Praktisches Naturrecht zwischen Thomasius und Wolff: Der Völkerrechtler Adam Friedrich Glafey (1692-1753)
- Autor:innen:
- Reihe:
- Studien zur Geschichte des Völkerrechts, Band 12
- Verlag:
- 2007
Zusammenfassung
Das Buch setzt sich mit dem natur- und völkerrechtlichen Lebenswerk eines heute nahezu vergessenen Schriftstellers der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auseinander, der als Vertreter einer betont praktisch orientierten Naturrechtslehre zu den Wegbereitern einer modernen Völkerrechtswissenschaft auf deutschem Boden zu zählen ist. Indem er als einer der ersten Gelehrten seiner Epoche ein eigens für die Völker geltendes (spezielles) Naturrecht postulierte, zudem die seit Grotius umstrittene Figur des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts durch das griffigere Institut eines historisch gewachsenen Rechts der europäischen Völker ersetzte, hatte Glafey maßgeblichen Anteil an der Entwicklung einer selbständigen Völkerrechtsdisziplin in den Jahrzehnten nach 1700.
Der Verfasser stellt Glafeys Theorien und Ansichten nie isoliert dar, sondern stets im Kontext des wissenschaftlichen Diskurses über Natur- und Völkerrecht im 18. Jahrhundert.
Das Werk richtet sich an Rechtshistoriker, Völkerrechtler und alle, die sich für Naturrechts- und Philosophiegeschichte sowie Staats- und Völkerrecht unter den politischen und gesellschaftlichen Bedingungen des absolutistischen Zeitalters interessieren.
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Bibliographische Angaben
- Copyrightjahr
- 2007
- ISBN-Print
- 978-3-8329-2401-0
- ISBN-Online
- 978-3-8452-0045-3
- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Reihe
- Studien zur Geschichte des Völkerrechts
- Band
- 12
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 359
- Produkttyp
- Monographie
Inhaltsverzeichnis
- Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 2 - 10
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 11 - 12
- - Einleitung Kein Zugriff Seiten 13 - 18
- Die Familie Glafey Kein Zugriff Seiten 19 - 21
- Die schwierigen Anfangsjahre (1692-1718) Kein Zugriff Seiten 21 - 30
- Grund-Sätze der Bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit (1719/20) Kein Zugriff
- Kern der Geschichte des hohen Chur- und Fürstlichen Hauses zu Sachsen (1721) Kein Zugriff
- Historia Germaniae Polemica oder Kern der Teutschen Reichs-Geschichte (1722) Kein Zugriff
- Vernunfft- und Vülcker-Recht (1722/23) Kein Zugriff
- Commentatio Historica de vera quondam Ministerialium indole (1724) Kein Zugriff
- Theatrum Historicum Praetensionum et Controversiarum Illustrium in Europa (1727) Kein Zugriff
- Pragmatische Geschichte der Cron Bühmen (1729). Kein Zugriff
- Anleitung zu einer weltüblichen Teutschen Schreib-Art (1730) Kein Zugriff
- Recht der Vernunfft (1732) Kein Zugriff
- Anecdotorum S.R.I. Historiam ac Jus Publicum Illustrantium Collectio (1734) Kein Zugriff
- Teutscher Reichs-Staat (1738) Kein Zugriff
- Vollstündige Geschichte des Rechts der Vernunfft (1739) Kein Zugriff
- Verschiedene Schriften (1746/47-1749) Kein Zugriff
- Vülcker-Recht (1751/52) Kein Zugriff
- Zeitgenüssische Urteile über Glafey Kein Zugriff Seiten 71 - 74
- Säkulares Naturrecht im Zeitalter der Vernunft - Jus Naturae rationale Kein Zugriff Seiten 75 - 79
- Motivationsgrände und Zielsetzung - Über den Sinn eines Naturrechtslehrbuchs im dritten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts Kein Zugriff Seiten 79 - 83
- ) Umfang der Lehre von den natürlichen Pflichten - Über den Konflikt zwischen „alter“ und „neuer“ Systematik. . Kein Zugriff
- ) Glafeys Beitrag zur Kontroverse äber das Primum Principium Juris Naturae Kein Zugriff
- ) Das Problem der Pflichten gegen Gott im Rahmen eines säkularisierten „Jus Naturae“ Kein Zugriff
- ) Naturrecht als System der Erhaltung seiner selbst und anderer Menschen Kein Zugriff
- ) Von der Unzulänglichkeit der Sozialität als praktischer Regel Kein Zugriff
- ) Glafeys Gegenmodell: Die Lehre von der „mutuellen Conservation“ Kein Zugriff
- ) Zur Sonderstellung der „Pflichten der Gemächlichkeit“ Kein Zugriff
- ) Gleichheit und Ungleichheit als Kriterien der Pflichterfüllung Kein Zugriff
- ) Zum Verhältnis von Rechten und Pflichten Kein Zugriff
- Über die Natur des Rechts der Natur - „Jus Naturae“ als Rechtsgesetz Kein Zugriff Seiten 154 - 158
- Jus Divinum naturale et rationale - Zum Zusammenspiel von gättlichem Willen, Natur und Vernunft Kein Zugriff Seiten 158 - 168
- ) Vernunftrecht, Heilige Schrift und das Gebot der „Mittelstraße“ Kein Zugriff
- ) Verhältnis des Naturrechts zum positiven staatlichen Recht Kein Zugriff
- ) Versuche einer vernänftigen Interpretation rezipierter Rechte Kein Zugriff
- Unabänderlichkeit des Naturrechts und Geschichtlichkeit . . . Kein Zugriff Seiten 202 - 210
- Glafey als Völkerrechtler Kein Zugriff Seiten 211 - 217
- Der moderne Völkerrechtsbegriff Kein Zugriff Seiten 217 - 224
- Grundlagen des „Jus Gentium naturale“ Kein Zugriff Seiten 224 - 231
- Völkerrecht als Mittel zur Abgrenzung des Naturrechts gegen das „Jus civile“ Kein Zugriff Seiten 231 - 239
- „Natürliches Völkerrecht“ als eigenständig wahrnehmbares Rechtsgebiet Kein Zugriff Seiten 239 - 243
- Herkunft, Verteidigung und Reformierung dieses Rechts Kein Zugriff Seiten 243 - 265
- ) Christian Wolff und seine Schule Kein Zugriff
- ) Johann Jacob Moser Kein Zugriff
- ) Georg Friedrich Martens Kein Zugriff
- „Frieden“ als bestimmender Faktor des Völkerrechts Kein Zugriff Seiten 278 - 287
- ) Kriegsgrönde Kein Zugriff
- ) Kriegföhrung Kein Zugriff
- ) Rechtsstellung dritter Staaten im Krieg Kein Zugriff
- Fragen zum Gesandtschaftsrecht Kein Zugriff Seiten 309 - 316
- - Schlussbetrachtung Kein Zugriff Seiten 317 - 322
- Quellen und Literatur Kein Zugriff Seiten 323 - 323
- Schriften Adam Friedrich Glafeys Kein Zugriff Seiten 323 - 329
- Weitere Quellen Kein Zugriff Seiten 330 - 350
- Sekundärliteratur Kein Zugriff Seiten 351 - 359





