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Monographie Kein Zugriff

Der Einfluss der Spätantike auf die staatsrechtliche Entwicklung im Mittelalter

Von der Niederlassung der germanischen Völker in Europa bis zum Reich Friedrichs II.
Autor:innen:
Verlag:
 30.10.2024

Zusammenfassung

Die rechtsgeschichtliche Untersuchung zielt darauf ab, die Bedeutung der Spätantike für die Staatenbildung im Mittelalter zu beleuchten. Die Spätantike (als Übergangszeit zwischen dem griechisch-römischen Altertum und dem romanisch-germanischen sowie byzantinisch-slawischen Mittelalter) hat den Aufstieg des Okzidents ermöglicht und die kulturellen Anfänge Europas geprägt. Im römischen Reich flossen verschiedene Kulturtraditionen zusammen, aus denen die christlichen Nationen des Kontinents hervorgingen. Die Studie zeigt auf, wie Byzanz das antike Erbe für Europa bewahrt hat. Die Autorin ist auf die Spätantike, die Byzantinische Geschichte und das Römisches Recht spezialisiert.

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Bibliographische Angaben

Copyrightjahr
2024
Erscheinungsdatum
30.10.2024
ISBN-Print
978-3-7560-1599-3
ISBN-Online
978-3-7489-4518-5
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Reihe
Rechtsgeschichtliche Forschungen
Band
5
Sprache
Deutsch
Seiten
641
Produkttyp
Monographie

Inhaltsverzeichnis

KapitelSeiten
  1. Titelei/Inhaltsverzeichnis Kein Zugriff Seiten 1 - 24
  2. Einleitung: Gegenstand der Untersuchung, Methoden und Grenzen der Forschung Kein Zugriff Seiten 25 - 32
      1. I.1. Die ersten urkundlichen Erwähnungen germanischer Stämme Kein Zugriff
        1. I.2.a. Iulius CaesarCaesar Kein Zugriff
        2. I.2.b. Cicero Kein Zugriff
        3. I.2.c. Tacitus: der Abstammungsname als Oberbegriff Kein Zugriff
        4. I.2.d. Ammian Kein Zugriff
      1. II.1. Die Errichtung eines Heerkönigtums Kein Zugriff
        1. II.2.a. Rex atque amicus: der Fall AriovistAriovist Kein Zugriff
        2. II.2.b. Der älteste bekannte diplomatische Akt zwischen dem römischen Staat und den „Barbaren“ Mitteleuropas Kein Zugriff
        3. II.2.c. Socii et amici et clientes Kein Zugriff
        1. III.1a. Amicitia privata/publica Kein Zugriff
        1. III.2.a. Rex Germanorum Kein Zugriff
        2. III.2.b. Homines barbari atque imperiti Kein Zugriff
        3. III.2.c. BarbaricumBarbaricum/RomaniaRomania Kein Zugriff
        4. III.2.d. Die clientelaclientela in außerrömischen Situationen Kein Zugriff
        5. III.2.e. Die Gefolgschaften Kein Zugriff
        6. III.2.f. Das Lehnswesen nach dem Vorbild des Klientelwesens Kein Zugriff
      1. IV.1. Deditio in arbitratu dicione potestate amicitiave populi RomaniRomani Kein Zugriff
      2. IV.2. Foedera (aequa iniqua), amicitiae, deditiones Kein Zugriff
        1. IV.3.a. Mommsens Auffassung Kein Zugriff
        2. IV.3.b. Tertullian und die christlich-eschatologische Reichswertung Kein Zugriff
        3. IV.3.c. Das Imperium Romanum als orbis Romanusorbis Romanus Kein Zugriff
        4. IV.3.d. Die oikumeneoikumene als römisches Weltreich Kein Zugriff
        1. IV.4.a. Hegemonia/politeiapoliteia Kein Zugriff
        2. IV.4.b. Arche/politeiapoliteia Kein Zugriff
        3. IV.4.c. Arche als kaiserliche wie geistige Herrschaft Kein Zugriff
        4. IV.4.d. Arche/basileia Kein Zugriff
      1. V.1. Die Vorstellung des Eigentums Roms und des Kaisers am Provinzialboden Kein Zugriff
        1. V.2.a. Res publica – res populires populi – politeiapoliteia Kein Zugriff
