von Schlüssen
- a) Die Abduktion vom Resultat her (idealtypisch: Naturwissenschaft)
- b) Die Abduktion von der Regel her (idealtypisch: Geisteswissenschaft)
- c) Die Abduktion vom Fall her (idealtypisch: Normwissenschaft)
- a) Qualifizierte Abduktionen
- b) Qualifizierende Abduktionen
- 4. „Die Welt steckt voller Abduktionen“
- IV. Resümee
- I. Übersicht zur allgemeinen working logic
- II. Thesen zur allgemeinen working logic
- 1. Der sogenannte Justizsyllogismus
- 2. Der sogenannte Subsumtionsschluss
- a) Das Beispiel Sitzblockade: Nötigung/Gewalt – zwei Varianten des VJS
- b) Anschlussüberlegungen und Übergang zur dritten Stufe
- 1. Die Einbindung des dritten Syllogismus
- 2. Der Qualifizierungs- oder Konkretisierungsschluss (als Abduktion)
- 3. Zum Vorrang der Interpretation
- 1. Die Langfassung (7 Glieder)
- 2. Die komprimierte Fassung (5 Glieder mit „indem-Satz“)
- IV. Resümee: Ein Geflecht von Schlussfolgerungen
- 1. Vorweg: ein wenig Ideologiekritik („Urteilskraft“, „Judiz“)
- 2. Umschreibungen und Definitionen
- 1. Obersatz und Untersatz, Rechtsnorm und Lebenssachverhalt
- 2. Begriffsinhalt (Intension) und Begriffsumfang (Extension)
- 3. Das Recht und seine Umwelt (Sinnzusammenhänge)
- 4. Ergebnis (Rechtsfolge) und Begründung
- III. Resümee: Logik, Logik, Logik
- 1. Zum Terminus (Wort) „Interpretation“
- 2. Zur Wortgeschichte
- 3. Das Ziel der Interpretation (zugleich ihre teleologische Definition)
- 4. Systematische Ortsbestimmung: Interpretation und Logik
- 1. Die Interpretation von Termini als Zeichen für einen Begriff
- 2. Die Interpretation von Sätzen als Zeichen für Aussagen
- 3. Die Interpretation von Syllogismen als Zeichen für Begründungszusammenhänge
- 1. Der maßgebliche Horizont (und die Zweite-Reihe-Rechtsprechung)
- a) Die Unwahrscheinlichkeit „richtigen“ Verstehens („doppelte Kontingenz“)
- b) Bezug auf den gemeinsamen Sinnzusammenhang „Recht“ (Dogmatik)
- c) Das Fehlen von Letztkriterien
- d) „System 1“ und „System 2“
- IV. Resümee: „Das Wahre ist das Ganze“
- 1. Definition: Bezug auf (a) rechtliche (b) Richtigkeit
- 2. „Dogmatik beginnt mit dem zweiten Fall“
- 3. Andere Verständnisse von Dogmatik
- 1. Regeln als Programme zur Gleichbehandlung
- a) Case law: Unterscheidung von ratio decidendi („rule“) und obiter dictum
- b) Der Umgang mit Gesetzesrecht: wirklich stärker regelorientiert?
- a) distinguishing und overruling
- b) Die Zuordnung von Voraussetzungen und Folgen
- 4. Von der Regel- zur Systembildung
- a) Systeme als Wirklichkeiten
- b) Systeme als logische Konstruktionen
- a) Aristoteles über Gleichheit und Gerechtigkeit
- b) Allgemeiner Teil und Besonderer Teil
- c) Der Stufenbau der Rechtsordnung und das Prüfschema für Verwaltungsakte
- 3. Die Logik und die Kontingenz der Systembildung
- IV. Resümee: Die „Passung“ der rechtlichen Systembildung auf die Welt
- I. Übersicht zur juristischen working logic
- II. Lehrsätze zur juristischen working logic
- 1. „Rechtssatz“: Tatbestand und Rechtsfolge
- 2. Exkurs: Zwei Bedeutungen von „Tatbestand“
- 3. „Norm“ (Gesetz im formellen und materiellen Sinn; Gesetz versus Einzelfallentscheidung)
- 4. Der Begriff „Rechtsregel“: Definition
- a) Eine klassische Rechtsquellenlehre: Gesetz, Vertrag, Gewohnheitsrecht
- b) Kritik an der Quellen-Metapher
- 2. Autoritative Rechtstexte und Dogmatik
- aa) Einzelne Gesetze
- bb) Kodifikationen
- cc) Staatsverfassungen
- dd) Rechtsverordnungen und Satzungen
- ee) Gesetz als Gesamtwerk und als Einzelvorschrift
- b) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (I): Begriffsbäume (Hierarchie)
- c) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (II): Ablaufdiagramme
- d) Das passende Gesetz/die passende Vorschrift (III): Allgemeines
- a) Fallrechtssysteme (case law): Präjudizien mit Bindungswirkung (stare decisis)
- aa) Die idealistische Autorität aufgrund Vernunft („Richtigkeit“)
- bb) Die pragmatische Autorität aufgrund von Macht (Ökonomie)
- (1) Man kommt an Präjudizien nicht vorbei („Berücksichtigungspflicht“)
- (2) Präjudizien sind nicht das Gesetz („kontextualisieren statt kritiklos subsumieren“)
- (3) Die juristische Autorität: Balance von Vernunft und Macht
- dd) Anforderungen an gute Präjudizien
- ee) Resümee: Präjudizien als Regeln?
