Gewässerrandstreifen am Beispiel Bayerns
Kommentar zur Rechtslage für die Praxis- Autor:innen:
- |
- Verlag:
- 2022
Zusammenfassung
Das Recht der Gewässerrandstreifen Das Buch behandelt alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Gewässerrandstreifen. Die Rechtslage hierzu ist sehr komplex: Es herrscht ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften. Betroffen sind die sich überschneidenden Rechtsgebiete des Naturschutz-, Wasser-, Agrar-, Dünge- und Forstrechts. Zudem greifen unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen, wenn es um die Nutzung bzw. Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen geht. Eigenverantwortliche Rechtsanwendung Dies alles macht es Behörden und betroffenen Eigentümern/Nutzungsberechtigten nicht leicht, das geltende Recht sicher anzuwenden. Hinzu kommt, dass die komplizierten Vorschriften zum Schutz der Gewässerrandstreifen von den Betroffenen grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich einzuhalten sind. Umfassende Erläuterungen – konkrete Handlungsanleitungen Hier hilft der Leitfaden mit umfassenden Erläuterungen der Rechtslage und konkreten Handlungsanleitungen. Die Verfasser stellen Inhalt, Aufbau und Zusammenspiel der jeweiligen Rechtsvorschriften am Beispiel der gesetzlichen Vorgaben für Bayern dar. Ausführlich wird u.a. das Zusammenwirken von Dünge- und Wasserrecht unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den sog. roten Gebieten erläutert. Alle relevanten Vorschriften des Bundes und der Länder In einem weiteren Kapitel erfassen die Autoren die vom Bundesrecht abweichenden landesrechtlichen Regelungen der übrigen Bundesländer. Ergänzend sind die einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften wie auch die Abweichungen aus allen Landeswassergesetzen im Vorschriftenteil des Werkes abgedruckt. Ein Inhalts- und Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden der für den Einzelfall geltenden Bestimmungen und der relevanten Erläuterungen. Leitfaden für alle Rechtsanwender, die ... ... sich als Behörden und als betroffene Eigentümer/Nutzungsberechtigte mit Gewässerrandstreifen beschäftigen.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2022
- ISBN-Print
- 978-3-415-07201-5
- ISBN-Online
- 978-3-415-07202-2
- Verlag
- Boorberg, Stuttgart/München
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 250
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 12
- 1. Historische Entwicklung Kein Zugriff
- 2. Regelung durch das Wasserhaushaltsgesetz 2010 Kein Zugriff
- 3.1 Notwendigkeit eigenständiger Regelung im Landesrecht Kein Zugriff
- 3.2 Ursprüngliche Regelung des Art. 21 BayWG Kein Zugriff
- 3.3 Neufassung der Bayerischen Regelungen zu den Gewässerrandstreifen durch Volksgesetzgebung Kein Zugriff
- 3.4. Anknüpfung der Neuregelung an Bundesrecht Kein Zugriff
- 1.1 Allgemeines Kein Zugriff
- 1.2 Anwendungsbereich Kein Zugriff
- 2. Bedeutung und Zweck der Gewässerrandstreifenregelungen Kein Zugriff
- 3.1.1 Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG Kein Zugriff
- 3.1.2 Art. 21 BayWG Kein Zugriff
- 3.1.3 § 38 WHG Kein Zugriff
- 3.1.4 § 38a WHG Kein Zugriff
- 3.2.1 Allgemeines zur Abweichungsgesetzgebung Kein Zugriff