        2. V.2.b. Populus/civitascivitas in der staatsrechtlichen Terminologie Kein Zugriff
        3. V.2.c. Die Unterscheidung der römischen Staatsauffassung von der griechischen Kein Zugriff
        4. V.2.d. Res publicae als Sachen im Eigentum des Staates Kein Zugriff
      2. V.3. Roms imperiale Ausweitung Kein Zugriff
      3. V.4. Die res civitascivitas – res publica – politeiapoliteia als Rechtsstaat Kein Zugriff
      4. V.5. Das genormte Recht als Garant der libertas Kein Zugriff
      5. V.6. Augustinus’ Staatsdefinition Kein Zugriff
        1. VI.1.a. Die griechische Ethik bei Cicero Kein Zugriff
        2. VI.1.b. Die moralische Legitimation des Führungsanspruchs bei AugustusAugustusAugustus Kein Zugriff
        3. VI.1.c. Die überragende Bedeutung von Sitten und Institutionen Kein Zugriff
        1. VI.2.a. Popularis res publica / regalis res publica Kein Zugriff
        2. VI.2.b. Der ideale Staatsmann Kein Zugriff
        3. VI.2.c. Res publica / regnum Kein Zugriff
        4. VI.2.d. Regnum / mixta (= optima) res publica Kein Zugriff
        5. VI.2.e. Lex de imperioLex de imperio / Lex regiaLex regia Kein Zugriff
        1. VI.3.a. Synonyme zu res publica Kein Zugriff
      1. VI.4. Der Staat als Organismus Kein Zugriff
        1. VI.5.a. Imperium als Herrschaft auswärtiger Fürsten Kein Zugriff
        2. VI.5.b. Imperium für auswärtige Staaten Kein Zugriff
        3. VI.5.c. Imperium eines Gotenkönigs Kein Zugriff
        1. VII.1.a. Das Zusammenfallen von nobilitasnobilitas und virtus Kein Zugriff
        2. VII.1.b. Der homo novushomo novus als Träger des Kaisertums Kein Zugriff
        3. VII.1.c. Die virtus als Staatstugend Kein Zugriff
      1. VII.2. Tacitus’ Schilderung der germanischen Stammesstaaten Kein Zugriff
        1. VII.3.a. Regnum und libertas als polare Gegensätze Kein Zugriff
        2. VII.3.b. Die germanische Kombination von Erb- und Wahlprinzip Kein Zugriff
      1. VIII.1. Die libertas als Rechtssicherheit des Einzelnen Kein Zugriff
        1. VIII.2.a. Res publica als Richtschnur politischen Handelns Kein Zugriff
        2. VIII.2.b. Res publica als propagandistisches Schlagwort Kein Zugriff
        1. VIII.3.a. Die Antithese von regnum und libertas bei Tacitus Kein Zugriff
        2. VIII.3.b. Tacitus’ Freiheitsvorstellung unter dem Prinzipat Kein Zugriff
        1. VIII.4.a. Die Änderung des regnum-Gebrauchs Kein Zugriff
        1. IX.1.a. Der Status Italiens Kein Zugriff
      1. IX.2. Die Doppeldeutigkeit des res publica-Begriffes und die Überstaatlichkeit des römischen Staatsverbandesres publica Kein Zugriff
      2. IX.3. Bürgerrechtsverleihungen Kein Zugriff
      3. IX.4. Domicilium und origoorigo Kein Zugriff
      4. IX.5. Der universitasuniversitas-Begriff Kein Zugriff
        1. IX.6.a. Die Gemeindetypen in der merowingisch-karolingischen Zeit Kein Zugriff
        1. IX.7.a. Der griechische Osten: gentes/ethne und barbari Kein Zugriff
        2. IX.7.b. Civitates (poleis) im griechischen Osten Kein Zugriff
        3. IX.7.c. Die Person des Kaisers als Anknüpfungspunkt der Herrschaft Kein Zugriff
        4. IX.7.d. Die Bürger als Teilhaber an der öffentlichen Sache Kein Zugriff
        5. IX.7.e. Die antike Bildung im Dienst von Ideologie und Herrschaft Kein Zugriff
        6. IX.7.f. Das politische Selbstverständnis der Stadt in der hohen Prinzipatszeit Kein Zugriff
        7. IX.7.g. Die Aushöhlung der städtischen Autonomie Kein Zugriff
        1. IX.8.a. Das Städtewesen im 4. Jahrhundert Kein Zugriff
