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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Teil I: Goslar und Wernigerode
Herausgeber:innen:
Reihe:
Harz Forschungen, Band 32
Verlag:
 2001

Zusammenfassung

Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.

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Bibliographische Angaben

Auflage
1/2001
Copyrightjahr
2001
ISBN-Print
978-3-86732-266-9
ISBN-Online
978-3-86732-701-5
Verlag
Lukas Verlag, Berlin
Reihe
Harz Forschungen
Band
32
Sprache
Deutsch
Seiten
257
Produkttyp
Sammelband

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 14
  2. Einführung Kein Zugriff Seiten 15 - 25
    Autor:innen:
    1. Zur Ausstrahlung des Goslarer Rechts auf andere Städte Kein Zugriff Seiten 27 - 51
      Autor:innen:
    2. Landesgrenzen überschreitendes Landrecht Kein Zugriff Seiten 52 - 60
      Autor:innen:
    3. Vom Reichsvogt zum Stadtvogt. Zur Geschichte eines Amtes und der Goslarer Gerichtsverfassung im Mittelalter Kein Zugriff Seiten 61 - 78
      Autor:innen:
    4. Zum Verhältnis von Stadtrecht und Echteding von Wernigerode und Braunschweig im 16. Jahrhundert Kein Zugriff Seiten 79 - 99
      Autor:innen:
    1. »Von erve, veltgudern, tinse, lifftucht«. Zum Erbrecht im Wernigeröder nd Goslarer Stadtrecht Kein Zugriff Seiten 101 - 111
      Autor:innen:
    2. Wernigerode im Goslarer Stadtrechtsraum. Die Stadtrechte von Goslar und Wernigerode im Vergleich Kein Zugriff Seiten 112 - 138
      Autor:innen:
    3. Das Recht der Handwerker im Goslarer Ratskodex Kein Zugriff Seiten 139 - 162
      Autor:innen:
    4. Strafrecht im Goslarer Ratskodex Kein Zugriff Seiten 163 - 177
      Autor:innen:
  3. Farbtafeln Kein Zugriff Seiten 178 - 185
    1. Sakralraum und Stadtrechtsraum. Das Beispiel der Nikolaikirche in Wernigerode Kein Zugriff Seiten 187 - 197
      Autor:innen:
    2. Memoria im Zeichen der Krise. Die Stifterfiguren im Nordhäuser Dom und das Verhältnis von Reichsstift und Reichsstadt Kein Zugriff Seiten 198 - 214
      Autor:innen:
    3. Cyriakus Spangenberg 1572 zur Bedeutung der Rolande Kein Zugriff Seiten 215 - 219
      Autor:innen:
    1. Die ständischen Schichten der Polizeiordnungen im 16. Jahrhundert Kein Zugriff Seiten 221 - 228
      Autor:innen:
    2. Eine Polizeiordnung auf dem platten Land: Die »Willkür des Hauses und Guts Parchen« von 1654 Kein Zugriff Seiten 229 - 245
      Autor:innen:
  4. Anlage Kein Zugriff Seiten 246 - 256

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