- 3.2.2 Abweichungen zu § 38 Abs. 3 bis 5 WHG Kein Zugriff
- 3.2.3 Abweichung zu § 38 Abs. 2 Satz 2 WHG Kein Zugriff
- 4. Umfang, Zweck und Bedeutung der Gewässerrandstreifen in Bayern Kein Zugriff
- 1.1 Mögliche inhaltliche Abweichungen Kein Zugriff
- 1.2 Abweichungsregelungen in den Bundesländern Kein Zugriff
- 1.3 Ergänzende Regelungen in den Bundesländern Kein Zugriff
- 1.4 Keine landesrechtliche Regelung Kein Zugriff
- 2.1 Baden-Württemberg Kein Zugriff
- 2.2 Berlin Kein Zugriff
- 2.3 Brandenburg Kein Zugriff
- 2.4 Bremen Kein Zugriff
- 2.5 Hamburg Kein Zugriff
- 2.6 Hessen Kein Zugriff
- 2.7 Mecklenburg-Vorpommern Kein Zugriff
- 2.8 Niedersachsen Kein Zugriff
- 2.9 Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
- 2.10 Rheinland-Pfalz Kein Zugriff
- 2.11 Saarland Kein Zugriff
- 2.12 Sachsen Kein Zugriff
- 2.13 Sachsen-Anhalt Kein Zugriff
- 2.14 Schleswig-Holstein Kein Zugriff
- 2.15 Thüringen Kein Zugriff
- 1. Einführung Kein Zugriff
- 2.1 Funktion des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG Kein Zugriff
- 2.2 Funktion des Art. 21 BayWG Kein Zugriff
- 2.3 Funktion des § 38 WHG Kein Zugriff
- 2.4 Funktion des § 38a WHG Kein Zugriff
- 2.5 Düngerecht und Pflanzenschutzrecht Kein Zugriff
- 3.1 Überblick Kein Zugriff
- 3.2 Begriff des Gewässerrandstreifens Kein Zugriff
- 3.3 Eigentumsverhältnisse der ans Gewässer angrenzenden Grundstücke Kein Zugriff
- 3.4 Art des Gewässers Kein Zugriff
- 3.5.1 Nichtstaatliche Grundstücke Kein Zugriff
- 3.5.2 Grundstücke des Freistaates Bayern Kein Zugriff
- 3.6.1 Überblick Kein Zugriff
- 3.6.2 Ufer Kein Zugriff
- 3.6.3 Ufergrundstücke Kein Zugriff
- 3.6.4 Breite Kein Zugriff
- 3.6.5 Freie Natur – Außenbereich Kein Zugriff
- 3.6.6 Abweichende behördliche Anordnungen (§ 38 Abs. 3 Satz 2 WHG) Kein Zugriff
- 3.7.1 Uferlinie Kein Zugriff
- 3.7.2 Böschungsoberkante Kein Zugriff
- 4.1 Ökologische Teilfunktionen und -wirkungen Kein Zugriff
- 4.2 Wasserspeicherung Kein Zugriff
- 4.3 Sicherung des Wasserabflusses Kein Zugriff
- 4.4 Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen Kein Zugriff
- 5.1 Überblick Kein Zugriff
- 5.2 Funktion Kein Zugriff
- 5.3 Durchsetzbarkeit Kein Zugriff
- 5.4 Erhaltungsgebot (§ 38 Abs. 4 Satz 1 WHG) Kein Zugriff
- 5.5.1 Erhaltungspflicht von Bäumen und Sträuchern (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayWG) Kein Zugriff
- 5.5.2 Ausnahmen von der Erhaltungspflicht (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Hs. 2 BayWG) Kein Zugriff
- 5.5.3 Verbot, standortgerechte Bäume und Sträucher zu entfernen sowie nicht-standortgerechte Bäume und Sträucher anzupflanzen (§ 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WHG) Kein Zugriff
- 5.5.4 Ausnahme für ordnungsgemäße Forstwirtschaft Kein Zugriff
- 5.6.1 Nichtstaatliche Grundstücke (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG) Kein Zugriff
- 5.6.2 Staatliche Grundstücke (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 BayWG) Kein Zugriff
- 5.7.1 Pflanzenschutzmittel Kein Zugriff
- 5.7.2 Düngemittel Kein Zugriff
- 5.7.3 Ausnahmen Kein Zugriff
- 5.8.1 Regelungsinhalt Kein Zugriff
- 5.8.2 Ausnahme: Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln Kein Zugriff