        2. IX.8.b. Die Trennung von Grenz- und Feldarmee Kein Zugriff
        3. IX.8.c. Der Schwund der Kurialenschicht und der bürgerlichen Selbstverwaltung Kein Zugriff
        4. IX.8.d. Die Bischöfe in der Leitung der Kommunalpolitik Kein Zugriff
        1. IX.9.a. Die weiter östlich erbauten Städte Kein Zugriff
      1. X.1. Civitates (πόλεις) oder regna, gentes oder nationes Kein Zugriff
        1. X.2.a. Die Klientelrandstaaten der gentilesgentiles oder barbari Kein Zugriff
        2. X.2.b. Die Nominierung von Königen nach der appellatio regisappellatio regis Kein Zugriff
        3. X.2.c. Die Stellung des römischen Kaisers gegenüber den Klientelkönigen (basileis) Kein Zugriff
        4. X.2.d. Der Titel αὐτοκράτωρ / basileus autokratorbasileus autokrator Kein Zugriff
      2. X.3. Die verfassungsrechtliche Entwicklung und der Erwerb der Gebietshoheit Kein Zugriff
        1. X.4.a. Res Romana als Gegensatzwort zu auswärtigen Völkern Kein Zugriff
        2. X.4.b. RomRom und andere populi im 4. und 5. Jahrhundert Kein Zugriff
        3. X.4.c. Der Unterschied der spätantiken Vertragsbeziehung zu der Roms mit den Klientelstaaten früherer Jahrhunderte Kein Zugriff
        4. X.4.d. Mischehen als Folge der germanischen Ansiedlung Kein Zugriff
        1. X.5.a. Theodosius’ Vertrag mit den GotenGoten von 382 Kein Zugriff
        2. X.5.b. Die amicitia zwischen den germanischen reges und dem Kaiser Kein Zugriff
        3. X.5.c. Symbolische Gesten zur Konstitution der amicitia Kein Zugriff
        4. X.5.d. Theodosius als amator pacis generisque Gothorum Kein Zugriff
        1. X.6.a. Die GermanenGermanen/Germani im Reichsdienst Kein Zugriff
        1. X.7.a. Themistius und Pacatus über die Einbürgerung der GermanenGermanen/Germani Kein Zugriff
        2. X.7.b. Die Stellung des Themistius zur Welt des 4. Jahrhunderts Kein Zugriff
        3. X.7.c. Die negative Einstellung der Byzantiner gegenüber „Nicht-Römern“ Kein Zugriff
        1. X.8.a. Die Anerkennung der nationalen Könige durch RomRom Kein Zugriff
        2. X.8.b. Die Bildung des fränkischen Großreiches zur Zeit der civitascivitas-Könige ChlodwigChlodwig und Chlothar Kein Zugriff
        3. X.8.c. Züge einer Personalunion: die Herrschaft Chlothars II. Kein Zugriff
      3. X.9. Die Bildung eines slawisch-bulgarischen Reiches Kein Zugriff
        1. X.10.a. Das Dienstverhältnis zwischen fremdem rex und Kaiser Kein Zugriff
        2. X.10.b. Amicus/φίλος als Ehrentitel mit bestimmten Vorrechten Kein Zugriff
        3. X.10.c. Der Ersatz der formlosen amicitia durch eine vertragliche Freundschaftsbeziehung Kein Zugriff
        4. X.10.d. Fraternitas als exklusive persönliche Beziehung zwischen Staatsoberhäuptern Kein Zugriff
        5. X.10.e. Die amicitia zu PersienPersien Kein Zugriff
        6. X.10.f. Die Erhöhung des Verwandtschaftsgrades vom Sohne zum Bruder Kein Zugriff
        7. X.10.g. Der Symbolakt der Adoption Kein Zugriff
        8. X.10.h. Das System fiktiver Weltbeherrschungsorganisation Kein Zugriff
        1. XI.1.a. OdoakerOdoaker als magister militummagister militum per Italiam Kein Zugriff
        2. XI.1.b. Theoderich Strabo als magister militummagister militum praesentalis / rex Kein Zugriff
        3. XI.1.c. Die germanischen Könige in den Quellen Kein Zugriff
        4. XI.1.d. Der Vertragsfall des praeregnarepraeregnare Kein Zugriff
        1. XI.2.a. Theoderichs Reich als das Ebenbild des einzigen Reichs Kein Zugriff
        2. XI.2.b. Die Staaten im Staat als venena rei publicaevenena rei publicae Kein Zugriff