- a) Willenserklärungen im Privatrecht
- b) Verträge
- c) Verwaltungsakte
- 4. Gewohnheitsrecht, Allgemeine Rechtsprinzipien, „Richterrecht“
- 5. Dogmatik?
- IV. Resümee: Autoritative Texte als Einstieg
- § 15 Regeln (Rechtssätze) interpretieren: Übersicht
- 1. Begriffe als dreistellige Relationen (Zeichen, Objekt, „Gedanke“)
- 2. Intension (Begriffsinhalt) und Extension (Begriffsumfang)
- 1. „Begriffskern“ und „Begriffshof“
- 2. Die Drei-Kandidaten-Lehre („positive, negative und zweifelhafte“)
- 3. „Normalfallmethode“
- a) Oberbegriff und spezifischer Unterschied (genus proximum, differentia specifica)
- b) Die Bestandteile von Definitionen: definiens und definiendum
- c) Der Bezug auf Sinnzusammenhänge
- d) Sonderfall „Legaldefinitionen“ (besser: Legislativdefinitionen)
- e) Resümee
- a) Die Umschreibungstechnik des Bundesverfassungsgerichts (Patchwork-Dogmatik)
- b) Der Vorteil von Umschreibungen: Herantasten an Klarheit
- c) Die Gefahr: Verfestigung von Unklarheit …
- d) … bis hin zur Widersprüchlichkeit (und aus Widersprüchlichem folgt Beliebiges)
- e) Fazit: schlechtes Fallrecht
- 3. Resümee: Was Texte leisten und was nicht
- 1. Vorweg: Allgemeines zum Verhältnis von Intension und Extension
- a) Die logische Struktur: „Familienähnlichkeiten“ (Wittgenstein)
- aa) Intensionale Ausdifferenzierung
- bb) Insbesondere: das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot
- cc) Extensionale Ausdifferenzierung: Fallgruppenbildung (Kasuistik)
- c) Kurzes Fazit zu den Generalklauseln
- a) Unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum
- b) Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
- c) Parallele: Einschätzungsprärogative im Staatsrecht (Regierung, Gesetzgebung)
- d) Resümee: quis iudicabit (wer wird/soll entscheiden?)
- 4. Resümee: wirklich „typisch juristisch“?
- V. Zusammenfassung zur Begriffsbildung
- 1. Das „wenn“
- 2. Das „soll“ (kann, muss, darf)
- 1. Zur Einstimmung: Die Begriffe der Rechtsfolgenseite
- 2. Präzisierung durch weitere Rechtssätze (intensional)
- 3. Komparative Begriffe („Schmerzensgeld“): Fallgruppenbildung, Fallvergleich (extensional)
- 4. Kombination von Intension und Extension: z.B. das Schuldprinzip bei der Strafzumessung
- a) Die Lehre(n) von den Ermessensfehlern
- b) Die gesetzlichen Vorgaben
- c) Fazit: Ermessen als Lösung eines Kompetenzproblems („Kontrolldichte“)
- d) Annex: Ermessen im Zivilrecht
- a) Der logische Ort: die Rechtsfolgenseite
- b) Der passende Kontext: staatliche Eingriffe
- aa) Beim Vollzug von Gesetzen: Anwendung – nur! – bei Ermessensentscheidungen
- bb) Bei der Bewertung von Gesetzen: eine Kompetenzfrage
- d) Fazit: Verhältnismäßigkeit ist eine Grenze, kein Optimierungsgebot
- e) Zur Pervertierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Politik ist Trumpf?
- a) Abwägung 1: einpolig ausgerichtete Parameter („Ziele“, „Belange“, „Umstände“)
- b) Abwägung 2: Zweck-Mittel-Relation (Verhältnismäßigkeit)
- c) Abwägung 3: Aufeinanderabstimmen von Regeln (und korrespondierenden Rechten)
- a) „Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte“ (Goethe)
- b) Die Entstehung neuer „dogmatischer Tatbestände“
- 5. Annex: Rückwirkung der Rechtsfolge auf gesetzliche Tatbestände
- 1. Allgemeine Einordnung der programmatischen Rechtsaussagen
- a) Der „Rechtsstaat“ und seine Politisierung
- b) „Demokratie“: Festlegung auf eine enge Interpretation
- c) Gleichheitssatz: Von der Willkürformel hin zur Formel für Willkür
- 3. Fazit: Methodischer Freistil und verfassungsrechtliche Hybris
- V. Resümee: Logik und Wertung
- 1. „Abstrakt/konkret“ und „generell/individuell“ als Begriffe der Dogmatik
- a) Der „konkret-allgemeine Begriff“ bei Karl Larenz
- b) „Konkretisierung“ im Verfassungsrecht I: Konrad Hesse
- c) „Konkretisierung“ im Verfassungsrecht II: das BVerfG und die Bundestagsauflösung
- d) „Konkretisierung“ in den aktuellen Methodenlehren
- a) Der Wortlaut: „konkret“ = was zusammengewachsen ist (concrescere)
- b) „Konkretisierung“: Erkenntniswert null
- 4. Fazit: „Konkretisierung“ überflüssig und gefährlich
- 1. Der sogenannte Typusbegriff
- 2. Die „Topik-Diskussion
- 1. Verfassung oder Verfassungstext?
