Die „Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW)“ stellt ein publizistisches Forum für alle Aspekte der wissenschaftlichen Befassung mit der Lehre und dem Lernen des Rechts und der Rechtswissenschaft dar. Sie eröffnet und verstetigt die Forschungsperspektive auf die Lehre und bringt damit neue Erkenntnisse in den rechtswissenschaftlichen und hochschuldidaktischen Diskurs ein. Die ZDRW schlägt damit Brücken zwischen der allgemeinen Hochschuldidaktik, der rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik und der Rechtswissenschaft. So werden wechselseitig Blickwinkel erweitert und verschiedene Perspektiven auf das Lehren und Lernen von Recht und Rechtswissenschaft eröffnet. Damit ist bereits ein interdisziplinärer Anspruch benannt, da neben der Rechtswissenschaft selbst auch jene Disziplinen aufgerufen sind, die ihrerseits Erkenntnisse zu Lehr-Lern-Prozessen anbieten, diese einzubringen. Hierzu zählen neben der allgemeinen Hochschuldidaktik, der Psychologie, den Neuro- und Erziehungswissenschaften sowie der Soziologie auch andere Hochschulfachdidaktiken, von deren Erfahrungen die rechtswissenschaftliche Fachdidaktik profitieren kann. Die ZDRW nimmt alle Phasen und Aspekte der Ausbildung in den Blick und gibt allen Hilfestellung, die Lehre und damit das Lernen zu verbessern. Hierfür ist neben den wissenschaftlichen Beiträgen ein lehrpraktisches Forum vorgesehen, das von der Vorstellung und Diskussion ausführlicher Veranstaltungs- oder auch Studiengangskonzepte bis zur Präsentation einzelner didaktischer Methoden auf vielen Ebenen Anregungen und Anknüpfungspunkte für die eigene Lehrtätigkeit der Leser bietet. Homepage: www.zdrw.nomos.de
Lehre ist eine schon in der Berufsbezeichnung angelegte, zentrale Aufgabe von Hochschullehrenden. Bei deren Personalauswahl spielt die Lehrqualifikation hingegen, anders als wissenschaftliche Leistungen, eine eher untergeordnete Rolle. Berufungen...
Lehrkonzepte (Lehrportfolios) sind geeignete Instrumente, um in Berufungsverfahren die hochschulrechtlich verlangte Lehrkompetenz von Bewerbern zu überprüfen. Sie sind damit für Bewerber ein Instrument der Reflexion und somit der...
In einem Experiment wurden dieselben 15 Anfängerklausuren von 23 Personen insgesamt 230 Mal korrigiert. Jede Klausur hat entweder 15 oder 16 Benotungen bekommen, jede Note von einer anderen Person. Die Unterschiede wurden statistisch analysiert,...
Die juristische Ausbildung besteht zu nicht unerheblichen Teilen aus der Arbeit mit gemachten Fehlern. Diese sind erheblich für die Bewertung und Benotung von Klausuren, Haus- und Seminararbeiten. Im Rahmen der Besprechung erstellter Arbeiten...
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein führt regelmäßig das Seminar „Schauspielwerkzeuge für Baurechtsprofis“ durch. Im Folgenden berichten Veranstalter, Trainer und Teilnehmende von ihren Erfahrungen.
Juristische Arbeitsprozesse werden unter dem Stichwort „Legal Tech“ zunehmend digitalisiert, sodass auch Jurist:innen immer häufiger digitale Anwendungen entwickeln. Der Autor bot deshalb im Sommersemester 2023 an der Humboldt-Universität zu...