- 5.9 Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in und im Zusammenhang mit zugelassenen Anlagen (§ 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 WHG) Kein Zugriff
- 5.10 Verbot der nicht nur zeitweisen Ablagerung von Gegenständen Kein Zugriff
- 5.11.1 Überblick Kein Zugriff
- 5.11.2 Inhalt, Zweck und Bedeutung Kein Zugriff
- 5.11.3 Bezugspunkte Kein Zugriff
- 5.11.4 Anwendungsbereich Kein Zugriff
- 5.11.5 Umwandlungs- und Erhaltungspflicht Kein Zugriff
- 5.11.6 Räumliche Situierung Kein Zugriff
- 5.12.1 Für „grüne Gebiete“ grundsätzlich geltende gewässerschutzbezogene Anforderungen Kein Zugriff
- 5.12.2 Weitergehende düngerechtliche Anforderungen in sog. grünen Gebieten Kein Zugriff
- 5.12.3 Gewässerbezogene Anforderungen in mit Nitrat belasteten Gebieten (sog. rote Gebiete) Kein Zugriff
- 5.12.4 Gewässerbezogene Anforderungen in eutrophierten Gebieten (sog. gelbe Gebiete) Kein Zugriff
- 5.13 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern Kein Zugriff
- 5.14.1 Schutzzweck und Funktion Kein Zugriff
- 5.14.2 Regelungsinhalte Kein Zugriff
- 5.14.3 Anwendung des § 30a BNatSchG in Gewässerrandstreifen Kein Zugriff
- 5.15 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen (§ 61 BNatSchG) Kein Zugriff
- 6.1 Überblick Kein Zugriff
- 6.2 Allgemeines Kein Zugriff
- 6.3.1 Gewässerrandstreifen auf allen nichtstaatlichen Grundstücken Kein Zugriff
- 6.3.2 Gewässerrandstreifen auf Grundstücken des Freistaates Bayern Kein Zugriff
- 6.4 Ausnahmen von Erhaltungspflichten bzw. Verboten bezüglich Bäumen und Sträuchern Kein Zugriff
- 6.5 Ausnahmen vom Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (§ 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 WHG) Kein Zugriff
- 6.6 Ausnahme für Maßnahmen der Gefahrenabwehr Kein Zugriff
- 6.7 Ausnahmen für Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässer- und Deichunterhaltung Kein Zugriff
- 6.8 Widerrufliche Befreiung gem. § 38 Abs. 5 WHG Kein Zugriff
- 7. Fördermaßnahmen (Art. 21 Abs. 2 BayWG) Kein Zugriff
- 8. Geldausgleich aus Billigkeitsgründen (Art. 21 Abs. 3 BayWG) Kein Zugriff
- 9. Ordnungswidrigkeiten Kein Zugriff
- 1. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) Kein Zugriff
- 2. Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Kein Zugriff
- 3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Kein Zugriff
- 4. Gesetz über den Schutz der Natur , die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) Kein Zugriff
- 5. Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln , Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) Kein Zugriff
- 6. Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) Kein Zugriff
- 7. Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Kein Zugriff
- 1. Baden-Württemberg Kein Zugriff
- 2. Berlin Kein Zugriff
- 3. Brandenburg Kein Zugriff
- 4. Bremen Kein Zugriff
- 5. Hamburg Kein Zugriff
- 6. Hessen Kein Zugriff
- 7. Niedersachsen Kein Zugriff
- 8. Nordrhein-Westfalen Kein Zugriff
- 9. Rheinland-Pfalz Kein Zugriff
- 10. Saarland Kein Zugriff
- 11. Sachsen Kein Zugriff
- 12. Sachsen-Anhalt Kein Zugriff
- 13. Schleswig-Holstein Kein Zugriff
- 14. Thüringen Kein Zugriff
- Stichwortverzeichnis (verweist auf Randnummern) Kein Zugriff Seiten 245 - 250