        3. XI.2.c. Das Gotenreich als res publica Kein Zugriff
        1. XI.3.a. Unum corpuscorpus – indiscreta gratiagratia – restaurata concordiaconcordia Kein Zugriff
        1. XII.1.a. Die staatsrechtliche Theorie von der translatio imperiitranslatio imperii Kein Zugriff
        2. XII.1.b. Nea Rome als Reizwort Kein Zugriff
        3. XII.1.c. Der Höhepunkt der Nea Rome-Stimmung Kein Zugriff
        1. XII.2.a. Ἥ τε πρώτη καὶ ἥττων καὶ ἡ μετ’ ἐκείνη καὶ κρείττων Kein Zugriff
      1. XIII.1. Die regna auf römischem Boden Kein Zugriff
        1. XIII.2.a. Italia als regnum Langobardorum Kein Zugriff
        1. XIII.3.a. Theodahads Auffassung von propria regna und von extranea gens Kein Zugriff
        2. XIII.3.b. Das Kaiserreich als regnum Romanum / regna Romana Kein Zugriff
        3. XIII.3.c. Die Imperialisierung der gens Kein Zugriff
        4. XIII.3.d. Die Identifikation der gens der GotenGoten mit RomRom Kein Zugriff
      1. XIV.1. Augustinus und der römische Ewigkeitsanspruch Kein Zugriff
        1. XIV.2.a. Die Idee der immutatioimmutatio oder translatio Kein Zugriff
        2. XIV.2.b. Die christliche Umformung der Idee der Roma aeternaRoma aeterna Kein Zugriff
        1. XIV.3.a. Gesetze als Bedingung für Staatlichkeit und Zivilisation Kein Zugriff
        1. XIV.4.a. Res publica als neuplatonischer Begriff Kein Zugriff
        1. XV.1.a. Die Finanzierung durch die Zentralverwaltung Kein Zugriff
        2. XV.1.b. Die Reorganisation Italiens Kein Zugriff
        3. XV.1.c. Die Zerstörung des römischen ItalienItalien Kein Zugriff
        4. XV.1.d. Die Idee des Universalreiches und die Rückgewinnung Roms Kein Zugriff
        1. XV.2.a. Der zivile Charakter der Stadtverfassung im 6.–7. Jahrhundert Kein Zugriff
        2. XV.2.b. Das Stadtwesen im 7.–9. Jahrhundert Kein Zugriff
        3. XV.2.c. Die Angleichung der Stadt- und Kastra-Verfassung Kein Zugriff
        4. XV.2.d. Πόλις, πόλισμα, ἄστυ, κάστρον und πολίχνη Kein Zugriff
        5. XV.2.e. Κάστρον, πόλις, καστέλλιον und ἄστυ in normannischer Zeit Kein Zugriff
        1. XV.3.a. Die Einrichtung der Gemeindeländereien Kein Zugriff
        1. XV.4.a. Die universitates im Rang der res publica Kein Zugriff
        2. XV.4.b. Die unabhängigen politischen Einheiten als res publicae Kein Zugriff
      1. XVI.1. Die Pippinische Schenkung Kein Zugriff
        1. XVI.2.a. Der patriciuspatricius-Titel als Ausdruck der Verpflichtung zum Schutze Petri, als Ausdruck der Ingerenz der Könige auf spätrömischem Gebiet sowie als Untertanenverhältnis Kein Zugriff
        1. XVI.3.a. Das AugustusAugustusAugustus-nomen im Verständnis des Papstes Kein Zugriff
        1. XVI.4.a. Der reich- und staatsstabilisierende Gedanke des Gottesgnadentums Kein Zugriff
        2. XVI.4.b. Die Legitimation der langobardischen Staatlichkeit durch den Willen Gottes Kein Zugriff
        3. XVI.4.c. Das Vorbild einer transpersonalen Staatsvorstellung im spätrömischen Dominat Kein Zugriff
        4. XVI.4.d. Die transpersonale Herrschaftsvorstellung im deutschen Staatsrecht Kein Zugriff
        1. XVI.5.a. Der universus populus Romanum als minister sacramentiminister sacramenti Kein Zugriff
        2. XVI.5.b. Der Anspruch der Gleichrangigkeit Karls mit den Nachfolgern Caesars, Konstantins und Justinians Kein Zugriff
        3. XVI.5.c. Apostolica sublimitas – imperialisimperialis dignitas – regalis dignitas Kein Zugriff