- a) Fall 1: Die fünfte Amtszeit des Bundeskanzlers
- aa) Der Sachverhalt
- bb) Der Verfassungstext
- cc) Zwei mögliche Interpretationen
- dd) Jenseits der Interpretation: Ergänzung der Verfassung
- ee) Bewertung: Verstoß gegen ein Konkretisierungsverbot
- c) Erneut: ein Kompetenzproblem
- 3. Verfassungswandel?
- 1. Synästhetische Missverständnisse: Unbestimmtheit – Wertung – Kreativität
- 2. Viele Methodenlehren, eine (einzige) Methode
- a) Das Gebot intensionaler („abstrakt-genereller“) Zurückhaltung
- b) Das Gebot gegenseitigen Respekts (Autor und Interpret)
- I. Die „Canones“ heute („h.M.“)
- 1. Der klassische Text
- a) Wortlaut: „Elemente“, nicht „Canones”
- b) Systematik: „gesunde“ und „mangelhafte“ Gesetze
- c) Historie: im Hintergrund Logik und Rhetorik
- d) Teleologie: Rechtsgewissheit und gute Arbeitsteilung von Gesetz und Interpret
- 3. Auslegung und Rechtsanwendung als „Kunst“
- 1. Die vier heutigen „Kanones“: eine simple Heuristik
- 2. Der größere Rahmen: Fünf Erweiterungen des framings
- 1. Fiktionen
- 2. Extensive Interpretation contra legem (entgegen dem Gesetz)
- a) Einzelanalogie (Gesetzesanalogie)
- aa) Positive Vertragsverletzung (pVV)
- bb) Verschulden bei Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo)
- c) Tatbestands- und Rechtsfolgenanalogie
- a) Die „planwidrige Lücke“
- b) Gleich zu bewertende Interessenlage
- c) Fazit: Zwei Seiten derselben Medaille
- 3. How it really works: Logik und Ästhetik der Analogie
- a) Vergleichbarkeit mit Fällen einer anderen Fallgruppe
- b) Vorzugswürdigkeit der Regel für die andere Fallgruppe
- 1. Das Argument a minore ad maius
- 2. Das Argument a maiore ad minus
- 1. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
- 2. Die sogenannte teleologische Reduktion (auch: Restriktion)
- 1. Das Verbot, contra legem zu entscheiden (contra-legem-Verbot)
- 2. Klarer Wortlaut und die acte clair-Doktrin
- 3. Der Umkehrschluss (argumentum e contrario)
- VI. Resümee …
- VII. … – und ein klarer Fall richterlichen Ungehorsams
- 1. Kreativität („schöpferische“ Elemente) im Recht
- 2. „Regeln“ „erfinden“
- 1. Der übergesetzliche Notstand
- 2. Das Anwartschaftsrecht
- a) Der Fall „Schweinemäster“ und das Problem
- b) Dogmatischer Hintergrund: Die sogenannte Schutznormtheorie
- c) Das scheinbare Dilemma im Fall „Schweinemäster“ …
- d) … und seine kühne Überwindung: „Gebot der Rücksichtnahme“
- e) Unter den Teppich gekehrt: die einfache Lösung gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
- f) Mutmaßungen über die wahren Gründe
- g) Weitere methodologische und pragmatische Kritik (Besen, Besen, seid’s gewesen …)
- h) Schlussbetrachtungen
- III. Resümee
- a) Tateinheit und Tatmehrheit („Idealkonkurrenz“ und „Realkonkurrenz“)
- b) Das Verhältnis mehrerer Straftatbestände zueinander („Gesetzeskonkurrenz“)
- c) Insbesondere: Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB)
- a) Ansprüche aus Gesetz und aus Vertrag
- b) Übliche Konkurrenzen in beiden Bereichen
- 3. Methodologische Überleitung: Drei Arten von Konkurrenz
- a) Polizei und Ordnungsbehörden
- b) Bund und Länder; oder auch: Kompetenz geht vor Gleichheit
- c) Grundrechtskonkurrenzen
- d) Bundesrepublik und Europa; oder auch: die Dicker-Hund-Theorie
- 1. Geltungsvorrang und Anwendungsvorrang
- 2. Anwendungsvorrang und „Anwendungsvorrang“
- a) Vorrang des speziellen Gesetzes (lex specialis derogat legi generali)
- b) Vorrang des späteren Gesetzes (lex posterior derogat legi prori)
- 4. Die Auslegung von Ausnahme-Regeln
- 1. Verfassungskonforme Auslegung
- a) Allgemeines zur „Europäischen Methodenlehre“ (ohne EMRK)
- b) Der effet utile
- c) Primärrechtskonforme Auslegung
- aa) Das Aufeinanderabstimmen verschiedener Methodenverständnisse
- bb) Die Umsetzung durch den Gesetzgeber: drei Konstellationen
- aa) Die acte-clair-Doktrin
- bb) Verbot abstrakter Regelbildung?
- cc) „Gespaltene“ Interpretation
- f) Resümee: Europäische „Rechtsgestaltung“
- 3. Völkerrechtsfreundliche Auslegung
- 1. Allgemeines zur Abwägung III (Abwägung von Regeln)
- 2. Abwägung von Regeln aus Sicht der NJML
- a) Regeln und Prinzipien (Alexy, Dworkin, Kant)
- b) Praktische Konkordanz (Konrad Hesse)
- c) Abwägung im Verfassungsrecht (Schlink)
- d) Abwägungsresistente Positionen?
