
Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld
Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich- Herausgeber:innen:
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- Reihe:
- Harz Forschungen, Band 30
- Verlag:
- 2000
Zusammenfassung
Die Quellen zu dem im Mittelalter auf dem Lande geltenden Recht fließen für Nordostdeutschland relativ dürftig. Daher steht das Landrecht von Burg bei Magdeburg als eines der frühen reinen Landrechte mit vier Beiträgen im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes. Es wurde im 14. Jahrhundert aufgezeichnet und enthält wohl noch Rechtseinflüsse flämischer Siedler. Hier erfolgt seine wissenschaftliche Einordnung in die deutsche Landrechtslandschaft und ein Vergleich mit zeitgenössischen Urkunden. Dabei ergab sich, dass sich nicht nur das Burger Landrecht, sondern auch das brandenburg-berlinische Recht und die Landrechte in den Herzogtümern Mecklenburg und Pommern sowie im Fürstentum Rügen vor allem im Erbrecht zum Sachsenspiegel unterscheiden. Behandelt werden ferner Gemeinsamkeiten und Gegensätze zum Magdeburger Recht, aber auch Landdinge, Landrechte nach österreichischen Quellen und kombinierte Rechtsbücher zwischen Adria und Ostsee. Neu ist die Erkenntnis, dass das Burger Landrecht nachweislich nicht in der Stadt Burg galt. Dort konnten Fragmente eines Schöffenbuches und eines Stadtrechtes nachgewiesen und analysiert werden. Anhand des wiederaufgefundenen Originals des Wendischen Landrechts des Fürstentums Rügen aus dem Jahr 1522 werden erstmals dänische Einflüsse untersucht. Somit dokumentiert der Band den aktuellen Forschungsstand zu den rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens auf dem Lande, zum Verhältnis von Stadt- zu Landrechten. Es werden erstmals Besiedlungsgeschichte, Landrechtsentwicklung und ihre Symbolik z.B. in Handschriften oder als Pranger in einen gemeinsamen Kontext gestellt.
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Bibliographische Angaben
- Auflage
- 1/2000
- Copyrightjahr
- 2000
- ISBN-Print
- 978-3-86732-185-3
- ISBN-Online
- 978-3-86732-776-3
- Verlag
- Lukas Verlag, Berlin
- Reihe
- Harz Forschungen
- Band
- 30
- Sprache
- Deutsch
- Seiten
- 257
- Produkttyp
- Sammelband
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt Kein Zugriff
- Geleitwort Kein Zugriff Seiten 7 - 9Autor:innen:
- Vorwort Kein Zugriff Seiten 10 - 12Autor:innen: |
- Grußwort Kein Zugriff Seiten 13 - 14Autor:innen:
- Landrechte als Forschungsproblem – eine Einführung Kein Zugriff Seiten 15 - 31Autor:innen:
- Das Burger Landrecht: Ein spätmittelalterliches Rechtsbuch aus dem Kernland des Sachsenspiegelrechts Kein Zugriff Seiten 33 - 57Autor:innen:
- Zur Sprache des Burger Landrechts Kein Zugriff Seiten 58 - 72Autor:innen:
- Landrecht nach österreichischen Quellen Kein Zugriff Seiten 73 - 78Autor:innen:
- Die Grafen von Mansfeld als Vorsitzende königlicher Landdinge (lantdinc) zwischen Harz und Saale im Mittelalter Kein Zugriff Seiten 79 - 87Autor:innen:
- Das Wendische Landrecht des Fürstentums Rügen und das Schweriner Landrecht – eine neue Rechtsquelle von der Insel Rügen Kein Zugriff Seiten 88 - 117Autor:innen:
- Darstellungen des Landrechtes in illustrierten Rechtshandschriften Kein Zugriff Seiten 119 - 124Autor:innen:
- Pranger in dörflichen Siedlungen in dem touristischen Raum Niederschlesien Kein Zugriff Seiten 125 - 141Autor:innen:
- Magdeburger Recht und Sachsenspiegel – Stadtrecht und Landrecht Kein Zugriff Seiten 143 - 160Autor:innen:
- Schöffenbuch, Stadtrecht und Landrecht in Burg Kein Zugriff Seiten 161 - 174Autor:innen:
- Kombinierte Rechtsbücher zwischen Adria und Ostsee Kein Zugriff Seiten 175 - 179Autor:innen:
- Ein Herzogtum im Kolonisationsland? Der ducatus transalbinus des Erzbischofs von Magdeburg von 1196 Kein Zugriff Seiten 180 - 193Autor:innen:
- Textfragment eines Stadt- oder Schöffenrechtes von Burg Kein Zugriff Seiten 194 - 217Autor:innen:
- Text des Burger Landrechtes nach der Originalhandschrift Kein Zugriff Seiten 219 - 231Autor:innen:
- Übersetzung des Burger Landrechtes aus dem 14. Jahrhundert Kein Zugriff Seiten 232 - 240Autor:innen: | |
- Das Burger Landrecht aus dem 14. Jahrhundert (Abdruck der Originalhandschrift) Kein Zugriff Seiten 241 - 254
- Adressen der Autoren und Herausgeber Kein Zugriff Seiten 255 - 256