        1. XVI.6.a. Die Überhöhung des rex-Titels: Κάρουλοs βασιλεὺς τῶν Φράγγων Kein Zugriff
        2. XVI.6.b. Ludwig II.Ludwig II. als imperator Romanorum Kein Zugriff
        3. XVI.6.c. Der Titel basileus / imperator Romanorum Ludwigs II. Kein Zugriff
        4. XVI.6.d. Die Entgegnung der FrankenFranken/Franci Kein Zugriff
        1. XVI.7.a. Die Idee des einen Kaiserreiches: die Auffassung der Byzantiner Kein Zugriff
        2. XVI.7.b. Die Idee des einen Kaiserreiches: die Auffassung Roms Kein Zugriff
        3. XVI.7.c. EireneEirene als basilissa/AugustaAugusta Kein Zugriff
        1. XVI.8.a. Das Zweikaiser- und Zweipapstproblem Kein Zugriff
        1. XVI.9.a. Der byzantinische Ikonoklasmus und die Kluft zwischen den beiden Weltzentren Kein Zugriff
        2. XVI.9.b. Das 9. Jahrhundert als ein Jahrhundert der Trennung Kein Zugriff
        1. XVI.10.a. Der gentile Kaisertitel Kein Zugriff
        2. XVI.10.b. Der Kaiser als Vermittler zwischen Himmel und Erde Kein Zugriff
        3. XVI.10.c. Die Zeit der politischen Jenseitsvisionen Kein Zugriff
        4. XVI.10.d. Die Theorie der „Vier Reiche“ Kein Zugriff
        5. XVI.10.e. Der Siegeszug der römischen Kaiseridee Kein Zugriff
        1. XVII.1.a. Das dynastische Mitkaisertum Kein Zugriff
      1. XVII.2. Frauen als Mitkaiserinnen Kein Zugriff
      2. XVII.3. Das Mitkaisertum im Osten Kein Zugriff
      3. XVII.4. Das Mitkaisertum im Westen Kein Zugriff
        1. XVII.5a. Die Akklamation Ludwigs des Frommen, Lothars und Ludwigs II. durch den Papst Kein Zugriff
        1. XVII.6.a. Die Völkernamen „Römer“ und „Griechen“ Kein Zugriff
      4. XVII.7. Die Krönung des Kaisers durch den Papst in RomRom und die sich daraus ergebenden VorstellungenRom Kein Zugriff
        1. XVII.8.a. Otto II.Otto II. und die byzantinische Gepflogenheit der Mitkaiserkrönung Kein Zugriff
        1. XVIII.1.a. Die Restauration des karolingischen Reiches durch Otto I.Otto I. Kein Zugriff
      1. XVIII.2. Das dynastische Prinzip in Byzanz in der Zeit des ottonischen Kaisertums Kein Zugriff
      2. XVIII.3. Die Verehelichung byzantinischer Prinzessinnen mit auswärtigen Fürsten Kein Zugriff
        1. XVIII.4.a. Die Idee der translatio imperiitranslatio imperii Kein Zugriff
        2. XVIII.4.b. Der Anspruch Friedrichs II. auf die plenitudo potestatisplenitudo potestatis Kein Zugriff
        1. XIX.1.a. Die Rechristianisierung und Romanisierung Siziliens Kein Zugriff
        1. XIX.2.a. Die Übernahme byzantinischer Ämterstrukturen und Kanzleitraditionen Kein Zugriff
        2. XIX.2.b. Die griechischen Diplome Rogers I., Adelhaids und Rogers II. Kein Zugriff
      1. XIX.3. Die zunehmende Latinisierung der Zentralverwaltung und der königlichen Kanzlei unter den Wilhelmen Kein Zugriff
        1. XIX.4.a. Der Inhalt der Arengen: die Staatsidee des Herrschers als politisches Manifest Kein Zugriff
      2. XIX.5. Der Aufstieg vom Grafen zum König: die Intitulationen Rogers II. Kein Zugriff
        1. XX.1.a. Die Kontroverse zwischen paterna successiopaterna successio und antiquum ius imperiiantiquum ius imperii Kein Zugriff
        2. XX.1.b. Die intitulatio Konstanzes und ihre Rechtsstellung in DeutschlandDeutschland nach dem Tod ihres Gemahls Kein Zugriff
        3. XX.1.c. Die weibliche Herrschaftsnachfolge Kein Zugriff
        4. XX.1.d. Friedrich II.Friedrich II. als Mitaussteller der Urkunden seiner Mutter Kein Zugriff
        1. XX.2.a. Die Korrespondenz Innozenz’ III. und die Gegenüberstellung von regnum und imperiumimperium Kein Zugriff