- V. Resümee: Das Hauptfeld der gehobenen juristischen Dogmatik
- 1. Friedrich Carl von Savigny: Das Recht des Besitzes (1803)
- a) Die lebensweltliche „Grundlage“ des Begriffs
- b) Seine beiden Rechtsfolgen
- c) Rückschluss auf die Tatbestandsmerkmale und ihre Anwendung
- 3. Sortierung der vielen Regeln nach der inneren Logik ihrer Fälle
- 4. Resümee
- 1. Abgrenzung: Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung (ISB) des Eigentums
- 2. Vor-Klärung: Die Rechtsfolgen beider Begriffe
- a) Überprüfung des „Sprachgebrauchs“
- b) Analyse der lebensweltlichen „Grundlage“: das Marktmodell
- c) Hypothese: zwei juristische Definitionen
- 4. Überprüfung der Definitionen anhand aller einschlägigen Fälle (extensional)
- 5. Resümee
- a) Einführung: Wie macht man ein Rechtsverhältnis rückgängig?
- b) Die „Rückabwicklungssysteme“ im BGB
- c) Verweisungen auf Rückabwicklungssysteme
- d) Rechtsgrund- und Rechtsfolgenverweisungen
- a) Begriffsklärungen: Drei Unterscheidungen
- b) Zwei „Referenzgebiete“ für Bereichsverweisungen: ungerechtfertigte Bereicherung und Rücktritt
- c) Allgemeine Regeln und konkrete Folgerungen
- 3. Resümee
- IV. Zum Abschluss
- 1. Schwellentheorien versus Trennungstheorie
- a) Theoretisch: Vermeidung der „Crux“ des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG („Junktimklausel“)
- b) Praktisch: Qualifikation als „Enteignung“ kein Präjudiz für Entschädigung
- c) Die Kompetenzfrage: Wer entscheidet (quis iudicabit) über die Entschädigung?
- d) Die politische Seite: Warum gerade der Gesetzgeber entscheiden soll
- e) Die wirtschaftliche Seite: zur Höhe der Entschädigung
- f) Eine letzte Ironie – und nochmals quis iudicabit
- g) Zwischenfazit
- 3. Gründe für die Schwellentheorien
- 4. Resümee
- 1. Das Abstraktionsprinzip im Sachenrecht des BGB
- 2. Vorsatztheorie und Schuldtheorie im Strafrecht
- 3. Die Grundrechte im Umweltrecht
- 4. Das Verhältnis von Staat und Gesellschaft
- 5. Der Rechtsstaat: rule of law oder Rechtlieferungsstaat (law and order)?
- III. Hintergrundvorstellungen vom Recht insgesamt
- IV. Hintergrundvorstellungen von der Juristischen Methode
- § 21 „Gewinnung der Regel“: Das Verhältnis der Ebenen zueinander
- I. Platon und das Neue an der NJML
- 1. Ein Curriculum
- 2. Das Problem: Wissen und Können
- 1. Uralte Methode des Rechts: die Antike Gerichtsrhetorik
- 2. Logik, Logik, Logik
- a) Einzelheiten zur Bildung der Regel
- b) Einzelheiten zur Konstruktion des Falls
- c) Einzelheiten zur Manipulation des Ergebnisses
- 4. Rechtliche Richtigkeit und Juristische Ästhetik („Gelungenheit“)
- IV. Resümee: Schau hin! Schau genau hin!
- 1. Prozessstation (auch: Zulässigkeitsstation)
- 2. Klägerstation (Schlüssigkeitsprüfung)
- 3. Beklagtenstation (Erheblichkeitsprüfung)
- 4. Beweisstation
- 5. Tenorierungsstation (auch: Entscheidungsstation)
- 1. Substantiierung (auch: Substanziierung)
- 2. Beweislast
- 3. Klage und Widerklage
- 1. Zur Geschichte der Relationstechnik
- 2. Renaissance der Relationstechnik? Der neue § 139 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- 3. Der Sinn und die Vernunft der Relation
- 1. Das Prüfschema für Verwaltungsakte: Anwendungsvorrang und Geltungsvorrang
- a) Der Sinn: Machtverschiebung
- b) Die Vorteile und Nachteile
- c) Ein neuer Prüfungspunkt „Gewährleistungsbereich“?
- d) Resümee
- 1. Das Grundschema
- a) Die autoritativen Texte (das Gesetz) zu „Vorsatz“ und „Unrechtsbewusstsein“
- b) Folgerungen für das Grundschema
- c) Die „Irrtumslehre“ im Einzelnen
- d) Insbesondere: Wo prüfe ich – im Grundschema – den „Erlaubnistatbestandsirrtum“?
- e) Eine prüfpraktische Empfehlung – und eine Warnung
- f) Hinter dem Schema: die praktischen Konsequenzen
- 3. Resümee: Schemata erfordern eine Art Maßkonfektion
- 1. Die beiden Vorsortier-Schemata
- 2. Das Anspruchsprüfschema
- 1. Die Schemata sind nicht das geltende Recht – sie repräsentieren („abbilden) es nur
- 2. Schemata sind niemals perfekt
- 3. Die meisten Schemata kann man sich selbst erarbeiten
- 4. Schemata sollen die Arbeit erleichtern
- 5. Schemata „verdienen ebenso geachtet wie verachtet zu werden“
- I. Die Logik als Sinnzusammenhang, der auf Sinnzusammenhänge verweist
- 1. Der Sinnzusammenhang des Rechts
- a) Sinnzusammenhänge der Natur („naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten“)
- b) Definition des Begriffs Sinn
- c) Soziale Sinnzusammenhänge (Dresscodes, Funktionssysteme, …)
- d) Geistige Sinnzusammenhänge (Fakt und Fiktion, Wahrheit und Lüge)
- a) Logik
- aa) Alltagssprache, Rechtssprache, Fachsprachen
- bb) Das Spiel mit verschiedenen Sprachen: „Gefahr“ und „Risiko“
- cc) Sprache als Träger von Emotion
- c) Ästhetik
- d) Die menschliche Psyche/Persönlichkeit
- III. Die Kommunikation zwischen den Sinnzusammenhängen
- 1. Die Regeln „da draußen“
- 2. Die Interessen
- 3. Der Sachverhalt als Geschichte (story)
- 1. Erneut: Die Naivität des juristischen Wahrheitsbegriffs
- 2. Die philosophische Rettung: Konvergenztheorie der Wahrheit
- a) Zeugen
- b) Urkunden
- c) Augenschein
- d) Sachverständige
- e) Parteivernehmung
- a) Folter
- b) Gottesurteile
- c) Eideshelfer und Leumundszeugen
- d) Der sogenannte Lügendetektor
- e) Gesetze und Gerüchte
- 1. Die Beweislast
- 2. Beweisregeln
- 3. Das sog. Beweismaß (Grad der Überzeugtheit): no reasonable doubt
- 1. Logik und Ästhetik
- 2. Sprachkritik
- 3. Ideologiekritik
- 4. Selbstkritik
- VI. Die Darstellung des Sachverhalts
- VII. Resümee
- 1. Einzelrichter und Kollegialgerichte
- 2. Das Vier-Augen-Prinzip
- 3. Die „Praxis“ und die (akademische Rechts-) „Wissenschaft“
- 1. Kommunikation von Anwalt und Mandant
- a) Unmittelbarkeit der Kommunikation
- b) Richterliche Fürsorge versus Unparteilichkeit
- 3. Weitere Kommunikation mit Laien (insbesondere in Wirtschaft und Politik)
- a) Die Medien als Konkurrent des Rechts in Sachen „Wertung“
- b) Folgerungen für die juristische Methode: Im Zweifel nicht sofort
- 1. Die Doppelrolle des Rechtsanwalts
- 2. Anwaltliche Kreativität: Das Maastricht-Urteil
- 1. Jurist werden!
- 2. Mehr Ermutigung zur eigenen Entscheidung
- 3. Die Studenten als Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Gesamtgesellschaft
- a) Subjektive und objektive Neuheit
- b) Die Erfindungshöhe
- 2. Kreativität und Wertung: etwas völlig anderes (Aliud)
- 3. Kreativität als Sache der Logik
- 1. Subsumtion (qualifizierende Induktion)
- 2. Die Bildung von Fallgruppen (quantitative Induktion)
- 1. Innovation durch Interpretation des „Falls“ (Abduktion „vom Fall her“)
- 2. Innovation durch Interpretation der „Regel“ (Abduktion „von der Regel her“)
- 3. Innovation durch Interpretation des „Resultats“ (Abduktion „vom Resultat her“)
- IV. Überleitung zum Kapitel 5
- I. Rechtsfolgen und Außerrechts-Folgen („Realfolgen“, Kollateralfolgen)
- II. Entscheidungsfolgen und Anpassungsfolgen („Steuerungswirkung“)
- III. Zur Terminologie
- 1. Die Sachverhalte und das Ergebnis
- 2. Das Problem
- 3. Die Argumentationen
- 4. Der wahre Grund
- 5. Überflüssiges Beiwerk …
- 6. … und ein fortdauernder Skandal
- 7. Resümee
- 1. Der Sachverhalt und das Ergebnis
- 2. Fortführung: Die Familientyrannen
- 3. Resümee
- 1. Sachverhalt: Rudolf-Heß-Gedenktag
- 2. Das Problem
- 3. Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts
- 4. Bewertung
- 5. Der wahre Grund
- IV. Äquivalenz der methodischen Lösungen
- I. Die Heilung von behördlichen Verfahrensfehlern
- 1. Der bodenrechtliche und bodenpolitische Rahmen
- 2. Die sogenannte Abwägungsfehlerlehre (klassisch)
- 3. Die Fehlerfolgenlehre („Planerhaltung“), klassisch
- 4. Neues Gesetz, totale Verwirrung
- 5. Die pragmatische Lösung: Klarheit von der Rechtsfolge her
- 6. § 1 Abs. 3 BauGB und die Windkraft: ein neuer Joker?