        1. XX.3.a. Der quasibischöfliche Charakter des Königs Kein Zugriff
      1. XX.4. Ein neues Herrschaftsverständnis: unio regni ad imperiumunio regni ad imperiumimperium Kein Zugriff
        1. XX.5.a. Das Studium und der Reiz des römischen Rechts zur Zeit Friedrichs I. Kein Zugriff
        1. XXI.1.a. Das weströmische Recht in germanischen Rechtsordnungen Kein Zugriff
        1. XXI.2.a. Das Edictum Theoderici als Ausdruck der Vereinheitlichungspolitik Theoderichs des Großen Kein Zugriff
        2. XXI.2.b. Die Einflüsse römischen Rechts in der Lex Romana Burgundionum Kein Zugriff
        3. XXI.2.c. Die römische Komponente in Sprache und Form dieser Gesetze Kein Zugriff
        4. XXI.2.d. Römische Elemente in Formelsammlungen Kein Zugriff
        5. XXI.2.e. Das weströmische Privatrecht in anderen Quellen Kein Zugriff
        6. XXI.2.f. Die westliche Auseinandersetzung mit den germanischen Rechten Kein Zugriff
        1. XXII.1.a. Das Eingreifen durch Kapitularien in die Volksrechte Kein Zugriff
        2. XXII.1.b. Die Systematisierung des Rechtslebens durch die Verschriftlichung Kein Zugriff
        3. XXII.1.c. Die Übernahme der Gesetzgebungskompetenz aus der römischen traditiotraditio Kein Zugriff
        4. XXII.1.d. Das Recht in den barbarischen Nachfolgereichen des Imperiums Kein Zugriff
        5. XXII.1.e. Der Richter als lebendige Gerechtigkeit: δίκαιον ἔμψυχον (iustum animatumiustum animatum) Kein Zugriff
        1. XXII.2.a. Das byzantinische Urkundenwesen Kein Zugriff
        2. XXII.2.b. Die Nachahmung der Elemente der byzantinischen Urkunde Kein Zugriff
        1. XXII.3.a. Die Schaffung eines einheitlichen, normierten Sprachstils Kein Zugriff
        2. XXII.3.b. Die griechischen Privaturkunden aus dem Bereich Siziliens Kein Zugriff
        3. XXII.3.c. Der Rückgang der griechischen Urkundenproduktion in Süditalien Kein Zugriff
        1. XXIII.1.a. Die iustitia-Lehre Kein Zugriff
        1. XXIII.2.a. Die Räson als eine Gott adäquate Erscheinung Kein Zugriff
        2. XXIII.2.b. Die Ableitung der Gesetzgebungsbefugnis aus der Lex regiaLex regia Kein Zugriff
        3. XXIII.2.c. Die Ableitung der Konformität des Kaisers mit den Gesetzen aus der Lex dignaLex digna Kein Zugriff
        4. XXIII.2.d. Der Kaiser als Herr und Diener der Gerechtigkeit Kein Zugriff
      1. XXΙII.3. Das Bild vom „gerechten König“ in Friedrichs Staatsschriften Kein Zugriff
        1. XXIII.4.a. Leges condere – leges custodireleges custodire Kein Zugriff
        1. XXΙII.5.a. Die fortschreitende Zentralisierung der Staatsgewalt Kein Zugriff
        2. XXIII.5.b. Die Übertragung des Liber Augustalis ins Griechische Kein Zugriff
        3. XXIII.5.c. Die Ergänzung der Gesetzgebung durch neue Vorschriften Kein Zugriff
        4. XXIII.5.d. Die Vereinheitlichungstendenz in der Gesetzgebung Friedrichs II. Kein Zugriff
        5. XXIII.5.e. Römische Tradition im Verfahrens-, Zivil- und Strafprozessrecht Kein Zugriff
      1. XXIV.1. Erste Ansätze eines transpersonalen Staatsbegriffs unter Rekurs auf die res publica Kein Zugriff
      2. XXIV.2. Der Mainzer Reichslandfrieden als erste Grundordnung des Heiligen Römischen Reiches Kein Zugriff
  3. Epilog Kein Zugriff Seiten 479 - 486
  4. Literaturverzeichnis Kein Zugriff Seiten 487 - 548
  5. Quellenverzeichnis und -register Kein Zugriff Seiten 549 - 628
  6. Namens-/Ortsregister Kein Zugriff Seiten 629 - 636
  7. Sachregister Kein Zugriff Seiten 637 - 641

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