- 7. Zum heutigen Stand der „Abwägungsfehlerlehre“
- III. Resümee
- 1. Nochmals der Herrenreiter-Fall: „nur“ heißt auch „nicht nur“
- a) Der Fall und das Problem
- b) Die Korrektur des Ergebnisses
- c) Die Ergänzung des neuen Ergebnisses
- d) Die wahren Gründe – und Gefahren für das Recht in the long run
- 1. „verfassungswidrig“ – „verfassungsfeindlich“: Radikalenerlass
- a) Die Korrektur des Ergebnisses
- b) Die Ergänzung des neuen Ergebnisses
- c) Der wahre Grund und die mögliche Gefahr
- III. Resümee und Überleitung zum Vierten Teil
- I. Die traditionellen Methodenlehren: „Auslegung“ und „Rechtsfortbildung“
- II. Die NJML: Konsequente Orientierung am Syllogismus (Regel, Fall, Ergebnis)
- I. Die „Paradoxie des Entscheidens“
- a) Böse Ironie: … wir schlagen das Recht mit seinen eigenen Waffen
- b) Gute Ironie: … das Recht ist eine schöne Inszenierung
- a) Schlechtes Pathos: … nur wir das Recht richtig erkennen
- b) Gutes Pathos: … ich mir selbst nicht immer sicher bin
- 3. Ironie und Pathos als Polarität
- 1. Die Kritik der reinen Vernunft und ihre „Leitsterne“
- a) Die „Rechtsidee“ bei Gustav Radbruch
- b) Das „Recht“ des Nationalsozialismus: Hitlers Zynismus
- c) Gerechtigkeit als „Kontingenzformel“
- 3. Rechtliche und juristische Richtigkeit als regulative Ideale der Jurisprudenz
- 1. Drei regulative Ideale
- 2. Logik, Ethik, Ästhetik
- 1. Ethik als Philosophie der Moral – und des Rechts!
- a) Die Vielfalt „der“ Ethik
- b) Bereichsethiken: Sachbezug und Personenbezug
- a) Rechtliche Richtigkeit als Postulat der Ethik
- b) Zum Ethos: Achtung vor dem Recht
- c) Alternativen zum Recht
- 4. Resümee
- a) Ästhetik als Lehre von der Wahrnehmung (aísthēsis)
- b) Ästhetik als Lehre vom Geschmack (je ne sais quoi, Takt, Stil)
- c) Ästhetik als Lehre vom Schönen und Erhabenen (Baumgarten und Kant)
- d) Ästhetik als Theorie von „Urteilskraft“ und „Genie“, von Subsumtion und Regelbildung
- e) Ästhetik als Theorie von Kunst und Design (und das Bundesverfassungsgericht)
- a) Die Ästhetik des Syllogismus
- b) Ästhetik und die Wissenschaften (Paradigmen, Narrative)
- c) Das Konzept der besten Begründung/Erklärung (Lipton, Boyd)
- a) „Die“ Ästhetik als Gesamtheit und ihre „Bereichsästhetiken“
- aa) Teil und Ganzes, Form und Materie, Selbst- und Fremdreferenz
- bb) Subjekt und Objekt, Individuum und Allgemeinheit, Innenwelt und Außenwelt
- cc) Alt und Neu, konservativ und fortschrittlich
- c) Intersubjektivität durch Ästhetik: Stil und Gespür
- a) Gelingen/Misslingen als Unterfall von „richtig/falsch“
- b) Gelungenheit als regulatives Ideal
- c) Gelungenheit als Zeichen für konkrete Vernünftigkeit (concrete reasonableness)
- a) Bereichsspezifisch: zu den Sachen selbst!
- aa) Zusammenklang von Ergebnis und Herstellung
- bb) Orientierung am Muster, am Vorbild, am Standard
- cc) Expressivität
- dd) Harmonie, Stimmigkeit: Angemessenheit nach angemessenen Standards
- 6. Anstelle einer Zusammenfassung: Was ist ästhetische Qualität?
- III. Resümee und Ausblick
- 1. Rudolf von Jhering
- 2. Gustav Radbruch, Heinrich Triepel, Hugo Marcus
- 1. Die „Mainzer Schule“: Viehweg, Ballweg, Struck, Schreckenberger, Seibert
- 2. Dialogik und Jurisprudenz: Rolf Gröschner
- 3. „Sachlichkeit“: Katharina Sobota/Gräfin von Schlieffen
- 4. Lehrbücher: Fritjof Haft und Wolfgang Gast
- 5. Exkurs: „Rhetorik für Juristen"
- 1. Rechtsästhetik: Daniel Damler
- 2. Rechtsästhetik: Weitere Ansätze
- 1. Pragmatismus und Jurisprudenz
- 2. Ästhetik als Anfang und Ende des „juristischen Denkens“ – und Handelns
- 3. Kritik der juristischen Vernunft
- 1. Allgemeine Akzeptanz …
- 2. … eines ästhetischen Begriffs
- 1. Entscheidung – Ergebnis – Begründung
- a) Die Perspektive des Rechts: „vertretbar“ = eigentlich falsch, aber noch …
- b) Die Perspektive der Jurisprudenz: „vertretbar“ = alles richtig, solange noch …
- 3. Die Janusköpfigkeit (das Doppelgesicht) der Vertretbarkeit
- 4. Vertretbarkeit: eine Definition
- 5. Gelungenheit und Misslungenheit
- 1. Der Wettbewerb (contest) zweier Artefakte (Syllogismen, VJS)
- 2. Der Zusammenklang von Ergebnis und Begründung („Wertung“)
- 3. Angemessenheit nach angemessenen Kriterien
- 4. Expressivität: Der emotionale Gesamteindruck
- 5. Die Orientierung am Präjudiz („Schimmel“) und die Wirkung als Präjudiz („alt und neu“)
- 6. Stimmigkeit: Dogmatik und die sonstigen Bereiche der Wirklichkeit
- 7. Die Entscheidungssituation als Reduktion von Komplexität
- IV. Resümee: Vier Kernaussagen
- 1. Checkliste 1: Der österreichische Verfassungsgerichtshof
- 2. Checkliste 2: Das deutsche Bundesverfassungsgericht
- 3. Folgerung: method first – und Zuständigkeit
- 4. Exkurs: Das anthropologische Kreuz der Entscheidung
- II. Die Regeln der Kunst: Ein neuer Kanon (eine neue Heuristik)
- a) Zirkelschluss und petitio principii
- b) Widersprüchliche Aussagen (ex contradictione quodlibet)
- aa) Enteignung und „Enteignung“
- bb) Erinnerung und „Erinnerung“ oder: Notare sind auch nur Menschen – zugleich ein Exempel doppelter Misslungenheit –
- d) Weitere logische Fehler
- 2. Das Verbot des Überflüssigen (ratio decidendi versus obiter dictum)
- a) Fallnähe und Textnähe
- aa) Obersätze und „Obersätze“
- bb) Intensionale Überdetermination („wir texten uns zu“)
- cc) „Wertende Gesamtbetrachtrung“ (um vor lauter Bäumen den Wald zu erkennen)?
- dd) Ein Plädoyer für schöne Untersätze
- c) „Kontextualisierung“ und Narrativität
- a) Sünde Nr. 1: Unvollständige Zitate – Notare sind auch nur Menschen (Reprise)
- b) Sünde Nr. 2: Unvollständig abgearbeitete Gesetze – die Windkraft-GmbHs
- c) Sünde Nr. 3: Selektive Auswertung des Sachverhalts
- d) Widerlegung der Gegenargumente
- 3. Das Gebot der Geschlossenheit oder: Der Zauber syllogistischer Begründung
- a) Qualität und Quantität
- b) Je-desto-Formeln
- a) Die üblichen juristischen Stilfehler
- b) Wege zu besserer Verständlichkeit
- c) Zum Abschluss: Klemmstil anno 2022/23 – Grundsteuererklärung
- III. Die „Gesamtschau“ (Kohärenz, Stimmigkeit)
- IV. Zwei Tipps zum Abschluss: Die Darstellung des Sachverhalts
- 1. Aufmerksamkeit
- 2. Durchhaltevermögen
- 1. System 1 und System 2: „Intuition“ versus (bewusste) Methode
- 2. Das Verhältnis der beiden Systeme zueinander
- 3. Das Verhältnis der beiden Systeme zur Realität
- 1. Vorweg: Zur Begrifflichkeit
- a) Simple Allerweltsheuristiken (ein einfacheres Problem lösen, Halo-Effekt etc.)
- b) Expertenwissen
- 3. Biases: wenn Bauchgefühl allein inadäquat (unangemessen) ist
- 1. What You See Is All There Is (WYSIATI)
- 2. Verlustaversion
- a) Überbewertung des eigenen Beitrags
- b) Expertenillusion
- c) Sonstiges (Planungsfehler, Autofahrer und Professoren)
- 4. Die Blindheit für Statistik
- 5. Verzerrungen? Prädispositionen!
- 1. Den Rahmen bestimmen: Framing
- 2. Einen Fixpunkt setzen: Anchoring
- a) Statistik oder Kausalität? Die Regression zum Mittelwert
- b) Statistik oder Einzelfall, Wahrscheinlichkeit versus Plausibilität (Linda)
- 4. Rückschaufehler (hindsight bias)
- 1. Die (hier so bezeichnete) Große Kompetenzformel (für System 1 und System 2)
- 2. Abstand gewinnen: Die Preußische Beschwerdeordnung
- 3. Checklisten: Der APGAR-Score bei Neugeborenen
- 4. Das Framing (den Horizont) erweitern: Über den Einzelfall hinaus denken
- 5. Das Vertrauen in Experten prüfen
- a) Eine Außensicht gewinnen, insbesondere: Prognosen korrigieren
- b) Wie ein Händler denken: Güter zum Tausch und Güter zur Nutzung
- 7. Die (hier so bezeichnete) Methodologische Großformel
- VII. Ausklang
- I. Vorweg: Der confirmation bias (Bestätigungs-Verzerrung)
- 1. „Wertungen“ als Sache von – zunächst – System 1
- 2. Allerweltswertungen und rechtliches Expertenwissen
- a) System 1 als der Ort unbewussten Schlussfolgerns (jumping to conclusions)
- b) System 2 als Ort des syllogistischen Durchrechnens
- c) Abduktionen als Brücke zwischen System 1 und System 2
- a) Der Vollständige Juristische Syllogismus (VJS) als „gutes Framing“
- b) Dogmatik als weitere Erweiterung des Framings (Horizonts)
- c) Relationstechnik und Schemata
- d) Das letzte Wort des Angeklagten und Regeln zum Abstimmungsverhalten in Gremien
- 5. Konditionalprogramme statt Statistik und Prognose
- III. Verhaltensökonomie/Kognitionspsychologie im Licht der NJML
- IV. Zum Abschluss: Im Maschinenraum der Gesellschaft
- 1. Kein methodologisches „Allgemeingut“
- 2. Rückblick: Die Antike Gerichtsrhetorik
- 1. Zwei Vorschläge aus der Literatur
- 2. Rückblick: Die Relationstechnik der „Dezisionsjuristen“
- 3. Ein neuer Vorschlag für die Kautelarjurisprudenz („Vertragsjuristen“)
- a) Die Essentialia negotii
- b) Vollzug des Geschäfts
- c) Regelung von Störfällen
- d) Sonstiges
- aa) Austauschverträge
- bb) Gesellschaftsverträge
- cc) Vergleichsverträge
- dd) Unentgeltliche Verträge
- aa) Sachenrecht
- bb) Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
- cc) Sonstiges Privatrecht
- dd) Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsverträge
- aa) Mehrere Beteiligte („multipolare Rechtsverhältnisse“)
- bb) Mehrere Vertragsarten, Rechtsgebiete, Rechtsordnungen
- d) Schlussgag: das deutsche Steuerrecht
- 1. Hauptziel: Die Absicherung gegen Risiken
- 2. Grenzen der Gestaltungsfreiheit: Zwingendes und dispositives Recht
- a) Eine Vielzahl von VJS (Vollständigen Juristischen Syllogismen)
- b) Logik, Logik, Logik – und Kreativität
- a) Der Vorrang der Interessen
- b) Orientierung an „Werten“?
- a) Im Zweifel für die sicherste Lösung
- b) Ökonomische Kriterien („Je-desto-Formeln“)
- c) Fairness-Kriterien: Konfliktvermeidung und Umgang mit Unsicherheiten
- d) Primat des beiderseitigen Vorteils
- 1. „Wir produzieren Vertrauen“
- 2. Rechtliche Richtigkeit?
- 3. Die Juristenausbildung breiter aufstellen!
- I. Zivilprozess
- 1. Der methodische Kernbereich: die StPO (Strafprozessordnung)
- 2. Die Peripherie: Biases
- 3. Der Strafprozess: Nur noch etwas für „Praktiker“?
- III. Verwaltungsprozess
- IV. Verfassungsgerichtliche Verfahren
- § 37c Die Logik und die Ästhetik der Rechtsberatung
- 1. Das epochale Werk: Peter Noll, Gesetzgebungslehre (1973)
- 2. Die weitere Entwicklung
- 3. Resümee und Überleitung
- a) Problemstation: Wo liegt der Konflikt?
- b) Sachverhaltsstation (Tatsachen- und Rechtsfragen)
- c) Interessen- und Risikostation (Gesetzesfolgenabschätzung)
- d) Gewichtungsstation
- 2. Erste Entwürfe (dispositio)
- 3. „Beratung“ und Verhandlung der Varianten („Basarstation“)
- 4. Endgültiger Entwurf (dispositio)
- 5. Entscheidung und Verabschiedung (pronuntiatio)
- 1. Drei Checklisten aus der Praxis
- 2. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit
- a) Föderalismus: viele Köche (und die blackbox Vermittlungsausschuss)
- b) Artikelgesetze („Mantelgesetze“; „Omnibusverfahren“): Gefahr sachwidriger Koppelung
- c) Abarbeiten von Koalitionsverträgen
- a) Die Kernmethode: „umgekehrte Subsumtion“
- aa) Nichts Überflüssiges, nichts Unklares
- bb) Die richtige Abstraktionshöhe
- c) Die Frage der „Wertung“ …
- d) … ist eine Frage der besseren Entscheidung
- a) Maßnahmengesetze
- b) Subsumtionsgesetze
- 2. Verfassunggebung
- a) Arten von Outsourcing
- b) Bedenken gegen und Gründe für Outsourcing („Ministerialdemokratie“)
- VI. Fazit: Mehr Respekt vor dem Recht!
- VII. Zum Schluss: Machiavelli, Rousseau, Montesquieu
- 1. Begriffsjurisprudenz und Interessenjurisprudenz
- 2. Topik und Freirechtsschule
- 3. Positivismus – welcher Positivismus?
- 4. Recht und Sprache, Rechtslinguistik, Semiotik
- 5. Die Rezeption von Diskurstheorie (Habermas) und Systemtheorie (Luhmann)
- a) Bestandsaufnahme
- b) Begriffsbestimmungen und Platzzuweisungen
- c) Zwischenfazit: Was Dogmatik nur oberflächlich ist
- d) Dogmatik als Lehre von rechtlicher und juristischer Richtigkeit
- 2. Wissenschaftlichkeit
- a) Die Bielefeld-Potsdamer Kolloquien
- b) „Methodenstreit“ im Öffentlichen Recht?
- c) Kritik am Recht „als Metaphysik“
- d) Expositives Recht
- III. Methodenlehre: zwischen Kärrnersarbeit und „Kulturteil“
- IV. Zum Abschluss
- 1. Was heißt Kritik?
- 2. Was heißt Vernunft?
- 3. Juristische Vernunft
- 1. Die Logik des Rechts: Folgerichtige Entscheidungen
- a) Schritt 1: Richtig hinschauen, richtig zuhören.
- b) Schritt 2: Richtig verstehen.
- c) Schritt 3: Richtig benennen.
- d) Schritt 4: Richtig bewerten.
- e) Schritt 5: Richtig begründen.
- 3. Die Ästhetik des Unrechts
- 4. Resümee: Respekt, Disziplin, Gesamtschau
- III. Die zweitbeste Lösung
- DanksagungenSeiten 955 - 956 Download Kapitel (PDF)
- SachverzeichnisSeiten 957 - 980 Download Kapitel (PDF)
- Personen (Auswahl)Seiten 981 - 982 Download Kapitel (PDF)




